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   BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08   

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BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08 (https://dejure.org/2009,59)
BAG, Entscheidung vom 22.04.2009 - 5 AZR 436/08 (https://dejure.org/2009,59)
BAG, Entscheidung vom 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 (https://dejure.org/2009,59)
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Volltextveröffentlichungen (16)

Kurzfassungen/Presse (33)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lohnwucher

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Lohnwucher

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Lohnwucher

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    BAG zum Lohnwucher

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Knochenjob für 3,25 Euro - Ob mit oder ohne Wohngelegenheit: Das ist "Lohnwucher"

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Lohnwucher

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    § 138 BGB
    Lohnwucher

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Arbeitslohn: Bei Lohnwucher muss der Arbeitgeber nachzahlen

  • zunft-starke.de (Kurzinformation)

    Lohnwucher - eine Lohnvereinbarung, die nicht 2/3 des branchenüblichen Lohnes erreicht, ist nichtig

  • busradar.de (Kurzinformation)

    Lohn unter 2/3 der Tarifvergütung ist Lohnwucher

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Sittenwidrig niedriger Arbeitslohn begründet Nachzahlungspflicht des Arbeitgebers

  • hensche.de (Zusammenfassung)

    Lohnwucher auch dann, wenn sich ein Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung erst im Laufe der Vertragsdurchführung ergibt:

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Lohnwucher

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Gelten Mindestlöhne und Tarifverträge auch für Privathaushalte?

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Arbeitslohn sittenwidrig, wenn er nicht einmal 2/3 des üblichen Tariflohns beträgt

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    2/3-Grenze für Lohndumping bestätigt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    LOHNWUCHER, Sittenwidrigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lohnwucher

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lohnwucher

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lohnwucher - oder wie wenig darf der Arbeitgeber zahlen, bevor es teuer wird?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lohnwucher bei weniger als 2/3 Branchentarif

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lohnnachzahlungsansprüche bei sittenwidrigem Lohn

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lohnwucher wegen zu geringem Lohn

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lohnwucher - Wann ist eine Lohnvereinbarung sittenwidrig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann liegt Lohnwucher vor?

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Grundsatzurteil zur Sittenwidrigkeit des Arbeitslohns

  • 123recht.net (Pressemeldung, 22.4.2009)

    3,25 Euro je Stunde sind Lohndumping // Mindestens Zweidrittel des üblichen Tariflohns

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Lohnwucher

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Wann ist ein Lohn sittenwidrig und welche Auswirkungen hat dies auf das Arbeitsverhältnis?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Lohnwucher - Wann ist eine Lohnvereinbarung sittenwidrig?

Besprechungen u.ä. (3)

  • zjs-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Tatbestand des Lohnwuchers (David Yang; ZIS 2011, 430)

  • beck-blog (Entscheidungsanmerkung)

    Nettolohn von 3,25 Euro sittenwidrig

  • chefarztrecht-aktuell.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bundesarbeitsgericht bestimmt 2/3-Grenze für Lohnwucher

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 130, 338
  • MDR 2009, 1117
  • NZA 2009, 837
  • BB 2009, 1013
  • BB 2009, 1637
  • DB 2009, 114
  • DB 2009, 1599
  • JR 2010, 551
 
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Wird zitiert von ... (110)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 549/05

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08
    Ein wucherähnliches Geschäft liegt nach § 138 Abs. 1 BGB vor, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen und weitere sittenwidrige Umstände, zB eine verwerfliche Gesinnung des durch den Vertrag objektiv Begünstigten, hinzutreten (BAG 26. April 2006 - 5 AZR 549/05 - BAGE 118, 66, 71 f.; BGH 13. Juni 2001 - XII ZR 49/99 - zu 4 b der Gründe, NJW 2002, 55, 56, jeweils mwN).

    Eine Entgeltvereinbarung kann bei Vertragsabschluss noch wirksam sein, jedoch im Laufe der Zeit, wenn sie nicht an die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst wird, gegen § 138 BGB verstoßen (Senat 26. April 2006 - 5 AZR 549/05 - BAGE 118, 66, 72).

    Die Sittenwidrigkeit einer Entgeltvereinbarung ist nicht allein nach der vereinbarten Entgelthöhe zu beurteilen (Senat 26. April 2006 - 5 AZR 549/05 - BAGE 118, 66, 71 f.).

    So entsprach ein 75 % der Tarifvergütung unterschreitendes Gehalt einer Lehrkraft nicht mehr den guten Sitten gem. § 138 BGB, weil die öffentliche Hand dem Arbeitgeber 97 % der Personalkosten als Zuschuss gewährte und damit Vorgaben zur Vergütungshöhe verbinden durfte (Senat 26. April 2006 - 5 AZR 549/05 - BAGE 118, 66, 72 ff.).

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 49/99

    Sittenwidrigkeit eines Gaststättenpachtvertrages bei auffälligem Mißverhältnis

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08
    Ein wucherähnliches Geschäft liegt nach § 138 Abs. 1 BGB vor, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen und weitere sittenwidrige Umstände, zB eine verwerfliche Gesinnung des durch den Vertrag objektiv Begünstigten, hinzutreten (BAG 26. April 2006 - 5 AZR 549/05 - BAGE 118, 66, 71 f.; BGH 13. Juni 2001 - XII ZR 49/99 - zu 4 b der Gründe, NJW 2002, 55, 56, jeweils mwN).

    Seine verwerfliche Gesinnung ist nicht nur dann zu bejahen, wenn er als der wirtschaftlich oder intellektuell Überlegene die schwächere Lage des anderen Teils bewusst zu seinem Vorteil ausnutzt, sondern auch dann, wenn er sich leichtfertig der Einsicht verschließt, dass sich der andere nur wegen seiner schwächeren Lage oder unter dem Zwang der Verhältnisse auf den ungünstigen Vertrag einlässt (Senat 22. März 1989 - 5 AZR 151/88 - zu IV 2 der Gründe; BAG 30. Juli 1985 - 3 AZR 401/83 - zu III 3 der Gründe, AP BGB § 138 Nr. 39 = EzA BGB § 138 Nr. 18; BGH 13. Juni 2001 - XII ZR 49/99 - zu 4 b der Gründe mwN, NJW 2002, 55, 56).

    Im Übrigen muss sich dieser auch dann, wenn das bestehende Missverhältnis bereits einen hinreichend sicheren Schluss auf den subjektiven Tatbestand zulässt, nach der allgemeinen Lebenserfahrung zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen haben, es liege ein solches Missverhältnis vor (BGH 13. Juni 2001 - XII ZR 49/99 - aaO.).

  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 303/03

    Sittenwidriges Arbeitsentgelt

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08
    Entspricht der Tariflohn dagegen nicht der verkehrsüblichen Vergütung, sondern liegt diese unterhalb des Tariflohns, ist von dem allgemeinen Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet auszugehen (Senat 24. März 2004 - 5 AZR 303/03 - BAGE 110, 79, 83; 23. Mai 2001 - 5 AZR 527/99 - zu II 2 a der Gründe, EzA BGB § 138 Nr. 29; 11. Januar 1973 - 5 AZR 321/72 - zu I 2 b der Gründe, AP GG Art. 3 Nr. 110).

    aa) Das Bundesarbeitsgericht hatte insoweit bisher keinen Richtwert zu entwickeln (vgl. Senat 24. März 2004 - 5 AZR 303/03 - BAGE 110, 79, 84).

    Die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt können auch nicht mit den Gegebenheiten bei Ratenkreditgeschäften gleichgesetzt werden, bei denen eine größere Abweichung noch toleriert werden konnte (vgl. Senat 24. März 2004 - 5 AZR 303/03 - aaO.).

  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08
    b) Das Missverhältnis ist auffällig, wenn es einem Kundigen, ggf. nach Aufklärung des Sachverhalts, ohne weiteres ins Auge springt (BGH 22. April 1997 - 1 StR 701/96 - BGHSt 43, 53, 60).

    Der Bundesgerichtshof hat demgegenüber in einem Fall des Lohnwuchers gem. § 302a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB aF die tatrichterliche Würdigung des Landgerichts, ein auffälliges Missverhältnis liege bei einem Lohn iHv. zwei Dritteln des in einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag geregelten Entgelts vor, revisionsrechtlich gebilligt (BGH 22. April 1997 - 1 StR 701/96 - BGHSt 43, 53).

  • BAG, 22.03.1989 - 5 AZR 151/88

    Arbeitsentgelt: untertarifliche Bezahlung - Lohnwucher

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08
    Seine verwerfliche Gesinnung ist nicht nur dann zu bejahen, wenn er als der wirtschaftlich oder intellektuell Überlegene die schwächere Lage des anderen Teils bewusst zu seinem Vorteil ausnutzt, sondern auch dann, wenn er sich leichtfertig der Einsicht verschließt, dass sich der andere nur wegen seiner schwächeren Lage oder unter dem Zwang der Verhältnisse auf den ungünstigen Vertrag einlässt (Senat 22. März 1989 - 5 AZR 151/88 - zu IV 2 der Gründe; BAG 30. Juli 1985 - 3 AZR 401/83 - zu III 3 der Gründe, AP BGB § 138 Nr. 39 = EzA BGB § 138 Nr. 18; BGH 13. Juni 2001 - XII ZR 49/99 - zu 4 b der Gründe mwN, NJW 2002, 55, 56).
  • BGH, 08.07.1982 - III ZR 1/81

    Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäftes - Auffälliges

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08
    a) Der Tatbestand des Lohnwuchers setzt voraus, dass der "Wucherer" die beim anderen Teil bestehende Schwächesituation (Zwangslage, Unerfahrenheit, mangelndes Urteilsvermögen, erhebliche Willensschwäche) ausbeutet, also sie sich in Kenntnis vom Missverhältnis der beiderseitigen Leistungen bewusst zunutze macht (BGH 8. Juli 1982 - III ZR 1/81 - zu I 2 c der Gründe, NJW 1982, 2767, 2768).
  • BAG, 30.07.1985 - 3 AZR 401/83

    Abfindung einer Versorgungsanwartschaft durch einen Kapitalbetrag - Verzicht auf

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08
    Seine verwerfliche Gesinnung ist nicht nur dann zu bejahen, wenn er als der wirtschaftlich oder intellektuell Überlegene die schwächere Lage des anderen Teils bewusst zu seinem Vorteil ausnutzt, sondern auch dann, wenn er sich leichtfertig der Einsicht verschließt, dass sich der andere nur wegen seiner schwächeren Lage oder unter dem Zwang der Verhältnisse auf den ungünstigen Vertrag einlässt (Senat 22. März 1989 - 5 AZR 151/88 - zu IV 2 der Gründe; BAG 30. Juli 1985 - 3 AZR 401/83 - zu III 3 der Gründe, AP BGB § 138 Nr. 39 = EzA BGB § 138 Nr. 18; BGH 13. Juni 2001 - XII ZR 49/99 - zu 4 b der Gründe mwN, NJW 2002, 55, 56).
  • LAG Hamburg, 17.04.2008 - 1 Sa 10/07

    Bemessung der Entgeltansprüche einer Arbeitnehmerin bei Nichtigkeit der zwischen

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 17. April 2008 - 1 Sa 10/07 - aufgehoben.
  • BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 527/99

    Lohnwucher

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08
    Entspricht der Tariflohn dagegen nicht der verkehrsüblichen Vergütung, sondern liegt diese unterhalb des Tariflohns, ist von dem allgemeinen Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet auszugehen (Senat 24. März 2004 - 5 AZR 303/03 - BAGE 110, 79, 83; 23. Mai 2001 - 5 AZR 527/99 - zu II 2 a der Gründe, EzA BGB § 138 Nr. 29; 11. Januar 1973 - 5 AZR 321/72 - zu I 2 b der Gründe, AP GG Art. 3 Nr. 110).
  • LAG Berlin, 20.02.1998 - 6 Sa 145/97

    Arbeitsentgelt: Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung -

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08
    Dementsprechend findet sich bei den Instanzgerichten (vgl. etwa LAG Berlin 20. Februar 1998 - 6 Sa 145/97 - zu 2.2 der Gründe, NZA-RR 1998, 392; LAG Bremen 17. Juni 2008 - 1 Sa 29/08 - zu I 2 c aa der Gründe, LAGE BGB 2002 § 138 Nr. 1; LAG Rheinland-Pfalz 19. Mai 2008 - 5 Sa 6/08 - zu II der Gründe; LAG Berlin-Brandenburg 28. Februar 2007 - 15 Sa 1363/06 - zu 2 der Gründe) und im Schrifttum (vgl. nur Peter AuR 1999, 289, 293; Gerhard Reinecke NZA 2000 Beilage zu Heft 3 S. 23, 32; Lakies NZA-RR 2002, 337, 341; zurückhaltend Schaub/Linck ArbR-Hdb. 12. Aufl. § 36 Rn. 11; anders MünchArbR/Hanau 2. Aufl. § 63 Rn. 6, der als Faustregel die Hälfte des Marktlohns annimmt) weitgehend Übereinstimmung im Bereich eines Richtwerts von zwei Dritteln des üblichen Lohns.
  • BAG, 11.01.1973 - 5 AZR 321/72

    Ausländische Arbeiter - Geringerer Lohn für Frauen - Anscheinsbeweis -

  • BAG, 10.04.1991 - 5 AZR 226/90

    Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2008 - 5 Sa 6/08

    Sittenwidrigkeit eines Stundenlohns im Bäckerhandwerk

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2007 - 15 Sa 1363/06

    Sittenwidrige Vergütung - Indizwirkung eines entsprechenden Tarifvertrages -

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

  • LAG Bremen, 17.06.2008 - 1 Sa 29/08

    Sittenwidrigkeit eines Stundenlohns von 5 EUR

  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 716/09

    Sachgrundlose Befristung - "Zuvor-Beschäftigung"

    Eine solche ist, soweit der Gesetzgeber die erforderliche Konkretisierung unterlassen hat, bisweilen unumgänglich und in der Rechtsprechung nicht selten (vgl. etwa zur Konkretisierung des Lohnwuchers BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 13 ff., BAGE 130, 338; zur Frage, von welchem Umfang an eine Arbeitszeiterhöhung eine mitbestimmungspflichtige Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 BetrVG darstellt, BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 74/07 - Rn. 19, BAGE 128, 351) .
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 331/11

    Pauschalvergütung von Überstunden - Inhaltskontrolle

    Welchem Wirtschaftszweig das Unternehmen des Arbeitgebers zuzuordnen ist, richtet sich nach der durch das Unionsrecht vorgegebenen Klassifikation der Wirtschaftszweige (vgl. BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 14 ff., BAGE 130, 338; 18. April 2012 - 5 AZR 630/10 -) .

    Der subjektive Tatbestand des wucherähnlichen Geschäfts erfordert eine verwerfliche Gesinnung des Arbeitgebers (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 26 f. mwN, BAGE 130, 338) .

  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 814/14

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug

    Verstößt die Entgeltabrede gegen § 138 BGB, schuldet der Arbeitgeber gemäß § 612 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 9, BAGE 130, 338) .

    Bei arbeitsvertraglichen Vergütungsvereinbarungen kommt es auf den jeweils streitgegenständlichen Zeitraum an (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 10, aaO) .

    f) Rechtsfolge des Verstoßes gegen § 138 Abs. 1 BGB ist ein Anspruch auf die übliche Vergütung nach § 612 Abs. 2 BGB (BAG 26. April 2006 - 5 AZR 549/05 - Rn. 26, BAGE 118, 66) unter Zugrundelegung des tariflichen Stundenlohns ohne Zuschläge, Zulagen und Sonderleistungen (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 18, BAGE 130, 338) .

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