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   BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 85/08   

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https://dejure.org/2010,3161
BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 85/08 (https://dejure.org/2010,3161)
BAG, Entscheidung vom 20.04.2010 - 1 ABR 85/08 (https://dejure.org/2010,3161)
BAG, Entscheidung vom 20. April 2010 - 1 ABR 85/08 (https://dejure.org/2010,3161)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 82 Abs 2 S 1 Alt 1 BetrVG, § 82 Abs 2 S 2 BetrVG
    Tätigkeitsbeschreibung - Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Recht des Arbeitnehmers zur Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds bei Gespräch über den Inhalt der Tätigkeitsbeschreibung

  • bag-urteil.com

    Tätigkeitsbeschreibung - Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds

  • Betriebs-Berater

    Erläuterungspflicht und Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds

  • Betriebs-Berater

    Erörterung der Tätigkeitsbeschreibung - Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds gemäß § 82 Abs. 2 Satz 1 und 2 BetrVG

  • rewis.io

    Tätigkeitsbeschreibung - Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds

  • ra.de
  • rewis.io

    Tätigkeitsbeschreibung - Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers - Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 82 Abs. 2 S. 1, 2
    Recht des Arbeitnehmers zur Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds bei Gespräch über den Inhalt der Tätigkeitsbeschreibung [Berechnung des Arbeitsentgelts iSd. § 82 Abs. 2 Satz 1 1. Alt. BetrVG]

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterstützung vom Betriebsrat bei der Tätigkeitsbeschreibung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Erläuterungspflicht und Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    (Kein genereller) Anspruch auf Hinzuziehung von Betriebsratsmitgliedern zu Personalgesprächen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 134, 56
  • NZA 2010, 1307
  • BB 2010, 2044
  • BB 2010, 2575
  • DB 2010, 1646
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 53/03

    Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds zu Personalgespräch

    Auszug aus BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 85/08
    Diesen Anspruch des einzelnen Arbeitnehmers kann der Betriebsrat aufgrund seiner Prozessstandschaft nach § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG gegenüber dem Arbeitgeber gerichtlich feststellen lassen (16. November 2004 - 1 ABR 53/03 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 112, 341).

    Aus diesem gesetzlichen Zusammenhang folgt im Umkehrschluss, dass der einzelne Arbeitnehmer keinen betriebsverfassungsrechtlichen Anspruch darauf hat, zu den von diesen Vorschriften nicht erfassten Personalgesprächen ein Mitglied des Betriebsrats hinzuzuziehen (BAG 16. November 2004 - 1 ABR 53/03 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 112, 341).

    Das Recht des Arbeitnehmers auf Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds wird daher nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Arbeitgeber die Erörterung mit dem Arbeitnehmer sucht (16. November 2004 - 1 ABR 53/03 - zu B II 2 b aa der Gründe, BAGE 112, 341).

  • LAG Köln, 11.06.2008 - 3 TaBV 16/08

    Hinzuziehung von Betriebsratsmitgliedern zu Gesprächen über

    Auszug aus BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 85/08
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 11. Juni 2008 - 3 TaBV 16/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 24.04.1979 - 6 AZR 69/77

    Verfahrensrichtlinien - Beratungsgespräche - Förderungsgespräche - Hinzuziehung

    Auszug aus BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 85/08
    Für den Anspruch nach § 82 Abs. 2 Satz 2 BetrVG genügt es, wenn die Gesprächsgegenstände zumindest teilweise identisch mit den in § 82 Abs. 2 Satz 1 BetrVG genannten Themen sind (BAG 24. April 1979 - 6 AZR 69/77 - zu II 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 82 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 82 Nr. 1).
  • BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07

    Auskunftsanspruch bei unzureichender Gehaltsliste

    Auszug aus BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 85/08
    Dem Betriebsrat fehlt daher die Antragsbefugnis in der Regel, wenn er ausschließlich Rechte der Arbeitnehmer reklamiert (BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 20 f., AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 71 = EzA BetrVG 2001 § 80 Nr. 10).
  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 20/09

    Betriebsvereinbarung - Nachwirkung

    Dem Gesamtbetriebsrat fehlt daher die Antragsbefugnis in der Regel, wenn er ausschließlich Rechte der Arbeitnehmer reklamiert (BAG 20. April 2010 - 1 ABR 85/08 - Rn. 10 mwN, EzA BetrVG 2001 § 82 Nr. 2) .
  • LAG Düsseldorf, 23.03.2015 - 9 TaBV 86/14

    Zeitgutschrift wegen des Sturms Ela?

    Dem Betriebsrat fehlt daher die Antragsbefugnis in der Regel, wenn er ausschließlich Rechte der Arbeitnehmer reklamiert (BAG v. 22.01.2013 - 1 ABR 92/11, NZA 2013, 752; BAG v. 20.04.2010 - 1 ABR 85/08, EzA BetrVG 2001 § 82 Nr. 2; BAG v. 05.10.2010 - 1 ABR 20/09, NZA 2011, 598).

    Entscheidend ist, ob der Betriebsrat ausschließlich Rechte der Arbeitnehmer reklamiert (BAG v. 22.01.2013 - 1 ABR 92/11, NZA 2013, 752; BAG v. 20.04.2010 - 1 ABR 85/08, EzA BetrVG 2001 § 82 Nr. 2; BAG v. 05.10.2010 - 1 ABR 20/09, NZA 2011, 598).

  • LAG Hamm, 28.01.2016 - 18 Sa 1140/15

    Dienstgespräch; Beteiligung des Betriebsrats bei Mitarbeitergesprächen; Kündigung

    Das Arbeitsgericht hat richtig erkannt, dass ein Arbeitnehmer nicht unabhängig von dem beabsichtigten Gesprächsgegenstand berechtigt ist, ein Betriebsratsmitglied zu Besprechungen mit dem Arbeitgeber hinzuziehen (BAG, Beschluss vom 20.04.2010 - 1 ABR 85/08, Beschluss vom 16.11.2004 - 1 ABR 53/03).
  • BAG, 22.03.2017 - 1 AZB 55/16

    Rechtsbeschwerde gegen Aussetzung im Beschlussverfahren

    Bei der gesetzlich eingeräumten Antragsbefugnis nach § 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 MitbestG müssen deren Voraussetzungen für eine Entscheidung über die Begründetheit des Anfechtungsbegehrens feststehen (vgl. BAG 20. April 2010 - 1 ABR 85/08 - Rn. 10 f., BAGE 134, 56) .
  • LAG Hessen, 20.10.2016 - 9 TaBV 240/15

    Wird die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer - neben weiteren

    cc) Unter Berücksichtigung dessen gehört die Anfechtungsbefugnis neben der Statthaftigkeit der Anfechtung sowie die Einhaltung der Anfechtungsfrist und -form zu den formellen Voraussetzungen für eine Wahlanfechtung und ist Gegenstand der Prüfung der Zulässigkeit des Antrags ( vgl. BAG, Beschluss vom 14. August 2013 - 7 ABR 46/11, nach juris; BAG, Beschluss vom 13. März 2013 - 7 ABR 47/11, nach juris; BAG, Beschluss vom 21. September 2011 - 7 ABR 54/10, nach juris; BAG, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 1 ABR 85/08, nach juris; BAG, Beschluss vom 27. Januar 1993 - 7 ABR 37/92, nach juris; BAG, Beschluss vom 15. Februar 1989 - 7 ABR 9/88, nach juris ).
  • LAG Düsseldorf, 11.08.2011 - 15 TaBV 70/10

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Änderung des Schwellenwertes eines

    Die Antragsbefugnis liegt vor, wenn ein Antragsteller im Beschlussverfahren eigene Rechte geltend macht (BAG vom 20.04.2010 - 1 ABR 85/08 -, BAG vom 29.04.2004 - 1 ABR 30/02 -).

    Sie dient dazu, sogenannte Popularverfahren auszuschließen (BAG vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09 -, BAG vom 20.04.2010 - 1 ABR 85/08 -, BAG vom 12.12.2006 - 1 ABR 38/05 -).

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