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   BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 3/10   

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https://dejure.org/2011,6916
BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 3/10 (https://dejure.org/2011,6916)
BAG, Entscheidung vom 04.05.2011 - 7 ABR 3/10 (https://dejure.org/2011,6916)
BAG, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - 7 ABR 3/10 (https://dejure.org/2011,6916)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Versetzung zugewiesener Beschäftigter - Mitbestimmung

  • openjur.de

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung der einem Kooperationsunternehmen der Bundeswehr zugewiesenen Bundesbediensteten

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung der einem Kooperationsunternehmen der Bundeswehr zugewiesenen Bundesbediensteten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 1 BwKoopG, § 6 Abs 1 BwKoopG, § 29 BBG, § 123a BRRG
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung der einem Kooperationsunternehmen der Bundeswehr zugewiesenen Bundesbediensteten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 1 BwKoopG, § 6 Abs 1 BwKoopG, § 29 BBG, § 123a BRRG
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung der einem Kooperationsunternehmen der Bundeswehr zugewiesenen Bundesbediensteten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung von der Bundeswehr zugewiesener Beschäftigter zu privatrechtlich organisierten Kooperationsunternehmen

  • Betriebs-Berater

    BwKoopG-Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung

  • rewis.io

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung der einem Kooperationsunternehmen der Bundeswehr zugewiesenen Bundesbediensteten

  • ra.de
  • rewis.io

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung der einem Kooperationsunternehmen der Bundeswehr zugewiesenen Bundesbediensteten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung von der Bundeswehr zugewiesener Beschäftigter privatrechtlich organisierten Kooperationsunternehmen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    BwKoopG-Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 138, 25
  • NZA 2011, 1373
  • BB 2011, 2804
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 23/95

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung von Beamten innerhalb der DB AG

    Auszug aus BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 3/10
    Aus diesem Grund erkennt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung ein Mitbestimmungsrecht aus § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG auch bei der Eingliederung von Personen in den Betrieb an, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber des Betriebs stehen (vgl. im Zusammenhang mit § 17 Abs. 1 Satz 1 DBGrG BAG 12. Dezember 1995 - 1 ABR 23/95 - zu B I 1 c bb der Gründe, BAGE 81, 379; aA für das DBGrG und das PostPersRG Engels/Trebinger Anm. zu BAG 12. Dezember 1995 - 1 ABR 23/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 8 zu I 3) .

    Eine so einschneidende Regelung muss aber klar zum Ausdruck kommen (vgl. BAG 12. August 1997 - 1 ABR 7/97 - zu B I 2 c bb (1) der Gründe, BAGE 86, 198; 12. Dezember 1995 - 1 ABR 23/95 - zu B I 1 c bb der Gründe, BAGE 81, 379) .

    Wortlaut, Zusammenhang und Zweck der §§ 1, 6 Abs. 1 BwKoopG enthalten auch keine Anhaltspunkte dafür, dass dem Betriebsrat anstelle des Zustimmungsverweigerungsrechts aus § 99 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BetrVG nur ein Recht auf Unterrichtung und Stellungnahme zukommen soll (für § 17 DBGrG abgelehnt von BAG 12. Dezember 1995 - 1 ABR 23/95 - aaO; aA für das BwKoopG etwa Fitting 25. Aufl. § 99 Rn. 333 f.) .

    Das gilt zB für den besonderen Kündigungsschutz von Schwerbehinderten nach §§ 85 ff. SGB IX, von Schwangeren nach § 9 Abs. 3 MuSchG und für betriebs- oder dienststellenübergreifende Versetzungen, bei denen der Betriebs- oder Personalrat sowohl des abgebenden als auch des aufnehmenden Betriebs oder der Dienststelle mitzubestimmen hat (vgl. BAG 12. Dezember 1995 - 1 ABR 23/95 - zu B I 1 b der Gründe mwN, BAGE 81, 379) .

  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 123/09

    Arbeitsplatzbewertung und Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 3/10
    aa) Danach muss der Antrag die Maßnahme, für die ein Mitbestimmungsrecht beansprucht oder in Abrede gestellt wird, so präzise bezeichnen, dass die eigentliche Streitfrage zwischen den Beteiligten mit Rechtskraftwirkung entschieden werden kann (vgl. nur BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 14, EzA BetrVG 2001 § 99 Eingruppierung Nr. 7) .

    aa) Der Streit darüber, ob ein Mitbestimmungsrecht besteht, betrifft ein betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis der Betriebsparteien im Sinne einer durch die Herrschaft einer Rechtsnorm über einen konkreten Sachverhalt entstandenen rechtlichen Beziehung einer Person zu einer anderen Person ( BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 20, EzA BetrVG 2001 § 99 Eingruppierung Nr. 7) .

    (1) Das Bestehen, der Inhalt oder der Umfang eines Mitbestimmungsrechts können im Beschlussverfahren gelöst von einem konkreten Ausgangsfall geklärt werden, wenn die Maßnahme, für die ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch genommen wird, im Betrieb häufiger auftritt und sich auch künftig jederzeit wiederholen kann ( BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 22, EzA BetrVG 2001 § 99 Eingruppierung Nr. 7) .

  • BAG, 12.08.1997 - 1 ABR 7/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung von Postbeamten

    Auszug aus BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 3/10
    Eine so einschneidende Regelung muss aber klar zum Ausdruck kommen (vgl. BAG 12. August 1997 - 1 ABR 7/97 - zu B I 2 c bb (1) der Gründe, BAGE 86, 198; 12. Dezember 1995 - 1 ABR 23/95 - zu B I 1 c bb der Gründe, BAGE 81, 379) .

    Die verschiedenen Beteiligungsrechte verstießen nur dann gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn die Ungleichbehandlung offenbar unsachlich wäre (vgl. BAG 12. August 1997 - 1 ABR 7/97 - zu B I 2 d aa (2) der Gründe, BAGE 86, 198) .

  • BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 30/08

    Mitbestimmung bei Einstellung - Weiterbeschäftigung - Zuweisung von Beamten an

    Auszug aus BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 3/10
    So können zB auf dem einen Arbeitsplatz Störungen des Betriebsfriedens iSv. § 99 Abs. 2 Nr. 6 BetrVG zu besorgen sein, die auf einem anderen Arbeitsplatz wegen des dortigen Umfelds nicht zu erwarten sind (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 31, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 59) .

    (a) Der Senat braucht nicht darüber zu entscheiden, ob dem Personalrat bei Versetzungen zugewiesener Beamter und zugewiesener oder gestellter Arbeitnehmer Mitbestimmungsrechte aus § 75 Abs. 1 Nr. 3 und § 76 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG oder aus § 75 Abs. 1 Nr. 4a und § 76 Abs. 1 Nr. 5a BPersVG zustehen (vgl. zum Zuweisungsbegriff des § 75 Abs. 1 Nr. 4a BPersVG BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 29, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 59) .

  • BVerfG, 18.12.1985 - 1 BvR 143/83

    Betriebsrat: Mitbestimmung des Betriebsrats über Beginn und Ende der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 3/10
    Sie steht im Einklang mit der Verfassung (vgl. zu vollen Mitbestimmungsrechten aus § 87 Abs. 1 BetrVG BVerfG 18. Dezember 1985 - 1 BvR 143/83 - zu II 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 15) .
  • BVerfG, 29.09.2010 - 1 BvR 1789/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Tankstellenpächterin gegen das nächtliche

    Auszug aus BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 3/10
    Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder anderweitig einleuchtender Grund für die vorgenommene Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (vgl. BVerfG 29. September 2010 - 1 BvR 1789/10 - [nächtliches Alkoholverkaufsverbot in Tankstellen] Rn. 27 mwN, NVwZ 2011, 355) .
  • BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 23/08

    Versetzung - Allgemeiner Unterlassungsanspruch

    Auszug aus BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 3/10
    Sie kann mit einer Änderung der Stellung und des Platzes des Arbeitnehmers innerhalb der betrieblichen Organisation durch Zuordnung zu einer anderen betrieblichen Einheit verbunden sein (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08 - Rn. 28 mwN, BAGE 131, 145) .
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 3/10
    Eine festgestellte Ungleichbehandlung muss für die Betroffenen einen Nachteil mit sich bringen, sich also negativ auswirken (vgl. BVerfG 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 - [Ortszuschlag, Beamtenbesoldung] zu C I der Gründe, BVerfGE 71, 39; ErfK/Schmidt 11. Aufl. Art. 3 GG Rn. 34 mwN) .
  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 31/03

    Mitbestimmung über Arbeitszeit am Karnevalsdienstag

    Auszug aus BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 3/10
    Diese Beschränkung ist vielmehr die im Gesetz angelegte Folge bestehender Mitbestimmungsrechte (vgl. BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 31/03 (A) - zu B III 3 b der Gründe mwN, BAGE 112, 227) .
  • LAG Niedersachsen, 09.12.2009 - 15 TaBV 22/09

    Mitbestimmung des Betriebsrats eines Kooperationsbetriebes bei Versetzung

    Auszug aus BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 3/10
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. Dezember 2009 - 15 TaBV 22/09 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 43/00

    Mitbestimmung bei Überstunden von Leiharbeitnehmern

  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 85/09

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze öffentlichen Rechts

  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (für die st. Rspr. BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 3/10 - Rn. 10) .
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 407/13

    Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr

    Scheitert dies allerdings daran, dass der Beschäftigte nicht in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zum Kooperationsunternehmen steht, hat die betreffende Dienststelle dafür einzustehen (BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 3/10 - Rn. 33, BAGE 138, 25) .

    Mit Blick auf diese faktische Eingliederung soll für den Bereich der betrieblichen Interessenvertretung eine Gleichstellung mit den Arbeitnehmern des Kooperationsbetriebs erreicht werden (vgl. BT-Drs. 15/2944 S. 9) , die sich nicht nur darin erschöpft, dass den Betroffenen das aktive und passive Wahlrecht im Kooperationsbetrieb zugestanden wird (BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 3/10 - Rn. 36, BAGE 138, 25) .

    Bestand und Umfang der betrieblichen Mitbestimmung richten sich vielmehr nach dem Gegenstand und Zweck des jeweiligen Mitbestimmungsrechts und der darauf bezogenen Entscheidungsmacht (BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 3/10 - Rn. 41, aaO; 9. Juni 2011 - 6 AZR 132/10 - Rn. 32, BAGE 138, 116; zum Gegenstandsbezug siehe auch BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - zu B II 4 und 5 der Gründe, BAGE 98, 60) .

  • BAG, 21.10.2014 - 1 ABR 10/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellungen - Vorlage- und Auskunftspflicht

    Der Streit darüber, ob die Arbeitgeberin zu der vom Antrag umfassten Vorlage und Auskunft verpflichtet ist, betrifft ein betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis der Betriebsparteien im Sinn einer durch die Herrschaft einer Rechtsnorm über einen konkreten Sachverhalt entstandenen rechtlichen Beziehung einer Person zu einer anderen Person (für einen Streit über ein Mitbestimmungsrecht vgl. BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 3/10 - Rn. 19 mwN, BAGE 138, 25) .
  • BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 13/15

    Betriebsratswahl - Bestellung eines Wahlvorstands - Ablauf der Amtszeit

    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 3/10 - Rn. 10, BAGE 138, 25) .
  • BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 48/11

    Betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff

    Hiervon ist auch der beschließende Senat in seinen jüngeren Entscheidungen zur Wählbarkeit von Leiharbeitnehmern im Entleiherbetrieb (17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 - BAGE 133, 202) , zum Teilnahmerecht von Auszubildenden im "aufgespaltenen Ausbildungsverhältnis" an Betriebsversammlungen (24. August 2011 - 7 ABR 8/10 - AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 42 Nr. 1) , zur Versetzung der einem Kooperationsunternehmen der Bundeswehr zugewiesenen Bundesbediensteten (4. Mai 2011 - 7 ABR 3/10 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 138 = EzA BetrVG 2001 § 99 Versetzung Nr. 9) , zu der Berücksichtigung der in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG genannten Beschäftigten bei den organisatorischen Schwellenwerten im Einsatzbetrieb (15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 77 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7; 12. September 2012 - 7 ABR 37/11 -) , der "Reaktivierung" eines Beamten in einem privatisierten Postunternehmen (15. August 2012 - 7 ABR 6/11 -) , der Wählbarkeit gestellter Arbeitnehmer zum Betriebsrat (15. August 2012 - 7 ABR 34/11 - NZA 2013, 107; 15. August 2012 - 7 ABR 24/11 -; 12. September 2012 - 7 ABR 37/11 -) sowie der Anrechnung von Vordienstzeiten als Leiharbeitnehmer im Betrieb (10. Oktober 2012 - 7 ABR 53/11 -) ausgegangen.
  • BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 65/10

    Gestellte Arbeitnehmer - Betriebsgröße

    Die Einbeziehung beschränkt sich gerade nicht auf das Recht zu der Wahl der in den Kooperationsbetrieben gebildeten Betriebsräte, wenngleich die Regelungen der §§ 1 und 6 Abs. 1 BwKoopG nach ihrem Wortlaut insoweit nicht völlig eindeutig sind (vgl. BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 3/10 - Rn. 30, NZA 2011, 1373) .

    Diese Beschränkung ist vielmehr die im Gesetz angelegte Folge und nicht verfassungswidrig (vgl. [zu den Mitbestimmungsrechten nach dem BetrVG] BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 3/10 - Rn. 58 mwN, NZA 2011, 1373) .

  • LAG Düsseldorf, 21.12.2011 - 6 TaBV 63/11

    Betriebsverfassungsrecht; Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung einer

    Diese Interessen der Belegschaft kann der sie vertretende Betriebsrat nur wahren, wenn er auch bei der Versetzung von Nichtarbeitnehmern beteiligt wird (vgl. für die Versetzung von Beamten, die nach §§ 1, 6 BwKoopG zugewiesen worden sind: BAG v. 04.05.2011 - 7 ABR 3/10 - n.v., zitiert nach juris, Rn.43).

    Auch bei der innerbetrieblichen Versetzung von Beamten in Betrieben, auf die das Betriebsverfassungsgesetz Anwendung findet, hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach eine Doppelzuständigkeit von Betriebs- und Personalrat für möglich gehalten (vgl. BAG v. 04.05.2011 - 7 ABR 3/10 - n.v., zitiert nach juris, Rn.23; BAG v. 12.12.1995 - 1 ABR 23/95 - AP Nr. 8 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung).

    Dies kann sich aus dem Wechsel des Inhalts der Arbeitsaufgaben und der mit ihnen verbundenen Verantwortung ergeben Sie kann auch aus einer Änderung der Art der Tätigkeit, d.h. der Art und Weise folgen, wie die Arbeitsaufgabe zu erledigen ist, und kann mit einer Änderung der Stellung und des Platzes des Arbeitnehmers innerhalb der betrieblichen Organisation durch Zuordnung zu einer anderen betrieblichen Einheit verbunden sein (BAG v. 04.05.2011 - 7 ABR 3/10 - n.v., zitiert nach juris, Rn. 25; BAG v. 23.06.2009 - 1 ABR 23/08 - AP Nr. 48 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung; BAG v. 17.06.2008 - 1 ABR 38/07 - AP Nr. 47 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung, Rn. 21).

    Dieser für Arbeitnehmer entwickelte Versetzungsbegriff ist bei anderen Gruppen von Beschäftigten - soweit das Mitbestimmungsrecht anwendbar ist - entsprechend anzuwenden (vgl. für zugewiesene Beamte: BAG v. 04.05.2011 a.a.O., Rn. 25, 43).

  • LAG Köln, 31.01.2020 - 4 Sa 322/19

    Direktionsrecht; Versetzung; Gleichwertigkeit; betriebsverfassungs-rechtliche

    Sie kann mit einer Änderung der Stellung und des Platzes des Arbeitnehmers innerhalb der betrieblichen Organisation durch Zuordnung zu einer anderen betrieblichen Einheit verbunden sein (st. Rspr., vgl. BAG, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 7 ABR 3/10, Rn. 25, BAGE 138, 25 ff.; BAG, Beschluss vom 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08, Rn. 28 mwN, BAGE 131, 145 ff.; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 7. März 2012 - 3 TaBV 77/11, Rn. 30, juris).
  • LAG Düsseldorf, 21.12.2011 - 6 TaBV 75/11

    Betriebsverfassungsrecht; Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung einer

    Diese Interessen der Belegschaft kann der sie vertretende Betriebsrat nur wahren, wenn er auch bei der Versetzung von Nichtarbeitnehmern beteiligt wird (vgl. für die Versetzung von Beamten, die nach §§ 1, 6 BwKoopG zugewiesen worden sind: BAG v. 04.05.2011 - 7 ABR 3/10 - n.v., zitiert nach juris, Rn.43).

    Auch bei der innerbetrieblichen Versetzung von Beamten in Betrieben, auf die das Betriebsverfassungsgesetz Anwendung findet, hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach eine Doppelzuständigkeit von Betriebs- und Personalrat für möglich gehalten (vgl. BAG v. 04.05.2011 - 7 ABR 3/10 - n.v., zitiert nach juris, Rn.23; BAG v. 12.12.1995 - 1 ABR 23/95 - AP Nr. 8 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung).

    Dies kann sich aus dem Wechsel des Inhalts der Arbeitsaufgaben und der mit ihnen verbundenen Verantwortung ergeben Sie kann auch aus einer Änderung der Art der Tätigkeit, d.h. der Art und Weise folgen, wie die Arbeitsaufgabe zu erledigen ist, und kann mit einer Änderung der Stellung und des Platzes des Arbeitnehmers innerhalb der betrieblichen Organisation durch Zuordnung zu einer anderen betrieblichen Einheit verbunden sein (BAG v. 04.05.2011 - 7 ABR 3/10 - n.v., zitiert nach juris, Rn. 25; BAG v. 23.06.2009 - 1 ABR 23/08 - AP Nr. 48 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung; BAG v. 17.06.2008 - 1 ABR 38/07 - AP Nr. 47 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung, Rn. 21).

    Dieser für Arbeitnehmer entwickelte Versetzungsbegriff ist bei anderen Gruppen von Beschäftigten - soweit das Mitbestimmungsrecht anwendbar ist - entsprechend anzuwenden (vgl. für zugewiesene Beamte: BAG v. 04.05.2011 a.a.O., Rn. 25, 43).

  • BVerwG, 24.09.2013 - 6 P 4.13

    Zuweisung einer Tätigkeit beim Jobcenter; Arbeitnehmer der Bundesagentur;

    Entsprechendes gilt für die Abordnung (vgl. Beschluss vom 29. Januar 2003 - BVerwG 6 P 19.01 - Buchholz 251.2 § 87 BlnPersVG Nr. 7 S. 9) sowie wie für die Umsetzung, wenn davon Beschäftigte mehrerer Dienststellenteile mit jeweils eigenen Personalvertretungen berührt sind (vgl. Beschluss vom 16. Juni 2000 - BVerwG 6 P 6.99 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 26 S. 13 ff.; vgl. ferner zur betriebsübergreifenden Versetzung: BAG, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 7 ABR 3/10 - BAGE 138, 25 Rn. 43).
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 408/13

    Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr -

  • BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 15/10

    Status angestellter Wirtschaftsprüfer

  • BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 12/12

    DRK-Schwesternschaft e. V. - Personalgestellung - Betriebsrat im Stammbetrieb -

  • BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 28/10

    Berechtigung des Gesamtbetriebsrats zur Durchführung einer

  • ArbG Stuttgart, 26.01.2021 - 7 BVGa 1/21

    Bestellung des Wahlvorstandes einer Schwerbehindertenvertretung

  • BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 13/12

    DRK-Schwesternschaft e.V. - Personalgestellung - Betriebsrat im Stammbetrieb -

  • LAG Köln, 06.12.2019 - 4 Sa 327/19

    Direktionsrecht, Versetzung, Gleichwertigkeit, betriebsverfassungsrechtliche

  • LAG Hessen, 03.09.2018 - 16 TaBVGa 86/18

    Ein Anspruch des Arbeitgebers darauf, die von einem Wahlvorstand eingeleitete

  • ArbG Düsseldorf, 22.03.2013 - 11 BV 178/12

    Mitbestimmung in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung - Tarifvorrang -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.10.2022 - 23 TaBVGa 1094/22

    Untersagung Betriebsratswahl Lieferdienst Gorillas?

  • LAG Köln, 07.03.2012 - 3 TaBV 77/11

    Begriff der Versetzung eines Arbeitnehmers; Versagung der Zustimmung des

  • ArbG Düsseldorf, 25.01.2013 - 11 BV 267/12

    Sozialplan - Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats - Beteiligung der örtlichen

  • LAG Hessen, 29.06.2021 - 15 TaBV 130/20

    Änderung der Musterkombination bei Purser:etten II Wechsel der

  • LAG Hamm, 26.04.2013 - 13 Sa 1034/12

    Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung

  • LAG Hamm, 16.03.2012 - 13 TaBV 48/11

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung eines Arbeitnehmers

  • LAG Hamm, 24.05.2013 - 13 TaBV 16/13

    Versetzung ist Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs - Begriff ist räumlich und

  • ArbG Wesel, 11.01.2012 - 4 BV 36/11

    Adressat, Kündigung, Gesamtbetriebsvereinbarung

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