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   BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 557/08   

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https://dejure.org/2010,2264
BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 557/08 (https://dejure.org/2010,2264)
BAG, Entscheidung vom 29.09.2010 - 3 AZR 557/08 (https://dejure.org/2010,2264)
BAG, Entscheidung vom 29. September 2010 - 3 AZR 557/08 (https://dejure.org/2010,2264)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Betriebsrente - versicherungsmathematische Abschläge - Auslegung

  • openjur.de

    Betriebsrente; versicherungsmathematische Abschläge; Auslegung

  • Bundesarbeitsgericht

    Betriebsrente - versicherungsmathematische Abschläge - Auslegung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 BetrAVG, § 2 Abs 5 BetrAVG, § 6 BetrAVG, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 310 Abs 4 S 2 BGB
    Betriebsrente - versicherungsmathematische Abschläge - Auslegung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 BetrAVG, § 2 Abs 5 BetrAVG, § 6 BetrAVG, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 310 Abs 4 S 2 BGB
    Betriebsrente - versicherungsmathematische Abschläge - Auslegung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kürzung der Betriebsrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme durch den Arbeitnehmer; Auslegung einer Versorgungsordnung

  • Betriebs-Berater

    Kürzung der Betriebsrente

  • bag-urteil.com

    Betriebsrente - versicherungsmathematische Abschläge - Auslegung

  • Betriebs-Berater

    Betriebsrente - Auslegung einer Versorgungsordnung bei versicherungsmathematischen Abschlägen

  • rewis.io

    Betriebsrente - versicherungsmathematische Abschläge - Auslegung

  • ra.de
  • rewis.io

    Betriebsrente - versicherungsmathematische Abschläge - Auslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1; BGB § 310 Abs. 4 S. 2
    Kürzung der Betriebsrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme durch den Arbeitnehmer; Auslegung der Versorgungsordnung

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsrente - versicherungsmathematische Abschläge - Auslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versicherungsmathematische Abschläge bei der Betriebsrente

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kürzung der Betriebsrente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 135, 334
  • ZIP 2011, 680
  • MDR 2011, 496
  • NZA 2011, 206
  • BB 2011, 243
  • BB 2011, 764
 
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Wird zitiert von ... (118)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 1061/06

    Betriebsrente - vorzeitiges Ausscheiden - vorgezogene Inanspruchnahme -

    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 557/08
    a) Der Kläger ist entsprechend den Wertungen von § 6 BetrAVG wegen des Bezuges gesetzlicher Altersrente berechtigt, die Betriebsrente vorgezogen in Anspruch zu nehmen (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 29, EzA BetrAVG § 2 Nr. 31) .

    Das geschieht in der Weise, dass die Zeit zwischen dem Beginn der Betriebszugehörigkeit und der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente in Bezug gesetzt wird zu der Zeit vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der festen Altersgrenze (BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 24, aaO) .

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05

    Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 557/08
    Nach der Rechtsprechung des Senats, wie sie im Urteil vom 12. Dezember 2006 (- 3 AZR 716/05 - Rn. 29 ff., AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 32 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 88) bestätigt und zusammengefasst wurde, ergibt sich eine Berechtigung zur Kürzung der Betriebsrente bei vorgezogener Inanspruchnahme nach vorzeitigem Ausscheiden unter zwei Gesichtspunkten: Einmal wird in das Gegenseitigkeitsverhältnis, das der Berechnung der Vollrente zugrunde liegt, dadurch eingegriffen, dass der Arbeitnehmer die Betriebstreue bis zum Zeitpunkt der festen Altersgrenze nicht erbracht hat.
  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 557/08
    Dass sich betriebsrentenrechtliche Fragen nicht nur im Arbeitsrecht, sondern auch sonst im Dienstvertragsrecht stellen (§ 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG) , ist unerheblich (vgl. BAG 4. März 2004 - 8 AZR 196/03 - zu B II 2 b cc (1) der Gründe, BAGE 110, 8) .
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 630/06

    Bezugnahme auf Arbeitszeit vergleichbarer Beamter

    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 557/08
    Erst in der Gefahr, dass er wegen unklar abgefasster Allgemeiner Vertragsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 BGB (BAG 14. März 2007 - 5 AZR 630/06 - Rn. 27 mwN, BAGE 122, 12; 21. Oktober 2009 - 4 AZR 880/07 - Rn. 33) .
  • BAG, 28.05.2002 - 3 AZR 358/01

    Vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden

    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 557/08
    Das galt auch noch zum Zeitpunkt der Zurruhesetzung des Klägers im Jahre 2002, wenngleich der Abschlag sich zu diesem Zeitpunkt am oberen Rand des Üblichen und Angemessenen bewegte (vgl. BAG 28. Mai 2002 - 3 AZR 358/01 - zu II 1 b bb der Gründe, BAGE 101, 163) .
  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07

    Fortbildungsvertrag - Bindungsdauer - Verbot der geltungserhaltende Reduktion -

    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 557/08
    Maßgeblich sind insoweit nicht nur rechtliche, sondern auch tatsächliche Besonderheiten des Arbeitslebens (vgl. BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07 - Rn. 29 mwN, BAGE 129, 121) .
  • BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 630/84

    Berechnung einer Betriebsrente aufgrund einer mehrfach geänderten

    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 557/08
    (3) Dem stehen die Entscheidungen des Senats vom 1. Juni 1978 (- 3 AZR 216/77 - zu I 2 der Gründe, BAGE 30, 333) , vom 11. September 1980 (- 3 AZR 185/80 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 6 Nr. 3 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 4) sowie vom 24. Juni 1986 (- 3 AZR 630/84 - zu II 1 b der Gründe, AP BetrAVG § 6 Nr. 12) nicht entgegen.
  • BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 783/06

    Auslegung eines Versorgungstarifvertrages - vorgezogenes Altersruhegeld -

    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 557/08
    Eine Feststellungsklage muss sich nicht auf das Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern kann sich auch auf einzelne daraus entstehende Rechte, Pflichten oder Folgen beschränken (vgl. nur BAG 17. Juni 2008 - 3 AZR 783/06 - Rn. 15) .
  • BAG, 28.04.2009 - 1 AZR 18/08

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 557/08
    (2) Handelte es sich bei der VO 1975 um eine Betriebsvereinbarung, wären die Betriebsparteien als Normgeber an den rechtsstaatlichen Grundsatz der Normklarheit gebunden (vgl. BAG 28. April 2009 - 1 AZR 18/08 - Rn. 16 f.) .
  • BAG, 20.04.1982 - 3 AZR 1137/79

    Betriebliches Altersruhegeld - Insolvenzsicherung - Insolvenz - Versorgungsfall -

    Auszug aus BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 557/08
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 20. April 1982 (- 3 AZR 1137/79 - zu 3 und 4 der Gründe, BAGE 38, 277, für Abschläge durch den PSV, die vom Senat als nach dem Betriebsrentengesetz geboten angesehen wurden) erkannt hat, ist dann, wenn - wie hier - feststeht, dass ein Abschlag nach versicherungsmathematischen Grundsätzen vorzunehmen ist, dessen Höhe jedoch nicht ausdrücklich geregelt ist, ein Abschlag von 0, 5 % pro Monat der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente üblich und angemessen.
  • BAG, 01.06.1978 - 3 AZR 216/77

    Betriebliche Altersruhegeld - Versorgungsregelung - Ausmaß der Kürzung -

  • BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 880/07

    Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle

  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

  • BAG, 11.09.1980 - 3 AZR 185/80

    Betriebliches Ruhegeld - Einführung des flexiblen Altersruhegeldes - Kürzungen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.04.2008 - 5 Sa 41/08

    Höhe einer Betriebsrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme - unechter

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

    Dies ergibt die Auslegung der Richtlinien, die ein an eine Vielzahl von Arbeitnehmern gerichtetes Vertragsangebot iSd. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB darstellen (vgl. BAG 29. September 2010 - 3 AZR 557/08 - Rn. 24 ff., BAGE 135, 334) und den für Allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Regeln unterliegen.
  • BAG, 22.10.2019 - 9 AZR 532/18

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Zu berücksichtigen sind nicht nur rechtliche, sondern auch tatsächliche Besonderheiten des Arbeitslebens (BAG 29. September 2010 - 3 AZR 557/08 - Rn. 28, BAGE 135, 334; 14. August 2007 - 9 AZR 58/07 - Rn. 40; 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - Rn. 40; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 5 der Gründe, BAGE 115, 19) .
  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

    Jedenfalls im Betriebsrentenrecht geht der Gleichbehandlungsgrundsatz aus § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG als im Arbeitsrecht geltende Besonderheit nach § 310 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 1 BGB (zum Betriebsrentenrecht als arbeitsrechtliche Besonderheit BAG 8. März 2011 - 3 AZR 666/09 - Rn. 21; 29. September 2010 - 3 AZR 557/08 - Rn. 28, BAGE 135, 334) der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB und den Rechtsfolgen des § 306 BGB im Fall von gleichheitswidrigen Regelungen vor.
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