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   BAG, 16.01.2013 - 7 AZR 661/11   

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https://dejure.org/2013,4842
BAG, 16.01.2013 - 7 AZR 661/11 (https://dejure.org/2013,4842)
BAG, Entscheidung vom 16.01.2013 - 7 AZR 661/11 (https://dejure.org/2013,4842)
BAG, Entscheidung vom 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 (https://dejure.org/2013,4842)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Abordnungsvertretung - Anforderungen an Rückkehrprognose

  • openjur.de

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Abordnungsvertretung; Anforderungen an Rückkehrprognose

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Abordnungsvertretung - Anforderungen an Rückkehrprognose

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 S 2 Nr 3 TzBfG
    Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Abordnungsvertretung - Anforderungen an Rückkehrprognose

  • IWW

    TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG § ... 14 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3 TzBfG § 17 Satz 1 und Satz 2 EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 § 5 Nr. 1
    EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträg

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Abordnungsvertretung - Anforderungen an Rückkehrprognose

  • rewis.io

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Abordnungsvertretung - Anforderungen an Rückkehrprognose

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abordnung einer Stammkraft als sachlicher Grund für die Befristung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vertretungsbefristung: Arbeitgeber trifft erhöhte Anforderungen an die Rückkehrprognose eines abgeordneten Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abordnungsvertretung - Anforderungen an Rückkehrprognose

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zur Abordnungsvertretung als Sachgrund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vertretungsbefristung - Vertretung eines Arbeitnehmers, der vorübergehend andere Aufgaben wahrnimmt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Abordnungsvertretung - Anforderungen an die Rückkehrprognose

Sonstiges

  • meyer-koering.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Sind Kettenbefristungen zulässig?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 144, 193
  • ZIP 2013, 1296 (Ls.)
  • MDR 2013, 604
  • NZA 2013, 614
  • BB 2013, 884
  • DB 2013, 997
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (14)

  • LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 34/11

    Begriff der Vertretung

    Auszug aus BAG, 16.01.2013 - 7 AZR 661/11
    Zutreffend hat das Berufungsgericht ferner angenommen, dass auch durch die vorübergehende Abordnung der Stammkraft ein Vertretungsbedarf iSd. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG entstehen kann (ebenso LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2012 - 1 Sa 34/11 - Rn. 40, LAGE § 14 TzBfG Nr. 71; Hunold DB 2012, 288; aA LAG Mecklenburg-Vorpommern 26. Mai 2010 - 2 Sa 321/09 - Rn. 12; LAG Köln 16. März 2011 - 9 Sa 1308/10 - Rn. 29, nicht rkr.; LAG Köln 14. September 2011 - 3 Sa 69/11 - Rn. 31, LAGE § 14 TzBfG Nr. 66, nicht rkr.; wohl auch Maschmann in Annuß/Thüsing TzBfG 3. Aufl. § 14 Rn. 33) .

    Anders als bei dem für den Arbeitgeber "fremdbestimmten" Ausfall der Stammkraft hängt in Fällen der Abordnung die voraussichtliche Rückkehr der Stammkraft regelmäßig nicht nur von Umständen in deren Sphäre, sondern ganz maßgeblich auch von Umständen und Entscheidungen ab, die in der Sphäre des Arbeitgebers liegen (so zutreffend LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2012 - 1 Sa 34/11 - Rn. 41, LAGE § 14 TzBfG Nr. 71) .

  • BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 34/08

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung eines Beamten - Vielzahl kurz befristeter

    Auszug aus BAG, 16.01.2013 - 7 AZR 661/11
    a) Entsteht der Vertretungsbedarf für den Arbeitgeber "fremdbestimmt", weil der Ausfall der Stammkraft - zB durch Krankheit, Urlaub und Freistellung  - nicht in erster Linie auf seiner Entscheidung beruht, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats regelmäßig damit zu rechnen, dass der Vertretene seine arbeitsvertraglichen Pflichten wieder erfüllen wird (vgl. 25. März 2009 - 7 AZR 34/08 - Rn. 12 mwN, EzA TzBfG § 14 Nr. 57) .

    Ansonsten darf und muss der Arbeitgeber mit dessen Rückkehr an den Arbeitsplatz rechnen (vgl. BAG 25. März 2009 - 7 AZR 34/08 - Rn. 12 mwN, aaO) .

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus BAG, 16.01.2013 - 7 AZR 661/11
    Zwar ist es im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass Teil des Sachgrundes der Vertretung eine Prognose des Arbeitgebers über den voraussichtlichen Wegfall des Vertretungsbedarfs durch die Rückkehr des Vertretenen ist (vgl. BAG 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 17, BAGE 136, 168) .

    Anhaltspunkte dafür, dass der Befristungsabrede vom 31. Mai 2010 aus Gründen des institutionellen Rechtsmissbrauchs die Wirksamkeit zu versagen wäre, bestehen nicht (vgl. hierzu BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - NZA 2012, 1351 und - 7 AZR 783/10 - NZA 2012, 1359) .

  • BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 397/09

    Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung

    Auszug aus BAG, 16.01.2013 - 7 AZR 661/11
    Nimmt der Arbeitgeber den Vertretungsfall zum Anlass für eine befristete Beschäftigung, ist aufgrund der Umstände bei Vertragsschluss zu beurteilen, ob der Bedarf für die Beschäftigung des Vertreters auf die Abwesenheit des zeitweilig ausfallenden Arbeitnehmers zurückzuführen ist (BAG 6. Oktober 2010 - 7 AZR 397/09 - Rn. 19 bis 21 mwN, BAGE 136, 17) .
  • BAG, 17.11.2010 - 7 AZR 443/09

    Befristungskontrolle - Unionsrecht

    Auszug aus BAG, 16.01.2013 - 7 AZR 661/11
    Zwar ist es im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass Teil des Sachgrundes der Vertretung eine Prognose des Arbeitgebers über den voraussichtlichen Wegfall des Vertretungsbedarfs durch die Rückkehr des Vertretenen ist (vgl. BAG 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 17, BAGE 136, 168) .
  • BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 728/09

    Befristung - Haushalt - Selbstverwaltungskörperschaft

    Auszug aus BAG, 16.01.2013 - 7 AZR 661/11
    Allerdings wäre eine Auslegung, die es dem Arbeitgeber ermöglichen würde, sich ohne sachliche Rechtfertigung Befristungsmöglichkeiten selbst zu schaffen, mit dem Gebot einer wirksamen Befristungskontrolle unvereinbar (vgl. zur Haushaltsbefristung BAG 9. März 2011 - 7 AZR 728/09 - Rn. 31, BAGE 137, 178) .
  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 375/10

    Berufsausbildungsverhältnis und Vorbeschäftigung

    Auszug aus BAG, 16.01.2013 - 7 AZR 661/11
    Die Frist des § 17 Satz 1 TzBfG ist auch durch eine Klage gewahrt, die bereits vor Ablauf eines kalendermäßig befristeten Arbeitsverhältnisses erhoben wird (vgl. etwa BAG 21. September 2011 - 7 AZR 375/10 - Rn. 8 mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 86 = EzA TzBfG § 14 Nr. 81) .
  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus BAG, 16.01.2013 - 7 AZR 661/11
    Anhaltspunkte dafür, dass der Befristungsabrede vom 31. Mai 2010 aus Gründen des institutionellen Rechtsmissbrauchs die Wirksamkeit zu versagen wäre, bestehen nicht (vgl. hierzu BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - NZA 2012, 1351 und - 7 AZR 783/10 - NZA 2012, 1359) .
  • BAG, 16.01.2013 - 7 AZR 662/11

    Abordnungsvertretung - "gedankliche Zuordnung

    Auszug aus BAG, 16.01.2013 - 7 AZR 661/11
    Ihm wird nicht die Möglichkeit eröffnet, die von ihm vorgenommene Abordnung der Stammkraft zu benutzen, um an anderer Stelle befristet einen Arbeitnehmer einzustellen (vgl. dazu die ebenfalls am 16. Januar 2013 ergangene Senatsentscheidung - 7 AZR 662/11 -) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2011 - 26 Sa 103/11

    Befristung zur Vertretung eines abgeordneten Mitarbeiters

    Auszug aus BAG, 16.01.2013 - 7 AZR 661/11
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Juni 2011 - 26 Sa 103/11 - aufgehoben.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2011 - 3 Sa 1506/11

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Sachgrund - Vertretung eines Stammarbeitnehmers

  • LAG Köln, 16.03.2011 - 9 Sa 1308/10

    Unwirksame Befristung bei Dauerbedarf

  • LAG Köln, 14.09.2011 - 3 Sa 69/11

    Unwirksame Befristung zur Vertretung bei befristeter Bereitstellung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 2 Sa 321/09

    Wirksamkeit einer Befristung - Sachgrund der Vertretung bzw. des vorübergehenden

  • BAG, 26.10.2016 - 7 AZR 135/15

    Befristung - institutioneller Rechtsmissbrauch

    Damit besteht für die Wahrnehmung der an sich dem ausfallenden Mitarbeiter obliegenden Arbeitsaufgaben durch eine Vertretungskraft von vornherein nur ein zeitlich begrenztes Bedürfnis (st. Rspr., vgl. etwa BAG 24. August 2016 - 7 AZR 41/15 - Rn. 17; 11. Februar 2015 - 7 AZR 113/13 - Rn. 15; 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 - Rn. 13, BAGE 144, 193) .

    Bei Vorliegen eines die Befristung an sich rechtfertigenden Sachgrunds besteht kein gesteigerter Anlass zur Missbrauchskontrolle, wenn die in § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG für die sachgrundlose Befristung bezeichneten Grenzen nicht um ein Mehrfaches überschritten sind (vgl. hierzu etwa BAG 24. August 2016 - 7 AZR 41/15 - Rn. 31 f.; 11. Februar 2015 - 7 AZR 113/13 - Rn. 31; 11. Februar 2015 - 7 AZR 17/13 - Rn. 46, BAGE 150, 366; 14. Januar 2015 - 7 AZR 2/14 - Rn. 47; 6. November 2013 - 7 AZR 96/12 - Rn. 35; 10. Juli 2013 - 7 AZR 833/11 - Rn. 25; 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 - Rn. 25, BAGE 144, 193; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 462/11 - Rn. 31; 18. Juli 2012 - 7 AZR 783/10 - Rn. 44) .

  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 369/15

    Befristung - gerichtlicher Vergleich - Rechtsmissbrauch

    Daher besteht bei Vorliegen eines die Befristung an sich rechtfertigenden Sachgrunds kein gesteigerter Anlass zur Missbrauchskontrolle, wenn die in § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG für die sachgrundlose Befristung bezeichneten Grenzen nicht um ein Mehrfaches überschritten sind (vgl. hierzu etwa BAG 24. August 2016 - 7 AZR 41/15 - Rn. 31 f.; 11. Februar 2015 - 7 AZR 113/13 - Rn. 31; 11. Februar 2015 - 7 AZR 17/13 - Rn. 46, BAGE 150, 366; 14. Januar 2015 - 7 AZR 2/14 - Rn. 47; 6. November 2013 - 7 AZR 96/12 - Rn. 35; 10. Juli 2013 - 7 AZR 833/11 - Rn. 25; 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 - Rn. 25, BAGE 144, 193; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 462/11 - Rn. 31; 18. Juli 2012 - 7 AZR 783/10 - Rn. 44) .
  • BAG, 29.04.2015 - 7 AZR 310/13

    Befristung - Vertretung - Rechtsmissbrauch

    Ansonsten darf und muss der Arbeitgeber mit dessen Rückkehr an den Arbeitsplatz rechnen (BAG 11. Februar 2015 - 7 AZR 113/13 - Rn. 16; 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 - Rn. 21, BAGE 144, 193; 25. März 2009 - 7 AZR 34/08 - Rn. 12; 2. Juli 2003 - 7 AZR 529/02 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 107, 18) .
  • BAG, 10.07.2013 - 7 AZR 761/11

    Vertretungsbefristung - "Abordnungsvertretung

    Vielmehr ist nach der inzwischen entwickelten Senatsrechtsprechung (BAG 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 - und - 7 AZR 662/11 -; 13. Februar 2013 - 7 AZR 324/11 -) danach zu unterscheiden, ob ein Fall der unmittelbaren bzw. mittelbaren Vertretung vorliegt, die auch bei einer "Abordnung" der Stammkraft einen befristeten Arbeitsvertrag grundsätzlich rechtfertigen kann, oder ob von einem Fall der sogenannten gedanklichen Zuordnung auszugehen ist, bei dem diese Möglichkeit ausscheidet.

    Dies ergibt die Auslegung des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG (BAG 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 - Rn. 14 ff.; 13. Februar 2013 - 7 AZR 324/11 - Rn. 22 ff.) .

    Dazu wird den Parteien im Hinblick auf die Senatsrechtsprechung vom 16. Januar 2013 (- 7 AZR 661/11 -) Gelegenheit zu ergänzendem Vortrag einzuräumen sein.

    Bei dieser Prüfung sind die vom Senat im Urteil vom 16. Januar 2013 (- 7 AZR 661/11 - Rn. 20 ff.) für die "Abordnungsvertretung" entwickelten Grundsätze zu berücksichtigen.

    Sache des Tatsachengerichts ist die Würdigung, ob der Arbeitgeber bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrags berechtigterweise mit der Rückkehr der abgeordneten Stammkraft rechnen durfte (vgl. BAG 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 - Rn. 22) .

    Sie hatte hierzu aber auch keine Veranlassung, da der Senat diese Grundsätze erstmals im Urteil vom 16. Januar 2013 (- 7 AZR 661/11 -) entwickelt hat.

  • BAG, 10.07.2013 - 7 AZR 833/11

    Vertretungsbefristung - "Abordnungsvertretung

    Vielmehr ist nach der inzwischen entwickelten Senatsrechtsprechung (BAG 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 - und - 7 AZR 662/11 -; 13. Februar 2013 - 7 AZR 324/11 -) danach zu unterscheiden, ob ein Fall der unmittelbaren bzw. mittelbaren Vertretung vorliegt, die auch bei einer "Abordnung" der Stammkraft einen befristeten Arbeitsvertrag grundsätzlich rechtfertigen kann, oder ob von einem Fall der sogenannten gedanklichen Zuordnung auszugehen ist, bei dem diese Möglichkeit ausscheidet.

    Dies ergibt die Auslegung des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG (BAG 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 - Rn. 14 ff.; 13. Februar 2013 - 7 AZR 324/11 - Rn. 22 ff.) .

    Dazu wird den Parteien im Hinblick auf die Senatsrechtsprechung vom 16. Januar 2013 (- 7 AZR 661/11 -) Gelegenheit zu ergänzendem Vortrag einzuräumen sein.

    Bei dieser Prüfung sind die vom Senat im Urteil vom 16. Januar 2013 (- 7 AZR 661/11 - Rn. 20 ff.) für die "Abordnungsvertretung" entwickelten Grundsätze zu berücksichtigen.

    Sache des Tatsachengerichts ist die Würdigung, ob der Arbeitgeber bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrags berechtigterweise mit der Rückkehr der abgeordneten Stammkraft rechnen durfte (vgl. BAG 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 - Rn. 22) .

    Sie hatte hierzu aber auch keine Veranlassung, da der Senat diese Grundsätze erstmals im Urteil vom 16. Januar 2013 (- 7 AZR 661/11 -) entwickelt hat.

  • BAG, 12.04.2017 - 7 AZR 436/15

    Befristung - Vertretung - Abordnung

    Damit besteht für die Wahrnehmung der an sich dem ausfallenden Mitarbeiter obliegenden Arbeitsaufgaben durch eine Vertretungskraft von vornherein nur ein zeitlich begrenztes Bedürfnis (st. Rspr., vgl. etwa BAG 26. Oktober 2016 - 7 AZR 135/15 - Rn. 14; 24. August 2016 - 7 AZR 41/15 - Rn. 17; 11. Februar 2015 - 7 AZR 113/13 - Rn. 15; 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 - Rn. 13, BAGE 144, 193) .

    (a) Nach den vom Senat für die "Abordnungsvertretung" entwickelten Grundsätzen (vgl. dazu BAG 10. Juli 2013 - 7 AZR 761/11 - Rn. 23; 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 - Rn. 20 ff., BAGE 144, 193) kann der Arbeitgeber bei der Abordnung einer Stammkraft in der Regel nicht schon dann mit der Rückkehr der Stammkraft rechnen, wenn diese einen Anspruch auf Wiederaufnahme ihrer bisherigen Tätigkeit hat.

    Sache des Tatsachengerichts ist die Würdigung, ob der Arbeitgeber bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrags berechtigterweise mit der Rückkehr der abgeordneten Stammkraft rechnen durfte (vgl. BAG 10. Juli 2013 - 7 AZR 761/11 - Rn. 23; 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 - Rn. 22, aaO) .

  • BAG, 11.02.2015 - 7 AZR 113/13

    Befristung - Sachgrund der Vertretung

    Damit besteht für die Wahrnehmung der an sich dem ausfallenden Mitarbeiter obliegenden Arbeitsaufgaben durch eine Vertretungskraft von vornherein nur ein zeitlich begrenztes Bedürfnis (st. Rspr., vgl. etwa BAG 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 - Rn. 13, BAGE 144, 193) .

    Dies setzt in der Regel voraus, dass der zu vertretende Arbeitnehmer dem Arbeitgeber bereits vor dem Abschluss des befristeten Arbeitsvertrages mit dem Vertreter verbindlich erklärt hat, er werde die Arbeit nicht wieder aufnehmen (vgl. BAG 25. März 2009 - 7 AZR 34/08 - Rn. 12 mwN; 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 - Rn. 21, BAGE 144, 193) .

  • BAG, 24.08.2016 - 7 AZR 41/15

    Befristung - Sachgrund der Vertretung - institutioneller Rechtsmissbrauch

    Damit besteht für die Wahrnehmung der an sich dem ausfallenden Mitarbeiter obliegenden Arbeitsaufgaben durch eine Vertretungskraft von vornherein nur ein zeitlich begrenztes Bedürfnis (st. Rspr., vgl. etwa BAG 11. Februar 2015 - 7 AZR 113/13 - Rn. 15; 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 - Rn. 13, BAGE 144, 193) .
  • BAG, 21.02.2018 - 7 AZR 765/16

    Befristung - Vertretung - Rechtsmissbrauch

    In einem solchen Fall trifft den Arbeitgeber allerdings eine erweiterte Darlegungslast zur Rückkehrprognose, da die Rückkehr der Stammkraft an ihren bisherigen Arbeitsplatz auch von Planungs- und Organisationsentscheidungen des Arbeitgebers abhängt (vgl. BAG 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 - Rn. 22, BAGE 144, 193) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2013 - 6 Sa 237/13

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses zur Vertretung - gedankliche Zuordnung

    Für die Beurteilung der Wirksamkeit einer Befristungsvereinbarung sind die Umstände bei der Abschluss des befristeten Vertrages maßgeblich (vgl. BAG 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 - Rn. 13 mwN, 18. Juli 2012 - 7 AZR 783/10 - Rn. 12; 06. November 2011 - 7 AZR 81/05 - Rn. 40; jeweils zitiert nach juris) , während Änderungen, die sich nach diesem Zeitpunkt ergeben, die Wirksamkeit der Befristung nicht berühren .

    (1) Teil des Sachgrundes der Vertretung ist eine Prognose des Arbeitgebers über den voraussichtlichen Wegfall des Vertretungsbedarfs durch die Rückkehr des Vertretenen (BAG 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 - Rn. 20, 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 17; jeweils zitiert nach juris).

    Entsteht der Vertretungsbedarf für den Arbeitgeber "fremdbestimmt", weil der Ausfall der Stammkraft - zB durch Krankheit, Urlaub und Freistellung - nicht in erster Linie auf seiner Entscheidung beruht, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Berufungskammer anschließt, regelmäßig damit zu rechnen, dass der Vertretene seine arbeitsvertraglichen Pflichten wieder erfüllen wird (BAG 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 - Rn. 21; 25. März 2009 - 7 AZR 34/08 - Rn. 12; jeweils zitiert nach juris).

    Dabei kann auch eine Rolle spielen, ob eine solche Entscheidung allein vom Willen der Stammkraft, vom Willen des Arbeitgebers oder von einem beiderseitigen Einvernehmen abhängt (vgl. BAG 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 - Rn. 22, zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 24.01.2014 - 3 Sa 413/13

    Befristungskontrollklage und Klagefrist

  • BAG, 06.11.2013 - 7 AZR 96/12

    Vertretungsbefristung

  • BAG, 21.02.2018 - 7 AZR 696/16

    Befristung - mittelbare Vertretung - Kausalzusammenhang

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2013 - 26 Sa 560/13

    Anforderungen an die Darlegung eines Mehrbedarfs - Personalaustausch zwischen

  • LAG Düsseldorf, 19.05.2023 - 7 Sa 770/22

    Befristung des Arbeitsvertrags einer Lehrkraft - generell erteilte Zustimmung der

  • LAG Hamm, 02.07.2015 - 18 Sa 91/15

    Voraussetzungen des Befristungsgrundes der Vertretung

  • LAG Hamm, 03.09.2015 - 18 Sa 91/15

    Wirksamkeit einer auf den Sachgrund der Vertretung eines Mitarbeiters gestützten

  • BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 324/11

    Abordnungsvertretung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2017 - 8 Sa 517/16

    Befristung - Vertretung - Abordnung

  • LAG Hamm, 23.02.2023 - 11 Sa 794/22

    Befristeter Einsatz als Vertretungskraft; Kausalzusammenhang zwischen Ausfall des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.03.2017 - 8 Sa 418/16

    Befristung - Vertretung - Befristungsdauer

  • ArbG Gießen, 08.07.2016 - 9 Ca 111/16

    Eine Befristung zur Vertretung anderer Arbeitnehmer über einen Zeitraum von acht

  • LAG Nürnberg, 30.01.2014 - 5 Sa 1/13

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigungsverbot

  • LAG Köln, 09.11.2016 - 11 Sa 155/16

    Befristung; Mehrbedarf; Vertretung; Aufgabenpool

  • LAG Hessen, 20.05.2015 - 2 Sa 573/14

    Zulässigkeit wiederholter Befristung der Arbeitsverhältnisse einer angestellten

  • LAG Hessen, 01.10.2014 - 2 Sa 287/14

    Berücksichtigung von allen zwischen den Arbeitsvertragsparteien geschlossenen

  • LAG Hessen, 20.05.2015 - 2 Sa 572/14

    Einzelfall einer wirksamen (mittelbaren) Vertretungsbefristung im Schulbereich,

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.07.2014 - 4 Sa 240/12

    Vertretungsbefristung - "Abordnungsvertretung" - Rückkehrprognose

  • LAG Hessen, 05.11.2014 - 2 Sa 783/14

    Anspruch eines Aushilfslehrers auf vorläufige Weiterbeschäftigung

  • LAG Hessen, 05.11.2014 - 2 Sa 460/14

    Rechtswirksame Elternzeitvertretung im Schulbereich und abgelehnter

  • LAG Köln, 24.05.2013 - 4 Sa 1187/12

    Vorübergehender Arbeitsbedarf und Befristung

  • LAG Hessen, 05.11.2014 - 2 Sa 794/14

    Wirksamkeit einer unmittelbaren Vertretungsbefristung im Schulbereich im Rahmen

  • BAG, 16.01.2013 - 7 AZR 662/11
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