Rechtsprechung
BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Wartezeitkündigung - Personalratsanhörung
- openjur.de
Wartezeitkündigung; Personalratsanhörung
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umfang des Informationsanspruchs des Personalrats bei einer Wartezeitkündigung
- bag-urteil.com
Wartezeitkündigung - Personalratsanhörung
- hensche.de
Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten, Probezeit, Anhörung des Betriebsrats
- Betriebs-Berater
Personalratsanhörung bei Wartezeitkündigung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang des Informationsanspruchs des Personalrats bei einer Wartezeitkündigung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Kündigungsrecht: Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wartezeitkündigung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung
- advogarant.de (Kurzinformation)
Zur Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Eingeschränkte Unterrichtungspflicht der Personalvertretung bei Probezeitkündigung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Arbeitgeber müssen Personalrat nicht die Sozialdaten des Arbeitnehmers mitteilen
- kanzlei-potthast.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber müssen dem Personalrat vor einer Probezeitkündigung nicht die Sozialdaten des Arbeitnehmers mitteilen
- streifler.de (Kurzinformation)
Kündigungsrecht: Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Information des Personalrats bei Probezeitkündigung
- wordpress.com (Kurzinformation)
Probezeitkündigung: richtige Personalratsanhörung
Besprechungen u.ä.
- RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
Mitteilungspflichten bei der Personalratsanhörung vor einer Probezeitkündigung
Verfahrensgang
- ArbG Oldenburg, 25.07.2007 - 3 Ca 95/07
- LAG Niedersachsen, 10.06.2008 - 11 Sa 1397/07
- BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08
Papierfundstellen
- BAGE 130, 369
- NJW 2009, 3469
- MDR 2009, 1283
- NZA 2009, 959
- BB 2009, 1013
- BB 2009, 1805
Wird zitiert von ... (28) Neu Zitiert selbst (14)
- BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 828/98
Anrechnung einer Vorbeschäftigung auf die Wartezeit - Beteiligung des …
Auszug aus BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08
bb) Der Arbeitgeber braucht dem Betriebsrat jedoch dann nicht die Sozialdaten mitzuteilen, wenn und soweit sie - für den Betriebsrat erkennbar - für seinen Kündigungsentschluss völlig unmaßgeblich sind (vgl. BAG 16. März 2000 - 2 AZR 828/98 - zu II 2 b cc (1), AP LPVG Sachsen-Anhalt § 67 Nr. 2 = EzA BPersVG § 108 Nr. 2;… KR/Etzel 8. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 58;… APS/Koch 3. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 93).Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers sind deshalb für die Wirksamkeit einer Wartezeitkündigung in der Regel ohne Bedeutung (BAG 16. März 2000 - 2 AZR 828/98 - AP LPVG Sachsen-Anhalt § 67 Nr. 2 = EzA BPersVG § 108 Nr. 2).
ee) Soweit demgegenüber der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 16. März 2000 angenommen hat, Angaben zum Lebensalter und zur Betriebszugehörigkeit sowie zu einem eventuell bestehenden Sonderkündigungsschutz seien auch bei der Wartezeitkündigung unentbehrlich, ist eine Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG nicht erforderlich, denn das angezogene Urteil vom 16. März 2000 (- 2 AZR 828/98 - zu II 2 b cc (1), AP LPVG Sachsen-Anhalt § 67 Nr. 2 = EzA BPersVG § 108 Nr. 2) beruht nicht auf diesem Rechtssatz.
- BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03
Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Anhörung des Betriebsrats
Auszug aus BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08
Ist eine Sozialauswahl nach der für den Betriebsrat erkennbaren Auffassung des Arbeitgebers wegen der Stilllegung des gesamten Betriebs nicht vorzunehmen, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht über Familienstand und Unterhaltspflichten des zu kündigenden Arbeitnehmers unterrichten (Senat 20. September 2006 - 6 AZR 219/06 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 24; BAG 13. Mai 2004 - 2 AZR 329/03 - BAGE 110, 331, 335 mwN).dd) Die Annahme, der Arbeitgeber brauche Sozialdaten, die bei vernünftiger Betrachtung weder aus seiner Sicht noch aus Sicht der Arbeitnehmervertretung für die Beurteilung der Wirksamkeit einer Kündigung eine Rolle spielen können, im Rahmen der Anhörung der Arbeitnehmervertretung vor der Kündung nicht mitzuteilen, liegt letztlich auch der Senatsrechtsprechung sowie der Rechtsprechung des Zweiten Senats zur Entbehrlichkeit der Mitteilung des Familienstands und etwaiger Unterhaltspflichten im Falle einer Kündigung wegen Betriebsstilllegung zugrunde (…20. September 2006 - 6 AZR 219/06 - Rn. 23, AP KSchG 1969 § 17 Nr. 24; 13. Mai 2004 - 2 AZR 329/03 - BAGE 110, 331, 335 mwN).
Der Zweite Senat hat offengelassen, ob die Angabe erforderlich ist, wenn hiervon die Berechnung der Kündigungsfrist abhängt (13. Mai 2004 - 2 AZR 329/03 - aaO.).
- BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01
Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers
Auszug aus BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08
aa) Der Arbeitgeber ist allerdings grundsätzlich verpflichtet, den Betriebsrat bzw. Personalrat über diese Gesichtspunkte zu unterrichten, weil sie bei personen- oder verhaltensbedingten Kündigungen regelmäßig im Rahmen der nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG bzw. § 626 Abs. 1 BGB notwendigen Interessenabwägung Berücksichtigung finden können (vgl. BAG 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 37 = EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 1; 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 - EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 7).Entsprechendes gilt bei einer verhaltensbedingten Kündigung, wenn es dem Arbeitgeber wegen der Schwere der Kündigungsvorwürfe auf die genauen Daten ersichtlich nicht ankommt, der Betriebsrat die ungefähren Daten kennt und er daher die Kündigungsabsicht des Arbeitgebers ausreichend beurteilen kann (BAG 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 37 = EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 1; 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 73 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 89).
Hierin liegt der entscheidende Unterschied zu der vom Kläger angeführten Rechtsprechung zu verhaltensbedingten Kündigungen im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes bzw. zu außerordentlichen Kündigungen nach § 626 BGB, bei denen stets eine Abwägung der beiderseitigen Interessen zu erfolgen hat (vgl. dazu BAG 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 37 = EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 1; 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 73 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 89).
- BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 219/06
Kündigung durch Insolvenzverwalter: Betriebsratsanhörung; Massenentlassung - …
Auszug aus BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08
Ist eine Sozialauswahl nach der für den Betriebsrat erkennbaren Auffassung des Arbeitgebers wegen der Stilllegung des gesamten Betriebs nicht vorzunehmen, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht über Familienstand und Unterhaltspflichten des zu kündigenden Arbeitnehmers unterrichten (Senat 20. September 2006 - 6 AZR 219/06 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 24; BAG 13. Mai 2004 - 2 AZR 329/03 - BAGE 110, 331, 335 mwN).dd) Die Annahme, der Arbeitgeber brauche Sozialdaten, die bei vernünftiger Betrachtung weder aus seiner Sicht noch aus Sicht der Arbeitnehmervertretung für die Beurteilung der Wirksamkeit einer Kündigung eine Rolle spielen können, im Rahmen der Anhörung der Arbeitnehmervertretung vor der Kündung nicht mitzuteilen, liegt letztlich auch der Senatsrechtsprechung sowie der Rechtsprechung des Zweiten Senats zur Entbehrlichkeit der Mitteilung des Familienstands und etwaiger Unterhaltspflichten im Falle einer Kündigung wegen Betriebsstilllegung zugrunde (20. September 2006 - 6 AZR 219/06 - Rn. 23, AP KSchG 1969 § 17 Nr. 24; 13. Mai 2004 - 2 AZR 329/03 - BAGE 110, 331, 335 mwN).
So hat der Senat der Annahme des Berufungsgerichts beigepflichtet, Angaben zu den Sozialdaten "Lebensalter" und "Eintrittsalter" seien entbehrlich, wenn die Kündigung unter Beachtung der Kündigungsfrist des § 113 Satz 2 InsO erfolge (20. September 2006 - 6 AZR 219/06 - Rn. 23, aaO.).
- BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94
Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe …
Auszug aus BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08
Entsprechendes gilt bei einer verhaltensbedingten Kündigung, wenn es dem Arbeitgeber wegen der Schwere der Kündigungsvorwürfe auf die genauen Daten ersichtlich nicht ankommt, der Betriebsrat die ungefähren Daten kennt und er daher die Kündigungsabsicht des Arbeitgebers ausreichend beurteilen kann (BAG 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 37 = EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 1; 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 73 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 89).Hierin liegt der entscheidende Unterschied zu der vom Kläger angeführten Rechtsprechung zu verhaltensbedingten Kündigungen im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes bzw. zu außerordentlichen Kündigungen nach § 626 BGB, bei denen stets eine Abwägung der beiderseitigen Interessen zu erfolgen hat (vgl. dazu BAG 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 37 = EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 1; 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 73 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 89).
- BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 498/04
Personalratsanhörung zur ordentlichen Probezeitkündigung
Auszug aus BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08
Der Arbeitgeber hat den maßgebenden Sachverhalt unter Angabe der Tatsachen, aus denen der Kündigungsentschluss hergeleitet wird, grundsätzlich so zu umschreiben, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden (vgl. Senat 21. Juli 2005 - 6 AZR 498/04 - AP LPVG NW § 72a Nr. 5 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 15; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 151 = EzBAT BAT § 53 Beteiligung des Personalrats Nr. 29).Es kann deshalb bei einer solchen Kündigung ausreichend sein, wenn der Arbeitgeber, der keine auf Tatsachen gestützte und durch Tatsachen konkretisierbare Kündigungsgründe benennen kann, dem Betriebsrat nur seine subjektiven Wertungen, die ihn zur Kündigung des Arbeitnehmers veranlassen, mitteilt (vgl. Senat 21. Juli 2005 - 6 AZR 498/04 - AP LPVG NW § 72a Nr. 5 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 15; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 151 = EzBAT BAT § 53 Beteiligung des Personalrats Nr. 29).
- BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 27/05
Probezeitkündigung: Personalratsbeteiligung
Auszug aus BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08
Der Arbeitgeber hat den maßgebenden Sachverhalt unter Angabe der Tatsachen, aus denen der Kündigungsentschluss hergeleitet wird, grundsätzlich so zu umschreiben, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden (vgl. Senat 21. Juli 2005 - 6 AZR 498/04 - AP LPVG NW § 72a Nr. 5 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 15; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 151 = EzBAT BAT § 53 Beteiligung des Personalrats Nr. 29).Es kann deshalb bei einer solchen Kündigung ausreichend sein, wenn der Arbeitgeber, der keine auf Tatsachen gestützte und durch Tatsachen konkretisierbare Kündigungsgründe benennen kann, dem Betriebsrat nur seine subjektiven Wertungen, die ihn zur Kündigung des Arbeitnehmers veranlassen, mitteilt (vgl. Senat 21. Juli 2005 - 6 AZR 498/04 - AP LPVG NW § 72a Nr. 5 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 15; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 151 = EzBAT BAT § 53 Beteiligung des Personalrats Nr. 29).
- BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94
Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung
Auszug aus BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08
Entsprechendes gilt für die soziale Auswahl bei betriebsbedingten Kündigungen (vgl. BAG 15. Dezember 1994 - 2 AZR 327/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 67 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 75). - BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 750/06
Bezugnahme auf TV - AGB-Kontrolle - Wartezeit-Kündigung
Auszug aus BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08
Bei einer beabsichtigten Kündigung innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses ist bei den Anforderungen an die Unterrichtung des Betriebsrats über die Kündigungsgründe dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Wartezeit der beiderseitigen Überprüfung der Arbeitsvertragsparteien dient (Senat 28. Juni 2007 - 6 AZR 750/06 - BAGE 123, 191). - LAG Niedersachsen, 10.06.2008 - 11 Sa 1397/07
Wirksamkeit einer Kündigung wegen unzureichender Leistungen vor Ablauf von sechs …
Auszug aus BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08
Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 10. Juni 2008 - 11 Sa 1397/07 - aufgehoben. - BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 511/03
Anhörung des Betriebsrats zur ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers während …
- BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00
Fristlose Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers - Entgegennahme …
- BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 366/04
Zugangsvereitelung
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 461/03
Anhörung des Betriebsrats zu einer ordentlichen Kündigung
- BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11
Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung
bb) Der Betriebsrat ist regelmäßig ausreichend über den Zeitpunkt der beabsichtigten Beendigung des Arbeitsverhältnisses informiert, wenn die geltende Kündigungsfrist feststeht und der Arbeitgeber klarstellt, dass die Kündigung in naher Zukunft ausgesprochen werden soll (vgl. BAG 23. April 2009 - 6 AZR 516/08 - Rn. 18, BAGE 130, 369; 27. April 2006 - 2 AZR 426/05 - Rn. 21) . - BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12
Betriebsratsanhörung in der Wartezeit
Kommt der Arbeitgeber bei dieser Prüfung zu einem negativen Ergebnis, kann er das Arbeitsverhältnis grundsätzlich frei kündigen, ohne auf entgegenstehende Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen zu müssen (BAG 23. April 2009 - 6 AZR 516/08 - Rn. 23, BAGE 130, 369 ) . - LAG Niedersachsen, 09.06.2020 - 9 Sa 608/19
Benennung eines Datenschutzbeauftragten; Erteilung einer Kopie der gespeicherten …
Es kann deshalb bei einer solchen Kündigung ausreichend sein, wenn der Arbeitgeber, der keine auf Tatsachen gestützte und durch Tatsachen konkretisierbare Kündigungsgründe benennen kann, dem Betriebsrat nur seine subjektiven Wertungen, die ihn zur Kündigung des Arbeitnehmers veranlassen ( BAG vom 21.11.2013, 2 AZR 797/11 und 23.04.2009, 6 AZR 516/08 , Rn. 13 und 14).
- BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 828/08
Wartezeitkündigung - Mitwirkungsverfahren
Es reicht deshalb bei einer solchen Kündigung aus, wenn der Arbeitgeber, der keine auf Tatsachen gestützten und durch Tatsachen konkretisierbaren Kündigungsgründe benennen kann, der Personalvertretung nur seine subjektiven Wertungen, die ihn zur Kündigung des Arbeitnehmers veranlassen, mitteilt (vgl. Senat 23. April 2009 - 6 AZR 516/08 - Rn. 14, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 161 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 25). - BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 517/14
Außerordentliche Kündigung - Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten
Nach Sinn und Zweck des Anhörungsverfahrens hat der Arbeitgeber den Betriebsrat insbesondere über die Art der beabsichtigten Kündigung - als ordentliche oder außerordentliche - zu unterrichten (BAG 23. April 2009 - 6 AZR 516/08 - Rn. 13, BAGE 130, 369 [zur Beteiligung des Personalrats nach § 75 Abs. 1, § 76 Abs. 1 NPersVG]; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - Rn. 36) . - BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 121/22
Luftfahrt - Wet Lease - Betriebsübergang
Ist eine Sozialauswahl nach der erkennbaren Auffassung des Arbeitgebers wegen der Stilllegung des gesamten Betriebs nicht vorzunehmen, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht über Familienstand und Unterhaltspflichten des zu kündigenden Arbeitnehmers unterrichten (BAG 23. April 2009 - 6 AZR 516/08 - Rn. 22, BAGE 130, 369) . - LAG Hamm, 10.07.2012 - 14 Sa 1711/10
Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus der Auswertung des Arbeitsplatzrechners …
Allerdings führt die fehlende Mitteilung der genauen Sozialdaten des zu kündigenden Arbeitnehmers nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung nach § 102 BetrVG, wenn es dem Arbeitgeber wegen der Schwere der Kündigungsvorwürfe auf die genauen Sozialdaten nicht ankommt, der Betriebsrat die Kündigungsabsicht ausreichend beurteilen kann und ihm Lebensalter und Betriebszugehörigkeitszeiten des Arbeitsnehmers ungefähr bekannt sind (vgl. BAG, 15. November 1995, 2 AZR 974/94, NZA 1996, 419 ) bzw. wenn der Umfang der Unterhaltspflichten weder aus Sicht des Arbeitgebers noch aus der Sicht der Arbeitnehmervertretung bei vernünftiger Betrachtung für die Beurteilung der Wirksamkeit der Kündigung eine Rolle spielen kann (vgl. BAG, 23. April 2009, 6 AZR 516/08, NZA 2009, 959 ). - LAG Düsseldorf, 22.11.2011 - 17 Sa 961/11
Kündigung innerhalb der Wartezeit; Anhörung des Betriebsrats
b) Diese Grundätze gelten auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis, wie im vorliegenden Fall, nicht dem Kündigungsschutzgesetz unterliegt (st. Rspr. d. BAG u.a. 22.04.2010 - 6 AZR 828/08 - EzA-SD 2010, Nr. 12, 3 - 6; 23.04.2009 - 6 AZR 516/08 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 161; BAG 06.11.2003 - 2 AZR 690/02 - AP TzBfG § 14 Nr. 7; 03.12.1998 - 2 AZR 234/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 99).Es reicht deshalb bei einer solchen Kündigung aus, wenn der Arbeitgeber, der keine auf Tatsachen gestützte und durch Tatsachen konkretisierbaren Kündigungsgründe benennen kann, dem Betriebsrat nur seine subjektiven Wertungen, die ihn zur Kündigung des Arbeitnehmers veranlassen, mitteilt (BAG 22.04.2010 - 6 AZR 828/08 - EzA-SD 2010 Nr. 12, 3 - 6; 23.04.2009 - 6 AZR 516/08 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 161).
- ArbG Magdeburg, 07.09.2011 - 3 Ca 1640/11
Kündigung eines Auszubildenden wegen Fehlzeiten in der Berufsschule
Es gelten insoweit sinngemäß die gleichen Regeln wie bei der Betriebsratsanhörung i. S. d. § 102 BetrVG (…vgl. BAG v. 05.04.2001 -2 AZR 159/00 Rdn. 74, NZA 2001, 954;… BAG v. 27.03.2003 -2 AZR 699/01 Rdn. 49, AP zu Einigungsvertrag Anlage I Kap XIX Nr. 81, v. 21.07.2005 - 6 AZR 498/04 Rdn. 16, NZA-RR 2006, 331;… BAG 12.03.2009 -2 AZR 251/07, Rdn. 36, NZA 2009, 779; v. 23.04.2009 - 6 AZR 516/08 Rdn. 13, NZA 2009, 959). - LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2018 - 5 Sa 220/18
Kündigung während der Wartezeit - Anhörung des Betriebsrats - Treuwidrigkeit
Familienstand und Unterhaltsverpflichtungen des Arbeitnehmers sowie das Lebensalter sind mithin regelmäßig ohne Belang (vgl. BAG 23.04.2009 - 6 AZR 516/08 - Rn. 23 ff mwN). - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2022 - 3 Sa 79/22
Kündigung während der Probezeit - ordnungsgemäße Personalratsanhörung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.08.2023 - 7 Sa 75/23
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses innerhalb der Wartezeit
- LAG Thüringen, 08.03.2022 - 5 Sa 62/22
Kündigung Probezeit - Zustimmungsverweigerung Personalrat
- LAG Düsseldorf, 24.01.2019 - 13 Sa 411/18
Beabsichtigte endgültige Stilllegung des Betriebs als betriebsbedingter …
- LAG Köln, 24.02.2010 - 8 Sa 1210/09
Unwirksame außerordentliche Kündigung bei fehlerhafter Anhörung des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2016 - 5 Sa 272/15
Wartezeitkündigung einer Lehrkraft - Zusammenrechnung mehrerer befristeter …
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.11.2014 - 5 Sa 386/14
Ordentliche Kündigung wegen Privatentnahme aus der Kasse
- LAG Thüringen, 08.03.2022 - 5 Sa 65/22
Kündigung Probezeit - Zustimmungsverweigerung Personalrat
- LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2013 - 5 Sa 309/12
Kündigung, außerordentlich, Zurückweisung, Vollmachtsurkunde, Fehlen einer …
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.04.2010 - 9 Sa 49/10
Kündigung in der Probezeit - Personalratsanhörung
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2009 - 15 Sa 1769/09
Krankheitsbedingte Kündigung; Anhörung des Betriebsrates
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2013 - 6 Sa 395/12
Ordentliche Kündigung in der Wartezeit - Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten - …
- ArbG Wuppertal, 12.05.2011 - 6 Ca 166/11
Fingiertes Arbeitsverhältnis; Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Köln, 18.06.2021 - 11 Sa 809/20
Betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz; Endgültiger Entschluss zur …
- LAG Köln, 29.06.2017 - 7 Sa 34/17
Anforderungen an die Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung des …
- LAG Köln, 18.06.2021 - 11 Sa 810/20
Betriebsbedingte Kündigung; Silllegungsabsicht; Massenentlassungsanzeige
- ArbG Münster, 15.12.2022 - 3 Ca 1033/22
- ArbG Saarland, 03.06.2020 - 6 Ca 3497/19