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   BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 799/09   

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https://dejure.org/2011,3650
BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 799/09 (https://dejure.org/2011,3650)
BAG, Entscheidung vom 15.03.2011 - 9 AZR 799/09 (https://dejure.org/2011,3650)
BAG, Entscheidung vom 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 (https://dejure.org/2011,3650)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 125 BGB, § 126 BGB, § 249 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 286 Abs 1 BGB
    Urlaub - Schichtbetrieb - betriebliche Übung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 125 BGB, § 126 BGB, § 249 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 286 Abs 1 BGB
    Urlaub - Schichtbetrieb - betriebliche Übung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bei Verteilung der Arbeitszeit durch Schichtbetrieb auf mehr oder weniger Tage erhöht bzw. vermindert sich die Anzahl der Urlaubstage nach § 26 Abs. 1 Satz 4 TVöD entsprechend; Berechnung der Urlaubszeit bei Schichtbetrieb; "Umrechnung" der im Schichtrhythmus geleisteten ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Urlaubsgewährung (zusammenhängende) - Umrechnung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    TVöd - Gewährung von Urlaub

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Urlaub im Schichtbetrieb - betriebliche Übung

  • Betriebs-Berater

    Urlaub und Schichtbetrieb

  • rewis.io

    Urlaub - Schichtbetrieb - betriebliche Übung

  • ra.de
  • rewis.io

    Urlaub - Schichtbetrieb - betriebliche Übung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der Urlaubszeit bei Schichtbetrieb; "Umrechnung" der im Schichtrhythmus geleisteten Arbeitszeiten

  • rechtsportal.de

    Berechnung der Urlaubszeit bei Schichtbetrieb; "Umrechnung" der im Schichtrhythmus geleisteten Arbeitszeiten

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umrechnung der Urlaubsdauer bei Schichtbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urlaubstage bei einer 6-Tage-Arbeitswoche

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Urlaub und Schichtbetrieb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 137, 221
  • BB 2011, 1716
  • BB 2012, 1343
  • DB 2011, 1814
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 470/01

    Tarifliche Urlaubsberechnung

    Auszug aus BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 799/09
    Für die Berechnung ist deshalb der repräsentative Zeitabschnitt heranzuziehen, in dem die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt erreicht wird (vgl. BAG 5. November 2002 -  9 AZR 470/01  - zu B I 3 b bb (1) der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 15 = EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 4) .

    Hier ist jedoch das Jahr nach § 191 BGB mit 365 Kalendertagen und für die in der Fünf-Tage-Woche beschäftigten Arbeitnehmer mit 261 Arbeitstagen anzusetzen; denn die Tarifvertragsparteien haben in § 21 TVöD für die Bemessung der Entgeltfortzahlung auf einen anderen Referenzeitraum als auf die letzten 13 Wochen abgestellt (hierzu vgl. BAG 5. November 2002 -  9 AZR 470/01  - zu B I 3 b bb (2) der Gründe, aaO; 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - zu I 2 a bb der Gründe, aaO) .

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 799/09
    Denn Urlaubsgewährung ist die Befreiung von der Arbeitspflicht für einen bestimmten künftigen Zeitraum (BAG 24. März 2009 -  9 AZR 983/07  - Rn. 33, BAGE 130, 119) .

    Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist keine Gegenleistung des Arbeitgebers für erbrachte oder noch zu erbringende Arbeitsleistungen, sondern eine gesetzlich bedingte Verpflichtung des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis, den Arbeitnehmer für die Dauer des Urlaubs von der Arbeitspflicht zu befreien (BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 763/08 - Rn. 15; 24. März 2009 -  9 AZR 983/07 - Rn. 21, BAGE 130, 119; 7. November 1985 - 6 AZR 62/84 - zu 3 a und b der Gründe, BAGE 50, 112 ) .

  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 261/01

    Urlaub für freigestellte Betriebsratsmitglieder - Umrechnung tarifvertraglich

    Auszug aus BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 799/09
    Bei Zugrundelegung des Kalenderjahres ist der Senat bei Anwendung zwar grundsätzlich von 52 Wochen und damit 364 Kalender- und 260 Soll-Arbeitstagen ausgegangen (14. Januar 1992 - 9 AZR 148/91 - AP BUrlG § 3 Nr. 5 = EzA BUrlG § 13 Nr. 52) , weil die Berechnungsvorschrift für das Urlaubsentgelt in § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG auf 13 Wochen für ein Vierteljahr abstellt (vgl. BAG 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - BAGE 102, 251; Leinemann/Linck Urlaubsrecht 2. Aufl. § 3 BUrlG Rn. 42) .

    Hier ist jedoch das Jahr nach § 191 BGB mit 365 Kalendertagen und für die in der Fünf-Tage-Woche beschäftigten Arbeitnehmer mit 261 Arbeitstagen anzusetzen; denn die Tarifvertragsparteien haben in § 21 TVöD für die Bemessung der Entgeltfortzahlung auf einen anderen Referenzeitraum als auf die letzten 13 Wochen abgestellt (hierzu vgl. BAG 5. November 2002 -  9 AZR 470/01  - zu B I 3 b bb (2) der Gründe, aaO; 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - zu I 2 a bb der Gründe, aaO) .

  • BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 315/00

    Urlaubsdauer - Umrechnung

    Auszug aus BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 799/09
    Urlaub kann nur für solche Tage erteilt werden, an denen der Arbeitnehmer aufgrund der Verteilung seiner Arbeitszeit eigentlich hätte arbeiten müssen (für die st. Rspr. BAG 30. Oktober 2001 -  9 AZR 315/00  - zu II 1 der Gründe) .

    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung ist dann, wenn die Arbeit abweichend auf weniger oder auf mehr Wochentage verteilt ist, gesondert je nach unterschiedlicher Arbeitspflicht und deren Verteilung die Anzahl der Urlaubstage zu ermitteln, die zur gleichen Dauer eines zusammenhängenden gleichwertigen Urlaubs nötig ist (sog. Umrechnung, vgl . BAG 30. Oktober 2001 - 9 AZR 315/00 - zu II 2 der Gründe) .

  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 62/84

    Tariflicher Urlaubsanspruch im fortbestehenden Arbeitsverhältnis - Zeitliche

    Auszug aus BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 799/09
    Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist keine Gegenleistung des Arbeitgebers für erbrachte oder noch zu erbringende Arbeitsleistungen, sondern eine gesetzlich bedingte Verpflichtung des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis, den Arbeitnehmer für die Dauer des Urlaubs von der Arbeitspflicht zu befreien (BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 763/08 - Rn. 15; 24. März 2009 -  9 AZR 983/07 - Rn. 21, BAGE 130, 119; 7. November 1985 - 6 AZR 62/84 - zu 3 a und b der Gründe, BAGE 50, 112 ) .
  • BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 312/79

    Nebenabrede

    Auszug aus BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 799/09
    Nebenabreden im Sinne dieser Tarifvorschriften sind Vereinbarungen der Parteien des Arbeitsvertrags, die weder die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers noch die Gegenleistung des Arbeitgebers unmittelbar betreffen (vgl. BAG 9. Dezember 1981 - 4 AZR 312/79 - BAGE 37, 228) .
  • BAG, 13.07.2010 - 9 AZR 264/09

    Luftsicherheitsassistent - Dienstkleidung - Reinigung

    Auszug aus BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 799/09
    § 307 Abs. 3 Satz 2 BGB gebietet auch keine Transparenzkontrolle, wenn - wie hier - der Arbeitgeber tarifgebunden ist und mittels arbeitsvertraglicher Verweisung der Tarifvertrag Anwendung findet, der für den Arbeitgeber im Übrigen kraft Tarifbindung gilt (vgl. BAG 13. Juli 2010 - 9 AZR 264/09 - Rn. 50) .
  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 183/03

    Überbrückungsbeihilfe - Lohnsteuerklassenwechsel

    Auszug aus BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 799/09
    Dazu hätten die Parteien die Nebenabrede gemäß § 126 Abs. 2 BGB auf derselben Vertragsurkunde unterzeichnen müssen (vgl. BAG 10. Februar 2004 - 9 AZR 183/03 - zu A II der Gründe, AP TVG § 1 Vorruhestand Nr. 31) .
  • BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 468/02

    Chemische Industrie - Urlaubsdauer bei Schichtarbeit

    Auszug aus BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 799/09
    Sie verringern rechnerisch die Anzahl der in einem Jahr möglichen Tage mit Arbeitspflicht (BAG 9. September 2003 -  9 AZR 468/02  - zu II 3 b der Gründe, EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 6) und damit auch den Urlaubsanspruch.
  • BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 477/01

    Betriebliche Übung in einem privatisierten Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 799/09
    Deshalb kann die wiederholte Gewährung einer Vergünstigung eine bindende Wirkung grundsätzlich nur dann entfalten, wenn der tariflichen Formvorschrift genügt wird (vgl. BAG 18. September 2002 - 1 AZR 477/01 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 102, 351 ) .
  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 763/08

    Teilurlaub - tarifliche Zwölftelungsregelung

  • BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 659/95
  • BAG, 14.01.1992 - 9 AZR 148/91

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Rollierendes Freizeitsystem

  • BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 428/98

    Urlaubsgewährung im Übertragungszeitraum - schriftliche Geltendmachung -

  • LAG Niedersachsen, 28.10.2009 - 11 Sa 412/09

    Berechnung von Zusatzurlaubsansprüchen

  • BAG, 06.12.1994 - 9 AZR 429/93

    Urlaubsvergütung im Freischichtenmodell - Berechnung von Urlaubsentgelt - Mit

  • ArbG Wesel, 11.08.2010 - 6 Ca 736/10

    Diskriminierung durch Staffelung der Urlaubstage nach Altersgruppen

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 315/17

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch - unbezahlter Sonderurlaub

    Dementsprechend wird bei einer über das Kalenderjahr ungleichmäßigen Verteilung der Arbeitszeit jahresbezogen die für den Arbeitnehmer maßgebliche Anzahl der Arbeitstage mit der Anzahl der Werktage ins Verhältnis gesetzt (vgl. BAG 21. Juli 2015 - 9 AZR 145/14 - Rn. 17; 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 25, BAGE 137, 221) .

    Der 365. Tag bleibt außer Betracht, weil die Berechnungsvorschrift in § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG auf 13 Wochen für ein Vierteljahr abstellt (vgl. BAG 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 25, BAGE 137, 221) .

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 362/18

    Elternzeit - Kürzung von Urlaubsansprüchen

    Bei einer abweichenden Verteilung der Arbeitszeit wird die Gleichwertigkeit der Urlaubsdauer erreicht, indem die maßgebliche Anzahl der Tage mit Arbeitspflicht mit der Anzahl der Urlaubstage bei einer Sechstagewoche ins Verhältnis gesetzt wird (vgl. BAG 21. Juli 2015 - 9 AZR 145/14 - Rn. 17; 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 25, BAGE 137, 221) .
  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 495/17

    Elternzeit - Kürzung des Urlaubsanspruchs

    Bei einer abweichenden Verteilung der Arbeitszeit wird die Gleichwertigkeit der Urlaubsdauer erreicht, indem die maßgebliche Anzahl der Tage mit Arbeitspflicht mit der Anzahl der Urlaubstage in der Sechstagewoche ins Verhältnis gesetzt wird (vgl. BAG 21. Juli 2015 - 9 AZR 145/14 - Rn. 17; 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 25, BAGE 137, 221) .
  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 406/17

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch - Sonderurlaub

    Dementsprechend wird bei einer über das Kalenderjahr ungleichmäßigen Verteilung der Arbeitszeit jahresbezogen die für den Arbeitnehmer maßgebliche Anzahl der Arbeitstage mit der Anzahl der Werktage ins Verhältnis gesetzt (vgl. BAG 21. Juli 2015 - 9 AZR 145/14 - Rn. 17; 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 25, BAGE 137, 221) .

    Der 365. Tag bleibt außer Betracht, weil die Berechnungsvorschrift in § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG auf 13 Wochen für ein Vierteljahr abstellt (vgl. BAG 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 25, BAGE 137, 221) .

  • BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 430/11

    Öffentlicher Dienst - Urlaub - gesetzliche Feiertage

    Der Senat hat Arbeitstage iSd. § 26 Abs. 1 TVöD als alle Tage definiert, an denen der Arbeitnehmer zu arbeiten hat (BAG 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 20 mwN, BAGE 137, 221) .

    b) Nach der Rechtsprechung des Senats kann Urlaub nur für solche Tage gewährt werden, an denen der Arbeitnehmer aufgrund der Verteilung seiner Arbeitszeit andernfalls hätte arbeiten müssen (st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 20 mwN, BAGE 137, 221) .

    Hinzu kommt, dass der Senat bereits im Jahr 2011 den Begriff "Arbeitstage" abweichend von § 26 TV-L als alle Tage definierte, an denen der Arbeitnehmer zu arbeiten hat (vgl. BAG 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 20, BAGE 137, 221) .

  • BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 33/23

    Urlaubsgeld - Gesamtzusage - Schriftformgebot bei Nebenabrede - ablösende

    Ihre Missachtung hat die Unwirksamkeit des betreffenden Rechtsgeschäfts zur Folge (BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 52 mwN, BAGE 165, 168; 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 34 ff., BAGE 137, 221; 1. Dezember 2004 - 7 AZR 135/04 - zu I 4 b bb der Gründe, BAGE 113, 64) .

    (1) Nebenabreden im Sinn dieser Tarifvorschriften sind Vereinbarungen der Parteien des Arbeitsvertrags, die weder die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers noch die Gegenleistung des Arbeitgebers unmittelbar betreffen (BAG 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 34 ff., BAGE 137, 221) .

  • BAG, 14.03.2017 - 9 AZR 7/16

    Anzahl der Urlaubstage bei unterjähriger Veränderung der Anzahl der

    bb) Sinn und Zweck der in § 26 Abs. 1 Satz 4 TVöD aF angeordneten Umrechnung ist es, die Gleichwertigkeit der Urlaubsdauer unabhängig von der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage sicherzustellen (vgl. BAG 21. Juli 2015 - 9 AZR 145/14 - Rn. 17; 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 23, BAGE 137, 221) .

    Danach ist unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Anzahl der Wochenarbeitstage die Anzahl der Urlaubstage zu ermitteln, die zur gleichen Dauer eines zusammenhängenden gleichwertigen Urlaubs erforderlich ist (vgl. BAG 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 23, BAGE 137, 221) , wobei Bruchteile von weniger als einem halben Urlaubstag gemäß § 26 Abs. 1 Satz 5 Halbs. 2 TVöD aF unberücksichtigt bleiben.

  • BAG, 21.07.2015 - 9 AZR 145/14

    Anzahl der Urlaubstage bei Schichtarbeit

    Urlaub kann nur für solche Tage erteilt werden, an denen der Arbeitnehmer aufgrund der Verteilung seiner Arbeitszeit eigentlich hätte arbeiten müssen (BAG 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 20, BAGE 137, 221) .

    d) Die tarifliche Umrechnungsregelung in § 14 Abs. 3 Satz 2 TV-V bezweckt die Gleichbehandlung der tarifunterworfenen Arbeitnehmer (vgl. BAG 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 23, BAGE 137, 221) .

    Das wird erreicht, wenn jahresbezogen die für den Arbeitnehmer mit abweichender Arbeitszeit maßgebliche Anzahl der Tage mit Arbeitspflicht mit der Anzahl der in der Fünftagewoche geltenden Anzahl der Arbeitstage zueinander ins Verhältnis gesetzt wird (vgl. BAG 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 25, BAGE 137, 221) .

  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 149/17

    Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben - Ausschlussfrist

    Die Bezugnahmeklausel erfasst den TVöD (vgl. BAG 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 16, BAGE 137, 221) .
  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 10/17

    Ruhendes Arbeitsverhältnis - Kürzung des Urlaubsanspruchs -

    Um für alle Arbeitnehmer eine gleichwertige Urlaubsdauer zu sichern, ist die Anzahl der Urlaubstage unter Berücksichtigung der für den Bezugszeitraum maßgeblichen Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage zu ermitteln (sog. Umrechnung; vgl. BAG 19. Januar 2016 - 9 AZR 608/14 - Rn. 14; 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 23, BAGE 137, 221; 15. November 2005 - 9 AZR 626/04 - zu I 4 a der Gründe) .
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 450/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

  • LAG München, 09.07.2015 - 3 Sa 169/15

    Urlaubsdauer, Umrechnung, Schichtbetrieb, Arbeitszeit, 5-Tage-Woche,

  • LAG Hamm, 11.10.2011 - 14 Sa 543/11

    Berufung des Trainers erfolgreich - Vertragsklausel unwirksam

  • BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 608/14

    Berechnung des Urlaubsanspruchs im Geltungsbereich des TVöD-V aF bei zwei

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 442/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2016 - 1 Sa 89/16

    Kündigungsschutz außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2016 - 1 L 105/16

    Berechnung des Erholungsurlaubs

  • BAG, 10.03.2020 - 9 AZR 109/19

    Zusätzliches Urlaubsgeld - Berücksichtigung des Zusatzurlaubs für

  • LAG Hamburg, 21.08.2014 - 7 Sa 27/14

    Normvollzug des öffentlichen Arbeitgebers

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.05.2022 - 23 Sa 1135/21

    Urlaubsanspruch - Berechnung - Wechselschichttätigkeit - geplante Freischichten -

  • LAG Hamburg, 06.03.2014 - 7 Sa 78/13

    Berechnung Jahresurlaub - Wechselschichtdienst

  • LAG Sachsen, 01.08.2014 - 7 Sa 109/14

    Nachgewährung von Tarifurlaub für einen Angestellten im kommunalen

  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 603/15

    Aufstieg einer in einer Mensa beschäftigten Küchenhilfe in die Stufe 6 der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2023 - 8 Sa 233/22

    Berechnung des tariflichen Freistellungsanspruchs für Arbeitnehmer in

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2020 - 9 Sa 261/20

    Tarifauslegung, Urlaubsabgeltung, Zusätzliche Urlaubstage für Referententätigkeit

  • LAG München, 15.01.2014 - 11 Sa 659/13

    Urlaubsanspruch bei Schichtarbeit; Zeitgutschrift bei Nichtarbeit an gesetzlichen

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 438/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 605/15

    Aufstieg einer in einer Mensa beschäftigten Küchenhilfe in die Stufe 6 der

  • LAG Düsseldorf, 28.06.2017 - 12 Sa 104/17

    Pflicht des Arbeitgebers zur Fortsetzung der Gewährung von kostenlosen

  • LAG Baden-Württemberg, 12.09.2013 - 11 Sa 37/13

    Betriebliche Übung - Schriftformerfordernis - Pauschalierung -

  • LAG Düsseldorf, 28.06.2017 - 12 Sa 167/17

    Betriebliche Übung und betriebliche Altersversorgung Leistungen aus der

  • LAG Baden-Württemberg, 07.10.2013 - 10 Sa 10/13

    Betriebliche Übung -Schriftformerfordernis - Pauschalierung -

  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 604/15

    Aufstieg einer in einer Mensa beschäftigten Küchenhilfe in die Stufe 6 der

  • LAG Hamm, 03.07.2014 - 16 Sa 288/14

    Jubiläumszuwendungen

  • LAG Hamm, 08.01.2020 - 4 Sa 668/19

    Zusatzversorgung; Zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag; betriebliche Übung;

  • LAG Niedersachsen, 13.01.2021 - 17 Sa 957/20

    Urlaubsgewährung durch den Arbeitgeber; Auslegung eines Tarifvertrags; Keine

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.10.2014 - 2 Sa 135/14

    Anwesenheit an Bord - Bereitschaftsdienst - Faktorisierung - Nachtzuschlag -

  • ArbG Bonn, 05.03.2015 - 1 Ca 2342/14

    Kündigung einer Nebenabrede (hier: Erschwerniszulage in pauschalierter Form) zum

  • ArbG Freiburg, 16.05.2013 - 8 Ca 52/13

    § 15 MTV Omnibusunternehmer Baden-Württemberg - Kostenerstattung für Verlängerung

  • LAG Köln, 11.06.2021 - 10 Sa 440/20

    Übergangsversorgung; Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG Köln, 11.06.2021 - 10 Sa 748/20

    Anspruch auf Übergangversorgungsleistungen für Flugbeschäftigte;

  • ArbG Bonn, 21.05.2015 - 7 Ca 30/15

    Kündigung einer Nebenabrede zu Erschwerniszuschlägen als Vereinbarung der

  • VG Bremen, 24.01.2023 - 6 K 1767/19

    Berechnung des Anspruchs auf Erholungsurlaub, rollierendes Wechselschichtsystem,

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