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   BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 100/09   

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https://dejure.org/2010,7273
BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 100/09 (https://dejure.org/2010,7273)
BAG, Entscheidung vom 17.11.2010 - 7 ABR 100/09 (https://dejure.org/2010,7273)
BAG, Entscheidung vom 17. November 2010 - 7 ABR 100/09 (https://dejure.org/2010,7273)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Ablehnung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle wegen Befangenheit - Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde

  • openjur.de

    Ablehnung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle wegen Befangenheit; Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde

  • Bundesarbeitsgericht

    Ablehnung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle wegen Befangenheit - Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 2 S 1 BetrVG, § 98 ArbGG, § 1037 Abs 3 S 1 ZPO, § 1062 Abs 1 Nr 1 Alt 2 ZPO, § 1065 Abs 1 S 2 ZPO
    Ablehnung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle wegen Befangenheit - Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 2 S 1 BetrVG, § 98 ArbGG, § 1037 Abs 3 S 1 ZPO, § 1062 Abs 1 Nr 1 Alt 2 ZPO, § 1065 Abs 1 S 2 ZPO
    Ablehnung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle wegen Befangenheit - Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitsgericht ist in erster und letzter Instanz in voller Kammerbesetzung für die Entscheidung über einen Antrag bzgl. der Ablehnung des Einigungsstellenvorsitzenden wegen Besorgnis der Befangenheit zuständig; Zuständigkeit des Arbeitsgerichts ist in erster und letzter ...

  • Betriebs-Berater

    Einigungsstellenvorsitzender

  • hensche.de

    Einigungsstelle

  • bag-urteil.com

    Ablehnung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle wegen Befangenheit - Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde

  • rewis.io

    Ablehnung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle wegen Befangenheit - Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde

  • ra.de
  • rewis.io

    Ablehnung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle wegen Befangenheit - Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 76; ZPO § 1036; ArbGG § 98
    Zuständigkeit zur Entscheidung über die Ablehnung des Einigungsstellenvorsitzenden wegen Besorgnis der Befangenheit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Befangenheitsablehnung eines Einigungsstellenvorsitzenden: Analoge Anwendung der Vorschriften des Schiedsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    BAG zur Ablehnung eines Einigungsstellenvorsitzenden wegen Befangenheit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einigungsstellenvorsitzender

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 136, 207
  • MDR 2011, 922
  • NZA 2011, 940
  • BB 2011, 1012
  • DB 2011, 884
  • JR 2012, 399
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 09.05.1995 - 1 ABR 56/94

    Tarifliche Erschwerniszulage durch Einigungsstelle - Befangenheit des

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 100/09
    Findet der Ablehnungsantrag unter den Beisitzern der Einigungsstelle keine Mehrheit, entscheidet die Einigungsstelle unter Beteiligung des für befangen gehaltenen Vorsitzenden darüber, ob sie das Verfahren fortsetzt oder es ggf. bis zur gerichtlichen Entscheidung über die geltend gemachten Ablehnungsgründe aussetzt, § 1037 Abs. 3 Satz 1 und 2 ZPO (vgl. zur Prüfung von Ablehnungsgründen im Anfechtungsverfahren BAG 29. Januar 2002 - 1 ABR 18/01 - zu B I 2 b bb der Gründe, BAGE 100, 239; ausführlich 11. September 2001 - 1 ABR 5/01 - zu B I bis III der Gründe, BAGE 99, 42; zu der Rechtslage vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Schiedsverfahrensrechts vom 22. Dezember 1997 [BGBl. I S. 3224] 9. Mai 1995 - 1 ABR 56/94 - zu B II der Gründe, BAGE 80, 104) .

    Der in späteren Entscheidungen nicht wieder aufgegriffene Hinweis im Beschluss vom 9. Mai 1995 auf § 98 ArbGG war ersichtlich nicht tragend (- 1 ABR 56/94 - zu B II der Gründe, BAGE 80, 104) .

  • BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 5/01

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs - Ablehnung des Vorsitzenden einer

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 100/09
    Findet der Ablehnungsantrag unter den Beisitzern der Einigungsstelle keine Mehrheit, entscheidet die Einigungsstelle unter Beteiligung des für befangen gehaltenen Vorsitzenden darüber, ob sie das Verfahren fortsetzt oder es ggf. bis zur gerichtlichen Entscheidung über die geltend gemachten Ablehnungsgründe aussetzt, § 1037 Abs. 3 Satz 1 und 2 ZPO (vgl. zur Prüfung von Ablehnungsgründen im Anfechtungsverfahren BAG 29. Januar 2002 - 1 ABR 18/01 - zu B I 2 b bb der Gründe, BAGE 100, 239; ausführlich 11. September 2001 - 1 ABR 5/01 - zu B I bis III der Gründe, BAGE 99, 42; zu der Rechtslage vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Schiedsverfahrensrechts vom 22. Dezember 1997 [BGBl. I S. 3224] 9. Mai 1995 - 1 ABR 56/94 - zu B II der Gründe, BAGE 80, 104) .

    Sie sind auf das Einigungsstellenverfahren nicht übertragbar (vgl. BAG 11. September 2001 - 1 ABR 5/01 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 99, 42) .

  • ArbG Hamburg, 14.11.2008 - 13 BV 10/08
    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 100/09
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 16. April 2009 - 1 TaBV 1/09 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 14. November 2008 - 13 BV 10/08 - als unzulässig verworfen wird.
  • LAG Hamburg, 16.04.2009 - 1 TaBV 1/09
    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 100/09
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 16. April 2009 - 1 TaBV 1/09 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 14. November 2008 - 13 BV 10/08 - als unzulässig verworfen wird.
  • BAG, 29.01.2002 - 1 ABR 18/01

    Einigungsstelle zu Entlohnungsgrundsätzen; Verfahrensfehler

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 100/09
    Findet der Ablehnungsantrag unter den Beisitzern der Einigungsstelle keine Mehrheit, entscheidet die Einigungsstelle unter Beteiligung des für befangen gehaltenen Vorsitzenden darüber, ob sie das Verfahren fortsetzt oder es ggf. bis zur gerichtlichen Entscheidung über die geltend gemachten Ablehnungsgründe aussetzt, § 1037 Abs. 3 Satz 1 und 2 ZPO (vgl. zur Prüfung von Ablehnungsgründen im Anfechtungsverfahren BAG 29. Januar 2002 - 1 ABR 18/01 - zu B I 2 b bb der Gründe, BAGE 100, 239; ausführlich 11. September 2001 - 1 ABR 5/01 - zu B I bis III der Gründe, BAGE 99, 42; zu der Rechtslage vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Schiedsverfahrensrechts vom 22. Dezember 1997 [BGBl. I S. 3224] 9. Mai 1995 - 1 ABR 56/94 - zu B II der Gründe, BAGE 80, 104) .
  • BAG, 22.07.2008 - 3 AZB 26/08

    Rechtsmittel gegen Entscheidung über die Ablehnung eines Sachverständigen

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 100/09
    Die Zulassung hat demgegenüber keine Wirkung, wenn die Rechtsbeschwerde von vornherein unstatthaft ist (vgl. für die st. Rspr. BAG 22. Juli 2008 - 3 AZB 26/08 - Rn. 25 mwN, BAGE 127, 173; 15. September 2005 - 3 AZB 48/05 - zu II 1 der Gründe mwN, NZA-RR 2006, 211) .
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 277/01

    "SB-Beschriftung"; Wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Beseitigung

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 100/09
    Das unterscheidet die gegebene Fallgestaltung von dem Fall, dass bereits das Beschwerdegericht zu Recht eine Anfechtungsmöglichkeit des Ursprungsbeschlusses verneint und die Rechtsbeschwerde zugelassen hat (vgl. dazu BGH 14. Juli 2004 - XII ZB 268/03 - zu II 1 der Gründe, NJW-RR 2005, 46) .
  • BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 64/08

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde - Keine Anfechtbarkeit der gerichtlichen

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 100/09
    b) Diese Beschränkung gilt dann nicht, wenn es darum geht, die gesetzgeberische Entscheidung, nach der ein Beschluss unanfechtbar ist, gegenüber einem Gericht durchzusetzen, das in einem Rechtsmittelverfahren in der Sache entschieden hat (vgl. BAG 25. November 2008 - 3 AZB 64/08 - Rn. 8, AP ZPO § 164 Nr. 6 = EzA ZPO 2002 § 319 Nr. 1) .
  • BGH, 14.07.2004 - XII ZB 268/03

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Protokollberichtigung

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 100/09
    Das unterscheidet die gegebene Fallgestaltung von dem Fall, dass bereits das Beschwerdegericht zu Recht eine Anfechtungsmöglichkeit des Ursprungsbeschlusses verneint und die Rechtsbeschwerde zugelassen hat (vgl. dazu BGH 14. Juli 2004 - XII ZB 268/03 - zu II 1 der Gründe, NJW-RR 2005, 46) .
  • BAG, 15.09.2005 - 3 AZB 48/05

    Keine Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidung des LArbG zur

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 100/09
    Die Zulassung hat demgegenüber keine Wirkung, wenn die Rechtsbeschwerde von vornherein unstatthaft ist (vgl. für die st. Rspr. BAG 22. Juli 2008 - 3 AZB 26/08 - Rn. 25 mwN, BAGE 127, 173; 15. September 2005 - 3 AZB 48/05 - zu II 1 der Gründe mwN, NZA-RR 2006, 211) .
  • BAG, 28.05.2014 - 7 ABR 36/12

    Benennung von Beisitzern der Einigungsstelle

    Diese Regeln gelten entsprechend für den Vorsitzenden einer Einigungsstelle (vgl. BAG 11. September 2001 - 1 ABR 5/01 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 99, 42; vgl. auch BAG 17. November 2010 - 7 ABR 100/09 - Rn. 16 ff., BAGE 136, 207) .
  • VGH Bayern, 03.12.2019 - 17 P 18.1852

    Schriftformerfordernis des Einigungsstellenbeschlusses

    Der Senat verkennt nicht, dass im betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstellenverfahren (§ 71 BetrVG) bei Befangenheitsfragen insbesondere § 1037 Abs. 2 Satz 2 ZPO analog zur Anwendung gebracht wird (BAG, B.v. 17.11.2010 - 7 ABR 100/09 - NZA 2011, 940 Rn. 17 m.w.N.).

    Außerdem passen die in § 1037 ZPO niedergelegten Anforderungen an Rechtssicherheit und Rechtsmittelklarheit mit den Erfordernissen des Einigungsstellenverfahrens auch in der Sache eindeutiger zusammen (BAG, B.v. 17.11.2010 a.a.O. Rn. 18), wobei der deutsche Gesetzgeber gerade bei § 1037 Abs. 2 Satz 2 ZPO unter Betonung des Grundsatzes, dass niemand Richter in eigener Sache sein kann, von den Vorschlägen des Modellgesetzes der UNICITRAL abgewichen ist (vgl. BT-Drs. 13/5274 S. 41).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.01.2014 - 4 TaBV 27/13

    Wirksamkeit einer durch Einigungsstellenspruch zustande gekommenen

    Das ergibt eine Analogie zu § 1037 Abs. 3 Satz 1, § 1062 Abs. 1 Nr. 1 Var 2, § 1065 Abs. 1 Satz 2 ZPO (vgl. BAG 17.11.2010 - 7 ABR 100/09 - NZA 2011, 940) .
  • LAG Niedersachsen, 22.10.2013 - 1 TaBV 53/13

    Einigungsstelle zur Festlegung der Arbeitszeiten von Redakteuren im Rahmen der

    Sollte sich die Besorgnis der Arbeitgeberin im Einigungsstellenverfahren dagegen bestätigen, so kann ihn die Arbeitgeberin und Beteiligte zu 2) zu jeden Zeitpunkt des Einigungsstellenverfahrens deswegen ablehnen (BAG, 17.11.2010, 7 ABR 100/09 = EzA § 76 BetrVG 2001 Nr. 3).
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