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   BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 640/07   

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https://dejure.org/2009,734
BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 640/07 (https://dejure.org/2009,734)
BAG, Entscheidung vom 21.04.2009 - 3 AZR 640/07 (https://dejure.org/2009,734)
BAG, Entscheidung vom 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 (https://dejure.org/2009,734)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Betriebsrente - Beitragsbemessungsgrenzen West und Ost

  • openjur.de

    Höhe einer Betriebsrente; Beitragsbemessungsgrenzen West und Ost; ergänzende Auslegung einer Versorgungsordnung; Wechsel des Einsatzortes

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der Betriebsrente auf der Basis der Beitragsbemessungsgrenze West bei tatsächlicher Arbeitstätigkeit auf der Basis der Beitragsbemessungsgrenze Ost

  • Betriebs-Berater

    Beitragsbemessungsgrenze bei Wechsel des Einsatzorts

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 157
    Ermittlung der Betriebsrente auf der Basis der Beitragsbemessungsgrenze West bei tatsächlicher Arbeitstätigkeit auf der Basis der Beitragsbemessungsgrenze Ost

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berechnung einer Versorgungsanwartschaft bei Wechsel des Einsatzorts ? Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenzen West und Ost ? Entsprechende Auslegung einer Versorgungsordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsrenten und die Beitragsbemessungsgrenzen West und Ost

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Bei Betriebsrentenberechnung muss im Einzelfall Mittelwert zwischen Beitragsbemessungsgrenze West und Ost zugrundegelegt werden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsrente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 130, 202
  • BB 2010, 384
  • DB 2009, 2499
  • JR 2010, 460
 
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Wird zitiert von ... (116)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 397/03

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit der Veräußerung eines GmbH-Geschäftsanteils wegen

    Auszug aus BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 640/07
    (1) Allerdings gehört die ergänzende Vertragsauslegung grundsätzlich zum Bereich der tatrichterlichen Feststellungen (vgl. BGH 20. Juli 2005 - VIII ZR 397/03 - zu II 3 a der Gründe, BB 2005, 2206).

    Eine Regelungslücke liegt dann vor, wenn die Parteien einen Punkt übersehen oder wenn sie ihn zwar nicht übersehen, aber bewusst offen gelassen haben, weil sie ihn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht für regelungsbedürftig gehalten haben, und wenn sich diese Annahme nachträglich als unzutreffend herausstellt (vgl. BGH 20. Juli 2005 - VIII ZR 397/03 - zu II 3 b der Gründe, BB 2005, 2206).

  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 431/07

    Gehaltserhöhung in einem Veräußerungsvertrag über eine Steuerberaterpraxis

    Auszug aus BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 640/07
    (2) Voraussetzung für eine ergänzende Vertragsauslegung ist zunächst, dass die Vereinbarung der Parteien eine Regelungslücke - eine planwidrige Unvollständigkeit - aufweist (BAG 9. Dezember 2008 - 3 AZR 431/07 - zu II 3 der Gründe).

    Von einer planwidrigen Unvollständigkeit kann nur gesprochen werden, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (BAG 9. Dezember 2008 - 3 AZR 431/07 - zu II 3 der Gründe; BGH 17. Januar 2007 - VIII ZR 171/06 - zu II 6 der Gründe mwN, BGHZ 170, 311).

  • BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 1061/06

    Betriebsrente - vorzeitiges Ausscheiden - vorgezogene Inanspruchnahme -

    Auszug aus BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 640/07
    Nur dieser Fall ist in der Versorgungsordnung geregelt und nur für diesen Fall ist die Berechnungsvorschrift gedacht (vgl. auch BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - zu B II 3 a cc (1) der Gründe EzA BetrAVG § 2 Nr. 31).
  • BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 374/05

    Gesamtversorgung - fiktive Sozialversicherungsrente

    Auszug aus BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 640/07
    Dort ist das letzte Gehalt fortzuschreiben, da ein "Wechsel" auf ein niedrigeres Gehalt in aller Regel nicht in Betracht kommt (vgl. dazu BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - zu II 2 c cc (4) der Gründe, BAGE 117, 268).
  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 127/07

    Betriebliche Altersversorgung - Festschreibeeffekt

    Auszug aus BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 640/07
    Bemessungsgrundlage iSd. Gesetzes sind die jeweils einzeln in der Versorgungsordnung vorgesehenen Rechenschritte (vgl. zum Ganzen BAG 11. Dezember 2007 - 3 AZR 127/07 - zu II 1 der Gründe mwN, AP BetrAVG § 1 Nr. 51).
  • BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 73/05

    Eingruppierung eines technischen Sachbearbeiters im Stadtplanungsamt

    Auszug aus BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 640/07
    Damit liegen unterschiedliche Streitgegenstände vor (vgl. BAG 15. März 2006 - 4 AZR 73/05 - zu I 2 der Gründe, AP ZPO § 551 Nr. 63 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 2).
  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00

    Klageänderung - leitender Angestellter - Leiter der Revisionsabteilung

    Auszug aus BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 640/07
    Das Einbringen eines weiteren Streitgegenstandes stellt eine Klageerweiterung dar oder steht ihr zumindest gleich (vgl. BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 733/00 - zu B I 1 der Gründe, AP ZPO § 263 Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 65).
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 640/07
    Dass der Versorgungsfall noch nicht eingetreten ist, ist unerheblich (vgl. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - zu A III 2 der Gründe, BAGE 79, 236).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2007 - 16 Sa 1011/06
    Auszug aus BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 640/07
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 16. Januar 2007 - 16 Sa 1011/06 - teilweise aufgehoben.
  • BGH, 17.01.2007 - VIII ZR 171/06

    Voraussetzungen der Befreiungswirkung der Hinterlegung eines Geldbetrages des

    Auszug aus BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 640/07
    Von einer planwidrigen Unvollständigkeit kann nur gesprochen werden, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (BAG 9. Dezember 2008 - 3 AZR 431/07 - zu II 3 der Gründe; BGH 17. Januar 2007 - VIII ZR 171/06 - zu II 6 der Gründe mwN, BGHZ 170, 311).
  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 334/00

    Vertragliche vorgesetzliche Unverfallbarkeit

  • BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 903/07

    Antragsmodifizierung in der Berufungsinstanz - Auslegung einer Protokollnotiz der

  • BGH, 24.01.2008 - VII ZR 46/07

    Umfang der Rechtskraft einer Entscheidung über Schadensersatzansprüche gegen

  • BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 567/00

    Vorgezogene Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

  • BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 444/03

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer tariflichen

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 491/12

    Berechnung einer Betriebsrente - Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Dass der Versorgungsfall noch nicht eingetreten ist, ist unerheblich (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 19, BAGE 130, 202; 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - zu A III 2 der Gründe, BAGE 79, 236) .
  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    (1) Voraussetzung einer ergänzenden Vertragsauslegung ist, dass eine Vereinbarung eine Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit aufweist (BAG 9. Dezember 2008 - 3 AZR 431/07 - Rn. 25; 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 31, AP BetrAVG § 2 Nr. 60).

    Eine Regelungslücke liegt dabei nur vor, wenn die Parteien einen Punkt übersehen oder zwar nicht übersehen, aber doch bewusst deshalb offengelassen haben, weil sie ihn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses für nicht regelungsbedürftig gehalten haben, und diese Annahme sich nachträglich als unzutreffend herausstellt (BAG 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 33, aaO).

    Von einer Planwidrigkeit kann nur die Rede sein, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zu Grunde liegenden Regelungsplan zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen ist (BAG 9. Dezember 2008 - 3 AZR 431/07 - Rn. 25; 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 33, aaO).

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09

    Betriebsrente - Insolvenzsicherung

    Diese Vervollständigung kann der Senat selbst vornehmen, da es um die ergänzende Vertragsauslegung bei typischen Willenserklärungen geht (vgl. zum Ganzen: BAG 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 31 ff., AP BetrAVG § 2 Nr. 60).
  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13

    Verweigerung von Versorgungsleistungen - Widerruf einer Versorgungszusage -

    Die Feststellungsklage muss sich nicht auf ein Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus dem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. etwa BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 135/10  - Rn. 19 ; 24. August 2011 -  4 AZR 566/09  - Rn. 33 ; 21. April 2009 - 3  AZR 640/07  - Rn. 19 , BAGE 130, 202 ) .
  • LAG Düsseldorf, 24.04.2017 - 9 Sa 906/16

    Auslegung; Arbeitsvertrag; Bezugnahmeklausel; Nichtfortschreibung; BAT;

    Um eine solche handelt es sich, wenn die Parteien einen Punkt übersehen oder zwar nicht übersehen, aber doch bewusst deshalb offengelassen haben, weil sie ihn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses für nicht regelungsbedürftig gehalten haben, und diese Annahme sich nachträglich als unzutreffend herausstellt (BAG v. 16.06.2010 - 4 AZR 925/08, n.v.; BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 640/07, AP Nr. 60 zu § 2 BetrAVG).

    Von einer Planwidrigkeit kann nur die Rede sein, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zu Grunde liegenden Regelungsplan zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen ist (BAG v. 16.06.2010 - 4 AZR 925/08, n.v.; BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 640/07, AP Nr. 60 zu § 2 BetrAVG).

    Entscheidend ist, dass der Vertrag eine Regelungslücke, genauer eine "planwidrige Unvollständigkeit" enthält (vgl. BAG v. 16.06.2010 - 4 AZR 925/08, n.v.; BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 640/07, AP Nr. 60 zu § 2 BetrAVG; BAG v. 09.12.2008 - 3 AZR 431/07; BAG v. 28.9.2006 - 8 AZR 568/05, NJW 2007, 2348).

    Bei der Schließung einer Vertragslücke durch ergänzende Vertragsauslegung tritt an die Stelle der lückenhaften Klausel diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Lückenhaftigkeit der Reglung bekannt gewesen wäre (vgl. BAG v. 16.06.2010 - 4 AZR 925/08, n.v.; BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 640/07, AP Nr. 60 zu § 2 BetrAVG).

    Zunächst ist hierfür an den Vertrag selbst anzuknüpfen, denn die in ihm enthaltenen Regelungen und Wertungen, sein Sinn und Zweck, sind Ausgangspunkt der Vertragsergänzung (BAG v. 16.06.2010 - 4 AZR 925/08, n.v.; BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 640/07, AP Nr. 60 zu § 2 BetrAVG).

  • LAG Düsseldorf, 24.04.2017 - 9 Sa 905/16

    Auslegung Arbeitsvertrag; Bezugnahmeklausel; Ergänzende Vertragsauslegung;

    Um eine solche handelt es sich, wenn die Parteien einen Punkt übersehen oder zwar nicht übersehen, aber doch bewusst deshalb offengelassen haben, weil sie ihn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses für nicht regelungsbedürftig gehalten haben, und diese Annahme sich nachträglich als unzutreffend herausstellt (BAG v. 16.06.2010 - 4 AZR 925/08, n.v.; BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 640/07, AP Nr. 60 zu § 2 BetrAVG).

    Von einer Planwidrigkeit kann nur die Rede sein, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zu Grunde liegenden Regelungsplan zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen ist (BAG v. 16.06.2010 - 4 AZR 925/08, n.v.; BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 640/07, AP Nr. 60 zu § 2 BetrAVG).

    Entscheidend ist, dass der Vertrag eine Regelungslücke, genauer eine "planwidrige Unvollständigkeit" enthält (vgl. BAG v. 16.06.2010 - 4 AZR 925/08, n.v.; BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 640/07, AP Nr. 60 zu § 2 BetrAVG; BAG v. 09.12.2008 - 3 AZR 431/07; BAG v. 28.9.2006 - 8 AZR 568/05, NJW 2007, 2348).

    Bei der Schließung einer Vertragslücke durch ergänzende Vertragsauslegung tritt an die Stelle der lückenhaften Klausel diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Lückenhaftigkeit der Reglung bekannt gewesen wäre (vgl. BAG v. 16.06.2010 - 4 AZR 925/08, n.v.; BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 640/07, AP Nr. 60 zu § 2 BetrAVG).

    Zunächst ist hierfür an den Vertrag selbst anzuknüpfen, denn die in ihm enthaltenen Regelungen und Wertungen, sein Sinn und Zweck, sind Ausgangspunkt der Vertragsergänzung (BAG v. 16.06.2010 - 4 AZR 925/08, n.v.; BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 640/07, AP Nr. 60 zu § 2 BetrAVG).

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 706/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

    planwidrigen Unvollständigkeit aufweist (BAG 9. Dezember 2008 - 3 AZR 431/07 - Rn. 25; 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 33, BAGE 130, 202) .

    Von einer Planwidrigkeit kann nur die Rede sein, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine diesem einvernehmlichen Regelungsplan angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen ist (BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 23 mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48; 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - aaO) .

  • LAG Düsseldorf, 24.04.2017 - 9 Sa 1009/16

    Grundsätze der Vertragsauslegung; Vertragsklausel als Allgemeine

    Um eine solche handelt es sich, wenn die Parteien einen Punkt übersehen oder zwar nicht übersehen, aber doch bewusst deshalb offengelassen haben, weil sie ihn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses für nicht regelungsbedürftig gehalten haben, und diese Annahme sich nachträglich als unzutreffend herausstellt (BAG v. 16.06.2010 - 4 AZR 925/08, n.v.; BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 640/07, AP Nr. 60 zu § 2 BetrAVG ).

    Von einer Planwidrigkeit kann nur die Rede sein, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zu Grunde liegenden Regelungsplan zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen ist (BAG v. 16.06.2010 - 4 AZR 925/08, n.v.; BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 640/07, AP Nr. 60 zu § 2 BetrAVG ).

    Entscheidend ist, dass der Vertrag eine Regelungslücke, genauer eine "planwidrige Unvollständigkeit" enthält (vgl. BAG v. 16.06.2010 - 4 AZR 925/08, n.v.; BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 640/07, AP Nr. 60 zu § 2 BetrAVG ; BAG v. 09.12.2008 - 3 AZR 431/07; BAG v. 28.9.2006 - 8 AZR 568/05, NJW 2007, 2348 ).

    Bei der Schließung einer Vertragslücke durch ergänzende Vertragsauslegung tritt an die Stelle der lückenhaften Klausel diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Lückenhaftigkeit der Reglung bekannt gewesen wäre (vgl. BAG v. 16.06.2010 - 4 AZR 925/08, n.v.; BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 640/07, AP Nr. 60 zu § 2 BetrAVG ).

    Zunächst ist hierfür an den Vertrag selbst anzuknüpfen, denn die in ihm enthaltenen Regelungen und Wertungen, sein Sinn und Zweck, sind Ausgangspunkt der Vertragsergänzung (BAG v. 16.06.2010 - 4 AZR 925/08, n.v.; BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 640/07, AP Nr. 60 zu § 2 BetrAVG ).

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2017 - 7 Sa 991/16

    Auslegung der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT nach dessen

    Um eine Regelungslücke handelt es sich, wenn die Parteien einen Punkt übersehen oder zwar nicht übersehen, aber doch bewusst deshalb offengelassen haben, weil sie ihn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses für nicht regelungsbedürftig gehalten haben, und diese Annahme sich nachträglich als unzutreffend herausstellt (vgl. BAG, Urteil vom 16.06.2010, 4 AZR 925/08; BAG, Urteil vom 21.04.2009, 3 AZR 640/07, jeweils zitiert nach juris).

    Von einer Planwidrigkeit kann nur die Rede sein, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zu Grunde liegenden Regelungsplan zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen ist (vgl. BAG, Urteil vom 16.06.2010, 4 AZR 925/08; BAG, Urteil vom 21.04.2009, 3 AZR 640/07, jeweils zitiert nach juris).

    Entscheidend ist, dass der Vertrag - wie vorliegend gegeben - eine Regelungslücke, genauer eine "planwidrige Unvollständigkeit" enthält (vgl. BAG, Urteil vom 16.06.2010, 4 AZR 925/08; BAG, Urteil vom 21.04.2009, 3 AZR 640/07; BAG Urteil vom 09.12.2008, 3 AZR 431/07; BAG Urteil vom 28.9.2006, 8 AZR 568/05, jeweils zitiert nach juris).

    Bei der Schließung einer Vertragslücke durch ergänzende Vertragsauslegung tritt an die Stelle der lückenhaften Klausel diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Lückenhaftigkeit der Reglung bekannt gewesen wäre (vgl. BAG, Urteil vom 16.06.2010, 4 AZR 925/08; BAG, Urteil vom 21.04.2009, 3 AZR 640/07, jeweils zitiert nach juris).

    Zunächst ist hierfür an den Vertrag selbst anzuknüpfen, denn die in ihm enthaltenen Regelungen und Wertungen, sein Sinn und Zweck, sind Ausgangspunkt der Vertragsergänzung (vgl. BAG, Urteil vom 16.06.2010, 4 AZR 925/08; BAG, Urteil vom 21.04.2009, 3 AZR 640/07, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT;

    (aa) Voraussetzung einer ergänzenden Vertragsauslegung ist, dass eine Vereinbarung eine Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit aufweist (BAG 9. Dezember 2008 - 3 AZR 431/07 - Rn. 25; 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 33, AP BetrAVG § 2 Nr. 60).

    Eine Regelungslücke liegt dabei nur vor, wenn die Parteien einen Punkt übersehen oder zwar nicht übersehen, aber doch bewusst deshalb offengelassen haben, weil sie ihn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses für nicht regelungsbedürftig gehalten haben, und diese Annahme sich nachträglich als unzutreffend herausstellt (BAG 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 33, aaO).

    Von einer Planwidrigkeit kann nur die Rede sein, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zu Grunde liegenden Regelungsplan zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen ist (BAG 9. Dezember 2008 - 3 AZR 431/07 - Rn. 26; 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 33, aaO).

  • BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 323/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung

  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 434/09

    Betriebliche Altersversorgung - Altersdiskriminierung

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 501/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Zulässigkeit

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 705/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung

  • LAG Düsseldorf, 26.04.2011 - 16 Sa 30/11

    Leistungsentgelt bei unterbliebener betrieblicher Regelung; unbegründete

  • BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 555/09

    Störung der Geschäftsgrundlage - planwidrige Überversorgung - Wechsel von

  • BAG, 11.11.2010 - 8 AZR 392/09

    Betriebsübergang - "Ausscheiden" aus Unternehmen oder aus dem Arbeitsverhältnis -

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 494/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der

  • BAG, 20.02.2018 - 3 AZR 239/17

    Betriebliche Altersversorgung - Energiebeihilfe - feste Altersgrenze

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 925/08

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT -

  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 398/09

    Hinterbliebenenversorgung - Gleichbehandlung

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 217/11

    Dynamische Verweisung im kirchlichen Arbeitsvertrag

  • BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 259/22

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

  • LAG Düsseldorf, 19.04.2011 - 16 Sa 1570/10

    Nettolohnvereinbarung bei Wechsel der Steuerklasse; Zahlungsklage einer

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 179/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Umwandlung der Deutschen

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 288/12

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung eines betrieblichen Ruhegelds

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 822/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 834/09

    Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Auslegung einer

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 707/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

  • BAG, 11.11.2010 - 8 AZR 393/09

    Betriebsübergang - "Ausscheiden" aus Unternehmen oder aus dem Arbeitsverhältnis -

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 496/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der

  • BAG, 11.11.2010 - 8 AZR 394/09

    Betriebsübergang - "Ausscheiden" aus Unternehmen oder aus dem Arbeitsverhältnis -

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 873/09

    Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Auslegung einer

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 180/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Umwandlung der Deutschen

  • BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 898/08

    Betriebsrente - Verweisung auf Beamtenversorgungsrecht

  • BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 135/10

    Auslegung einer Versorgungsordnung mit gespaltener Rentenformel - Anpassung der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - 25 Sa 950/12

    Ausgleich für Nachtarbeit nach § 6 Abs 5 ArbZG - keine tarifvertragliche

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 705/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 382/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung eines Versorgungstarifvertrags -

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 944/08

    Auslegung einer tarifvertraglichen Verweisungsklausel

  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 588/10

    Betriebliche Altersversorgung - Benachteiligung wegen Teilzeitbeschäftigung

  • BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 556/09

    Störung der Geschäftsgrundlage - planwidrige Überversorgung - Wechsel von

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 6 Sa 38/19

    Arbeitsvertragliche Festlegung des Arbeitsorts - Ausschluss von außerhalb

  • BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 803/09

    Betriebliche Altersversorgung - ergänzende Vertragsauslegung - Anpassung einer

  • LAG Düsseldorf, 16.05.2014 - 6 Sa 559/13

    Kriterien für die Höhe des Ruhegeldes auf Grund einer Versorgungszusage

  • LAG Düsseldorf, 16.05.2014 - 6 Sa 1693/12

    Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten in der betrieblichen

  • LAG Düsseldorf, 16.05.2014 - 6 Sa 451/13

    Kriterien für die Höhe des Ruhegeldes auf Grund einer Versorgungszusage

  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 498/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 611/10

    Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung

  • BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 380/10

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Pensionszusage

  • LAG Hessen, 28.01.2013 - 21 Sa 181/12

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

  • BAG, 29.06.2011 - 5 AZR 186/10

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

  • BAG, 29.06.2011 - 5 AZR 651/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 384/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 696/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2011 - 16 Sa 614/10

    Eingruppierung einer früheren Wahlangestellten - Gesamtbetriebsvereinbarung verdi

  • LAG Düsseldorf, 14.07.2017 - 6 Sa 132/16

    Geltung einer neuen Versorgungsordnung; Stichtagsregelung

  • BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 869/09

    Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung

  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 571/09

    Betriebliche Altersversorgung - Altersdiskriminierung

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 391/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 390/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • LAG Niedersachsen, 06.12.2012 - 4 Sa 454/12

    Auslegung einer Versorgungsordnung mit gespaltener Rentenformel bei

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 706/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 709/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung

  • LAG Hessen, 28.01.2013 - 21 Sa 1798/11

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf BAT - Regelungslücke aufgrund Tarifsukzession

  • LAG Hessen, 28.01.2013 - 21 Sa 1797/11

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 707/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 710/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 708/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 427/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 14.02.2012 - 3 AZR 109/10

    Betriebsrentenanpassung - (ergänzende) Auslegung einer vertraglichen

  • LAG Düsseldorf, 28.04.2017 - 10 Sa 817/16

    Gleichstellungsabrede dynamische Verweisung Tarifsukzession BAT TVöD

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 17/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 549/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 315/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 317/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 326/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 20/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 29/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 26/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 23/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 22/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 18/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 553/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 551/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 425/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 394/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 318/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 325/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 327/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 393/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 392/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 324/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 28/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 27/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 25/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 21/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 15/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 552/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 550/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 426/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 316/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 319/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 19/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 16/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 24/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.03.2015 - 7 Sa 1696/14

    Betriebliche Altersversorgung - Versorgungsregelung - Ungleichbehandlung -

  • LAG Sachsen, 12.04.2012 - 6 Sa 185/11

    Altersversorgung eines angestellten Professors für Praktische Informatik

  • LAG Düsseldorf, 09.11.2017 - 5 Sa 685/17

    Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • LAG Düsseldorf, 07.11.2014 - 6 Sa 543/14

    Umfang des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Erhöhung einer Betriebsrente

  • LAG Düsseldorf, 22.06.2012 - 6 Sa 750/12
  • OLG Celle, 06.10.2010 - 10 UF 256/09

    Behandlung von Anwartschaften der Betriebsangehörigen der Norddeutschen

  • LAG Düsseldorf, 05.07.2013 - 6 Sa 1744/12

    Ruhegehaltsfähigkeit einer arbeitsvertraglichen Funktionszulage; Beschränkung der

  • ArbG Düsseldorf, 04.03.2012 - 12 Ca 5349/12

    Unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten in einer betrieblichen

  • LAG Düsseldorf, 28.04.2017 - 10 Sa 818/16

    Vertragsklausel als Allgemeine Geschäftsbedingung; Auslegung Allgemeiner

  • ArbG Hamburg, 13.08.2014 - 20 Ca 37/14

    Dynamische Bezugnahme auf BAT - Tarifsukzession - ergänzende Vertragsauslegung

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