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   BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 169/10   

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BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 169/10 (https://dejure.org/2013,9008)
BAG, Entscheidung vom 15.01.2013 - 3 AZR 169/10 (https://dejure.org/2013,9008)
BAG, Entscheidung vom 15. Januar 2013 - 3 AZR 169/10 (https://dejure.org/2013,9008)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 BetrAVG, § 1b Abs 1 S 4 BetrAVG, § 2 Abs 1 BetrAVG, § 2 Abs 5 BetrAVG, Art 3 Abs 1 GG
    Versorgungsanwartschaft - Ablösung - Unverfallbarkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grenzen der Ablösung von Versorgungsregelungen durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung in bereits erworbene Anwartschaften

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Eingriffe in bestehende Anwartschaften durch Dienst- oder Betriebsvereinbarungen

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Eingriffe in bestehende Anwartschaften durch Dienst- oder Betriebsvereinbarungen

  • Betriebs-Berater

    Ablösende Betriebs- oder Dienstvereinbarung über betriebliche Altersversorgung

  • rewis.io

    Versorgungsanwartschaft - Ablösung - Unverfallbarkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grenzen der Ablösung von Versorgungsregelungen durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ablösung einer Versorgungszusage durch eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung ? Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes bei Eingriffen in bestehende Besitzstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zum Eingriff in erworbene Anwartschaften bei Ablösung von Versorgungsregelungen durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ablösende Betriebs- oder Dienstvereinbarung über betriebliche Altersversorgung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ablösende Betriebs- oder Dienstvereinbarung über betriebliche Altersversorgung - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 144, 160
  • ZIP 2013, 1352 (Ls.)
  • MDR 2013, 856
  • NZA 2013, 1028
  • BB 2013, 1459
  • DB 2013, 16
  • DB 2014, 312
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 81/10

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 169/10
    Im Bereich des Betriebsrentenrechts hat der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz damit kraft Gesetzes anspruchsbegründende Wirkung (BAG 21. August 2012 - 3 AZR 81/10 - Rn. 23; 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 56 mwN, BAGE 133, 158) .

    Dagegen ist bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung der Gleichbehandlungsgrundsatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe anders als eine andere Gruppe behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (BAG 21. August 2012 - 3 AZR 81/10 - Rn. 26) .

    Der Differenzierungsgrund muss die in der Regelung getroffene Rechtsfolge tragen (vgl. BAG 21. August 2012 - 3 AZR 81/10 - Rn. 27; 13. April 2011 - 10 AZR 88/10 - Rn. 13, BAGE 137, 339) .

    Seine Verletzung hängt nicht davon ab, ob der Arbeitgeber die Gründe der von ihm vorgenommenen Differenzierung dem Arbeitnehmer - vorprozessual - mitgeteilt hat, sondern davon, ob die Ungleichbehandlung in der Sache gerechtfertigt ist (BAG 21. August 2012 - 3 AZR 81/10 - Rn. 28 mwN) .

    d) Sind die Unterscheidungsmerkmale nicht ohne Weiteres erkennbar und legt der Arbeitgeber seine Differenzierungsgesichtspunkte nicht dar oder ist die unterschiedliche Behandlung nach dem vom Arbeitgeber vorgetragenen Zweck sachlich nicht gerechtfertigt, kann der benachteiligte Arbeitnehmer verlangen, nach Maßgabe der begünstigten Arbeitnehmergruppe behandelt zu werden (BAG 21. August 2012 - 3 AZR 81/10 - Rn. 29; 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06 - Rn. 45, BAGE 125, 133) .

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 169/10
    Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. etwa BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 19, BB 2012, 2630) .

    Der Vorrang der Leistungsklage greift vorliegend schon deshalb nicht ein, weil die Betriebsrente noch nicht zur Zahlung fällig ist (vgl. BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 20, BB 2012, 2630) .

    Für Eingriffe in dienstzeitabhängige, noch nicht erdiente Zuwachsraten genügen sachlich-proportionale Gründe (vgl. etwa BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 25, BB 2012, 2630) .

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 169/10
    Die bei Einschnitten in Versorgungsrechte zu beachtenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit hat das Bundesarbeitsgericht für Versorgungsanwartschaften durch ein dreistufiges Prüfungsschema präzisiert (st. Rspr. seit BAG 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - zu B II 3 c der Gründe, BAGE 49, 57) .

    Zwar hat der Senat die bei Eingriffen in Versorgungsrechte zu beachtenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit für Betriebsrentenanwartschaften erstmals in seinem Urteil vom 17. April 1985 (- 3 AZR 72/83 - zu B II 3 c der Gründe, BAGE 49, 57) , mithin zeitlich nach der hier zu beurteilenden Ablösung, durch das dreistufige Prüfungsschema präzisiert.

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 169/10
    Danach löst eine neue Betriebs- oder Dienstvereinbarung eine ältere grundsätzlich auch dann ab, wenn die Neuregelung für den Arbeitnehmer ungünstiger ist (st. Rspr., vgl. ua. BAG 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - zu I 2 a der Gründe mwN, BAGE 103, 187) .

    Deshalb unterliegen Betriebs- und Dienstvereinbarungen, die Versorgungsansprüche aus einer früheren Betriebs- oder Dienstvereinbarung einschränken, einer entsprechenden Rechtskontrolle (vgl. etwa BAG 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - aaO; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 c aa der Gründe, BAGE 99, 75) .

  • BAG, 07.07.1977 - 3 AZR 572/76

    Wartezeit - Ruhegehalt - Unverfallbarkeit - Mindestdienstzeit - Versorgungszusage

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 169/10
    Dabei ist die Vollendung des 20. Lebensjahres eine leistungsausschließende Wartezeit (vgl. BAG 24. Februar 2004 - 3 AZR 5/03 - zu II 1 der Gründe, BAGE 109, 354; 7. Juli 1977 - 3 AZR 572/76 - zu 1 b der Gründe, BAGE 29, 234) für die Aufnahme in das Versorgungswerk.
  • BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92

    Kürzung der erdienten Dynamik, triftiger Grund

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 169/10
    Auch für Eingriffe in Versorgungsrechte in den Jahren 1970 und 1976 ist das vom Senat entwickelte dreistufige Prüfungsschema anzuwenden (vgl. BAG 10. September 2002 - 3 AZR 635/01 - zu II 3 der Gründe mwN, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 37 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 34; 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - zu II 3 der Gründe mwN, BAGE 71, 372).
  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 728/00

    Ablösende Betriebsvereinbarung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 169/10
    Deshalb unterliegen Betriebs- und Dienstvereinbarungen, die Versorgungsansprüche aus einer früheren Betriebs- oder Dienstvereinbarung einschränken, einer entsprechenden Rechtskontrolle (vgl. etwa BAG 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - aaO; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 c aa der Gründe, BAGE 99, 75) .
  • BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01

    Verschlechternde Neuregelung einer Unterstützungskassen-Richtlinie

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 169/10
    Auch für Eingriffe in Versorgungsrechte in den Jahren 1970 und 1976 ist das vom Senat entwickelte dreistufige Prüfungsschema anzuwenden (vgl. BAG 10. September 2002 - 3 AZR 635/01 - zu II 3 der Gründe mwN, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 37 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 34; 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - zu II 3 der Gründe mwN, BAGE 71, 372).
  • BAG, 24.02.2004 - 3 AZR 5/03

    Vorschaltzeiten und Unverfallbarkeit

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 169/10
    Dabei ist die Vollendung des 20. Lebensjahres eine leistungsausschließende Wartezeit (vgl. BAG 24. Februar 2004 - 3 AZR 5/03 - zu II 1 der Gründe, BAGE 109, 354; 7. Juli 1977 - 3 AZR 572/76 - zu 1 b der Gründe, BAGE 29, 234) für die Aufnahme in das Versorgungswerk.
  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04

    Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 169/10
    Deshalb ist nach der Rechtsprechung des Senats der erdiente Besitzstand nur "nach den Grundsätzen des § 2 BetrAVG" zu ermitteln (BAG 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - Rn. 49, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 46) bzw. der erdiente Teilbetrag "entsprechend § 2 Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 BetrAVG" zu berechnen.
  • BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 759/05

    Krankheitsbedingte Kündigung - dauerhafte Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 384/07

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung - Mitbestimmung bei

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner

  • BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 402/10

    Postbeschäftigungsunfähigkeit - Bedingungseintritt - Klagefrist - verlängerte

  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 694/11

    Kündigung wegen des Verdachts der Bestechung

  • BGH, 08.01.1991 - VI ZR 102/90

    Haftung des Krankenhausträgers bei Krankenhausinfektion

  • BGH, 03.04.2001 - VI ZR 203/00

    Ergebnis der Beweisaufnahme als Parteivortrag

  • BGH, 13.07.2004 - VI ZR 136/03

    Haftung des Brokers für Schinden von Provisionen durch den Anlageberater und -

  • BAG, 26.04.2005 - 1 AZR 76/04

    Mitbestimmungsrecht bei Lohngestaltung

  • BAG, 23.01.2008 - 1 AZR 988/06

    Ablösende Betriebsvereinbarung

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 216/09

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08

    Altersversorgung - Lektoren - Vertragsauslegung

  • BAG, 13.04.2011 - 10 AZR 88/10

    Gleichbehandlung - Sonderzahlung - Ausgleich für Mehrarbeit

  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 398/09

    Hinterbliebenenversorgung - Gleichbehandlung

  • LAG Hessen, 27.08.2009 - 3 Sa 1401/08

    Betriebliche Altersversorgung - Versorgungszusage - Ablösung einer

  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine

    Den abgestuften Besitzständen der Arbeitnehmer sind entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtete Eingriffsgründe des Arbeitgebers gegenüberzustellen (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 169/10 - Rn. 51 mwN, BAGE 144, 160) .

    Auch für Eingriffe in Versorgungsrechte im Jahr 1982 ist das vom Senat entwickelte dreistufige Prüfungsschema daher anzuwenden (vgl. etwa BAG 30. September 2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 26; 15. Januar 2013 - 3 AZR 169/10 - Rn. 54 mwN, BAGE 144, 160) .

    Sie hat keine Bedeutung für die Zulässigkeit der Ablösung von Versorgungsregelungen durch eine Betriebsvereinbarung im fortbestehenden Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 169/10 - Rn. 52, BAGE 144, 160) .

  • BAG, 22.01.2020 - 7 AZR 222/19

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Vergütung

    Soweit sich in der Zukunft die für die Vergütung des Klägers maßgeblichen tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse ändern sollten, entfiele die Rechtskraftwirkung des Feststellungsausspruchs (vgl. BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 169/10 - Rn. 24, BAGE 144, 160) .
  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 960/13

    Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage

    Den abgestuften Besitzständen der Arbeitnehmer sind entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtete Eingriffsgründe des Arbeitgebers gegenüberzustellen (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 169/10 - Rn. 51 mwN, BAGE 144, 160) .
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