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   BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 139/10, 4 AZR 168/10   

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https://dejure.org/2012,5800
BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 139/10, 4 AZR 168/10 (https://dejure.org/2012,5800)
BAG, Entscheidung vom 18.04.2012 - 4 AZR 139/10, 4 AZR 168/10 (https://dejure.org/2012,5800)
BAG, Entscheidung vom 18. April 2012 - 4 AZR 139/10, 4 AZR 168/10 (https://dejure.org/2012,5800)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf den tariflichen Mindestlohn

  • openjur.de

    Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf den tariflichen Mindestlohn

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf den tariflichen Mindestlohn

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 AEntG vom 25.04.2007, § 1 S 1 GebäudeArbbV, § 1 Abs 3a AEntG vom 25.04.2007
    Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf den tariflichen Mindestlohn

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Anrechnung der Leistung eines Arbeitgebers aus einem von ihm angewandten Haustarifvertrag auf den Anspruch des Arbeitnehmers auf den Mindestlohn aus einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag; Anrechnung einer vom Arbeitgeber nach dem ...

  • rabüro.de

    Zur Anrechnung von Leistungen aus einem Haustarifvertrag auf den Mindestlohn

  • hensche.de

    Mindestlohn, Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)

  • bag-urteil.com
  • Betriebs-Berater

    Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf den tariflichen Mindestlohn - "Erschwerniszulage"

  • rewis.io

    Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf den tariflichen Mindestlohn

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf den tariflichen Mindestlohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitgeberleistungen als Erfüllung eines Mindestlohnanspruchs nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Vorlage an den EuGH: Welche Arbeitgeberleistungen sind auf den Mindestlohnanspruch anzurechnen?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitgeberleistungen als Erfüllung eines Mindestlohnanspruchs nach dem AEntG

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeberleistungen als Erfüllung eines Mindestlohnanspruchs

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeberleistungen als Erfüllung eines Mindestlohnanspruchs nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf den tariflichen Mindestlohn - "Erschwerniszulage"

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf AÜG-Mindestlohnanspruch

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeberleistungen als Erfüllung eines Mindestlohnanspruchs nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeberleistungen als Erfüllung eines Mindestlohnanspruchs nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeberleistungen als Erfüllung eines Mindestlohnanspruchs nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Anrechenbare Arbeitgeberleistungen als Erfüllung eines Mindestlohnanspruchs

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeberleistungen als Erfüllung eines Mindestlohnanspruchs nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz

Besprechungen u.ä. (2)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Arbeitgeberleistungen zählen im Reinigungsgewerbe als Erfüllung eines Mindestlohnanspruchs nach dem AEntG?

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Auch Arbeitgeberleistungen können den Mindestlohnanspruch erfüllen - aber nicht in jedem Fall

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 141, 163
  • MDR 2012, 13
  • NZA 2013, 392
  • BB 2012, 3008
  • DB 2013, 69
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 148/03

    Verzicht auf Sozialplananspruch

    Auszug aus BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 139/10
    Besteht danach - ähnlich wie bei einem Günstigkeitsvergleich mit Sachgruppenbildung nach § 4 Abs. 3 TVG - eine funktionale Gleichwertigkeit der zu vergleichenden Leistungen (vgl. dazu etwa BAG 30. März 2004 - 1 AZR 85/03 - zu II 4 b bb der Gründe, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 170 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 10; 27. Januar 2004 - 1 AZR 148/03 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 109, 244: "funktional äquivalent") , ist die erbrachte Leistung auf den zu erfüllenden Anspruch anzurechnen.
  • BAG, 30.03.2004 - 1 AZR 85/03

    Auslegung eines Sozialplans - Verzicht auf Sozialplananspruch

    Auszug aus BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 139/10
    Besteht danach - ähnlich wie bei einem Günstigkeitsvergleich mit Sachgruppenbildung nach § 4 Abs. 3 TVG - eine funktionale Gleichwertigkeit der zu vergleichenden Leistungen (vgl. dazu etwa BAG 30. März 2004 - 1 AZR 85/03 - zu II 4 b bb der Gründe, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 170 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 10; 27. Januar 2004 - 1 AZR 148/03 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 109, 244: "funktional äquivalent") , ist die erbrachte Leistung auf den zu erfüllenden Anspruch anzurechnen.
  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 20/06

    Befristung - Vorübergehender betrieblicher Bedarf

    Auszug aus BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 139/10
    Sie ist deshalb vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen (s. nur BAG 17. Januar 2007 - 7 AZR 20/06 - Rn. 10, BAGE 121, 18) .
  • BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 186/09

    Unzulässigkeit von Berufung und Revision

    Auszug aus BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 139/10
    Fehlt sie zu einem Streitgegenstand, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (s. nur BAG 27. Juli 2010 - 1 AZR 186/09 - Rn. 19 mwN, NZA 2010, 1446; BGH 5. Dezember 2006 - VI ZR 228/05 - Rn. 10, NJW-RR 2007, 414) .
  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 228/05

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung im

    Auszug aus BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 139/10
    Fehlt sie zu einem Streitgegenstand, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (s. nur BAG 27. Juli 2010 - 1 AZR 186/09 - Rn. 19 mwN, NZA 2010, 1446; BGH 5. Dezember 2006 - VI ZR 228/05 - Rn. 10, NJW-RR 2007, 414) .
  • EuGH, 14.04.2005 - C-341/02

    EIN MITGLIEDSTAAT IST NICHT VERPFLICHTET, BEI DER KONTROLLE DER ZAHLUNG DES

    Auszug aus BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 139/10
    (4) Soweit sich die Revision darauf stützt, dass der EuGH im Anwendungsbereich des AEntG bei der Bewertung einzelner Lohnbestandteile davon ausgegangen sei, diese müssten für eine Berechnung verlässlich, dauerhaft und anteilig auf die zu verrechnende Arbeitszeit gezahlt werden, übersieht sie, dass es in der vom EuGH zu entscheidenden Konstellation (EuGH 14. April 2005 - C-341/02 - Slg. 2005, I-2733) um die abstrakte Beurteilung der Eignung von Vergütungsregelungen und nicht um die konkrete Beurteilung der Eignung von Vergütungsleistungen ging, die für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum für eine konkret ausgeübte Tätigkeit gewährt worden sind.
  • LAG Hamburg, 17.09.2009 - 8 Sa 33/09

    Berücksichtigung einer Erschwerniszulage bei Sachgruppenvergleich zum Mindestlohn

    Auszug aus BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 139/10
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 17. September 2009 - 8 Sa 33/09 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

    Besteht danach - ähnlich wie bei einem Günstigkeitsvergleich mit Sachgruppenbildung nach § 4 Abs. 3 TVG - eine funktionale Gleichwertigkeit der zu vergleichenden Leistungen (vgl. dazu etwa BAG 30. März 2004 - 1 AZR 85/03 - zu II 4 b bb der Gründe; 27. Januar 2004 - 1 AZR 148/03 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 109, 244: "funktional äquivalent") , ist die erbrachte Leistung auf den zu erfüllenden Anspruch anzurechnen (ausf. BAG 18. April 2012 - 4 AZR 139/10 - Rn. 28, BAGE 141, 163) .

    Soweit die vom Arbeitgeber danach angewandte Regelung etwa die Arbeitsleistung als besonders schwierig oder als unter erschwerten Bedingungen geleistet ansieht und hierfür einen in den Entgeltabrechnungen gesondert ausgewiesenen "Zuschlag" an den Arbeitnehmer zahlt, ist dieser gleichwohl auf den Mindestentgeltanspruch anzurechnen, wenn der betreffende Mindestlohntarifvertrag diese Tätigkeit gerade nicht als zuschlagspflichtig ansieht, sondern sie als im Rahmen der mit dem Grundentgelt abzugeltenden "Normaltätigkeit" bewertet (BAG 18. April 2012 - 4 AZR 168/10 (A) - Rn. 20, BAGE 141, 173; - 4 AZR 139/10 - Rn. 31, BAGE 141, 163) .

    Der von der Beklagten gezahlte Spätschichtzuschlag vergütet neben dem vertraglichen Stundenlohn iHv. 6,73 Euro brutto die Arbeitsbedingungen des Klägers, die nach dem TV Mindestlohn allein einen Anspruch von 8, 02 Euro brutto für die dort geregelte "Normaltätigkeit" begründen würden (vgl. auch BAG 18. April 2012 - 4 AZR 139/10 - Rn. 32, BAGE 141, 163 für eine Verkehrsmittelzulage) .

  • BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 427/15

    Vergütung nach bestehenden betrieblichen Entlohnungsgrundsätzen

    Besteht danach eine funktionale Gleichwertigkeit der zu vergleichenden Leistungen, ist die erbrachte Leistung auf den zu erfüllenden Anspruch anzurechnen (vgl. BAG 18. April 2012 - 4 AZR 139/10 - Rn. 28, BAGE 141, 163) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2016 - 5 Sa 298/15

    Anrechnung einer tarifvertraglichen Anwesenheitsprämie auf den gesetzlichen

    Soll eine Leistung, beispielsweise eine Zulage, ihrem Zweck nach dieselbe Arbeitsleistung entgelten, die mit dem Mindestlohn zu vergüten ist, liegt eine funktionale Gleichwertigkeit vor, die zur Anrechnung führt (BT-Drucks. 18/1558, S. 67; BAG, Urteil vom 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 39, juris = NZA 2014, 1277; BAG, Urteil vom 18. April 2012 - 4 AZR 139/10 - Rn. 28, juris = NZA 2013, 392; LAG Sachsen, Urteil vom 24. Mai 2016 - 3 Sa 680/15 - Rn. 75, juris = ArbuR 2016, 378).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.01.2016 - 6 Sa 273/15

    Anrechnung auf Mindestlohn - Funktionszulage - Tankgutschein - Jahresprämie

    Besteht danach - ähnlich wie bei einem Günstigkeitsvergleich mit Sachgruppenbildung nach § 4 Abs. 3 TVG - eine funktionale Gleichwertigkeit der zu vergleichenden Leistungen ... ist die erbrachte Leistung auf den zu erfüllenden Anspruch anzurechnen" (BAG vom 18.04.2012 - 4 AZR 139/10 - juris Rn. 28 = DB 2013, 69).

    So erachtete das BAG vom 18.04.2012 - 4 AZR 139/10 - juris Rn. 32 = NZA 2013, 392 = DB 2013, 69 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 23 in Auslegung des entsprechenden TV Mindestlohns einen tariflichen "Verkehrsmittelzuschlag" - gezahlt als "Erschwerniszulage" - nicht als Gegenleistung für eine überobligatorische Leistung, da sich aus dem TV ergab, dass "der Mindestlohntarifvertrag dieselbe (erschwerte) Tätigkeit durch den Mindestlohn selbst als abgegolten ansieht" (BAG vom 18.04.2012 - 4 AZR 139/10 - juris Ls.).

  • ArbG Herford, 11.09.2015 - 1 Ca 551/15

    Zahlung von Mindestlohn i.R.e. Vereinbarung der Zahlung eines Grundlohns für

    Bestehe danach - ähnlich wie bei einem Günstigkeitsvergleich mit Sachgruppenbildung nach § 4 Abs. 3 TVG - eine funktionale Gleichwertigkeit der zu vergleichenden Leistungen (vgl. dazu etwa BAG 30. März 2004 - 1 AZR 85/03 - zu II 4 b bb der Gründe; 27. Januar 2004 - 1 AZR 148/03 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 109, 244: "funktional äquivalent"), sei die erbrachte Leistung auf den zu erfüllenden Anspruch anzurechnen (ausf. BAG 18. April 2012 - 4 AZR 139/10 - Rn. 28, BAGE 141, 163).(BAG, Urteil vom 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 -, BAGE 148, 68-83, Rn. 39).
  • LAG Sachsen, 07.12.2016 - 1 Sa 234/16

    Anrechnung von Sonn- und Feiertagszuschlägen auf den gesetzlichen Mindestlohn in

    Der Zweck der Leistung des Arbeitgebers muss mit dem Zweck des Mindestlohns funktional gleichwertig sein (BAG 18. April 2012 - 4 AZR 139/10 - BAGE 141, 163 Rn. 28).

    Anrechenbar sind grundsätzlich auch Einmalzahlungen (BAG 18. April 2012 - 4 AZR 168/10 [A] - BAGE 141, 173 Rn. 28) sowie Erschwerniszulagen, wenn die Arbeit üblicherweise unter erschwerten Bedingungen zu leisten ist (BAG 18. April 2012 - 4 AZR 139/10 - BAGE 141, 163 Rn. 32).

  • ArbG Stuttgart, 10.03.2016 - 11 Ca 6834/15

    Anrechenbarkeit von Vergütungsbestandteilen auf den Mindestlohn - Urlaubsgeld -

    Das Bundesarbeitsgericht geht in Urteilen zum AentG von einer Anrechnung aus, wenn der Zweck der Leistung des Arbeitgebers mit dem Zweck des Mindestlohnes "funktionell gleichwertig" ist, wenn also die Zahlung des Arbeitgebers die "Normalleistung" des Arbeitnehmers abgelten soll (so etwa BAG vom 18.04.2012, NZA 2013, 392; vgl. auch BAG vom 16.04.2014, NZA 2014, 1277).
  • LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 92/15

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

    Besteht danach -ähnlich wie bei einem Günstigkeitsvergleich mit Sachgruppenbildung nach § 4 Abs. 3 TVG - eine funktionale Gleichwertigkeit der zu vergleichenden Leistungen, ist die erbrachte Leistung auf den zu erfüllenden Anspruch anzurechnen (BAG 18. April 2012 7 4 AZR 139/10 7 NZA 2013, 392 ff. [BAG 18.04.2012 - 4 AZR 139/10] ).
  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 88/15

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

    Besteht danach -ähnlich wie bei einem Günstigkeitsvergleich mit Sachgruppenbildung nach § 4 Abs. 3 TVG - eine funktionale Gleichwertigkeit der zu vergleichenden Leistungen, ist die erbrachte Leistung auf den zu erfüllenden Anspruch anzurechnen (BAG 18. April 2012 - 4 AZR 139/10 - NZA 2013, 392 ff.).
  • LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 90/15

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

    Besteht danach -ähnlich wie bei einem Günstigkeitsvergleich mit Sachgruppenbildung nach § 4 Abs. 3 TVG - eine funktionale Gleichwertigkeit der zu vergleichenden Leistungen, ist die erbrachte Leistung auf den zu erfüllenden Anspruch anzurechnen (BAG 18. April 2012 - 4 AZR 139/10 - NZA 2013, 392 ff.).
  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 701/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 04.12.2015 - 3 Sa 688/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • ArbG Herford, 11.09.2015 - 1 Ca 677/15

    1. Ein Akkordzuschlag ist nicht auf den Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 130/15

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.09.2011 - 25 Sa 131/11

    Altpapiersortierer - Anspruch auf Mindestlohn - MindestlohnTV Abfallwirtschaft -

  • LAG Hessen, 04.12.2015 - 3 Sa 293/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 1408/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 306/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 93/15

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 1190/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 1183/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

  • LAG Niedersachsen, 07.12.2012 - 12 TaBV 67/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einordnung von Assistenten der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2016 - 2 Sa 1777/15

    Tariflicher Branchenzuschlag bei Leiharbeitnehmern

  • LAG Hamm, 02.12.2014 - 9 Sa 1081/14

    Berechnung der Höhe einer Betriebsrente

  • LAG Köln, 16.07.2014 - 11 Sa 406/13

    Anrechnung; Erfüllung; Sachgruppenbildung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2015 - 5 Sa 48/15

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Zugang des Kündigungsschreibens - Darlegungs-

  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 05.07.2017 - 3 Ca 1513/16

    Benachteiligung - teilzeitbeschäftigter Aushilfsfahrer - Vorenthaltung von Spesen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2016 - L 4 KR 534/13
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