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   BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 521/09   

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https://dejure.org/2010,2491
BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 521/09 (https://dejure.org/2010,2491)
BAG, Entscheidung vom 28.07.2010 - 5 AZR 521/09 (https://dejure.org/2010,2491)
BAG, Entscheidung vom 28. Juli 2010 - 5 AZR 521/09 (https://dejure.org/2010,2491)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Ausschlussfrist und Arbeitszeitkonto

  • openjur.de

    Arbeitszeitkonto; Guthabenmitteilung; tarifliche Ausschlussfrist; BauRTV

  • Bundesarbeitsgericht

    Arbeitszeitkonto - Guthabenmitteilung - tarifliche Ausschlussfrist - BauRTV

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Nr 1.43 Abs 1 S 1 BauRTV, § 15 BauRTV, § 611 Abs 1 BGB, § 4 Abs 4 S 3 TVG, § 2 Abs 1 S 1 ArbZG
    Arbeitszeitkonto - Guthabenmitteilung - tarifliche Ausschlussfrist - BauRTV

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung einer Ausgleichsforderung für ein Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto; Entbehrlichkeit der schriftlichen Geltendmachung zur Wahrung der tarifvertraglichen Ausschlussfrist

  • bag-urteil.com

    Arbeitszeitkonto - Guthabenmitteilung - tarifliche Ausschlussfrist - BauRTV

  • Betriebs-Berater

    Arbeitszeitkonto und Ausschlussfrist

  • hensche.de

    Arbeitszeit, Ausschlussfrist, Arbeitszeitkonto

  • rewis.io

    Arbeitszeitkonto - Guthabenmitteilung - tarifliche Ausschlussfrist - BauRTV

  • ra.de
  • rewis.io

    Arbeitszeitkonto - Guthabenmitteilung - tarifliche Ausschlussfrist - BauRTV

  • streifler.de

    Arbeitszeitkonto und Ausschlussfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRTV-Bau § 3; BRTV-Bau § 15
    Geltendmachung einer Ausgleichsforderung für ein Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto; Entbehrlichkeit der schriftlichen Geltendmachung zur Wahrung der tarifvertraglichen Ausschlussfrist

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussfrist bei Arbeitszeitkonto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto - Verfällt der Anspruch des Arbeitnehmers, wenn er ihn nach der Ausschlussfrist geltend macht?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitszeitkonto und Ausschlussfrist

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Trotz Ablauf der Verfallfristen noch Geld?

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsanmerkung)

    Arbeitszeitkonto und Ausschlussfristen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 135, 197
  • MDR 2011, 371
  • NZA 2010, 1241
  • BB 2010, 2628
  • DB 2010, 2284
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 21.04.1993 - 5 AZR 399/92

    Ausschlußfrist, Widerruf von Forderungen in Lohnabrechnung

    Auszug aus BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 521/09
    Mit der Zuleitung einer vorbehaltlosen Lohnabrechnung ist dieser Zweck der Ausschlussfrist erreicht, ohne dass es einer weiteren Geltendmachung bedarf (BAG 21. April 1993 - 5 AZR 399/92 - BAGE 73, 54; 20. Oktober 1982 - 5 AZR 110/82 - BAGE 40, 258; 29. Mai 1985 - 7 AZR 124/83 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 92; 8. August 1979 - 5 AZR 660/77 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 67).

    Die Obliegenheit zur Geltendmachung lebt nicht wieder auf, wenn der Arbeitgeber die Forderung später bestreitet (BAG 21. April 1993 - 5 AZR 399/92 - aaO).

  • BAG, 20.10.1982 - 5 AZR 110/82

    Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 521/09
    Mit der Zuleitung einer vorbehaltlosen Lohnabrechnung ist dieser Zweck der Ausschlussfrist erreicht, ohne dass es einer weiteren Geltendmachung bedarf (BAG 21. April 1993 - 5 AZR 399/92 - BAGE 73, 54; 20. Oktober 1982 - 5 AZR 110/82 - BAGE 40, 258; 29. Mai 1985 - 7 AZR 124/83 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 92; 8. August 1979 - 5 AZR 660/77 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 67).

    Da die erste Stufe der Ausschlussfrist nicht einzuhalten war, war der Kläger auch nicht gehalten, den Anspruch innerhalb der tariflich geregelten Frist gerichtlich geltend zu machen (vgl. BAG 20. Oktober 1982 - 5 AZR 110/82 - BAGE 40, 258).

  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 470/00

    Entgeltfortzahlung - flexible Arbeitszeit - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 521/09
    Da dieses Zeitguthaben nur in anderer Form den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers ausdrückt (BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - BAGE 100, 256), genügt für die Schlüssigkeit einer Klage, die auf Ausgleich des Guthabens auf einem Arbeitszeitkonto gerichtet ist, dass der Kläger die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos und das Bestehen eines Guthaben darlegt (BAG 13. März 2002 - 5 AZR 43/01 - zu II 1 der Gründe, EzA ZPO § 253 Nr. 22).

    Die Geltendmachung einer Zeitgutschrift oder der gleichwertigen Zahlung entsprechen einander (BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - zu I 3 c der Gründe, BAGE 100, 256; 5. September 2002 - 9 AZR 244/01 - zu B III 1 a der Gründe, BAGE 102, 321).

  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 328/07

    Feiertagsvergütung - Regenerationskur

    Auszug aus BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 521/09
    keine rechtsgeschäftliche Erklärung, sondern lediglich Wissenserklärungen darstellen (vgl. BAG 19. März 2008 - 5 AZR 328/07 - Rn. 26, AP BGB § 611 Feiertagsvergütung Nr. 1; zur Gehaltsabrechnung 23. September 2009 - 5 AZR 973/08 - Rn. 27, EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 50).
  • BAG, 29.05.1985 - 7 AZR 124/83

    Erlöschen von Vergütungsansprüchen nach dem Manteltarifvertrag für gewerbliche

    Auszug aus BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 521/09
    Mit der Zuleitung einer vorbehaltlosen Lohnabrechnung ist dieser Zweck der Ausschlussfrist erreicht, ohne dass es einer weiteren Geltendmachung bedarf (BAG 21. April 1993 - 5 AZR 399/92 - BAGE 73, 54; 20. Oktober 1982 - 5 AZR 110/82 - BAGE 40, 258; 29. Mai 1985 - 7 AZR 124/83 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 92; 8. August 1979 - 5 AZR 660/77 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 67).
  • LAG Hamm, 21.04.2009 - 9 Sa 58/09
    Auszug aus BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 521/09
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21. April 2009 - 9 Sa 58/09 - aufgehoben.
  • ArbG Dortmund, 26.11.2008 - 5 Ca 3785/08

    Ausgleichskonto, Guthabenstunden, Verfall, Bautarif

    Auszug aus BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 521/09
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 26. November 2008 - 5 Ca 3785/08 - teilweise abgeändert.
  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 973/08

    Tarifentgelterhöhung - Anrechnung auf tarifliche Ausgleichszulage und

    Auszug aus BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 521/09
    keine rechtsgeschäftliche Erklärung, sondern lediglich Wissenserklärungen darstellen (vgl. BAG 19. März 2008 - 5 AZR 328/07 - Rn. 26, AP BGB § 611 Feiertagsvergütung Nr. 1; zur Gehaltsabrechnung 23. September 2009 - 5 AZR 973/08 - Rn. 27, EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 50).
  • BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 43/01

    Arbeitsvergütung - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 521/09
    Da dieses Zeitguthaben nur in anderer Form den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers ausdrückt (BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - BAGE 100, 256), genügt für die Schlüssigkeit einer Klage, die auf Ausgleich des Guthabens auf einem Arbeitszeitkonto gerichtet ist, dass der Kläger die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos und das Bestehen eines Guthaben darlegt (BAG 13. März 2002 - 5 AZR 43/01 - zu II 1 der Gründe, EzA ZPO § 253 Nr. 22).
  • BAG, 08.08.1979 - 5 AZR 660/77

    Ansprüche der Bundesanstalt für Arbeit bei Ablauf einer tariflichen

    Auszug aus BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 521/09
    Mit der Zuleitung einer vorbehaltlosen Lohnabrechnung ist dieser Zweck der Ausschlussfrist erreicht, ohne dass es einer weiteren Geltendmachung bedarf (BAG 21. April 1993 - 5 AZR 399/92 - BAGE 73, 54; 20. Oktober 1982 - 5 AZR 110/82 - BAGE 40, 258; 29. Mai 1985 - 7 AZR 124/83 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 92; 8. August 1979 - 5 AZR 660/77 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 67).
  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 244/01

    Arbeitszeitkonto - Urlaub - Ausschlußfristen

  • BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 640/02

    Arbeitszeitguthaben; Aussonderung in der Insolvenz

  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 224/15

    Betriebsratstätigkeit - Arbeitszeit

    Der Anspruch auf eine Zeitgutschrift tritt an die Stelle des ursprünglichen Vergütungsanspruchs aus § 611 BGB (BAG 28. Juli 2010 - 5 AZR 521/09 - Rn. 17, BAGE 135, 197) .
  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13

    Arbeitszeitkonto - Arbeitszeitguthaben - Darlegungslast

    Begehrt der Arbeitnehmer die Abgeltung eines Zeitguthabens, macht er den Vergütungsanspruch für vorgeleistete Arbeit geltend (vgl. BAG 24. September 2003 - 10 AZR 640/02 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 108, 1; 28. Juli 2010 - 5 AZR 521/09 - Rn. 13, BAGE 135,197) .

    Da dieses Zeitguthaben nur in anderer Form den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers ausdrückt, genügt für die Schlüssigkeit einer Klage, die auf Ausgleich des Guthabens auf einem Arbeitszeitkonto gerichtet ist, dass der Kläger die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos und das Bestehen eines Guthabens zum vereinbarten Auszahlungszeitpunkt darlegt (BAG 13. März 2002 - 5 AZR 43/01 - zu II 1 der Gründe; 28. Juli 2010 - 5 AZR 521/09 - Rn. 13, aaO) .

    Der Arbeitgeber stellt jedoch mit der vorbehaltlosen Ausweisung von Guthabenstunden in einem für den einzelnen Arbeitnehmer geführten Arbeitszeitkonto dessen Saldo streitlos (vgl. BAG 28. Juli 2010 - 5 AZR 521/09 - Rn. 19, BAGE 135, 197) .

    Die Notwendigkeit zur Geltendmachung des auf dem Arbeitszeitkonto ausgewiesenen Guthabens lebte auch nicht wieder auf, als sich dieses nach § 7 Abs. 1 Satz 4 Arbeitsvertrag bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einen Zahlungsanspruch wandelte (vgl. BAG 28. Juli 2010 - 5 AZR 521/09 - Rn. 20, BAGE 135, 197) .

  • BAG, 26.01.2011 - 5 AZR 819/09

    Arbeitszeitkonto - Minusstunden - Annahmeverzug

    a) Ein Arbeitszeitkonto gibt den Umfang der vom Arbeitnehmer geleisteten Arbeit wieder und kann abhängig von der näheren Ausgestaltung in anderer Form den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers ausdrücken (vgl. BAG 10. November 2010 - 5 AZR 766/09 - Rn. 16, DB 2011, 306; 28. Juli 2010 - 5 AZR 521/09 - Rn. 13 mwN, EzA BGB 2002 § 611 Arbeitszeitkonto Nr. 2) .
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