Rechtsprechung
BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 858/11 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
Kündigung durch vollmachtlosen Vertreter - Beginn der Klagefrist
- openjur.de
Kündigung durch vollmachtlosen Vertreter; Beginn der Klagefrist
- Bundesarbeitsgericht
Kündigung durch vollmachtlosen Vertreter - Beginn der Klagefrist
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 2 S 1 KSchG, § 4 S 1 KSchG, § 7 KSchG, § 126 Abs 1 BGB, § 177 Abs 1 BGB
Kündigung durch vollmachtlosen Vertreter - Beginn der Klagefrist - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Allein die Unterschrift eines Vorgesetzten rechtfertigt noch keine Entlassung
- bag-urteil.com
Kündigung durch vollmachtlosen Vertreter - Beginn der Klagefrist
- Betriebs-Berater
Kündigung durch vollmachtlosen Vertreter - Beginn der Klagefrist
- hensche.de
Kündigungsbefugnis, Kündigungsfrist
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Beginn der Klagefrist bei einer Kündigung durch vollmachtlosen Vertreter, § 180 BGB
- rewis.io
Kündigung durch vollmachtlosen Vertreter - Beginn der Klagefrist
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Lauf der Klagefrist bei Ausspruch der Kündigung durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Kündigung durch vollmachtlosen Vertreter: Beginn der Klagefrist mit Zugang der (nachträglichen) Genehmigung durch Arbeitgeber
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kündigung durch vollmachtlosen Vertreter - und die Frist für die Kündigungsschutzklage
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Ordentliche Kündigung - Beginn der Klagefrist bei (nachträglicher) Genehmigung der Kündigungserklärung
- ra-hundertmark.de (Leitsatz)
Kündigung durch vollmachtlosen Vertreter, Genehmigung der Kündigung, Beginn der Klagefrist
Besprechungen u.ä. (2)
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Beginn der Klagefrist bei (nachträglicher) Genehmigung der Kündigungserklärung - Kündigung durch vollmachtlosen Vertreter
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Kündigung durch vollmachtlosen Vertreter - Beginn der Klagefrist
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 05.07.2010 - 22 Ca 25/10
- LAG Hamburg, 07.04.2011 - 7 Sa 66/10
- BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 858/11
Papierfundstellen
- BAGE 143, 84
- NJW 2013, 2219
- MDR 2013, 533
- NZA 2013, 524
- BB 2013, 563
- DB 2013, 15
- DB 2013, 520
- AnwBl 2013, 133
Wird zitiert von ... (40) Neu Zitiert selbst (12)
- BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 519/07
Wartezeitkündigung - Schriftform - Kündigungsfrist
Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 858/11
Der Empfänger der Erklärung erhält die Möglichkeit zu überprüfen, wer sie abgegeben hat und ob sie echt ist (BAG 24. Januar 2008 - 6 AZR 519/07 - Rn. 11, BAGE 125, 325; 21. April 2005 - 2 AZR 162/04 - zu II 1 der Gründe, AP BGB § 623 Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 623 Nr. 4) .Der Aussteller soll nur identifiziert werden können (BAG 24. Januar 2008 - 6 AZR 519/07 - Rn. 11, BAGE 125, 325; BT-Drucks. 14/4987 S. 16) .
Der Schriftzug muss sich als Wiedergabe eines Namens darstellen und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lassen, selbst wenn er flüchtig niedergelegt und von einem starken Abschleifungsprozess gekennzeichnet ist (BAG 24. Januar 2008 - 6 AZR 519/07 - Rn. 11, aaO; 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - Rn. 72 mwN, BAGE 119, 311; BGH 27. September 2005 - VIII ZB 105/04 - Rn. 8, NJW 2005, 3775) .
Der Wille des Unterzeichnenden ist nur von Bedeutung, soweit er in dem Schriftzug seinen Ausdruck gefunden hat (BAG 24. Januar 2008 - 6 AZR 519/07 - Rn. 11, BAGE 125, 325; BGH 22. Oktober 1993 - V ZR 112/92 - NJW 1994, 55) .
- BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 403/07
Klagefrist
Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 858/11
Dieses Schutzes bedarf der Arbeitgeber nicht, wenn weder er selbst noch ein Vertreter mit Wirkung für und gegen ihn gekündigt hat (BAG 26. März 2009 - 2 AZR 403/07 - Rn. 22, AP KSchG 1969 § 4 Nr. 70;… APS/Hesse aaO; ErfK/Kiel 12. Aufl. § 4 KSchG Rn. 6; MünchKommBGB/Hergenröder 6. Aufl. § 4 KSchG Rn. 1; Genenger RdA 2010, 274, 277 ff.) .Er wäre vielmehr darauf angewiesen, dass die (ohne Befugnis) ausgesprochene Kündigung auch vom Arbeitnehmer nicht akzeptiert und klageweise angegriffen wird (BAG 26. März 2009 - 2 AZR 403/07 - Rn. 23, aaO) .
Die erforderliche Zurechenbarkeit wird erst durch eine (nachträglich) erteilte Genehmigung hergestellt (BAG 26. März 2009 - 2 AZR 403/07 - Rn. 21, AP KSchG 1969 § 4 Nr. 70) .
- LAG Hamburg, 07.04.2011 - 7 Sa 66/10
Kündigung - Schriftform - Unterschrift - Vertreter ohne Vertretungsmacht - …
Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 858/11
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 7. April 2011 - 7 Sa 66/10 - aufgehoben.
- BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 358/85
Vorliegen einer ordnungsgemäßen Klageerhebung bei fehlender Unterschrift des …
Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 858/11
Eine verspätet erhobene Kündigungsschutzklage ist deshalb als unbegründet abzuweisen (BAG 26. Juni 1986 - 2 AZR 358/85 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 52, 263) . - BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 162/04
Schriftform
Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 858/11
Der Empfänger der Erklärung erhält die Möglichkeit zu überprüfen, wer sie abgegeben hat und ob sie echt ist (BAG 24. Januar 2008 - 6 AZR 519/07 - Rn. 11, BAGE 125, 325; 21. April 2005 - 2 AZR 162/04 - zu II 1 der Gründe, AP BGB § 623 Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 623 Nr. 4) . - BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06
Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht
Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 858/11
Der Schriftzug muss sich als Wiedergabe eines Namens darstellen und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lassen, selbst wenn er flüchtig niedergelegt und von einem starken Abschleifungsprozess gekennzeichnet ist (…BAG 24. Januar 2008 - 6 AZR 519/07 - Rn. 11, aaO; 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - Rn. 72 mwN, BAGE 119, 311; BGH 27. September 2005 - VIII ZB 105/04 - Rn. 8, NJW 2005, 3775) . - BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 873/06
Klagefrist - außerordentliche Kündigung in der Wartezeit
Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 858/11
Da § 4 Satz 1 KSchG auf den Zugang der schriftlichen Kündigung abstellt, kann der Mangel der Schriftform auch noch nach Ablauf der Dreiwochenfrist geltend gemacht werden (BAG 28. Juni 2007 - 6 AZR 873/06 - Rn. 10, BAGE 123, 209) . - BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08
Außerordentliche Kündigung
Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 858/11
Eine solche ist gemäß § 180 Satz 2, § 177 Abs. 1 BGB möglich, wenn der Erklärungsempfänger die Vertretungsmacht nicht "bei der Vornahme" beanstandet hat (BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 485/08 - Rn. 13, AP BGB § 626 Nr. 232 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 33) . - BGH, 22.10.1993 - V ZR 112/92
Anforderungen an eine Unterschrift
Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 858/11
Der Wille des Unterzeichnenden ist nur von Bedeutung, soweit er in dem Schriftzug seinen Ausdruck gefunden hat (BAG 24. Januar 2008 - 6 AZR 519/07 - Rn. 11, BAGE 125, 325; BGH 22. Oktober 1993 - V ZR 112/92 - NJW 1994, 55) . - BGH, 10.07.1997 - IX ZR 24/97
Unterzeichnung einer Berufungsschrift
Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 858/11
bb) Die Unterschrift ist von einer bewussten und gewollten Namensabkürzung (Handzeichen, Paraphe) zu unterscheiden (BGH 21. Februar 2008 - V ZB 96/07 - Rn. 8, Grundeigentum 2008, 539; 10. Juli 1997 - IX ZR 24/97 - zu II 1 der Gründe mwN, NJW 1997, 3380) . - BGH, 27.09.2005 - VIII ZB 105/04
Anforderungen an die Unterzeichnung der Berufungs- und der …
- BGH, 21.02.2008 - V ZB 96/07
Anforderungen an die Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes
- BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 709/14
Abwicklungsvertrag - vorzeitiges Ausscheiden - Schriftform
Dies soll Rechtssicherheit für die Vertragsparteien und eine Beweiserleichterung im Rechtsstreit bewirken (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 858/11 - Rn. 16, BAGE 143, 84; 24. Januar 2008 - 6 AZR 519/07 - Rn. 11, BAGE 125, 325) . - BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 147/19
Kündigung namens einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Die Sichtweise der Beklagten ist mit dem Schutzzweck der Anscheinsvollmacht nicht vereinbar (vgl. BAG 6. September 2012 - 2 AZR 858/11 - Rn. 25, BAGE 143, 84) . - LAG Hessen, 21.09.2018 - 10 Sa 601/18
Ist der Sendevorgang abgeschlossen, kommt ein Verwertungsverbot von E-Mails nach …
Der Schriftzug muss sich als Wiedergabe eines Namens darstellen und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lassen, selbst wenn er flüchtig niedergelegt und von einem starken Abschleifungsprozess gekennzeichnet ist (vgl. BAG 6. September 2012 - 2 AZR 858/11 - Rn. 17, NZA 2013, 524) .Der Wille des Unterzeichnenden ist nur von Bedeutung, soweit er in dem Schriftzug seinen Ausdruck gefunden hat (vgl. BAG 6. September 2012 - 2 AZR 858/11 - Rn. 18, NZA 2013, 524) .
- BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17
Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung
Er soll nach Ablauf von drei Wochen nach Zugang der Kündigung und einer Zeitspanne für die Klagezustellung darauf vertrauen dürfen, dass seine Kündigung das Arbeitsverhältnis aufgelöst hat, wenn der Arbeitnehmer nicht rechtzeitig Klage erhoben hat (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 858/11 - Rn. 13, BAGE 143, 84; 26. März 2009 - 2 AZR 403/07 - Rn. 22) . - BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12
Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht - …
Nach § 180 Satz 2 BGB findet aber § 177 Abs. 1 BGB entsprechende Anwendung, wenn der Erklärungsempfänger die vom Vertreter behauptete Vertretungsmacht nicht "bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts" beanstandet (vgl. BAG 6. September 2012 - 2 AZR 858/11 - Rn. 14; 16. Dezember 2010 - 2 AZR 485/08 - Rn. 13; aA außerhalb der Kündigung von Arbeitsverhältnissen BGH 22. Oktober 1999 - V ZR 401/98 - zu II 1 b der Gründe, BGHZ 143, 42; 29. Mai 1991 - VIII ZR 214/90 - zu II 2 b der Gründe, BGHZ 114, 360) .Die Genehmigung wirkt dann nach § 184 Abs. 1 BGB auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück (vgl. BAG 6. September 2012 - 2 AZR 858/11 - aaO) .
Geschieht das nicht, ist die Kündigung dem Arbeitgeber mit Zugang der Genehmigung beim Arbeitnehmer zuzurechnen (vgl. BAG 6. September 2012 - 2 AZR 858/11 - aaO; 26. März 2009 - 2 AZR 403/07 - Rn. 21 mwN) .
- LAG Hamm, 28.06.2022 - 17 Sa 1400/21
Unterschrift als individueller Schriftzug Handeln ohne Vertretungsmacht i.S.d. § …
Der Empfänger der Erklärung erhält die Möglichkeit zu überprüfen, wer sie abgegeben hat und ob sie echt ist (…BAG 24.01.2008 - 6 AZR 519/07 - Rn. 11; 21.04.2005 - 2 AZR 162/04 - zu II 1 der Gründe; 06.09.2012 - 2 AZR 858/11 - Rn. 16).Der Wille des Unterzeichnenden ist nur von Bedeutung, soweit er in dem Schriftzug seinen Ausdruck gefunden hat (BAG 06.09.2012 - 2 AZR 858/11 - Rn. 18).
Zwar kann dieser Zusatz darauf hindeuten, dass eine nach außen gerichtete, für den Rechtsverkehr verbindliche und nicht nur eine interne Erklärung abgegeben werden soll (§ 51 HGB, vgl. auch BAG 06.09.2012 - 2 AZR 858/11 - Rn. 21).
(1) Eine Genehmigung iSd. § 177 Abs. 1 BGB wirkt zwar gemäß § 184 Abs. 1 BGB auf die Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück (BAG 06.09.2012 - 2 AZR 858/11 - Rn. 14).
- LAG Hamm, 27.07.2016 - 4 Ta 118/16
Arbeitszeugnis; Zwangsvollstreckung; Bestimmtheit; Unterschrift; Handzeichen; …
Für die zur Wahrung der gesetzlichen Schriftform erforderliche eigenhändige Unterschrift, wie sie für Arbeitszeugnisse § 109 Abs. 1 Satz 1GewO i.V.m. § 126 Abs. 1 BGB vorschreibt, ist ein die Identität des Unterzeichnenden ausreichend kennzeichnender Schriftzug erforderlich, der individuelle und entsprechend charakteristische Merkmale aufweist, die eine Nachahmung erschweren (BAG, Urteil vom 06.09.2012 - 2 AZR 585/11 = NJW 2013, 2219 ff.). - LAG Köln, 30.09.2020 - 5 Sa 231/20
Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik - Schriftform der …
Der Empfänger der Erklärung erhält die Möglichkeit zu überprüfen, wer sie abgegeben hat und ob sie echt ist(BAG 06. September 2012 - 2 AZR 858/11).Der Schriftzug muss sich als Wiedergabe eines Namens darstellen und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lassen, selbst wenn er flüchtig niedergelegt und von einem starken Abschleifungsprozess gekennzeichnet ist(BAG 06. September 2012 - 2 AZR 858/11).
Der Wille des Unterzeichnenden ist nur von Bedeutung, soweit er in dem Schriftzug seinen Ausdruck gefunden hat (BAG 06. September 2012 - 2 AZR 858/11).
Es genügt nicht, dass sich die Identität des Unterzeichners aufgrund von Umständen - etwa aus dem im Briefkopf enthaltenen Diktatzeichen - feststellen lässt, die außerhalb des Schriftzugs liegen (BAG 06. September 2012- 2 AZR 858/11).
Insgesamt ist eine großzügige Betrachtung geboten (BAG 06. September 2012 - 2 AZR 858/11).
- ArbG Elmshorn, 26.04.2023 - 3 Ca 1501 e/22
Kündigung, außerordentlich, Schriftform, Unterschrift, Paraphe, Sexuelle …
Es genügt nicht, dass sich die Identität des Unterzeichners aufgrund von Umständen - wie z.B. dem im Briefkopf enthaltenen Diktatzeichen - feststellen lässt, die außerhalb des Schriftzugs liegen (BAG, Urt. v. 06.09.2012 - 2 AZR 858/11). - OLG Frankfurt, 27.07.2017 - 2 U 174/16
OLG weist Berufung des Renn-Klubs gegen seine Verurteilung zur Räumung des …
Durch die nachträgliche Genehmigung wurde die Kündigung geheilt (vgl. hierzu BAG, NJW 2013, 2219 ff. [BAG 06.09.2012 - 2 AZR 858/11] ; Hessisches LArbG, Urteil vom 1.7.2014, Az. 15 Sa 1316/13; a.M. OLG Celle, MDR 1999, 799 f. [OLG Celle 02.12.1998 - 2 U 60/98] ). - BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 139/21
Arbeitnehmerüberlassung mit Auslandsbezug - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses
- BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 608/11
Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht - …
- BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11
Ausschlussfrist - Betriebsübergang - Urlaubsabgeltung
- BAG, 21.05.2019 - 2 AZR 582/18
Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Erledigung von Rechtsangelegenheiten …
- ArbG Düsseldorf, 07.06.2018 - 10 Ca 1081/18
- ArbG Düsseldorf, 07.06.2018 - 10 Ca 1079/18
- ArbG Düsseldorf, 07.06.2018 - 10 Ca 1206/18
- ArbG Düsseldorf, 07.06.2018 - 10 Ca 1078/18
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2021 - 5 Sa 215/20
Wartezeitkündigung - Schriftform - Zwischenzeugnis
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2017 - 7 Sa 286/16
Anforderungen an die Schriftform einer Kündigung
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2022 - 3 Sa 79/22
Kündigung während der Probezeit - ordnungsgemäße Personalratsanhörung - …
- LAG Hamm, 10.06.2020 - 3 Sa 23/20
Auslegung eines Klageantrags im Zusammenhang mit der Wahrung der Klagefrist bei …
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2022 - 7 Sa 32/22
Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Annahmeverzugsvergütung
- ArbG Düsseldorf, 22.02.2021 - 13 Ca 5788/20
- ArbG Düsseldorf, 09.03.2021 - 5 Ca 5833/20
- LAG Hessen, 06.04.2018 - 10 Sa 1307/17
1. Eine rechtswirksame Unterschrift setzt voraus, dass dem Schriftzug die Absicht …
- ArbG Düsseldorf, 22.02.2022 - 13 Ca 5757/20
- ArbG Düsseldorf, 22.02.2021 - 13 Ca 5792/20
- ArbG Düsseldorf, 22.02.2022 - 13 Ca 5789/20
- ArbG Düsseldorf, 22.02.2022 - 13 Ca 5756/20
- LAG Baden-Württemberg, 06.07.2022 - 21 Sa 44/21
Internationaler Luftverkehrsbetrieb - Betriebsbegriff des § 24 Abs 2 KSchG - …
- ArbG Düsseldorf, 22.02.2021 - 13 Ca 5758/20
- ArbG Düsseldorf, 22.02.2021 - 13 Ca 5790/20
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 5 Sa 369/17
Kündigungsschutzklage gegen Nicht-Arbeitgeber - Strohmanngeschäft
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2021 - 8 Sa 184/20
Zustellung einer Kündigung mit Einwurfeinschreiben - Aufgabe zur Post - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2023 - 3 Sa 149/22
Außerordentliche Kündigung - Probezeit - Schriftform
- ArbG Herne, 27.02.2013 - 5 Ca 2866/12
Eine unter dem Vorbehalt der vorherigen Bewilligung von Prozesskostenhilfe …
- ArbG Bielefeld, 06.10.2022 - 1 Ca 948/22
Ärztin in Weiterbildung, gefälschter Covid-19- Impfnachweis
- LAG Niedersachsen, 18.10.2017 - 15 Sa 202/17
Wirksamkeit einer Weisung hinsichtlich der Arbeitszeit
- ArbG Aachen, 01.10.2020 - 3 Ca 824/20