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   BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 305/09   

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BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 305/09 (https://dejure.org/2010,3147)
BAG, Entscheidung vom 19.10.2010 - 6 AZR 305/09 (https://dejure.org/2010,3147)
BAG, Entscheidung vom 19. Oktober 2010 - 6 AZR 305/09 (https://dejure.org/2010,3147)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Ehegattenbezogener Ortszuschlag - zeitanteilige Kürzung

  • openjur.de

    Ehegattenbezogener Ortszuschlag; zeitanteilige Kürzung; Teilzeit; Diskriminierungsverbot

  • Bundesarbeitsgericht

    Ehegattenbezogener Ortszuschlag - zeitanteilige Kürzung - Teilzeit - Diskriminierungsverbot

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abschn B Abs 5 S 1 BAT, § 34 Abs 1 UAbs 1 S 1 BAT, § 5 Abs 2 S 2 TVÜ-L, § 4 Abs 1 TzBfG, § 5 Abs 5 ProtErkl TVÜ-L
    Ehegattenbezogener Ortszuschlag - zeitanteilige Kürzung - Teilzeit - Diskriminierungsverbot

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zeitanteilige Kürzung des ehegattenbezogenen Ortszuschlags i.F.d. § 29 Abschn. B Abs. 5 S. 1 Bundesangestelltentarifvertrag (BAT)

  • rewis.io

    Ehegattenbezogener Ortszuschlag - zeitanteilige Kürzung - Teilzeit - Diskriminierungsverbot

  • ra.de
  • rewis.io

    Ehegattenbezogener Ortszuschlag - zeitanteilige Kürzung - Teilzeit - Diskriminierungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitanteilige Kürzung des ehegattenbezogenen Ortszuschlags im Fall des § 29 Abschn. B Abs. 5 S. 1 BAT

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Ehegattenanteil im Ortszuschlag und die Überleitung des Ehegatten in den TVöD

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Höhe des Ehegattenanteils im Ortszuschlag und des Vergleichsentgelts eines Teilzeitbeschäftigten nach der Überleitung seines Ehegatten in den TVöD

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    TVöD - Höhe des Ehegattenanteils eines Teilzeitbeschäftigten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Höhe des Ehegattenanteils im Ortszuschlag und des Vergleichsentgelts eines Teilzeitbeschäftigten nach der Überleitung seines Ehegatten in den TVöD

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Höhe des Ehegattenanteils im Ortszuschlag und des Vergleichsentgelts eines Teilzeitbeschäftigten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Höhe des Ehegattenanteils im Ortszuschlag und des Vergleichsentgelts eines Teilzeitbeschäftigten nach der Überleitung seines Ehegatten in den TVöD - Klage auf Zahlung des Differenzbetrags zum ungekürzten Ortszuschlag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 136, 62
  • NZA-RR 2011, 159
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 95/07

    Tarifauslegung - Bestimmung des Vergleichsentgelts

    Auszug aus BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 305/09
    Da die Vergütung des Angestellten nach § 26 Abs. 1 BAT aus der Grundvergütung und dem Ortszuschlag besteht, ist dieser einschließlich des Ehegattenanteils bei einer Teilzeitbeschäftigung grundsätzlich gemäß § 34 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 BAT zeitanteilig zu kürzen (vgl. Senat 25. Oktober 2007 - 6 AZR 95/07 - Rn. 25, BAGE 124, 284; 17. Dezember 2009 - 6 AZR 668/08 - Rn. 19, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 18) .

    Der Senat hat bereits in seinen Entscheidungen vom 25. Oktober 2007 (- 6 AZR 95/07 - Rn. 28, aaO) und vom 17. Dezember 2009 (6 AZR 668/08 - aaO) angenommen, dass der im Anwendungsbereich des BAT verbliebene Ehegatte wegen einer Teilzeitbeschäftigung nur den entsprechend seiner Teilzeit gemäß § 34 BAT gekürzten Ortszuschlag beanspruchen kann, wenn sein ebenfalls im öffentlichen Dienst stehender Ehegatte zum 1. Oktober 2005 in den TVöD übergeleitet worden ist.

    Liegen die Voraussetzungen für die Nichtanwendung dieser Kürzungsregelung jedoch nicht vor, weil nur einer der Ehegatten im öffentlichen Dienst steht, nur einer der Ehegatten ortszuschlagsberechtigt ist oder das erforderliche Maß der wöchentlichen Arbeitszeit nicht erreicht wird, bleibt es bei dem Grundsatz, dass der ortszuschlagsberechtigte Teilzeitbeschäftigte den Ehegattenanteil nur in dem Umfang erhält, der dem Maß der mit ihm vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit entspricht (Senat 25. Oktober 2007 - 6 AZR 95/07 - Rn. 25, BAGE 124, 284; 17. Dezember 2009 - 6 AZR 668/08 - Rn. 19, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 18) .

    Sie waren bei der Aufstellung der Überleitungsregelungen auch nicht verpflichtet, den bestehenden Zustand unter Berücksichtigung jeglicher Beschäftigungskonstellation überzuleitender Ehepaare zu erhalten, weil dies ohnehin nur bezogen auf einen bestimmten Stichtag möglich gewesen wäre (Senat 25. Oktober 2007 - 6 AZR 95/07 - Rn. 28, BAGE 124, 284) .

  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 668/08

    Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-VKA

    Auszug aus BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 305/09
    Da die Vergütung des Angestellten nach § 26 Abs. 1 BAT aus der Grundvergütung und dem Ortszuschlag besteht, ist dieser einschließlich des Ehegattenanteils bei einer Teilzeitbeschäftigung grundsätzlich gemäß § 34 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 BAT zeitanteilig zu kürzen (vgl. Senat 25. Oktober 2007 - 6 AZR 95/07 - Rn. 25, BAGE 124, 284; 17. Dezember 2009 - 6 AZR 668/08 - Rn. 19, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 18) .

    Der Senat hat bereits in seinen Entscheidungen vom 25. Oktober 2007 (6 AZR 95/07 - Rn. 28, aaO) und vom 17. Dezember 2009 (- 6 AZR 668/08 - aaO) angenommen, dass der im Anwendungsbereich des BAT verbliebene Ehegatte wegen einer Teilzeitbeschäftigung nur den entsprechend seiner Teilzeit gemäß § 34 BAT gekürzten Ortszuschlag beanspruchen kann, wenn sein ebenfalls im öffentlichen Dienst stehender Ehegatte zum 1. Oktober 2005 in den TVöD übergeleitet worden ist.

    Liegen die Voraussetzungen für die Nichtanwendung dieser Kürzungsregelung jedoch nicht vor, weil nur einer der Ehegatten im öffentlichen Dienst steht, nur einer der Ehegatten ortszuschlagsberechtigt ist oder das erforderliche Maß der wöchentlichen Arbeitszeit nicht erreicht wird, bleibt es bei dem Grundsatz, dass der ortszuschlagsberechtigte Teilzeitbeschäftigte den Ehegattenanteil nur in dem Umfang erhält, der dem Maß der mit ihm vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit entspricht (Senat 25. Oktober 2007 - 6 AZR 95/07 - Rn. 25, BAGE 124, 284; 17. Dezember 2009 - 6 AZR 668/08 - Rn. 19, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 18) .

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 657/07

    Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 305/09
    Demgemäß ist nach § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten entspricht (sog. Pro-rata-temporis-Grundsatz, vgl. Senat 24. September 2008 - 6 AZR 657/07 - Rn. 23, BAGE 128, 63) .

    Es steht gemäß § 22 TzBfG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien (Senat 24. September 2008 - 6 AZR 657/07 - aaO) .

    Vollzeit- und Teilzeitkräfte werden daher ungleich vergütet, wenn für jeweils die gleiche Stundenzahl nicht die gleiche Gesamtvergütung gezahlt wird (Senat 24. September 2008 - 6 AZR 657/07 - Rn. 25, aaO) .

  • BAG, 03.04.2003 - 6 AZR 78/02

    Höhe des Ortszuschlags

    Auszug aus BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 305/09
    Allerdings sollten trotz der Kürzung die Ehegatten zusammen mindestens einen vollen Ehegattenanteil erhalten, wenn einer der Ehegatten vollbeschäftigt oder nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt ist oder beide Ehegatten mit jeweils mindestens der Hälfte der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit beschäftigt sind (vgl. Senat 3. April 2003 - 6 AZR 78/02 - BAGE 106, 6, 9) .
  • BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 166/97

    Höhe des Ortszuschlages - Ehegattenanteil

    Auszug aus BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 305/09
    Die Kürzungsvorschrift des § 29 Abschn. B Abs. 5 Satz 1 BAT ist darauf gerichtet, bei Ehegatten, die beide im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, den einheitlichen sozialen Sachverhalt der Eheschließung nicht mehrfach zu berücksichtigen (Senat 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14 = EzBAT BAT § 29 Nr. 25; 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 - AP BAT § 34 Nr. 10 = EzBAT BAT § 29 Nr. 38) .
  • BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 389/03

    Ortszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung beider Ehegatten

    Auszug aus BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 305/09
    Die Kürzungsvorschrift des § 29 Abschn. B Abs. 5 Satz 1 BAT ist darauf gerichtet, bei Ehegatten, die beide im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, den einheitlichen sozialen Sachverhalt der Eheschließung nicht mehrfach zu berücksichtigen (Senat 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14 = EzBAT BAT § 29 Nr. 25; 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 - AP BAT § 34 Nr. 10 = EzBAT BAT § 29 Nr. 38) .
  • BAG, 16.01.2003 - 6 AZR 222/01

    Anteilmäßige Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung für ältere,

    Auszug aus BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 305/09
    Eine Ungleichbehandlung wegen Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an welches die unterschiedliche Behandlung bei den Arbeitsbedingungen anknüpft (Senat 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - BAGE 104, 250, 253; BAG 15. Oktober 2003 - 4 AZR 606/02 - BAGE 108, 123, 128 f.) .
  • BAG, 15.10.2003 - 4 AZR 606/02

    Gleichbehandlung von nicht vollbeschäftigtem Reinigungspersonal

    Auszug aus BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 305/09
    Eine Ungleichbehandlung wegen Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an welches die unterschiedliche Behandlung bei den Arbeitsbedingungen anknüpft (Senat 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - BAGE 104, 250, 253; BAG 15. Oktober 2003 - 4 AZR 606/02 - BAGE 108, 123, 128 f.) .
  • BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 809/08

    Anspruch auf kinderbezogenen Ortszuschlag bei Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 305/09
    Die Entscheidung des Senats vom 25. Februar 2010 (- 6 AZR 809/08 - AP BAT-O § 29 Nr. 4 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 16) , wonach der kinderbezogene Ortszuschlag eines im Anwendungsbereich des BAT-O verbliebenen Teilzeitbeschäftigten nach der Überleitung seines Ehegatten in den TVöD wegen § 29 Abschn. B Abs. 6 Satz 3 BAT-O nicht gemäß § 34 Abs. 1 BAT-O zeitanteilig zu kürzen ist, steht dem nicht entgegen.
  • LAG München, 17.12.2008 - 5 Sa 329/08

    Auslegung des § 29 Absch B Abs 5 BAT - Ehegattenzuschlag im Ortszuschlag

    Auszug aus BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 305/09
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 17. Dezember 2008 - 5 Sa 329/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 571/12

    Stufenzuordnung bei Vorbeschäftigung in Teilzeit

    Eine Ungleichbehandlung wegen der Teilzeitarbeit ist anzunehmen, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium ist, an das die unterschiedliche Behandlung bei den Arbeitsbedingungen anknüpft (vgl. BAG 25. September 2013 - 10 AZR 4/12 - Rn. 15; 23. Februar 2011 - 10 AZR 299/10 - Rn. 21 f.; 19. Oktober 2010 - 6 AZR 305/09 - Rn. 18, BAGE 136, 62) .
  • LAG Düsseldorf, 13.09.2016 - 14 Sa 874/15

    Altersfreizeit nach dem Manteltarifvertrag der chemischen Industrie für die

    Vollzeit- und Teilzeitkräfte werden ungleich vergütet, wenn für jeweils die gleiche Stundenanzahl nicht die gleiche Gesamtvergütung gezahlt wird (BAG, Urteil vom 12.05.2016 - 6 AZR 300/15 -, Rn. 21, juris; BAG, Urteil vom 25.09.2013 - 10 AZR 4/12 - Rn. 15; BAG, Urteil vom 23.02.2011 - 10 AZR 299/10 -, Rn. 21 f., juris; BAG, Urteil vom 19.10.2010 - 6 AZR 305/09 - Rn. 18, BAGE 136, 62; BAG, Urteil vom 22.10.2008 - 10 AZR 734/07 -, Rn. 20, juris; ErfK/Preis TzBfG § 4 Rn. 50).

    Es steht gemäß § 22 Abs. 1 TzBfG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien (BAG, Urteil vom 12.05.2016 - 6 AZR 300/15 -, Rn. 21, juris; BAG, Urteil vom 10.02.2015 - 9 AZR 53/14 (F) - Rn. 16 mwN, BAGE 150, 345; BAG, Urteil vom 19.10.2010 - 6 AZR 305/09 -, Rn. 18, BAGE 136, 62; BAG, Urteil vom 24.09.2008 - 6 AZR 657/07 -, Rn. 23, BAGE 128, 63).

    aa) Die Dauer der Arbeitszeit als solche darf nicht das Kriterium darstellen, an welches die unterschiedliche Behandlung anknüpft (BAG, Urteil vom 28.05.2013 - 3 AZR 266/11 -, Rn. 38, juris; BAG 19.10.2010 - 6 AZR 305/09 - Rn. 18 mwN, BAGE 136, 62).

    Danach hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch auf die begehrte Leistung bis zu der Höhe, die dem Umfang des Anteils seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht (BAG, Urteil vom 22.102015 - 8 AZR 168/14 -, Rn. 29, juris; BAG, Urteil vom 19.10.2010 - 6 AZR 305/09 -, BAGE 136, 62 - 70, Rn. 18; BAG, Urteil vom 24.09.2008 - 6 AZR 657/07 - Rn. 23, BAGE 128, 63).

  • BAG, 22.10.2015 - 8 AZR 168/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters - altersabhängige Herabsetzung der

    Nach § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG ist einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht (sog. pro-rata-temporis-Grundsatz, vgl. ua. BAG 19. Oktober 2010 - 6 AZR 305/09 - Rn. 18, BAGE 136, 62) .
  • LAG Düsseldorf, 23.01.2019 - 12 Sa 615/18

    Begriff der Diskriminierung wegen Teilzeitarbeit i.S. von § 4 Abs. 1 TzBfG

    aa) Die Dauer der Arbeitszeit als solche darf nicht das Kriterium darstellen, an welches die unterschiedliche Behandlung anknüpft (BAG, Urteil vom 28.05.2013 - 3 AZR 266/11 -, Rn. 38, juris; BAG 19.10.2010 - 6 AZR 305/09 - Rn. 18 mwN, BAGE 136, 62).
  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 266/11

    Betriebliche Altersversorgung - Diskriminierung wegen Teilzeitarbeit und wegen

    Die Dauer der Arbeitszeit darf daher nicht das Kriterium darstellen, an welches die unterschiedliche Behandlung anknüpft (vgl. BAG 19. Oktober 2010 - 6 AZR 305/09 - Rn. 18 mwN, BAGE 136, 62) .
  • ArbG Düsseldorf, 11.11.2016 - 13 Ca 4492/16

    Auschluss des tariflichen Anspruchs auf Gewährung von Altersfreizeit für

    Vollzeit- und Teilzeitkräfte werden ungleich vergütet, wenn für jeweils die gleiche Stundenanzahl nicht die gleiche Gesamtvergütung gezahlt wird (BAG, Urteil vom 12.05.2016 - 6 AZR 300/15 - Rdnr. 21, juris; BAG, Urteil vom 25.09.2013 - 10 AZR 4/12 - Rdnr. 15, juris; BAG, Urteil vom 23.02.2011 - 10 AZR 299/10 - Rdnr. 21 f., juris; BAG, Urteil vom 19.10.2010 - 6 AZR 305/09 - Rdnr. 18, BAGE 136, 62 = juris; BAG, Urteil vom 22.10.2008 - 10 AZR 734/07 - Rdnr. 20, juris; ErfK/Preis, 17. Auflage 2017, § 4 TzBfG Rdnr. 32).

    Die Dauer der Arbeitszeit als solche darf nicht das Kriterium darstellen, an welches die unterschiedliche Behandlung anknüpft (BAG, Urteil vom 28.05.2013 - 3 AZR 266/11 - Rdnr. 38, juris; BAG, Urteil vom 19.10.2010 - 6 AZR 305/09 - Rdnr. 18 m.w.N., BAGE 136, 62 = juris).

    Danach hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch auf die begehrte Leistung bis zu der Höhe, die dem Umfang des Anteils seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht (BAG, Urteil vom 22.10.2015 - 8 AZR 168/14 - Rdnr. 29, juris; BAG, Urteil vom 19.10.2010 - 6 AZR 305/09 - BAGE 136, 62 - 70, Rdnr. 18; BAG, Urteil vom 24.09.2008 - 6 AZR 657/07 - Rdnr. 23, BAGE 128, 63 = juris).

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 4/12

    Wechselschicht- und Schichtzulage für Teilzeitbeschäftigte

    Vollzeit- und Teilzeitkräfte werden daher ungleich vergütet, wenn für jeweils die gleiche Stundenanzahl nicht die gleiche Gesamtvergütung gezahlt wird (BAG 23. Februar 2011 - 10 AZR 299/10 - Rn. 21 f.; 19. Oktober 2010 - 6 AZR 305/09 - Rn. 18, BAGE 136, 62; 24. September 2008 - 10 AZR 634/07 - Rn. 21, BAGE 128, 21) .
  • ArbG Düsseldorf, 11.11.2016 - 13 Ca 1024/16
    Vollzeit- und Teilzeitkräfte werden ungleich vergütet, wenn für jeweils die gleiche Stundenanzahl nicht die gleiche Gesamtvergütung gezahlt wird (BAG, Urteil vom 12.05.2016 - 6 AZR 300/15 - Rdnr. 21, juris; BAG, Urteil vom 25.09.2013 - 10 AZR 4/12 - Rdnr. 15, juris; BAG, Urteil vom 23.02.2011 - 10 AZR 299/10 - Rdnr. 21 f., juris; BAG, Urteil vom 19.10.2010 - 6 AZR 305/09 - Rdnr. 18, BAGE 136, 62 = juris; BAG, Urteil vom 22.10.2008 - 10 AZR 734/07 - Rdnr. 20, juris; ErfK/ Preis , 17. Auflage 2017, § 4 TzBfG Rdnr. 32).

    Die Dauer der Arbeitszeit als solche darf nicht das Kriterium darstellen, an welches die unterschiedliche Behandlung anknüpft (BAG, Urteil vom 28.05.2013 - 3 AZR 266/11 - Rdnr. 38, juris; BAG, Urteil vom 19.10.2010 - 6 AZR 305/09 - Rdnr. 18 m.w.N., BAGE 136, 62 = juris).

    Danach hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch auf die begehrte Leistung bis zu der Höhe, die dem Umfang des Anteils seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht (BAG, Urteil vom 22.10.2015 - 8 AZR 168/14 - Rdnr. 29, juris; BAG, Urteil vom 19.10.2010 - 6 AZR 305/09 - BAGE 136, 62 - 70, Rdnr. 18; BAG, Urteil vom 24.09.2008 - 6 AZR 657/07 - Rdnr. 23, BAGE 128, 63 = juris).

  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 450/15

    Höhe der persönlichen Zulage gemäß § 23 Abs. 5 TV-N Hessen bei Rückkehr zur

    Es steht gemäß § 22 Abs. 1 TzBfG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien ( BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 53/14 (F)  - Rn. 16 mwN, BAGE 150, 345 ; 19. Oktober 2010 -  6 AZR 305/09  - Rn. 18 , BAGE 136, 62 ) .
  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 588/10

    Betriebliche Altersversorgung - Benachteiligung wegen Teilzeitbeschäftigung

    Eine Ungleichbehandlung wegen Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an welches die unterschiedliche Behandlung bei den Arbeitsbedingungen anknüpft (vgl. BAG 19. Oktober 2010 - 6 AZR 305/09 - Rn. 18, BAGE 136, 62) .
  • BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 14/11

    Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen in der Freistellungsphase der

  • BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 622/10

    Funktionszulage Schreibdienst - Vergleichsentgelt

  • BAG, 12.05.2016 - 6 AZR 300/15

    Höhe der persönlichen Zulage gemäß § 23 Abs. 5 TV-N Hessen nach vorübergehender

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2020 - 9 Sa 261/20

    Tarifauslegung, Urlaubsabgeltung, Zusätzliche Urlaubstage für Referententätigkeit

  • BVerwG, 13.03.2012 - 2 B 98.11

    Verpflichtung von teilzeitbeschäftigten Beamten zur ausgleichsfreien Mehrarbeit;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2015 - 6 Sa 484/14

    Freistellung an Brückentagen - Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2011 - 11 Sa 703/10

    Strukturausgleich für Angestellte gemäß § 12 Abs 1 TVÜ-L - Auslegung des

  • BVerwG, 14.03.2012 - 2 B 99.11

    Anspruch einer Studienrätin auf Zahlung einer Vergütung für geleistete Mehrarbeit

  • BVerwG, 14.03.2012 - 2 B 100.11

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin für Grund- und Hauptschule auf

  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 05.07.2017 - 3 Ca 1513/16

    Benachteiligung - teilzeitbeschäftigter Aushilfsfahrer - Vorenthaltung von Spesen

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