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   BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07   

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https://dejure.org/2008,255
BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07 (https://dejure.org/2008,255)
BAG, Entscheidung vom 18.12.2008 - 6 AZR 287/07 (https://dejure.org/2008,255)
BAG, Entscheidung vom 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 (https://dejure.org/2008,255)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungswidrige Regelung über die kinderbezogene Besitzstandszulage im TVÜ-VKA a.F. bei Inanspruchnahme von Elternzeit; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts nach § 11 TVÜ-VKA

  • Betriebs-Berater

    Tarifliche Gruppenbildung

  • Judicialis

    Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) § 11; ; GG Art. 3; ; GG Art. 6

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit ? Verletzung des Gleichheitssatzes und des Diskriminierungsverbots ? Schutz von Ehe und Familie durch Art. 6 GG ist zu berücksichtigen ? Teilnichtigkeit einer tariflichen Regelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrige Regelung über die kinderbezogene Besitzstandszulage im TVÜ-VKA a.F. bei Inanspruchnahme von Elternzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Überleitung in den TVöD

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tarifliche Gruppenbildung

  • raboeker.de Word Dokument (Zusammenfassung und Kurzanmerkung)

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit, gem. § 11 TVÜ VKA

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Ausschluss von tariflicher Besitzstandszulage bei Elternzeit unwirksam

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Überleitung in den TVöD: Tarifliche Besitzstandszulage für kinderbezogene Entgeltbestandteile bei Elternzeit im September 2005

Besprechungen u.ä.

  • raboeker.de Word Dokument (Zusammenfassung und Kurzanmerkung)

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit, gem. § 11 TVÜ VKA

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 129, 93
  • MDR 2009, 756
  • NZA 2009, 391
  • NZA 2009, 65
  • DB 2009, 796
 
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Wird zitiert von ... (93)

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 221/15

    Erwerbsminderungsrente - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Die staatlichen Gerichte müssen jedoch aufgrund der Schutzpflichtfunktion der Grundrechte, die sich auch auf die Freiheitsrechte des Grundgesetzes und damit auf Art. 12 Abs. 1 GG bezieht (vgl. BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - zu B II 2 c der Gründe, aaO) , Grundrechtsverletzungen entgegenwirken und solchen Regelungen die Durchsetzung verweigern, die die Berufsfreiheit verletzen (vgl. für das Verbot gleichheitswidriger Regelungen oder von Regelungen, die die von Art. 6 GG geschützten Belange vernachlässigen BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 20 f., BAGE 129, 93; vgl. für die Beendigungsanordnung des § 59 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 BAT aF BAG 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - zu 2 c der Gründe) .
  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    (1) Bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung ist der Gleichheitssatz idR verletzt, wenn eine Gruppe von Regelungsadressaten im Vergleich zu anderen unterschiedlich behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten ( zum Prüfungsmaßstab ausf. BVerfG 7. Mai 2013 - 2 BvR 909/06   ua. - Rn. 73 ff.,   BVerfGE 133, 377; 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 - Rn. 78,   BVerfGE 126, 400; BAG 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 21 mwN, BAGE 148, 139; 19. Juli 2011 - 3 AZR 398/09 - Rn. 25 mwN, BAGE 138, 332; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 21 mwN, BAGE 129, 93; vgl. zu den Maßstäben weiterhin BAG 27. Oktober 2010 - 10 AZR 410/09 - Rn. 22   mwN; 21. September 2010 - 9 AZR 442/09 - Rn. 27; 25. Oktober 2007 - 6 AZR 95/07 - Rn. 24, BAGE 124, 284) .
  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

    Er soll die Ausübung des Erziehungsrechts ohne Verlust des Arbeitsplatzes erleichtern und dient der Förderung der Betreuung und Erziehung des Kindes in den ersten Lebensjahren durch die Eltern sowie der besseren Vereinbarung von Familie und Beruf (Senat 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 30, BAGE 129, 93).

    Der Schutzauftrag aus Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG richtet sich nicht an die Tarifvertragsparteien, sondern an den Staat (Senat 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 20, BAGE 129, 93) .

    Wie weit dieser reicht, hängt von den im Einzelfall vorliegenden Differenzierungsmerkmalen ab, wobei den Tarifvertragsparteien in Bezug auf die tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen eine Einschätzungsprärogative zusteht (Senat 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - BAGE 129, 93) .

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