Rechtsprechung
BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 71/09 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
Ordnungsmittel bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers
- Bundesarbeitsgericht
Ordnungsmittel bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 85 Abs 1 ArbGG, § 890 Abs 1 ZPO, § 23 Abs 3 BetrVG, § 77 Abs 1 BetrVG
Ordnungsmittel bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers
- Kanzlei Prof. Schweizer
Keine Androhung der Ordnungshaft im arbeitsrechtlichen Beschlussverfahren
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ordnungsmittel bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers (Ordnungshaft)
- bag-urteil.com
Ordnungsmittel bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers
- Betriebs-Berater
Ordnungsmittel bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers
- Betriebs-Berater
Ordnungsgeld bei Verstoß gegen Betriebsvereinbarung
- rewis.io
Ordnungsmittel bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers
- ra.de
- rewis.io
Ordnungsmittel bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ordnungsmittel bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers [Ordnungshaft]
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- beck-blog (Kurzinformation)
Keine Ordnungshaft gegen den Arbeitgeber bei Verstößen gegen das BetrVG
- heise.de (Pressemeldung, 13.10.2010)
Arbeitgeber muss für Verstöße gegen die Betriebsvereinbarung nicht in Haft
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Ordnungshaft für Arbeitgeber wegen Verstoß gegen Betriebsvereinbarung?
- lto.de (Kurzinformation)
Keine Ordnungshaft bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Ordnungshaft bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers
- arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)
Keine Ordnungshaft für Arbeitgeber
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Keine Ordnungshaft bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Ordnungsgeld bei Verstoß gegen Betriebsvereinbarung
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Keine Ordnungshaft bei mitbestimmungswidrigem Verhalten
- haufe.de (Kurzinformation)
Keine Ordnungshaft für Arbeitgeber wegen Verstoß gegen Betriebsvereinbarung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Ordnungshaft bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Ordnungshaft bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Ordnungshaft für Geschäftsführer bei Verstoß gegen Betriebsvereinbarung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Ordnungshaft bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers - Vorschriften des BetrVG begrenzen Ordnungsgeld auf 10.000 Euro und sehen keine Ordnungshaft vor
Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 27.06.2007 - 5 BV 7/07
- LAG Hessen, 16.10.2008 - 9 TaBV 239/07
- BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 71/09
Papierfundstellen
- BAGE 135, 375
- ZIP 2011, 140
- MDR 2011, 431
- NZA 2011, 174
- BB 2011, 244
- BB 2011, 640
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (5)
- ArbG Darmstadt, 27.06.2007 - 5 BV 7/07
Zum Anspruch des Betriebsrats auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 71/09
Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 27. Juli 2007 - 5 BV 7/07 - hinsichtlich des Tenors zu 2) teilweise abgeändert. - BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06
Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit
Auszug aus BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 71/09
Da die Zwangsmaßnahmen bei einer "einfachen" Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten nicht weitgehender sein können als bei einer groben Pflichtverletzung des Arbeitgebers, ist die für § 23 Abs. 3 BetrVG geltende Beschränkung auch beim allgemeinen Unterlassungsanspruch zu beachten (BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - zu B V der Gründe, BAGE 110, 252; 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - Rn. 24, BAGE 122, 127) . - BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02
Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit
Auszug aus BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 71/09
Da die Zwangsmaßnahmen bei einer "einfachen" Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten nicht weitgehender sein können als bei einer groben Pflichtverletzung des Arbeitgebers, ist die für § 23 Abs. 3 BetrVG geltende Beschränkung auch beim allgemeinen Unterlassungsanspruch zu beachten (BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - zu B V der Gründe, BAGE 110, 252; 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - Rn. 24, BAGE 122, 127) . - BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von
Auszug aus BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 71/09
Diese spezialgesetzliche Beschränkung von Zwangsmaßnahmen ist zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen auch bei der Durchsetzung des allgemeinen Unterlassungsanspruchs des Betriebsrats zu beachten, der im Gegensatz zu dem auf § 23 Abs. 3 BetrVG beruhenden Unterlassungsanspruch nicht einmal einen groben Pflichtenverstoß des Arbeitgebers verlangt (vgl. BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - zu II B III der Gründe, BAGE 76, 364). - LAG Hessen, 16.10.2008 - 9 TaBV 239/07
Persönlicher Geltungsbereich einer Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 71/09
Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 16. Oktober 2008 - 5/9 TaBV 239/07 - teilweise aufgehoben.
- LAG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - 12 TaBV 4/21
Erforderlichkeit der Übermittlung der Anzahl und Namen von …
Die Androhung des Höchstmaßes eines Ordnungsgeldes von 10.000,00 Euro ist nicht zu beanstanden (vgl. etwa BAG vom 05. Oktober 2010 - 1 ABR 71/09;… vgl. auch BAG vom 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 Rn. 138). - LAG Köln, 18.04.2012 - 3 TaBV 92/11
Umfang der Mitbestimmung der Arbeitszeit von Mitarbeitern/innen in Teilzeit …
Lediglich der Ordnungsgeldrahmen ist in entsprechender Anwendung des § 23 Abs. 3 BetrVG auf 10.000 EUR begrenzt (BAG, Beschluss vom 05.10.2010 - 1 ABR 71/09 - , BeckRS 2011, 65093; LAG Köln, Beschluss vom 27.07.2007 - 4 TaBV 23/07 -, BeckRS 2007, 47963). - LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2023 - 12 TaBV 638/22
Anreisezeit bei Rufbereitschaft - gerichtliche Prüfung - Rechtskraft - …
Aus dem Durchführungsanspruch kann ein Unterlassungsanspruch folgen (vgl. BAG, 5. Oktober 2010 - 1 ABR 71/09, juris Rn 7).
- ArbG Bonn, 06.10.2022 - 3 BV 116/21
Globalantrag, agiles Arbeiten, Mitbestimmungsrecht, Gruppenarbeit, …
Ordnungshaft konnte entgegen des Antrages des Gesamtbetriebsrates nicht angedroht und verhängt werden (vgl. BAG, 5. Oktober 2010, 1 ABR 71/09; Juris). - LAG Köln, 03.12.2013 - 12 TaBV 65/13
Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen
Der Durchführungsanspruch kann auch als Unterlassungsanspruch bestehen (vgl. BAG, Beschluss vom 05. Oktober 2010 - 1 ABR 71/09, BAGE 135, 375, Rz. 4). - LAG Hessen, 20.11.2014 - 9 TaBV 108/14
Arbeitnehmerüberlassung - Entleihhöchstdauer - Betriebsvereinbarung - Auslegung - …
Der Durchführungsanspruch kann mithin auch als Unterlassungsanspruch bestehen (BAG Beschluss vom 5. Okt. 2010 - 1 ABR 71/09 - Juris). - ArbG Siegen, 13.04.2011 - 1 BV 30/10
Der Betriebsrat hat Anspruch auf Auskunft in anonymisierter Form über erteilte …
Die Verhängung von Zwangshaft ist noch nicht einmal bei einem groben Verstoß nach § 23 Abs. 3 BetrVG im Gesetz vorgesehen, so dass sie auch im vorliegenden Fall nicht in Betracht kommt (vgl. BAG vom 05.10.2010 - 1 ABR 71/09 - NZA 2011, Seite 174). - LAG Hessen, 13.03.2014 - 9 TaBV 172/13
Arbeitszeit; Regelungsabrede; Schichtarbeit; Unterlassung
Der Durchführungsanspruch kann mithin auch als Unterlassungsanspruch bestehen (BAG Beschluss vom 5. Okt. 2010 - 1 ABR 71/09 - Juris). - ArbG Hamburg, 15.11.2022 - 11 BV 16/22
Pflichtverletzungen des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat
Die Androhung des Höchstmaßes eines Ordnungsgeldes von 10.000,00 Euro ist nicht zu beanstanden (BAG v- 05.10.2010 - 1 ABR 71/09;… BAG v. 29.04.2004 - 1 ABR 30/02 Rn. 138). - ArbG München, 29.06.2018 - 36 BV 217/17
Anordnung von Überstunden ohne vorherige Beteiligung des Betriebsrate - Verstoß …
Ein Anspruch auf Anwendung und Durchführung einer Betriebsvereinbarung kann sich als eigener Anspruch des Betriebsrats aus § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG oder aus der betreffenden Betriebsvereinbarung selbst ergeben, vgl. BAG, Beschluss vom 21. Januar 2003 - 1 ABR 9/02, wobei der Durchführungsanspruch auch als Unterlassungsanspruch bestehen kann, vgl. BAG, Beschluss vom 05. Oktober 2010 - 1 ABR 71/09. - VG Frankfurt/Main, 12.04.2013 - 23 N 1006/13
Zustimmungsverweigerung bei nicht vorübergehendem Einsatz von Leiharbeitskräften
- ArbG Frankfurt/Main, 02.05.2013 - 19 BV 670/12
Unterlassungsanspruch; Schwerbehindertenvertretung; Behinderungsverbot; …
- ArbG Cottbus, 07.12.2010 - 6 BV 19/10
Betriebsratsbüro muss in der Nähe der Arbeitsplätze liegen
- LAG Nürnberg, 11.08.2015 - 6 TaBV 20/15
Betriebsrat - Mitbestimmung - Urlaubsgrundsätze - Unterlassungsanspruch
- ArbG Hamburg, 29.05.2012 - 27 BVGa 2/12
Einschränkung des Betriebs durch Personalabbau - Betriebsänderung