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   BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 6/10   

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https://dejure.org/2011,3877
BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 6/10 (https://dejure.org/2011,3877)
BAG, Entscheidung vom 29.06.2011 - 7 AZR 6/10 (https://dejure.org/2011,3877)
BAG, Entscheidung vom 29. Juni 2011 - 7 AZR 6/10 (https://dejure.org/2011,3877)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Bedingungs- und Befristungskombination - Weiterarbeit

  • openjur.de

    Kombination von auflösender Bedingung und Zeitbefristung; Weiterarbeit nach Bedingungseintritt; Tod des vertretenen Arbeitnehmers

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Kombination von auflösender Bedingung und Zeitbefristung - Weiterarbeit nach Bedingungseintritt - Tod des vertretenen Arbeitnehmers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 5 TzBfG, § 21 TzBfG, § 14 Abs 1 S 2 Nr 3 TzBfG, § 3 Abs 1 S 2 Alt 1 TzBfG, § 15 Abs 1 TzBfG
    Kombination von auflösender Bedingung und Zeitbefristung - Weiterarbeit nach Bedingungseintritt - Tod des vertretenen Arbeitnehmers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verlängerung eines auflösend bedingten Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte Zeit bei Fortsetzung dieses Arbeitsverhältnisses nach Eintritt der Bedingung mit Wissen des Arbeitgebers

  • Betriebs-Berater

    Kombination von auflösender Bedingung und Zeitbefristung

  • hensche.de

    Befristung

  • rewis.io

    Kombination von auflösender Bedingung und Zeitbefristung - Weiterarbeit nach Bedingungseintritt - Tod des vertretenen Arbeitnehmers

  • ra.de
  • rewis.io

    Kombination von auflösender Bedingung und Zeitbefristung - Weiterarbeit nach Bedingungseintritt - Tod des vertretenen Arbeitnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristung des Arbeitsverhältnisses; Befristungs- und Bedingungskontrollrecht; Kombination von auflösender Bedingung und zeitlicher Höchstbefristung; Reichweite der Fiktionswirkung der §§ 21 , 15 Abs. 5 TzBfG; Teleologische Reduktion der Rechtsfolge der §§ 21 , 15 Abs. 5 TzBfG

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Widerspruchslose Weiterarbeit bei Kombination von auflösender Bedingung und Zeitbefristung ? Kein unbefristetes Arbeitsverhältnis als Folge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kombination von auflösender Bedingung und Zeitbefristung im Arbeitsvertrag

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kombination von auflösender Bedingung und Zeitbefristung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Kombination von auflösender Bedingung und Zeitbefristung

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zeitliche Befristung und auflösende Bedingung können kombiniert werden - Weiterarbeit nach Eintritt der auflösenden Bedingung führt nicht zur Entfristung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 138, 242
  • NJW 2011, 3675
  • NZA 2011, 1346
  • BB 2011, 2997
  • DB 2011, 2921
  • JR 2013, 41
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 201/01

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung

    Auszug aus BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 6/10
    c) Die vom Landesarbeitsgericht zitierte Senatsentscheidung vom 5. Juni 2002 führt zu keinem anderen Ergebnis (- 7 AZR 201/01 - zu 2 b der Gründe, BAGE 101, 257; siehe auch schon 24. September 1997 - 7 AZR 669/96 - zu II 4 der Gründe, AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 192 = EzA BGB § 620 Nr. 147) .

    Durch das Ausscheiden allein wird der Bedarf des Arbeitgebers an der Verrichtung der früher vom Vertretenen und jetzt vom Vertreter auszuübenden Tätigkeit nicht zeitlich begrenzt (vgl. BAG 5. Juni 2002 - 7 AZR 201/01 - aaO; 24. September 1997 - 7 AZR 669/96 - aaO) .

  • BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 523/02

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung - Vorbehalt

    Auszug aus BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 6/10
    Nur wenn der Arbeitgeber im Ausnahmefall erhebliche Zweifel daran haben muss, dass die zu vertretende Stammkraft an ihren Arbeitsplatz zurückkehren wird, kann dies dafür sprechen, dass der Sachgrund der Vertretung nur vorgeschoben ist (vgl. BAG 4. Juni 2003 - 7 AZR 523/02 - zu 1 a der Gründe mwN, AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 252 = EzA BGB 2002 § 620 Nr. 4) .

    Die Wirksamkeit der Befristung hängt allein davon ab, ob der sachliche Grund bei Vertragsschluss bestand (vgl. BAG 4. Juni 2003 - 7 AZR 523/02 - zu 1 c der Gründe mwN, AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 252 = EzA BGB 2002 § 620 Nr. 4) .

  • BAG, 24.09.1997 - 7 AZR 669/96

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung

    Auszug aus BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 6/10
    c) Die vom Landesarbeitsgericht zitierte Senatsentscheidung vom 5. Juni 2002 führt zu keinem anderen Ergebnis (- 7 AZR 201/01 - zu 2 b der Gründe, BAGE 101, 257; siehe auch schon 24. September 1997 - 7 AZR 669/96 - zu II 4 der Gründe, AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 192 = EzA BGB § 620 Nr. 147) .

    Durch das Ausscheiden allein wird der Bedarf des Arbeitgebers an der Verrichtung der früher vom Vertretenen und jetzt vom Vertreter auszuübenden Tätigkeit nicht zeitlich begrenzt (vgl. BAG 5. Juni 2002 - 7 AZR 201/01 - aaO; 24. September 1997 - 7 AZR 669/96 - aaO) .

  • BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 197/06

    Befristung - Hochschule - Rückwirkung - Weiterarbeit nach § 15 Abs. 5 TzBfG

    Auszug aus BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 6/10
    Die Regelung beruht auf der Erwägung, die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall der Ausdruck eines stillschweigenden Willens der Parteien zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG 11. Juli 2007 - 7 AZR 197/06 - Rn. 25 mwN) .

    Die Regelung beruht auf der Erwägung, die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall Ausdruck eines konkludenten Willens der Parteien zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG 11. Juli 2007 - 7 AZR 197/06 - Rn. 25) .

  • BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 263/00

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

    Auszug aus BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 6/10
    c) Eine solche Kombination von auflösender Bedingung und Zeitbefristung ist grundsätzlich zulässig (vgl. zu sog. Doppelbefristungen, die aus einer Zweck- und einer Zeitbefristung zusammengesetzt sind, BAG 22. April 2009 - 7 AZR 768/07 - Rn. 11 und 17; 15. August 2001 - 7 AZR 263/00 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 98, 337; mittelbar auch 18. Juni 2008 - 7 AZR 214/07 - Rn. 15, AP TzBfG § 14 Nr. 50 = EzA TzBfG § 14 Nr. 50; 13. Juni 2007 - 7 AZR 700/06 - Rn. 28, BAGE 123, 109; vor einer "Doppelbefristung" wegen möglicher Rechtsfolgen aus § 15 Abs. 5, § 22 Abs. 1 TzBfG warnend ErfK/Müller-Glöge 11. Aufl. § 3 TzBfG Rn. 13 mwN) .

    Die Wirksamkeit der auflösenden Bedingung und der zeitlichen Höchstbefristung sind rechtlich getrennt zu beurteilen (vgl. BAG 15. August 2001 - 7 AZR 263/00 - aaO mwN) .

  • BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 501/06

    Befristung - Hochschule - Rückwirkung - Weiterarbeit nach § 15 Abs. 5 TzBfG

    Auszug aus BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 6/10
    Ein Widerspruch iSv. § 15 Abs. 5 TzBfG kann als rechtsgeschäftliche empfangsbedürftige Willenserklärung bereits kurz vor Zweckerreichung oder Bedingungseintritt ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erhoben werden (vgl. BAG 11. Juli 2007 - 7 AZR 501/06 - Rn. 25 und 27, AP HRG § 57a Nr. 12 = EzA TzBfG § 15 Nr. 2; 5. Mai 2004 - 7 AZR 629/03 - zu II der Gründe, BAGE 110, 295) .

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer mit einem Wunsch nach Verlängerung oder "Entfristung" des Arbeitsverhältnisses an den Arbeitgeber herantritt und der Arbeitgeber der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang damit widerspricht (vgl. BAG 11. Juli 2007 - 7 AZR 501/06 - Rn. 27, aaO) .

  • BAG, 07.10.2004 - 2 AZR 81/04

    Massenänderungskündigung

    Auszug aus BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 6/10
    Die Einschränkung der Fiktionswirkung des § 15 Abs. 5 TzBfG durch konkretisierende Rechtsfortbildung entspricht deshalb dem Sinn und Zweck der Norm, der sonst nicht erreicht werden könnte (zu den Voraussetzungen einer teleologischen Reduktion zB BAG 7. Oktober 2004 - 2 AZR 81/04 - zu II 4 der Gründe mwN, BAGE 112, 148) .
  • BAG, 14.04.2010 - 7 AZR 121/09

    Befristeter Arbeitsvertrag - Sachgrund der Vertretung - Kausalzusammenhang -

    Auszug aus BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 6/10
    fällt nicht zur Entscheidung des Senats an (vgl. nur BAG 14. April 2010 - 7 AZR 121/09 - Rn. 27, AP TzBfG § 14 Nr. 72 = EzA TzBfG § 14 Nr. 65) .
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 6/10
    Erst in der Gefahr, dass der Arbeitnehmer wegen unklar abgefasster Allgemeiner Geschäftsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 BGB (BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 96 mwN, BAGE 130, 119) .
  • BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 768/07

    Befristung - Vertretung - ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 6/10
    c) Eine solche Kombination von auflösender Bedingung und Zeitbefristung ist grundsätzlich zulässig (vgl. zu sog. Doppelbefristungen, die aus einer Zweck- und einer Zeitbefristung zusammengesetzt sind, BAG 22. April 2009 - 7 AZR 768/07 - Rn. 11 und 17; 15. August 2001 - 7 AZR 263/00 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 98, 337; mittelbar auch 18. Juni 2008 - 7 AZR 214/07 - Rn. 15, AP TzBfG § 14 Nr. 50 = EzA TzBfG § 14 Nr. 50; 13. Juni 2007 - 7 AZR 700/06 - Rn. 28, BAGE 123, 109; vor einer "Doppelbefristung" wegen möglicher Rechtsfolgen aus § 15 Abs. 5, § 22 Abs. 1 TzBfG warnend ErfK/Müller-Glöge 11. Aufl. § 3 TzBfG Rn. 13 mwN) .
  • LAG Hamm, 29.10.2009 - 11 Sa 802/09

    Unbefristetes Arbeitsverhältnis bei Fortführung über den Termin der

  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 250/04

    Zweckbefristung; ABM-Vertrag

  • BAG, 13.06.2007 - 7 AZR 700/06

    Befristung - Schriftform - Arzt in der Weiterbildung

  • BAG, 23.06.2010 - 7 AZR 1021/08

    Altersgrenze für Flugbegleiter

  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 91/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit

  • BAG, 05.05.2004 - 7 AZR 629/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Personalratsbeteiligung

  • BAG, 18.06.2008 - 7 AZR 214/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorbehalt - Gerichtlicher Vergleich - Zustimmung des

  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 797/14

    Befristung - Auslegung der Befristungsabrede - Schriftform

    Eine Zweckbefristung liegt vor, wenn das Arbeitsverhältnis nicht zu einem kalendermäßig bestimmten Zeitpunkt, sondern bei Eintritt eines künftigen Ereignisses enden soll, wobei die Parteien den Eintritt des künftigen Ereignisses als feststehend und nur den Zeitpunkt des Eintritts als ungewiss ansehen (BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 6/10 - Rn. 15, BAGE 138, 242) .

    Ansonsten hätte es nahegelegen, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Ende der Beurlaubung von Dr. S klarer zum Ausdruck zu bringen, etwa durch Formulierungen wie "ist befristet für die Dauer der Beurlaubung" (vgl. BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 6/10 - Rn. 16, BAGE 138, 242) oder "endet mit der Beurlaubung" (vgl. BAG 22. April 2009 - 7 AZR 768/07 - Rn. 17) .

  • BAG, 17.05.2017 - 7 AZR 301/15

    Befristung - Vertretung - Entstehung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

    Fällt der bei Vertragsschluss gegebene Sachgrund für die Befristung später weg, entsteht daher kein unbefristetes Arbeitsverhältnis (BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 6/10 - Rn. 40 mwN, BAGE 138, 242) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2018 - 7 Sa 143/18

    Befristung - studentische Hilfskraft - wissenschaftliche Hilfstätigkeit -

    Worauf sich die Vertragsparteien geeinigt haben, ist durch Auslegung der getroffenen Vereinbarungen zu ermitteln (vgl. BAG, Urt. v. 29.6. 2011 - 7 AZR 6/10 - NZA 2011, 1346) .
  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 111/11

    Arbeitnehmerstatus - Rahmenvereinbarung - befristete Einzelverträge

    b) Das Landesarbeitsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass es sich ausschließlich um eine kalendermäßige Befristung (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 TzBfG) handelt und weder eine Zweckbefristung (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 TzBfG) noch eine Kombination aus kalendermäßiger Befristung und Zweckbefristung (vgl. zu deren Zulässigkeit: BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 6/10 - Rn. 17 mwN, NZA 2011, 1346) vorliegt.
  • BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Erfüllung - Vertragsschluss

    Um eine Umgehung von § 22 Abs. 1 TzBfG auszuschließen, ist ein zeitlicher Zusammenhang mit dem vereinbarten Ende der Vertragslaufzeit erforderlich (BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 6/10 - Rn. 36 mwN, BAGE 138, 242) .

    Die Regelung des § 15 Abs. 5 TzBfG beruht auf der Erwägung, die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall der Ausdruck eines stillschweigenden Willens der Parteien zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 6/10 - Rn. 35 mwN, aaO) .

  • LAG Düsseldorf, 13.01.2012 - 6 Sa 1238/11

    Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen beabsichtigter Übernahme eines

    Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob es sich vorliegend um die Kombination einer Zeitbefristung mit einer Zweckbefristung oder einer solchen mit einer auflösenden Bedingung handelt (zur Abgrenzung vgl. BAG v. 29.06.2011 - 7 AZR 6/10 - NZA 2011, 1346 ff., Rn. 15).

    Beide Kombinationen sind grundsätzlich zulässig (zur Kombination auflösende Bedingung und Zeitbefristung BAG v. 29.06.2011 a.a.O., Rn. 17; zur Kombination von Zweck- und Zeitbefristung BAG v. 22.04.2009 - 7 AZR 768/07 - n.v., zitiert nach juris, Rn. 11 und 17 sowie BAG v. 15.08.2001 - 7 AZR 263/00 - AP Nr. 5 zu § 21 BErzGG).

    Der Arbeitgeber, der die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet, muss bei Unklarheiten die ihm am wenigsten günstige Auslegungsmöglichkeit gegen sich gelten lassen (BAG v. 29.06.2011 - 7 AZR 6/10 - NZA 2011, 1346 ff, Rn. 21; BAG v. 09.02.2011 - 7 AZR 91/10 - zitiert nach juris, Rn. 42; BAG v. 25.08.2010 - 10 AZR 275/09 - EzA § 307 BGB 2002 Nr. 49, Rn. 19; BAG v. 10.12.2008 - 10 AZR 1/08 -, AP Nr. 40 zu § 307; Rn.14).

    Dies wird durch die Verwendung des Begriffs "längstens" unzweideutig zum Ausdruck gebracht (vgl. zu einer entsprechenden vertraglichen Formulierung: BAG v. 29.06.2011 a.a.O., Rn. 21 sowie den Tatbestand Rn.2).

    Die Kombination einer auflösenden Bedingung oder Zweckbefristung mit einer zeitlichen Höchstbefristung ist nicht intransparent (vgl. BAG v. 29.06.2011 a.a.O., Rn. 22-24).

    Fehlt es aber schon an langjährigen Kettenverträgen (dem Vorlagebeschluss des BAG v. 17.11.2010 liegt ein Sachverhalt mit einer 11, 5 jährigen Beschäftigung zugrunde, dem Vorlagebeschluss des LAG Köln v. 13.04.2010 eine neunjährige Tätigkeit zuzüglich einer vorausgegangenen Ausbildung), so besteht auch kein Grund für einen Zweifel der Vereinbarkeit mit Europäischem Recht (vgl. das Urteil des BAG v. 29.06.2011 - 7 AZR 6/10 - NZA 2011, 1346 ff., in welchem das Bundesarbeitsgericht keinen Anlass für die Prüfung eines etwaigen Verstoßes gegen Europäisches Recht gesehen hat).

    Im Fall einer Doppelbefristung bzw. Kombination von auflösender Bedingung und zeitlicher Höchstbefristung ist die Rechtsfolge des § 15 Abs. 5 TzBfG auf den befristeten Fortbestand des Arbeitsverhältnisses für die Dauer der zeitlichen Höchstbefristung beschränkt (BAG v. 29.06.2011 - 7 AZR 6/10 - NZA 2011, 1346 ff., Rn. 34).

    § 15 Abs. 5 TzBfG beruht nämlich auf der Erwägung, die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall Ausdruck eines konkludenten Willens der Parteien zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (BAG v. 29.06.2011 a.a.O., Rn. 37).

    Die Einschränkung der Fiktionswirkung des § 15 Abs. 5 TzBfG durch eine konkretisierende Rechtsfortbildung entspricht deshalb dem Sinn und Zweck der Norm, der sonst nicht erreicht werden könnte (BAG v. 29.06.2011 a.a.O., Rn. 37).

  • BAG, 11.09.2013 - 7 AZR 107/12

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer sog. Optionskommune

    Dabei kann dahinstehen, ob die Parteien damit eine Zweckbefristung (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2, § 15 Abs. 2 TzBfG) oder eine auflösende Bedingung (§ 21 TzBfG) vereinbart haben, die zugleich mit einer kalendermäßigen (Höchst-)Befristung (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1, § 15 Abs. 1 TzBfG) verbunden wurde (zur Abgrenzung vgl. BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 6/10 - Rn. 15, BAGE 138, 242) .

    aa) Zum einen sind sowohl die Doppelbefristung als auch die Kombination von auflösender Bedingung und zeitlicher Höchstbefristung rechtlich möglich (vgl. BAG 22. April 2009 - 7 AZR 768/07 - Rn. 11 und 17 zur Kombination von Zweck- und Zeitbefristung sowie BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 6/10 - Rn. 13, BAGE 138, 242 zur Kombination von auflösender Bedingung und Zeitbefristung) .

  • BAG, 19.02.2014 - 7 AZR 260/12

    Sachgrundbefristung - Rechtsmissbrauch

    Sowohl die Doppelbefristung als auch die Kombination von auflösender Bedingung oder Zweckbefristung mit einer zeitlichen Höchstbefristung sind rechtlich möglich (vgl. BAG 22. April 2009 - 7 AZR 768/07 - Rn. 11 und 17 zur Kombination von Zweck- und Zeitbefristung sowie BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 6/10 - Rn. 13, BAGE 138, 242 zur Kombination von auflösender Bedingung und Zeitbefristung) .
  • BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 608/15

    Doppelbefristung - Personalratsbeteiligung

    Eine Zweckbefristung liegt vor, wenn das Arbeitsverhältnis nicht zu einem kalendermäßig bestimmten Zeitpunkt, sondern bei Eintritt eines künftigen Ereignisses enden soll, wobei die Parteien den Eintritt des künftigen Ereignisses als feststehend und nur den Zeitpunkt des Eintritts als ungewiss ansehen (BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 13; 29. Juni 2011 - 7 AZR 6/10 - Rn. 15, BAGE 138, 242) .

    Bei einer auflösenden Bedingung ist demgegenüber schon ungewiss, ob das künftige Ereignis, das zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen soll, überhaupt eintreten wird (BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 6/10 - Rn. 15, aaO) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2017 - 2 Sa 505/16

    Zeitbefristung - Kombination mit auflösender Bedingung - Transparenzgebot

    Erst in der Gefahr, dass der Arbeitnehmer wegen unklar abgefasster Allgemeiner Geschäftsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung i.S.v. § 307 Abs. 1 BGB ( BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 6/10 - Rn. 23, NZA 2011, 1346 ).

    Der Arbeitnehmer kann erkennen, dass die Wirksamkeit der beiden Beendigungstatbestände rechtlich getrennt zu beurteilen und anzugreifen ist ( BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 6/10 - Rn. 24, NZA 2011, 1346 ).

    Der Arbeitgeber, der die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet, muss bei Unklarheiten die ihm am wenigsten günstige Auslegungsmöglichkeit gegen sich gelten lassen ( BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 6/10 - Rn. 20, NZA 2011, 1346 ).

    Wie das Arbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat (II 4 der Gründe), ist die Rechtsfolge des § 15 Abs. 5 TzBfG bei Doppelbefristungen oder - i.V.m. § 21 TzBfG - bei auflösenden Bedingungen, die mit Zeitbefristungen kombiniert sind, auf den nur befristeten Fortbestand des Arbeitsverhältnisses für die Dauer der Kalenderbefristung beschränkt ( BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 6/10 Rn. 37, NZA 2011, 1346 ).

    Nur wenn der Arbeitgeber im Ausnahmefall erhebliche Zweifel daran haben muss, dass die zu vertretende Stammkraft an ihren Arbeitsplatz zurückkehren wird, kann dies dafür sprechen, dass der Sachgrund der Vertretung nur vorgeschoben ist ( BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 6/10 - Rn. 39, NZA 2011, 1346 ).

    Es kann nur die bei Vertragsschluss gegebenen Umstände berücksichtigen ( BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 6/10 - Rn. 40, NZA 2011, 1346 ).

    Dabei ist die Wirksamkeit der auflösenden Bedingung und der zeitlichen Höchstbefristung rechtlich getrennt zu beurteilen ( BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 6/10 - Rn. 17, NZA 2011, 1346 ).

  • BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 35/11

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses durch Zweckerreichung - Prognose zum

  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 222/15

    Zweckbefristung - Schließung einer Betriebsstätte

  • LAG Hessen, 09.06.2017 - 10 Sa 1554/16

    Das Anschlussverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist nicht verletzt, wenn der

  • BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 324/11

    Abordnungsvertretung

  • LAG Düsseldorf, 14.08.2015 - 10 Sa 263/15

    Anforderungen an die Unterrichtung des Personalrats über eine Kombination aus

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 10 Sa 991/15

    Doppelbefristung - Elternzeit

  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 33/11

    Wiedereinstellungsanspruch - Verurteilung zur Abgabe einer Angebotserklärung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.03.2017 - 8 Sa 418/16

    Befristung - Vertretung - Befristungsdauer

  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 672/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Verurteilung zur Abgabe eines Angebots - Anspruch

  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 718/12

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer sog. Optionskommune

  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 743/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Verurteilung zur Abgabe einer Annahmeerklärung -

  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 519/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Bestimmtheit des Klageantrags - AGB-Kontrolle

  • LAG Hamm, 12.01.2012 - 11 Sa 1269/11

    Befristung des Arbeitsverhältnisses; Sachgrund der Vertretung; Wirksamkeit der

  • LAG Hessen, 06.08.2019 - 15 Sa 424/19

    Kein Vorbeschäftigungs- bzw. Anschlussverbot bei zunächst unter aufschiebender

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.03.2021 - 5 Sa 295/20

    Befristung - sachlicher Grund - Eigenart der Arbeitsleistung - Zweckbefristung -

  • LAG Baden-Württemberg, 20.06.2012 - 13 Sa 126/11

    Abgrenzung eines Dauerarbeitsverhältnisses zu einer Rahmenvereinbarung mit

  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 537/10

    Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts - Anspruch

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.10.2018 - 3 Sa 137/18

    Modelvertrag

  • LAG Hessen, 20.03.2012 - 19 Sa 1460/11

    Befristung wegen geplanter Übernahme eines Auszubildenden bzw. eines Studierenden

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2016 - 5 Sa 365/15

    Schriftform einer Befristungsabrede - Abgrenzung der Zeitbefristung zur

  • LAG Sachsen-Anhalt, 24.01.2013 - 3 Sa 23/12

    Wirksamkeit einer doppelten Zweckbefristung

  • ArbG Hamburg, 03.11.2016 - 4 Ca 89/16

    Wirksamkeit Befristungsabrede Arbeitsvertrag

  • LAG Hessen, 05.06.2018 - 15 Sa 1566/16

    Das Anschlussverbot des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG ist nicht verletzt, wenn der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2016 - 5 Sa 1679/15

    Sachgrundbefristung während eines Auswahlverfahrens - vorübergehende Besetzung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2014 - 21 Sa 1795/13

    Sachgrundlose Befristung - Verpflichtung zum Vertragsschluss -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 336/11

    Vertragsauslegung - Keine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei

  • LAG Köln, 27.04.2023 - 8 Sa 463/22

    Zweckbefristung; Auflösende Bedingung; Eigenart der Arbeitsleistung;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2023 - 7 Sa 195/22

    Befristung zur Vertretung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2015 - 7 Sa 388/15

    Unwirksame Befristung des Arbeitsvertrages einer nicht-wissenschaftlichen

  • LAG Sachsen, 18.03.2015 - 5 Sa 314/14

    Zweckbefristung des Arbeitsverhältnisses bei Schließung eines Warenlagers

  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.11.2012 - 6 Sa 99/11

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Winterruhe nach TVÜ-Forst -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2015 - 7 Sa 355/15

    Befristung eines Arbeitsvertrages - Diskontinuitätsgrundsatz - Fraktion -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.01.2013 - 16 Sa 1829/12

    Überraschende Arbeitsvertragsklausel - Probezeitbefristung - unwirksame Klausel

  • LAG Hamm, 28.08.2014 - 15 Sa 636/14

    Befristetes Arbeitsverhältnis und Weiterbeschäftigungsanspruch

  • LAG Hessen, 25.04.2018 - 13 Sa 1321/17

    Ein Arbeitsverhältnis ist über den Befristungszeitraum hinaus mit Wissen des

  • LAG Hamburg, 10.05.2017 - 6 Sa 6/17

    AGB-Kontrolle einer doppelten Befristungsvereinbarung - Anspruch auf Fortsetzung

  • LAG Düsseldorf, 05.07.2013 - 6 Sa 1744/12

    Ruhegehaltsfähigkeit einer arbeitsvertraglichen Funktionszulage; Beschränkung der

  • LAG Sachsen-Anhalt, 22.08.2012 - 4 Sa 356/11

    Wirksamkeit einer Befristung bei Daueraufgaben und Vertretungsbedarf in der

  • ArbG Köln, 21.02.2019 - 11 Ca 3619/18
  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - 2 Sa 325/11

    Sachgrundbefristung - vorübergehender Bedarf - Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB 2

  • LAG Düsseldorf, 22.06.2012 - 6 Sa 750/12
  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - 2 Sa 353/11

    Sachgrundbefristung - vorübergehender Bedarf - Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB 2

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - 2 Sa 352/11

    Sachgrundbefristung - vorübergehender Bedarf - Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB 2

  • ArbG Gelsenkirchen, 13.09.2016 - 5 Ca 491/16

    Bei der Vereinbarung einer auflösenden Bedingung darf das allgemeine

  • ArbG Duisburg, 16.06.2014 - 3 Ca 425/14

    Befristung, Rechtsmissbrauch, Jobcenter

  • LAG München, 31.01.2012 - 9 Sa 950/11

    Überraschende Klausel; auflösende Bedingung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - 2 Sa 342/11

    Sachgrundbefristung - vorübergehender Bedarf - Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB 2

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - 2 Sa 257/11

    Sachgrundbefristung - vorübergehender Bedarf - Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB 2

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - 2 Sa 351/11

    Sachgrundbefristung - vorübergehender Bedarf - Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB 2

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - 2 Sa 345/11

    Sachgrundbefristung - vorübergehender Bedarf - Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB 2

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - 2 Sa 409/11

    Sachgrundbefristung - vorübergehender Bedarf - Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB 2

  • ArbG Bonn, 30.04.2015 - 7 Ca 2948/14

    Anforderungen an die richtige Einstufung eines Sachbearbeiters in die

  • ArbG Stuttgart, 26.04.2012 - 24 Ca 7542/11

    Vergütungsanspruch beim Entzug einer Einsatzgenehmigung - Risiko der mangelnden

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