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   BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07   

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https://dejure.org/2009,281
BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07 (https://dejure.org/2009,281)
BAG, Entscheidung vom 10.03.2009 - 1 ABR 93/07 (https://dejure.org/2009,281)
BAG, Entscheidung vom 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 (https://dejure.org/2009,281)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Wolters Kluwer

    E-Mail als formgültige Zustimmungsverweigerung i.S. von § 99 Abs. 3 S. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG); Voraussetzungen für eine Zustimmungsverweigerung [unrichtige Angaben des Arbeitgebers]

  • hensche.de

    Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten

  • Betriebs-Berater

    Zustimmungsverweigerung per E-Mail

  • Betriebs-Berater

    Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG per E-Mail

  • Judicialis

    BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 5; ; BetrVG § ... 99 Abs. 3; ; BetrVG § 100 Abs. 2 S. 3; ; BGB § 126a; ; ZPO § 256; ; ZPO § 264 Nr. 2; ; ZPO § 321; ; ZPO § 524 Abs. 1; ; ZPO § 523 Abs. 2; ; ZPO § 533; ; ArbGG § 10; ; ArbGG § 81 Abs. 2; ; ArbGG § 83a Abs. 2

  • kanzlei.biz

    Email vom Betriebsrat

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arbeitsrecht: Angabe einer objektiv unzutreffenden Vergütungsgruppe in Stellenausschreibung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    E-Mail als formgültige Zustimmungsverweigerung i.S. von § 99 Abs. 3 S: 1 BetrVG; Voraussetzungen für die Zustimmungsverweigerung [unrichtige Angaben des Arbeitgebers]

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zustimmungsverweigerung nach § 99 BetrVG per E-Mail ist zulässig ? ?Falsche? Eingruppierung berechtigt nicht, der Einstellung die Zustimmung zu verweigern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Betriebsrat und die Zustimmungsverweigerung per eMail

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    E-Mail genügt Formerfordernis des arbeitsrechtlichen Schriftlichkeitsgebots

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zustimmungsverweigerung per E-Mail

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG per E-Mail

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Absage per E-Mail durch Betriebsrat genügt dem Erfordernis der Textform

  • dbb.de PDF, S. 11 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Zustimmungsverweigerung per E-Mail

  • hensche.de (Zusammenfassung)

    Zustimmungsverweigerung bei personellen Einzelmaßnahmen: E-Mail genügt.

Besprechungen u.ä. (3)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schriftlichkeitsgebot

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats ist auch per E-Mail wirksam

  • dbb.de PDF, S. 11 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Zustimmungsverweigerung per E-Mail

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 130, 1
  • NJW 2009, 2237
  • NZA 2009, 622
  • MMR 2009, 746
  • BB 2009, 1181
  • BB 2009, 2768
  • DB 2009, 1301
 
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 79/07

    Zustimmungsverweigerung durch Schreiben ohne Unterschrift

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07
    Für rechtsgeschäftsähnliche Erklärungen gelten sie allenfalls entsprechend (9. Dezember 2008 - 1 ABR 79/07 - zu B III 3 b aa der Gründe).

    Der rechtliche Erfolg - das betriebsverfassungsrechtliche Verbot einer bereits endgültigen Durchführung der betreffenden Maßnahme - tritt allein von Gesetzes wegen und unabhängig davon ein, ob der Wille des Betriebsrats tatsächlich darauf gerichtet war (BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 79/07 - zu B III 3 b bb (1) der Gründe).

    Der Arbeitgeber soll sich auf dieser Grundlage Klarheit über die Erfolgsaussicht des Ersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG verschaffen können (BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 79/07 - zu B III 3 b cc (2) (a) der Gründe; 11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - zu B IV 1 b dd der Gründe, BAGE 101, 298).

    Vollständigkeit und inhaltlicher Abschluss der Erklärung lassen sich durch die Anbringung einer Grußformel, die maschinenschriftliche Namenswiedergabe oder Ähnliches unmissverständlich kenntlich machen (BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 79/07 - zu B III 3 b cc (2) (b) (aa) der Gründe).

    Das ohne eine Originalunterschrift geringfügig höhere Fälschungsrisiko einer Mitteilung nach § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG kann angesichts der rechtlichen Unschädlichkeit einer falschen Mitteilung vernachlässigt werden (BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 79/07 - zu B III 3 b cc (2) (b) (bb) der Gründe; 11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - aaO.).

    Auf diese Weise stellt § 126b BGB auch ohne das Erfordernis eigenhändiger Unterzeichnung sicher, dass die Identitäts- und Vollständigkeitsfunktionen einer schriftlichen Erklärung neben der ohnehin gegebenen Dokumentationsfunktion gewahrt sind (BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 79/07 - zu B III 3 b dd der Gründe).

  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 43/01

    Zustimmungsverweigerung durch Telefax

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07
    In der Anhörung vor dem Senat haben die Beteiligten bestätigt, dass sich an den seiner Entscheidung vom 11. Juni 2002 (- 1 ABR 43/01 - zu B II der Gründe, BAGE 101, 298) zugrunde liegenden Umständen nichts geändert hat.

    Als solche ist sie eine beteiligungsfähige Stelle nach § 10 2. Halbs. ArbGG (BAG 11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - aaO.; Oetker Anm. BAG 11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 118, Bl. 866 R ff.).

    Auf rechtsgeschäftsähnliche Erklärungen ist die Bestimmung nicht unmittelbar anzuwenden (11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - zu B IV 1 b aa der Gründe mwN, BAGE 101, 298; 11. Oktober 2000 - 5 AZR 313/99 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 96, 28).

    Der Arbeitgeber soll sich auf dieser Grundlage Klarheit über die Erfolgsaussicht des Ersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG verschaffen können (BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 79/07 - zu B III 3 b cc (2) (a) der Gründe; 11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - zu B IV 1 b dd der Gründe, BAGE 101, 298).

    Das ohne eine Originalunterschrift geringfügig höhere Fälschungsrisiko einer Mitteilung nach § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG kann angesichts der rechtlichen Unschädlichkeit einer falschen Mitteilung vernachlässigt werden (BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 79/07 - zu B III 3 b cc (2) (b) (bb) der Gründe; 11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - aaO.).

  • BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06

    Versetzung - Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07
    Dieser Streit ist objektiv erledigt, sobald eine rechtskräftige Entscheidung über die Befugnis zur endgültigen Durchführung vorliegt (BAG 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 - Rn. 53 mwN, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 52 = EzA BetrVG 2001 § 99 Versetzung Nr. 3).

    Dementsprechend wird die Auslegung - wie hier - regelmäßig ergeben, dass beide Anträge auf eine vorübergehende Regelung gerichtet und auf die Dauer des Verfahrens über den Zustimmungsersetzungsantrag befristet sind (BAG 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 - Rn. 53 mwN, aaO.).

    Die Einstellung ist deshalb in entsprechender Anwendung des § 81 Abs. 2 Satz 2, § 83a Abs. 2 Satz 1 ArbGG iVm. § 92 Abs. 2 Satz 3, § 95 Satz 4 ArbGG auch in Fällen wie diesem - durch den Senat - auszusprechen (BAG 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 - Rn. 54 mwN, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 52 = EzA BetrVG 2001 § 99 Versetzung Nr. 3).

  • BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 16/99

    Verzicht auf tarifliche Leistungen als Einstellungsvoraussetzung

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07
    Danach kann der Betriebsrat einer Einstellung nicht mit der Begründung widersprechen, die vorgesehene Eingruppierung sei falsch (BAG 28. März 2000 - 1 ABR 16/99 - zu II 2 a, b der Gründe, BAGE 94, 169).
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 598/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Streichung einer Hierarchieebene - leitender

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07
    Wurde in der Vorinstanz schon dem Hauptantrag des Antragstellers stattgegeben, gelangt mit der (Rechts-)Beschwerde eines Beteiligten auch ein Hilfsantrag des Antragstellers automatisch in die Rechtsmittelinstanz, ohne dass es eines (vorsorglichen) Anschlussrechtsmittels bedürfte; dies gilt jedenfalls bei einem engen sachlichen und rechtlichen Zusammenhang der Anträge (BAG 11. Dezember 2007 - 1 ABR 73/06 - Rn. 31, AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 45 = EzA BetrVG 2001 § 95 Nr. 7; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - zu A I der Gründe mwN, AP KSchG 1999 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 123 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122).
  • BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 73/06

    Mitbestimmung bei kurzfristiger Änderung des Arbeitsbereichs

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07
    Wurde in der Vorinstanz schon dem Hauptantrag des Antragstellers stattgegeben, gelangt mit der (Rechts-)Beschwerde eines Beteiligten auch ein Hilfsantrag des Antragstellers automatisch in die Rechtsmittelinstanz, ohne dass es eines (vorsorglichen) Anschlussrechtsmittels bedürfte; dies gilt jedenfalls bei einem engen sachlichen und rechtlichen Zusammenhang der Anträge (BAG 11. Dezember 2007 - 1 ABR 73/06 - Rn. 31, AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 45 = EzA BetrVG 2001 § 95 Nr. 7; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - zu A I der Gründe mwN, AP KSchG 1999 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 123 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122).
  • BAG, 23.02.1988 - 1 ABR 82/86

    Betriebsverfassungsrechtliche Rechtsfolgen aus der Herabsetzung der Anforderungen

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07
    Als Mindestangaben verlangt eine Ausschreibung allerdings die Beschreibung der betreffenden Stelle durch eine zumindest schlagwortartige Bezeichnung der mit ihr verbundenen Arbeitsaufgaben und die von den Bewerbern erwarteten Qualifikationen (BAG 23. Februar 1988 - 1 ABR 82/86 - zu B I 1 der Gründe mwN, AP BetrVG 1972 § 93 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 93 Nr. 3).
  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 54/03

    Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07
    aa) Zugunsten des Betriebsrats kann unterstellt werden, dass er vor Eingang des Zustimmungsersuchens vom 10. Oktober 2006 eine innerbetriebliche Ausschreibung entweder verlangt hatte oder eine solche zwischen den Beteiligten generell vereinbart war (vgl. dazu BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 54/03 - zu B II 3 b aa der Gründe mwN, BAGE 113, 102).
  • BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 4/92

    Zulässigkeit von Punktsystemen bei Auswahlrichtlinien für Versetzungen -

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07
    Beides steht - im Rahmen von §§ 11, 7 AGG - im pflichtgemäßen Ermessen des Arbeitgebers, solange darüber nicht eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat getroffen worden ist (vgl. BAG 27. Oktober 1992 - 1 ABR 4/92 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 71, 259).
  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 313/99

    Geltendmachung durch Telefax

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07
    Auf rechtsgeschäftsähnliche Erklärungen ist die Bestimmung nicht unmittelbar anzuwenden (11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - zu B IV 1 b aa der Gründe mwN, BAGE 101, 298; 11. Oktober 2000 - 5 AZR 313/99 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 96, 28).
  • LAG Hessen, 18.09.2007 - 4 TaBV 83/07

    Zur Schriftform der Zustimmungsverweigerung eines Betriebsrats und zur

  • BGH, 16.02.2005 - VIII ZR 133/04

    Ergänzung des Berufungsurteils

  • BAG, 21.02.2006 - 3 AZR 77/05

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01

    Umgruppierung wegen geänderter tariflicher Tätigkeitsbewertung

  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

  • BGH, 12.01.2006 - VII ZR 73/04

    Übergang vom Kostenvorschuss zur Kostenerstattung in der Berufungsinstanz

  • BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 145/15

    Elternzeitverlangen - Schriftform

    Für rechtsgeschäftsähnliche Erklärungen gelten sie allenfalls entsprechend (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 40/10 - Rn. 33; 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 - Rn. 32, BAGE 130, 1) .
  • BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 5/18

    Zustimmungsersetzung - Einstellung

    b) Der Betriebsrat hat binnen einer Frist von einer Woche nach Zugang des Zustimmungsgesuchs per E-Mail, also schriftlich iSv. § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG (BAG 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 - Rn. 29 ff., BAGE 130, 1) , die Zustimmung zur geplanten Einstellung von Herrn Dr. K in den Betrieb West verweigert.
  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

    Für rechtsgeschäftsähnliche Erklärungen gelten sie allenfalls entsprechend (BAG 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 127 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 12) .

    Auf diese Weise stellt § 126b BGB auch ohne das Erfordernis eigenhändiger Unterzeichnung sicher, dass die Identitäts- und Vollständigkeitsfunktionen einer schriftlichen Erklärung neben der ohnehin gegebenen Dokumentationsfunktion gewahrt sind (vgl. zu § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG: BAG 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 127 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 12) .

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