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   BAG, 19.01.2010 - 1 ABR 62/08   

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https://dejure.org/2010,3028
BAG, 19.01.2010 - 1 ABR 62/08 (https://dejure.org/2010,3028)
BAG, Entscheidung vom 19.01.2010 - 1 ABR 62/08 (https://dejure.org/2010,3028)
BAG, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - 1 ABR 62/08 (https://dejure.org/2010,3028)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Auch Zahlung des Arbeitgebers an gemeinnützige Dritte ist unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 133, 69
  • MDR 2010, 876
  • NZA 2010, 592
  • BB 2010, 1286
  • JR 2011, 506
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 30/03

    Vertragsstrafenversprechen zu Gunsten des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 19.01.2010 - 1 ABR 62/08
    Das gilt auch für Vereinbarungen, die auf die Zahlung einer Vertragsstrafe an einen dem Betriebsrat zur Verfügung stehenden Fonds gerichtet sind (29. September 2004 - 1 ABR 30/03 - BAGE 112, 96, 98 f.).

    Die Vereinbarung einer Zahlungspflicht des Arbeitgebers an einen Dritten im Falle der Verletzung eines Mitbestimmungsrechts scheitert allerdings nicht an der nur partiellen Vermögensfähigkeit des Betriebsrats (Senat 29. September 2004 - 1 ABR 30/03 - BAGE 112, 96, 99).

  • BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 23/08

    Versetzung - Allgemeiner Unterlassungsanspruch

    Auszug aus BAG, 19.01.2010 - 1 ABR 62/08
    Dass dies erhebliche Zeit in Anspruch nehmen kann, hat der Gesetzgeber jedoch, wie § 101 BetrVG zu entnehmen ist, bewusst in Kauf genommen (Senat 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08 - Rn. 22, NZA 2009, 1430).

    Der Unterlassungsanspruch aus § 23 Abs. 3 BetrVG wird durch den Aufhebungsanspruch nach § 101 BetrVG nicht verdrängt (Senat 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08 - Rn. 25, NZA 2009, 1430).

  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

    Auszug aus BAG, 19.01.2010 - 1 ABR 62/08
    Eine Titelverletzung soll sich nicht lohnen (vgl. BGH 23. Oktober 2003 - I ZB 45/02 - NJW 2004, 506).
  • BAG, 19.01.2010 - 1 ABR 55/08

    Versetzung - Unterlassungsantrag - Streitgegenstand

    Auszug aus BAG, 19.01.2010 - 1 ABR 62/08
    In der Missachtung eines gerichtlich festgestellten Rechts des Betriebsrats wird regelmäßig eine grobe Pflichtverletzung des Arbeitgebers liegen (vgl. Senat 19. Januar 2010 - 1 ABR 55/08 -).
  • LAG Hamm, 25.04.2008 - 13 TaBV 132/07

    Vertragsstrafe; Vereinbarung; Betriebsrat; Arbeitgeber; Wirksamkeit; Versetzung

    Auszug aus BAG, 19.01.2010 - 1 ABR 62/08
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. April 2008 - 13 TaBV 132/07 - aufgehoben.
  • BAG, 21.11.2018 - 7 ABR 16/17

    Einstellung - Aufhebung - nachträgliche Beteiligung

    Der Aufhebungsanspruch nach § 101 BetrVG stellt eine konkrete Ausgestaltung der dem Betriebsrat durch das Betriebsverfassungsgesetz zugewiesenen Aufgabe dar, auf die Einhaltung der betriebsverfassungsrechtlichen Ordnung hinzuwirken (vgl. BAG 19. Januar 2010 - 1 ABR 62/08 - Rn. 11, BAGE 133, 69) .
  • BAG, 22.02.2023 - 4 AZR 68/22

    Tarifliche Entgelterhöhung - aufschiebende Bedingung - tarifliches

    (1) Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts liegen mit den Vereinbarungen in Nr. 6 Abs. 1 und Abs. 2 Entgelt-TV keine Betriebsnormen (vgl. zur Definition der Betriebsnormen BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 527/10 - Rn. 33; 26. Januar 2011 - 4 AZR 159/09 - Rn. 24 ff., BAGE 137, 45; 1. August 2001 - 4 AZR 388/99 - zu I 2 c bb der Gründe, BAGE 98, 303) vor, so dass sich die von der Beklagten unter Heranziehung der Entscheidung des Ersten Senats vom 19. Januar 2010 (- 1 ABR 62/08 - BAGE 133, 69) aufgeworfene Frage der Zulässigkeit einer Verknüpfung einer Betriebsnorm mit einer Inhaltsnorm nicht stellt.
  • LAG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - 10 Sa 76/20

    Vertragsstrafe für nicht rechtzeitige Sanierung betrieblicher Sanitärbereiche in

    Zwar ist anerkannt, das betriebsverfassungsrechtliche Vertragsstrafenregelungen unzulässig sind (BAG 19. Dezember 2010 - 1 ABR 62/08 - Rn. 15) .
  • BAG, 22.02.2023 - 4 AZR 73/22

    Tarifliche Entgelterhöhung - aufschiebende Bedingung - tarifliches

    (1) Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts liegen mit den Vereinbarungen in Nr. 6 Abs. 1 und Abs. 2 Entgelt-TV keine Betriebsnormen (vgl. zur Definition der Betriebsnormen BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 527/10 - Rn. 33; 26. Januar 2011 - 4 AZR 159/09 - Rn. 24 ff., BAGE 137, 45; 1. August 2001 - 4 AZR 388/99 - zu I 2 c bb der Gründe, BAGE 98, 303) vor, so dass sich die von der Beklagten unter Heranziehung der Entscheidung des Ersten Senats vom 19. Januar 2010 (- 1 ABR 62/08 - BAGE 133, 69) aufgeworfene Frage der Zulässigkeit einer Verknüpfung einer Betriebsnorm mit einer Inhaltsnorm nicht stellt.
  • ArbG Köln, 26.06.2018 - 16 BV 327/17
    Der Betriebsrat hat gegen den Arbeitgeber im Falle eines Verstoßes gegen sein Mitbestimmungsrecht einen Anspruch auf Beseitigung des eingetretenen mitbestimmungswidrigen Zustands (BAG, Beschluss vom 16.06.1998, NZA 1999, 49, 51 f. unter B III. der Gründe; Beschluss vom 19.01.2010, NZA 2010, 592, 593 Rn 11; Beschluss vom 07.02.2012, NZA 2012, 685, 686 Rn 14; Oetker, GK-BetrVG, 11. Auflage Köln 2018, § 23 Rn 185 m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - 9 Sa 59/20

    Vertragsstrafe - Haustarifvertrag - nicht rechtzeitige Sanierung betrieblicher

    Zwar ist anerkannt, dass betriebsverfassungsrechtliche Vertragsstrafenregelungen unzulässig sind (BAG 19. Dezember 2010 - 1 ABR 62/08 - Rn. 15) .
  • LAG Hessen, 10.05.2010 - 9 TaBV 175/09

    Unterlassung der Einstellung von Arbeitnehmern ohne Beteiligung des Betriebsrats

    Vor dem Hintergrund eines effektiven Schutzes der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats handelt es sich dabei lediglich um eine Fallgestaltung bei der das Tatbestandsmerkmal jedenfalls erfüllt ist (in diesem Sinne wohl BAG 23.06.2009 - 1 ABR 23/08 - Rn 25, zitiert nach juris; BAG 19.01.2010 - 1 ABR 62/08 - Rn 9, zitiert nach juris) .
  • LAG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - 11 Sa 70/20

    Vertragsstrafe für nicht rechtzeitige Sanierung betrieblicher Sanitärbereiche in

    Zwar ist anerkannt, das betriebsverfassungsrechtliche Vertragsstrafenregelungen unzulässig sind (BAG 19. Dezember 2010 - 1 ABR 62/08 - Rn. 15) .
  • LAG Hessen, 03.07.2012 - 4 TaBVGa 69/12

    Einstellung - Unterlassung - Arbeitnehmerüberlassung - Flugbegleiter

    Nach der Konzeption der Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten hat die betroffene Arbeitnehmervertretung die vorläufige Durchführung von Einstellungen auch längerfristig solange hinzunehmen, bis die diese betreffenden Zustimmungsersetzungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen sind ( vgl. BAG 19. Januar 2010 - 1 ABR 62/08 - BAGE 133/69, zu B 3 a ).
  • LAG Hessen, 02.12.2010 - 5 TaBV 115/10

    Vereinbarung einer Vertragsstrafenabrede bei Verletzung von Mitbestimmungsrechten

    a) Die Berufungskammer schließt sich der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts an, wonach derartige Vertragsstrafenabreden gegen zwingende betriebsverfassungsrechtliche Grundsätze zur Gewährleistung der betriebsverfassungsrechtlichen Ordnung widersprechen (vgl. BAG 19. Januar 2010 - 1 ABR 62/08 - Rn. 10, zitiert nach Juris).
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