Rechtsprechung
BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 538/08 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruchsrecht
- openjur.de
Betriebsübergang; fehlerhafte Unterrichtung; Widerspruchsrecht
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umfang der Unterrichtungspflicht über den Betriebserwerber und den Grund für den Übergang bei Betriebsübergang; Bedeutung des Kenntnisstands des Veräußerers und Erwerbers zum Zeitpunkt der Unterrichtung für den Inhalt der Unterrichtung
- Betriebs-Berater
Ausreichende Unterrichtung bei Betriebsübergang
- Betriebs-Berater
Fehlerhafte Unterrichtung beim Betriebsübergang
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
BGB § 613a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 613a Abs. 5
Betriebsübergang; fehlerhafte Unterrichtung; Widerspruchsrecht - datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Unterrichtung bei Betriebsübergang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Unvollständige Unterrichtung über Betriebsübergang
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung
- matzen-partner.de (Kurzinformation)
Unterrichtung beim Betriebsübergang (Siemens - BenQ)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verwirkung des Widerspruchsrechts des Arbeitnehmers
Besprechungen u.ä.
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Fehlerhafte Unterrichtung über die Identität des Betriebserwerbers: Widerspruchsfrist läuft nicht!
Verfahrensgang
- ArbG Wesel, 29.08.2007 - 3 Ca 213/07
- LAG Düsseldorf, 29.04.2008 - 6 Sa 1809/07
- BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 538/08
Papierfundstellen
- BAGE 131, 258
- NJW 2010, 255 (Ls.)
- ZIP 2010, 46
- MDR 2010, 396
- NZA 2010, 89
- NZI 2010, 55
- BB 2010, 116
- BB 2010, 573
- DB 2010, 58
- JR 2010, 505
Wird zitiert von ... (90) Neu Zitiert selbst (20)
- BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05
Unterrichtung über einen Betriebsübergang - Verwirkung des Rechts zum Widerspruch
Auszug aus BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 538/08
Die fehlerhafte Information der Beklagten vermochte die einmonatige Widerspruchsfrist nach § 613a Abs. 6 BGB nicht in Gang zu setzen (vgl. BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - Rn. 17, BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56).Der Inhalt der Unterrichtung richtet sich nach dem Kenntnisstand des Veräußerers und Erwerbers zum Zeitpunkt der Unterrichtung (BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - Rn. 18 mwN, BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56).
Den betroffenen Arbeitnehmern müssen vielmehr jene unternehmerischen Gründe für den Betriebsübergang zumindest schlagwortartig mitgeteilt werden, die sich beim Betriebserwerber, im Falle eines Widerspruchs beim Betriebsveräußerer auf den Arbeitsplatz auswirken können (Senat 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - Rn. 27, 29, BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56).
Dies erfordert einen Hinweis auf den Eintritt des Übernehmers in die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis (§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB), auf die Gesamtschuldnerschaft des Übernehmers und des Veräußerers nach § 613a Abs. 2 BGB und grundsätzlich auch auf die kündigungsrechtliche Situation (vgl. zuletzt 22. Januar 2009 - 8 AZR 808/07 - Rn. 25, AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 4 ua. mit Hinweis auf 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - Rn. 32, BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56; BT-Drucks. 14/7760 S. 19).
Zu den bei dem Übernehmer geltenden Rechten und Pflichten gehört grundsätzlich weiter die Anwendbarkeit tariflicher Normen und die Frage, inwieweit beim Veräußerer geltende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durch beim Erwerber geltende Tarifverträge abgelöst werden (vgl. zuletzt BAG 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - Rn. 15, NZA 2009, 552 ua. mit Hinweis auf 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - aaO.).
Nach Inkrafttreten des § 613a Abs. 5 und 6 BGB müssen die Rechtsfolgen präzise angegeben werden, es darf kein juristischer Fehler enthalten sein (BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - Rn. 34, BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56).
Eine detaillierte Bezeichnung aller Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen ist nicht erforderlich, aber ein Hinweis darauf, ob die Normen kollektivrechtlich oder individualrechtlich fortwirken (BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - Rn. 32, BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56).
Der auf den Zeitpunkt des Betriebsübergangs zurückwirkende Widerspruch führt dazu, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien über den 1. Oktober 2005 hinaus unverändert fortbesteht (st. Rspr. des Senats, vgl. 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - Rn. 41 mwN, BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56).
- BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06
Betriebsübergang - Widerspruchsrecht - Verwirkung
Auszug aus BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 538/08
Die Tatsache, dass der Gesetzgeber eine Widerspruchsfrist eingeführt hat, schließt eine Anwendung der allgemeinen Grundsätze nicht aus, weil jedes Recht nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben ausgeübt werden kann (15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - mwN, BAGE 121, 289 = AP BGB § 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64).Abzustellen ist vielmehr auf die konkreten Umstände des Einzelfalls (Senat 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - BAGE 121, 289 = AP BGB § 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64).
Es müssen letztlich besondere Verhaltensweisen sowohl des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (Senat 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - mwN aaO.).
- BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 808/07
Auszug aus BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 538/08
Dies erfordert einen Hinweis auf den Eintritt des Übernehmers in die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis (§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB), auf die Gesamtschuldnerschaft des Übernehmers und des Veräußerers nach § 613a Abs. 2 BGB und grundsätzlich auch auf die kündigungsrechtliche Situation (vgl. zuletzt 22. Januar 2009 - 8 AZR 808/07 - Rn. 25, AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 4 ua. mit Hinweis auf 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - Rn. 32, BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56; BT-Drucks. 14/7760 S. 19).Denn nur die vollständige Darstellung des Haftungssystems versetzt die Arbeitnehmer in die Lage, gegebenenfalls näheren Rat einzuholen, wer in welchem Umfang für welche Ansprüche haftet (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 808/07 - Rn. 25, AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 4 ua. mit Hinweis auf 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - Rn. 30, 31, NZA 2008, 1354).
- BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 462/03
Betriebsübergang - Kollektiver Widerspruch - Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 538/08
Die kollektive Ausübung des Widerspruchsrechts kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn zielgerichtet damit versucht wird, einen Betriebsübergang zum Schaden des Veräußerers zu verhindern oder ein anderer Zweck als die Sicherung der arbeitsvertraglichen Rechte und die Beibehaltung des bisherigen Arbeitgebers verfolgt wird (BAG 30. September 2004 - 8 AZR 462/03 - zu II 1 b dd (2) der Gründe, BAGE 112, 124 = AP BGB § 613a Nr. 275 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 28;… ErfK/Preis 9. Aufl. § 613a BGB Rn. 110). - EuGH, 16.12.1992 - C-132/91
Katsikas u.a. / Konstantinidis u.a.
Auszug aus BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 538/08
Ebenso ist das Widerspruchsrecht der von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer nicht in der RL 2001/23/EG geregelt, hierzu hat der Europäische Gerichtshof bereits klargestellt, dass die deutsche Regelung des Widerspruchsrechts nicht europarechtswidrig ist (16. Dezember 1992 - C-132/91 ua. - Slg. 1992, I-6577). - BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99
Arbeitnehmerüberlassung - Konzern - Verwirkung
Auszug aus BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 538/08
Dabei ist, wie der Senat bereits zur Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs (27. Januar 2000 - 8 AZR 106/99 -) ausgeführt hat, davon auszugehen, dass bei schwierigen Sachverhalten die Rechte des Arbeitnehmers erst nach längerer Untätigkeit verwirken können. - BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 175/07
Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. …
Auszug aus BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 538/08
Der Senat hat bereits mehrmals entschieden, dass das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers grundsätzlich verwirken kann (vgl. zB 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347). - BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 23/06
Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung
Auszug aus BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 538/08
a) Die Beurteilung der Frage, ob ein Recht verwirkt ist, obliegt grundsätzlich den Tatsachengerichten, die den ihnen zur Begründung des Verwirkungseinwandes vorgetragenen Sachverhalt eigenverantwortlich zu würdigen haben (vgl. BAG 17. Januar 2007 - 7 AZR 23/06 - EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 116). - BAG, 12.12.2006 - 9 AZR 747/06
Betriebsübergang; Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers
Auszug aus BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 538/08
Das Berufungsurteil ist vom Revisionsgericht jedoch darauf zu überprüfen, ob das Tatsachengericht die von der Rechtsprechung entwickelten rechtlichen Voraussetzungen der Verwirkung beachtet sowie alle erheblichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und ob die Bewertung dieser Gesichtspunkte von den getroffenen tatsächlichen Feststellungen getragen wird (BAG 12. Dezember 2006 - 9 AZR 747/06 - mwN, EzA BGB 2002 § 242 Verwirkung Nr. 1). - BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 755/07
Auszug aus BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 538/08
Könnte allein die widerspruchslose Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebserwerber ein Umstandsmoment für die Verwirkung darstellen, so würde das Ziel, falsch unterrichteten Arbeitnehmern das Widerspruchsrecht zu erhalten, unterlaufen (BAG 24. Juli 2008 - 8 AZR 755/07 - Rn. 43, AP BGB § 613a Nr. 349 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 94). - LAG Düsseldorf, 29.04.2008 - 6 Sa 1809/07
Berufungen von Siemens zurückgewiesen
- BAG, 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - rechtzeitiger Widerspruch
- BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05
Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung - …
- BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 398/04
Kündigung - Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang
- BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 540/08
Betriebsübergang; fehlerhafte Unterrichtung
- BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 541/08
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 558/08
Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung
- BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 174/07
Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof
- BAG, 22.04.1993 - 2 AZR 313/92
Schadensersatz: Abfindungsanspruch wegen Auflösungsverschuldens oder aus dem …
- BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 357/08
- BAG, 19.11.2015 - 8 AZR 773/14
Betriebsübergänge - Widerspruchsrecht - Unterrichtung
Der Umstand, dass ein Widerspruch, der nach dem Betriebsübergang erklärt wird, nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auf den Zeitpunkt des Betriebsübergangs zurückwirkt (vgl. etwa BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - Rn. 51, BAGE 131, 258; 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - Rn. 41 mwN, BAGE 119, 91 ) , steht dem nicht entgegen. - BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 430/10
Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - verspäteter Widerspruch
Damit war die Klägerin in die Lage versetzt worden, Erkundigungen über den künftigen Betriebserwerber, insbesondere auch durch Einsichtnahme in das zuständige Handelsregister, einzuholen und unter der angegebenen Adresse einen Widerspruch gegenüber dem neuen Inhaber erklären zu können (vgl. BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - BAGE 131, 258 = AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 114) .Nicht notwendig war es alle Betriebsvereinbarungen der Beklagten zu bezeichnen (vgl. BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - BAGE 131, 258 = AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 114) , da sich der Arbeitnehmer nach Erhalt der in Textform erteilten Information selbst näher erkundigen kann (vgl. BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56) .
Waren die Beklagte und die T nicht verpflichtet, die einzelnen Betriebsvereinbarungen, die bei der Beklagten galten, zu bezeichnen (vgl. BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - BAGE 131, 258 = AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 114) und konnte eine Anwendbarkeit von Konzernbetriebsvereinbarungen hier offen bleiben, so bedurfte es auch keiner Bezeichnung der - möglicherweise - anwendbaren Konzernbetriebsvereinbarungen.
- BAG, 15.12.2016 - 8 AZR 612/15
Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruch
Zwar hat der Senat angenommen, eine nicht ordnungsgemäße, weil unvollständige Unterrichtung könne auch noch nach einem Betriebsübergang vervollständigt werden mit der Folge einer dann anlaufenden Widerspruchsfrist; allerdings müsse die gesetzlich vorgeschriebene Form gewahrt und die ergänzende Unterrichtung ausdrücklich als solche bezeichnet sein (BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - Rn. 21, BAGE 131, 258).Zum anderen ist der Rechtsgrund für den Betriebsübergang wie Kaufvertrag, Pachtvertrag, Umwandlung etc. mitzuteilen (BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - Rn. 24 mwN, BAGE 131, 258) .
- BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat
Nur wenn es unabhängig vom Willen der Arbeitnehmer in einem Unternehmen oder Betrieb keine solchen Vertreter gibt, sind nach Art. 7 Unterabs. 6 Richtlinie 2001/23/EG die betroffenen Arbeitnehmer selbst zu informieren (BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - Rn. 53, BAGE 131, 258) . - BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 6/21
Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht
auch BAG 26. Mai 2011 - 8 AZR 18/10 - Rn. 20 ff.; 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - Rn. 31, BAGE 131, 258; 22. Januar 2009 - 8 AZR 808/07 - Rn. 26) uneingeschränkt festzuhalten ist, oder ob jedenfalls bei Fehlern, die regelmäßig für den Willensbildungsprozess der Arbeitnehmer ohne Belang sind, eine differenzierte Betrachtungsweise erforderlich ist. - BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 824/12
Betriebsübergang - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB - Betriebserwerberin - …
Aus dem Unterrichtungsschreiben geht weder das zuständige Handelsregister hervor, noch wird - verständlicherweise - eine Handelsregisternummer genannt noch können aus den Angaben des Informationsschreibens Kenntnisse über die eintragungspflichtigen Tatsachen gewonnen werden (vgl. BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - Rn. 20, BAGE 131, 258) . - BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 277/10
Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - verspäteter Widerspruch
Damit war die Klägerin in die Lage versetzt worden, Erkundigungen über den künftigen Betriebserwerber, insbesondere auch durch Einsichtnahme in das zuständige Handelsregister, einzuholen und unter der angegebenen Adresse einen Widerspruch gegenüber dem neuen Inhaber erklären zu können (vgl. BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - BAGE 131, 258 = AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 114) .Nicht notwendig war es alle Betriebsvereinbarungen der Beklagten zu bezeichnen (vgl. BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - BAGE 131, 258 = AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 114) , da sich der Arbeitnehmer nach Erhalt der in Textform erteilten Information selbst näher erkundigen kann (vgl. BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56) .
Waren die Beklagte und die T nicht verpflichtet, die einzelnen Betriebsvereinbarungen, die bei der Beklagten galten, zu bezeichnen (vgl. BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - BAGE 131, 258 = AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 114) und konnte eine Anwendbarkeit von Konzernbetriebsvereinbarungen hier offen bleiben, so bedurfte es auch keiner Bezeichnung der - möglicherweise - anwendbaren Konzernbetriebsvereinbarungen.
- BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 501/09
Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Zulässigkeit …
aa) Seinem Inhalt nach will der Kläger festgestellt wissen, dass das Unterrichtungsschreiben der Beklagten den Anforderungen nach § 613a Abs. 5 BGB nicht genügt, weil dann die Widerspruchfrist nach § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB nicht in Gang gesetzt worden sei (zu dieser Rechtsfolge etwa BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - Rn. 18 ff. mwN, BAGE 131, 258) .Für eine nachfolgende Feststellungsklage (vgl. etwa BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - aaO) , dass infolge eines Widerspruchs das Arbeitsverhältnis nach wie vor mit der DT AG besteht, würde lediglich über eine rechtliche Vorfrage entschieden.
Mit diesem Feststellungsantrag will der Kläger in der Sache für einen eventuellen zukünftigen Widerspruch geklärt wissen, ob dieser noch fristgerecht erfolgen kann, weil die Monatsfrist des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB noch nicht begonnen hat und in diesem Fall sein Widerspruchsrecht noch nicht verwirkt ist, § 242 BGB (s. dazu nur BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - Rn. 42 ff. mwN, BAGE 131, 258) .
- BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 357/08
Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer Versetzung - Verwirkung - …
Hinweise des Senats: teilweise Parallelsachen - 8 AZR 357/08 - (vorliegend), - 8 AZR 538/08 - (führend), - 8 AZR 539/08 -, - 8 AZR 540/08 -, - 8 AZR 541/08 -, - 8 AZR 558/08 -.a) In einer Reihe von gleichgelagerten Fällen hat der Senat entschieden, dass das Unterrichtungsschreiben der Beklagten vom 29. August 2005 über den beabsichtigten Betriebsübergang auf die BenQ Mobile OHG den Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB nicht genügt (vgl. Senat 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 -, - 8 AZR 539/08 -, - 8 AZR 540/08 -, - 8 AZR 541/08 - und - 8 AZR 558/08 - mit eingehender Begründung).
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.09.2018 - 21 Sa 391/18
Betriebsübergang - Fehler bei der Unterrichtung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - …
76 (aa) Zur Identifizierbarkeit des Erwerberunternehmens gehört die vollständige Firmenbezeichnung, die Nennung des Firmensitzes, um ggf. das zuständige Handelsregister einsehen zu können, die Angabe einer Geschäftsadresse, um ggf. einen Widerspruch gegenüber dem Erwerberunternehmen erklären zu können, sowie die Nennung der gesetzlichen Vertretung des Unternehmens oder zumindest einer identifizierbaren natürlichen Person mit Personalkompetenz als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner ( vgl. BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - Rn. 20; BAG 15. Dezember 2016 - 8 AZR 612/15 - Rn.4 7).Dabei kann dahingestellt bleiben, ob bei einer eintragungspflichtigen Betriebserwerberin - wie der Beklagte zu 1) - die bereits erfolgte Eintragung ins Handelsregister zwingende Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB ist (… insoweit zumindest m issverständlich ErfK/Preis, 18. Aufl. § 613a BGB Rn. 88;… MüKo/Müller-Glöge, 7. Aufl,. § 613a Rn. 106 ) oder ob die Unterrichtung grundsätzlich auch schon zu einem Zeitpunkt möglich ist, zu dem sich die Betriebserwerberin noch im Gründungstadium befindet (so Grau/Schaut, NZA 2018, 217 unter Verweis auf BAG 21. August 2008 - 8 AZR 407/07 - Rn. 36 ff. und BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - Rn. 21 ).
Denn jedenfalls muss dieser Umstand offengelegt und eine sich noch im Stadium der Vorgesellschaft befindliche zukünftige GmbH z.B. durch den Zusatz "iGr." als solche bezeichnet werden ( vgl. BAG 21. August 2008 - 8 AZR 407/07 - Rn. 36 ff. und BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - Rn. 21; Grau/Schaut, NZA 2018, 217 ).
Dies setzt aber voraus, dass die Korrektur oder die Vervollständigung in der gesetzlichen Form erfolgt und im Falle einer Vervollständigung aus Gründen der Rechtsklarheit auch als solche bezeichnet wird, damit die betroffenen Beschäftigten über den dadurch in Gang gesetzten Lauf der Widerspruchsfrist Kenntnis erlangen ( vgl. BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - Rn. 21 ).
- BAG, 26.05.2011 - 8 AZR 18/10
Betriebsübergang - Zweiterwerber - Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 752/09
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 309/10
Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - verspäteter Widerspruch
- LAG Köln, 16.12.2011 - 4 Sa 1129/11
Ordnungsmäßigkeit des Unterrichtungsschreibens nach § 613a Abs. 5 BGB
- BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 734/08
Betriebsübergang - fehlende Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung - …
- LAG Düsseldorf, 14.10.2015 - 1 Sa 733/15
Unvollständige Unterrichtung über einen Betriebsübergang
- BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 417/10
Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - verspäteter Widerspruch
- BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 424/10
Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - verspäteter Widerspruch
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 21 Sa 866/13
Widerspruch gegen Betriebsübergang - faktisches Arbeitsverhältnis - Aufrechnung …
- BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 540/08
Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch …
- BAG, 15.12.2016 - 8 AZR 613/15
Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruch
- BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 100/17
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
- BAG, 25.02.2010 - 8 AZR 740/08
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 578/20
Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht
- BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 326/22
Widerspruch gegen Betriebsübergang - Unterrichtungsschreiben
- LAG München, 25.11.2015 - 5 Sa 478/15
Betriebsübergang, Widerspruch, Verwirkung, Umstandsmoment
- BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 739/08
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- BAG, 11.11.2010 - 8 AZR 185/09
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- LAG Berlin-Brandenburg, 06.05.2010 - 25 Sa 470/10
Widerspruch gegen Betriebsübergang - Unterrichtungsfehler - betriebsbedingte …
- BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 13/21
Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht
- BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 5/21
Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht
- BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 589/20
Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht
- BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 594/20
Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht
- BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 591/20
Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht
- BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 11/21
Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht
- BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 1011/08
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2016 - 2 Sa 173/15
Beginn der Widerspruchsfrist aus § 613a Abs 6 BGB - Verwirkung des …
- LAG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 25 Sa 657/12
Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers bei Betriebsübergang - Widerspruchsfrist - …
- BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 588/20
Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht
- BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 12/21
Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht
- BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 592/20
Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht
- BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 593/20
Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht
- BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 590/20
Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 21 Sa 960/13
Ansprüche gegen den Betriebserwerber nach Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den …
- BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 585/08
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- LAG Hessen, 16.02.2011 - 18 Sa 1232/10
Umgehungskontrolle - Altersteilzeitarbeitsverhältnis - Widerspruch gegen einen …
- BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 1033/08
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- LAG Hamm, 08.10.2013 - 7 Sa 888/13
Anforderungen an Berufungsbegründung
- BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 204/10
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 728/14
Mehrere Betriebsübergänge - Widerspruchsrecht - Unterrichtung - unzulässige …
- BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 250/11
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat
- BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 977/08
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 277/11
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat
- BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 99/17
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
- BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 102/17
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
- LAG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - 3 Sa 42/15
Betriebsübergang
- BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 101/17
Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers beim Betriebsübergang
- BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 771/14
Mehrere Betriebsübergänge - Widerspruchsrecht - Unterrichtung - unzulässige …
- BAG, 11.11.2010 - 8 AZR 169/09
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Schadensersatz - Abfindung
- BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 558/08
Betriebsübergang; fehlerhafte Unterrichtung
- LAG Düsseldorf, 09.01.2018 - 3 Sa 251/17
Umfang der Informationspflicht bei einem Betriebsübergang
- BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 68/09
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- LAG Schleswig-Holstein, 05.12.2013 - 5 Sa 266/13
Betriebsübergang, Unterrichtung, Widerspruch, Verwirkung, Zeitmoment, 6 1/2 Jahre
- ArbG Hamburg, 27.04.2016 - 17 Ca 437/15
Fortbestand Arbeitsverhältnisses nach Betriebsübergang - Widerspruch - …
- BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 114/09
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- LAG Hamm, 01.03.2013 - 10 Sa 1175/12
Parteifähigkeit und Prozessfähigkeit einer gelöschten GmbH
- LAG Hessen, 14.12.2010 - 15 Sa 757/10
Unterrichtung bei Betriebsübergang
- BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 134/09
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 872/08
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - 5 Sa 2573/09
Verwirkung des Widerspruchsrechts gegen einen Betriebsübergang - Abschluss eines …
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2010 - 9 Sa 480/10
Widerspruch gegen Betriebsübergang - Unterrichtungsfehler - Unverständlichkeit - …
- LAG Nürnberg, 09.08.2011 - 6 Sa 230/10
Betriebsübergang des ganzen Betriebes - Widerspruch - Kündigung - keine …
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2010 - 8 Sa 2677/09
Unterrichtung nach § 613a Abs. 5
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.04.2010 - 8 Sa 2677/09
Verspäteter Widerspruch bei ausreichender Unterrichtung über die Folgen des …
- LAG Nürnberg, 02.11.2021 - 7 Sa 145/21
Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers bei Widerspruch nach Betriebsübergang
- LAG Thüringen, 05.02.2013 - 1 Sa 189/12
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
- LAG München, 28.10.2014 - 6 Sa 877/13
Versorgungsrecht, Ergänzung
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.05.2010 - 8 Sa 479/10
Widerspruch gegen Betriebsübergang - Unterrichtungsfehler - Unverständlichkeit - …
- ArbG Essen, 28.11.2019 - 1 Ca 1874/19
- LAG Köln, 02.08.2010 - 2 Sa 176/10
Betriebsbedingte Kündigung durch bisherigen Betriebsinhaber nach Betriebsübergang …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2012 - 2 Sa 265/11
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2013 - 2 Sa 126/12
Widerspruch gegen einen Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung
- LAG Sachsen, 28.06.2016 - 1 Sa 64/16
Verwirkung des Widerspruchsrechts des Arbeitnehmers bei einem Betriebsübergang
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2013 - 2 Sa 127/12
Widerspruch gegen einen Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.05.2010 - 6 Sa 479/10
(Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB)
- LAG Hamm, 22.02.2013 - 10 Sa 619/12
Fortwirkung tarifvertraglicher Ansprüche; Transformation und Geschäftsgrundlage …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2013 - 2 Sa 94/12
Widerspruch gegen einen Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung
- LAG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 26 Sa 658/12
Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers bei Betriebsübergang - Widerspruchsfrist
- ArbG Dessau-Roßlau, 03.03.2011 - 7 Ca 70/10
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch nach einem Zeitraum …
- ArbG Stralsund, 09.02.2011 - 3 Ca 352/10
VCS muss Arbeitnehmerin von arvato "zurücknehmen"