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   BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 6/09   

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https://dejure.org/2010,2837
BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 6/09 (https://dejure.org/2010,2837)
BAG, Entscheidung vom 18.05.2010 - 1 ABR 6/09 (https://dejure.org/2010,2837)
BAG, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 1 ABR 6/09 (https://dejure.org/2010,2837)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 77 Abs 1 BetrVG, § 80 Abs 1 BetrVG, § 2 Abs 1 BetrVG, § 83 Abs 3 ArbGG, § 256 ZPO
    Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Betriebsrats auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung

  • bag-urteil.com

    Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung

  • Betriebs-Berater

    Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung

  • Betriebs-Berater

    Anspruch des Betriebsrats auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung

  • rewis.io

    Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung

  • ra.de
  • rewis.io

    Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Betriebsrats auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Konzern- oder Gesamtbetriebsvereinbarung in originärer Zuständigkeit ? In der Regel kein Durchführungsanspruch des örtlichen Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 134, 249
  • ZIP 2011, 636 (Ls.)
  • NZA 2010, 1433
  • BB 2010, 2367
  • BB 2010, 2831
  • DB 2010, 2175
  • JR 2011, 138
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 54/01

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 6/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats gestalten Gesamt- oder Konzernbetriebsvereinbarungen die kollektive Ordnung der betreffenden Betriebe wie Einzelbetriebsvereinbarungen (18. September 2002 - 1 ABR 54/01 - zu B III 2 b bb der Gründe, BAGE 102, 356).
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 6/09
    Bei der Wertung der im Gesetz vorgesehenen Rechte kann daher aus dem allgemeinen Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit als Nebenpflicht grundsätzlich auch das Gebot abgeleitet werden, alles zu unterlassen, was der Wahrnehmung des konkreten Mitbestimmungsrechts entgegensteht (BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - zu B III 1 der Gründe, BAGE 76, 364).
  • BAG, 20.05.2008 - 1 ABR 19/07

    Antragsbefugnis im Beschlussverfahren

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 6/09
    Aus der Aufgabe des Betriebsrats, die Einhaltung von Schutzvorschriften zugunsten der Arbeitnehmer zu überwachen, folgen indes keine eigenen Durchführungsansprüche (BAG 20. Mai 2008 - 1 ABR 19/07 - Rn. 15, AP BetrVG 1972 § 81 Nr. 4 = EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 19).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Wochenschichtplänen

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 6/09
    Das Überwachungsrecht des Betriebsrats ist darauf beschränkt, eine Nichtbeachtung oder fehlerhafte Durchführung der Vorschriften beim Arbeitgeber zu beanstanden und auf Abhilfe zu drängen (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 40/01 - zu B III der Gründe mwN, AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 96 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 65).
  • BAG, 20.01.2009 - 1 ABR 78/07

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 6/09
    Daraus resultierende Meinungsverschiedenheiten können die Betriebsparteien grundsätzlich im Wege eines Feststellungsantrags im Beschlussverfahren klären lassen (vgl. BAG 20. Januar 2009 - 1 ABR 78/07 - Rn. 29, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 44 = EzA ZPO 2002 § 547 Nr. 2).
  • BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 53/03

    Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds zu Personalgespräch

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 6/09
    § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG dient dazu, ein gesetzmäßiges Verhalten des Arbeitgebers im Rahmen der betriebsverfassungsrechtlichen Ordnung sicherzustellen (BAG 16. November 2004 - 1 ABR 53/03 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 112, 341).
  • BAG, 24.01.2006 - 1 ABR 60/04

    Zumutbare Datenermittlung durch Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 6/09
    Der Betriebsrat kann daher vom Arbeitgeber aus der betreffenden Betriebsvereinbarung iVm. § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG auch deren Durchführung im Betrieb verlangen (BAG 24. Januar 2006 - 1 ABR 60/04 - Rn. 30 mwN, AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 65 = EzA BetrVG 2001 § 80 Nr. 5; Fitting 25. Aufl. § 77 Rn. 7; Kreutz GK-BetrVG 9. Aufl. § 77 Rn. 24; ausf.
  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 6/09
    Diese Vorschrift grenzt nicht nur die Kompetenzen der Betriebspartner zueinander ab, indem sie dem Arbeitgeber die alleinige Führung des Betriebs überlässt und einseitige Eingriffe des Betriebsrats in die Betriebsführung verbietet, sondern sie verpflichtet auch den Arbeitgeber gegenüber dem Betriebsrat, solche Vereinbarungen ihrem Inhalt entsprechend im Betrieb anzuwenden (BAG 24. Februar 1987 - 1 ABR 18/85 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 54, 191).
  • LAG Sachsen, 24.11.2008 - 3 TaBV 11/08
    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 6/09
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 24. November 2008 - 3 TaBV 11/08 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 23.06.2020 - 3 TaBV 65/19

    Keine Einsicht des Betriebsrats in die elektronische Personalakte ohne Zustimmung

    Damit macht er geltend, selbst Träger des streitbefangenen Rechts zu sein, was zur Annahme der Antragsbefugnis genügt, denn der Durchführungsanspruch hinsichtlich einer - wie hier - in originärer Zuständigkeit nach § 50 Abs. 1 BetrVG abgeschlossenen Gesamtbetriebsvereinbarung kann dem Gesamtbetriebsrat zustehen (vgl. BAG vom 18.05.2010 - 1 ABR 6/09, juris, Rz. 14, 18 f.).

    Diese Vorschrift grenzt nicht nur die Kompetenzen der Betriebspartner zueinander ab, indem sie dem Arbeitgeber die alleinige Führung des Betriebs überlässt und einseitige Eingriffe des Betriebsrats in die Betriebsführung verbietet, sondern sie verpflichtet auch den Arbeitgeber gegenüber dem Betriebsrat, solche Vereinbarungen ihrem Inhalt entsprechend im Betrieb bzw. - bei Gesamtbetriebsvereinbarungen - im Unternehmen anzuwenden (BAG vom 18.05.2010 - 1 ABR 6/09, juris, Rz. 16).

    Der Betriebsrat kann daher vom Arbeitgeber aus der betreffenden Betriebsvereinbarung in Verbindung mit § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG auch deren Durchführung verlangen (BAG vom 18.05.2010 - 1 ABR 6/09, juris, Rz. 16; BAG vom 24.01.2006 - 1 ABR 60/04, juris, Rz. 30; Fitting, BetrVG, 30. Auflage, § 77 Rn. 7 m.w.N.).

    Die mit dem Arbeitgeber erzielte Einigung über den Inhalt der Betriebsvereinbarung in Verbindung mit § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG gestaltet das Rechtsverhältnis der Betriebsparteien und verleiht dem Betriebsrat damit das Recht, von diesem die Durchführung gemeinsam vereinbarter Normen verlangen zu können (BAG vom 18.05.2010 - 1 ABR 6/09, juris, Rz. 17).

    Dieser besitzt in Bezug auf solche Betriebsvereinbarungen nicht die durch die Einigung auf einen bestimmten Norminhalt vermittelte Rechtsposition, die dazu berechtigt, vom Arbeitgeber als gemeinsamen Normgeber die Durchführung der vereinbarten Regelungen verlangen zu können (BAG vom 18.05.2010 - 1 ABR 6/09, juris, Rz. 18; Fitting, BetrVG, 30. Auflage, § 77 Rn. 7b m.w.N.).

    Etwas anderes gilt, wenn die Betriebsvereinbarung einem nicht an deren Abschluss beteiligten Betriebsrat ausdrücklich eigene Durchführungsrechte einräumt oder sie durch den Gesamtbetriebsrat in Auftragszuständigkeit nach § 50 Abs. 2 BetrVG abgeschlossen wurde (BAG vom 18.05.2010 - 1 ABR 6/09, juris, Rz. 19).

  • BAG, 27.06.2019 - 2 ABR 2/19

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

    Nach ihrer Vorstellung kollidierte ihre Obliegenheit, mit der gebotenen Eile Ermittlungen durchzuführen, zu denen auch die Anhörung des Kündigungsgegners gehören kann (vgl. BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 54) , mit ihrer aus § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG folgenden Pflicht zur Durchführung der KBV (vgl. BAG 18. Mai 2010 - 1 ABR 6/09 - Rn. 16, BAGE 134, 249) sowie der aus § 241 Abs. 2 BGB folgenden - und im konkreten Fall ausschlaggebenden - Pflicht, auf das Wohl und die berechtigten Interessen der betroffenen Arbeitnehmerin Rücksicht zu nehmen und sie vor Gesundheitsgefahren auch psychischer Art zu schützen (vgl. BAG 15. September 2016 - 8 AZR 351/15 - Rn. 31) .
  • BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 22/14

    Erweiterung der Mitbestimmung bei Versetzungen

    Er kann daher klären lassen, wie diese zu verstehen sind und die GBV EM insoweit durchzuführen ist (vgl. BAG 18. Mai 2010 - 1 ABR 6/09 - Rn. 19, BAGE 134, 249) .
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