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   BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 524/11   

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https://dejure.org/2013,8228
BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 524/11 (https://dejure.org/2013,8228)
BAG, Entscheidung vom 21.02.2013 - 6 AZR 524/11 (https://dejure.org/2013,8228)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 (https://dejure.org/2013,8228)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Stufenzuordnung bei Wiedereinstellung nach Befristung

  • openjur.de

    Stufenzuordnung bei Wiedereinstellung nach Befristung; Auslegung von § 16 Abs 3 S 1 TV-L

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Stufenzuordnung bei Wiedereinstellung nach Befristung - Auslegung von § 16 Abs 3 S 1 TV-L

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 2 S 2 TV-L, § 16 Abs 2 ProtErkl 3 TV-L, § 16 Abs 3 S 1 TV-L, § 4 Abs 2 S 3 TzBfG
    Stufenzuordnung bei Wiedereinstellung nach Befristung - Auslegung von § 16 Abs 3 S 1 TV-L

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Stufenzuordnung bei Wiedereinstellung nach Befristung

  • rewis.io

    Stufenzuordnung bei Wiedereinstellung nach Befristung - Auslegung von § 16 Abs 3 S 1 TV-L

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht öffentlicher Dienst; Tarifauslegung; Unionsrecht; Befristungsrecht - Stufenzuordnung; Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung aus früheren befristeten Arbeitsverhältnissen für den Stufenaufstieg

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Stufenzuordnung: Einschlägige Berufserfahrung aus früheren befristeten Arbeitsverhältnissen für Stufenaufstieg zu berücksichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stufenzuordnung bei Wiedereinstellung nach Befristung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    BMI: Hinweise Anrechnung von Erfahrungszeiten bei der Stufenzuordnung und -laufzeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Stufenzuordnung gem. § 16 (Bund) TVöD - Wiedereinstellung zum Bund nach Befristung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Stufenzuordnung - Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung aus früheren befristeten Arbeitsverhältnissen für den Stufenaufstieg

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Bayerischer Beamtenbund: Wiedereinstieg nach Befristung - Stufenlaufzeit beginnt nicht von neuem

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 144, 263
  • NZA 2013, 625
  • BB 2013, 1204
  • DB 2013, 2033
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 18.10.2012 - C-302/11

    Das Unionsrecht steht einer "Stabilisierung" des Arbeitsverhältnisses befristet

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 524/11
    Er hat angenommen, dass sich auch solche Arbeitnehmer grundsätzlich auf die Rahmenvereinbarung berufen können, die zwischenzeitlich unbefristet beschäftigt sind (EuGH 18. Oktober 2012 - C-302/11 - [Valenza] Rn. 34 f., NZA 2013, 261; vgl. dazu Benecke EuZA 2012, 236, 240) .

    Auch der Gerichtshof der Europäischen Union zieht zum Vergleich ausschließlich die Dauerbeschäftigten heran (vgl. EuGH 18. Oktober 2012 - C-302/11 - [Valenza] Rn. 43, NZA 2013, 261) .

    Der einzige Unterschied zwischen diesen Arbeitnehmern besteht darin, dass in einem Fall die Rechtsbeziehung mit dem Arbeitgeber befristet, im anderen Fall auf Dauer angelegt ist (vgl. EuGH 8. September 2011 - C-177/10 - [Rosado Santana] Rn. 69 f., NZA 2011, 1219; 18. Oktober 2012 - C-302/11 - [Valenza] Rn. 44 ff., NZA 2013, 261) .

    Eine Rechtfertigung kann aufgrund der besonderen Art der Aufgaben, zu deren Erfüllung befristete Verträge geschlossen worden sind, und deren Wesensmerkmal oder aufgrund der Verfolgung eines legitimen sozialpolitischen Ziels in Betracht kommen (EuGH st. Rspr. seit 13. September 2007 - C-307/05 - [Del Cerro Alonso] Rn. 53, Slg. 2007, I-7109; zuletzt 18. Oktober 2012 - C-302/11 - [Valenza] Rn. 51, NZA 2013, 261) .

    Ebenso wenig kann die bloße Tatsache, dass nach dem nationalen Recht ein neues Arbeitsverhältnis begründet worden ist, einen sachlichen Grund iSv. Paragraf 4 der Rahmenvereinbarung darstellen (EuGH 18. Oktober 2012 - C-302/11 - [Valenza] Rn. 65, NZA 2013, 261) .

    In all diesen Fällen hat der Gerichtshof der Europäischen Union angenommen, dass die Ziele der Rahmenvereinbarung und der Grundsatz der Nichtdiskriminierung in Paragraf 4 der Rahmenvereinbarung leerliefen und die für die befristet Beschäftigten bestehende ungünstige Situation fortgeschrieben würde, wenn letztlich der bloße Rechtscharakter der früheren Beschäftigungsverhältnisse die Ungleichbehandlung rechtfertigen könnte (zuletzt EuGH 18. Oktober 2012 - C-302/11 - [Valenza] Rn. 52, 65, aaO) .

  • EuGH, 13.09.2007 - C-307/05

    Del Cerro Alonso - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 der Rahmenvereinbarung über

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 524/11
    Deshalb muss Paragraf 4 der Rahmenvereinbarung als Ausdruck eines Grundsatzes des Sozialrechts der Union verstanden werden, der nicht restriktiv ausgelegt werden darf (st. Rspr. seit EuGH 13. September 2007 - C-307/05 - [Del Cerro Alonso] Rn. 37 f., Slg. 2007, I-7109) .

    Eine Rechtfertigung kann aufgrund der besonderen Art der Aufgaben, zu deren Erfüllung befristete Verträge geschlossen worden sind, und deren Wesensmerkmal oder aufgrund der Verfolgung eines legitimen sozialpolitischen Ziels in Betracht kommen (EuGH st. Rspr. seit 13. September 2007 - C-307/05 - [Del Cerro Alonso] Rn. 53, Slg. 2007, I-7109; zuletzt 18. Oktober 2012 - C-302/11 - [Valenza] Rn. 51, NZA 2013, 261) .

    (b) Dagegen kann die unterschiedliche Behandlung befristet Beschäftigter und Dauerbeschäftigter nicht allein damit gerechtfertigt werden, dass sie in einer allgemeinen, abstrakten Regelung des nationalen Rechts, etwa in einem Gesetz oder einem Tarifvertrag, vorgesehen ist (EuGH st. Rspr. seit 13. September 2007 - C-307/05 - [Del Cerro Alonso] Rn. 57, Slg. 2007, I-7109) .

  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 64/03

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 524/11
    Diese Rechtsprechung geht letztlich auf die Entscheidung des Senats vom 11. Dezember 2003 (- 6 AZR 64/03 - BAGE 109, 110) zurück.

    Im Anschluss an eine als wirksam geltende Befristung könne die Begründung eines Dauerarbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen erfolgen (BAG 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - Rn. 49 ff., aaO) .

  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 496/10

    Stufenzuordnung - Anwendbarkeit des TVÜ-Länder

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 524/11
    cc) Der Senat hat in seiner Rechtsprechung zur Eingruppierung und Stufenzuordnung von Beschäftigten, die nach Ablauf einer Befristung neu eingestellt worden sind (zuletzt 18. Januar 2012 - 6 AZR 496/10 - Rn. 24 ff., AP TVÜ § 1 Nr. 3 = EzTöD 310 TVÜ-Länder § 1 Abs. 1 Nr. 1) , stets angenommen, § 4 Abs. 2 TzBfG verbiete nur eine Ungleichbehandlung während der Dauer der Befristung und schütze Arbeitnehmer, die im Anschluss an ein befristetes Arbeitsverhältnis ein neues Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber eingehen, nicht vor einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen.

    ee) Durch diese Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist der bisherigen Argumentation des Senats, die auf der Annahme beruhte, die Parteien seien nach dem Ende einer wirksamen Befristung bei der Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses in der Gestaltung der Arbeitsbedingungen frei und an frühere Abmachungen nicht gebunden (BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 496/10 - Rn. 27, AP TVÜ § 1 Nr. 3 = EzTöD 310 TVÜ-Länder § 1 Abs. 1 Nr. 1) , die Grundlage entzogen.

  • EuGH, 22.12.2010 - C-444/09

    Gavieiro Gavieiro - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 der

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 524/11
    Geeignet sind dabei nur solche Kriterien, die nicht allgemein und abstrakt auf die Beschäftigungsdauer abstellen (EuGH 22. Dezember 2010 - C-444/09 ua. - [Gavieiro Gavieiro] Rn. 57, Slg. 2010, I-14031) .

    Auch reicht der bloße Umstand, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis vorliegt, als sachlicher Grund nicht aus (EuGH 22. Dezember 2010 - C-444/09 ua. - [Gavieiro Gavieiro] Rn. 56, Slg. 2010, I-14031) .

  • EuGH, 08.09.2011 - C-177/10

    Wird für die Beförderung von Berufsbeamten im Wege einer internen Ausschreibung

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 524/11
    Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (EuGH 8. September 2011 - C-177/10 - [Rosado Santana] Rn. 65, NZA 2011, 1219) .

    Der einzige Unterschied zwischen diesen Arbeitnehmern besteht darin, dass in einem Fall die Rechtsbeziehung mit dem Arbeitgeber befristet, im anderen Fall auf Dauer angelegt ist (vgl. EuGH 8. September 2011 - C-177/10 - [Rosado Santana] Rn. 69 f., NZA 2011, 1219; 18. Oktober 2012 - C-302/11 - [Valenza] Rn. 44 ff., NZA 2013, 261) .

  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 462/10

    Berechnung der Ausgleichszahlung nach dem TV UmBw

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 524/11
    Ausgehend von dieser Berechnungsweise waren die Kosten zu quotieren (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 22, AP TV UmBw § 6 Nr. 3) .
  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 467/92

    Klagefrist; eventuelle subjektive Klagehäufung

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 524/11
    Es ist ein Gebot der Rechtssicherheit, Rechtskundige bei Prozesserklärungen, die derart eindeutig abgegeben werden, beim Wort zu nehmen (vgl. BAG 31. März 1993 - 2 AZR 467/92 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 73, 30; vgl. auch BFH st. Rspr. seit 9. Juni 1986 - IX B 90/85 - BFHE 146, 395; vgl. auch BVerwG 30. April 1985 - 3 CB 35.84 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 231) .
  • BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 632/08

    Anwendbarkeit des TVÜ-VKA

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 524/11
    Ausgehend von dieser Vergleichsgruppenbildung hat er eine Verletzung von § 4 Abs. 2 TzBfG ebenso verneint wie einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG (seit Urteil vom 27. November 2008 - 6 AZR 632/08 - Rn. 20 ff., BAGE 128, 317) .
  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 524/11
    Die Tarifvertragsparteien sind davon ausgegangen, dass die Beschäftigten durch die Ausübung der ihnen übertragenen Tätigkeit laufend Kenntnisse und Erfahrungen sammeln, die die Arbeitsqualität und -quantität verbessern (vgl. für den TVöD BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - Rn. 35, BAGE 137, 80) .
  • BFH, 09.06.1986 - IX B 90/85

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wesentlicher Verfahrensmangel - Umdeutung -

  • BVerwG, 30.04.1985 - 3 CB 35.84
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 25/00

    Auslegung einer tarifvertraglichen Besitzstandsregelung

  • BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 658/03

    Zuweisung unterwertiger Tätigkeit

  • BAG, 26.04.2005 - 1 ABR 1/04

    Mitbestimmung bei Ausgleich für Nachtarbeit

  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 180/09

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten im TV-L

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 382/09

    Stufenzuordnung bei der Einstellung - Anwendbarkeit des TVÜ-VKA

  • LAG Sachsen, 31.05.2011 - 7 Sa 71/10
  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 53/14

    Urlaub - Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen

    Die in dieser Vorschrift geregelten Diskriminierungsverbote stehen gemäß § 22 TzBfG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien (BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 23, BAGE 144, 263) .
  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 161/16

    Zuschläge für ungeplante Überstunden iSv. § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K

    Lässt eine Tarifnorm eine Auslegung zu, die zu einem mit höherrangigem Recht zu vereinbarenden Ergebnis führt, ist sie in diesem Sinn anzuwenden (vgl. BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1088/12 - Rn. 21; 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 19 mwN, BAGE 144, 263) .
  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1088/12

    Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L - schädliche Unterbrechung -

    Unerheblich ist dagegen, ob die Berufserfahrung in einem oder in mehreren Arbeitsverhältnissen erworben worden ist (BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 35) .

    b) Berücksichtigungsfähig ist grundsätzlich auch die einschlägige Berufserfahrung, die in Arbeitsverhältnissen erworben worden ist, die kürzer als ein Jahr gedauert haben (vgl. BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 35; aA Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TV-L Stand Oktober 2013 Teil II § 16 Rn. 44) .

    Lässt eine Tarifnorm eine solche Auslegung zu, ist sie in diesem Sinne anzuwenden (vgl. BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 19) .

    Auch für befristet Beschäftigte sind Berufserfahrungen, die vor einer nach der Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L schädlichen Unterbrechung erworben worden sind, nicht nach § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L zu berücksichtigen (vgl. BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 18, 35) .

  • BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 459/16

    Stufenaufstieg nach § 16 Abs. 3 TVöD-V

    Die Tarifvertragsparteien haben nicht zwischen Neueinstellungen und Wiedereinstellungen unterschieden (vgl. im Einzelnen für § 16 Abs. 2 TV-L: BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 432/14 - Rn. 17 ff.; 3. Juli 2014 - 6 AZR 1088/12 - Rn. 24; 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 15 ff.; 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 8 ff., BAGE 144, 263; für § 16 Abs. 2 TVöD-AT (VKA) BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 382/09 - Rn. 17 ff.) .

    Solchen mehrfach befristet beschäftigten Arbeitnehmern wird nur durch eine Addition der Dauer ihrer Arbeitsverhältnisse ermöglicht, dass ihre Berufserfahrung für den Stufenaufstieg berücksichtigt werden kann, solange es nicht zu einer schädlichen Unterbrechung kommt (vgl. für § 16 Abs. 2 und Abs. 3 TV-L: BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 14, BAGE 144, 263; 23. September 2010 - 6 AZR 180/09 - Rn. 16, BAGE 135, 313) .

    Es kommt nicht darauf an, ob die Einstellung erneut befristet erfolgt oder ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet wird (vgl. für § 16 Abs. 2 und Abs. 3 TV-L BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 18 mwN, BAGE 144, 263) .

    Lässt eine Tarifnorm eine Auslegung zu, die zu einem mit höherrangigem Recht zu vereinbarenden Ergebnis führt, ist sie in diesem Sinn anzuwenden (vgl. BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1088/12 - Rn. 21; 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 19 mwN, BAGE 144, 263) .

    Die bei der Stufenzuordnung nicht verbrauchten Restlaufzeiten könnten für den Stufenaufstieg nach § 16 Abs. 3 Satz 1 TVöD-V nicht berücksichtigt werden (vgl. BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 21 mwN, BAGE 144, 263) .

    Mit § 4 Abs. 2 Satz 3 TzBfG wird Paragraf 4 Nr. 4 der am 18. März 1999 geschlossenen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge umgesetzt, die im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge enthalten ist (Rahmenvereinbarung; vgl. BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 24, BAGE 144, 263) .

    Eine solche Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte untersagt § 4 Abs. 2 Satz 3 TzBfG in Umsetzung von Paragraf 4 Nr. 4 der Rahmenvereinbarung (vgl. für § 16 Abs. 2 und Abs. 3 TV-L BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 28, BAGE 144, 263 in Abkehr von der früheren st. Rspr.: sh. zuletzt BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 496/10 - Rn. 24 ff.; 27. Januar 2011 - 6 AZR 382/09 - Rn. 18 f., 20 ff.) .

    Der einzige Unterschied zwischen diesen Arbeitnehmergruppen besteht darin, dass die Rechtsbeziehung mit dem Arbeitgeber im einen Fall befristet, im anderen Fall auf Dauer angelegt ist (vgl. EuGH 18. Oktober 2012 - C-302/11 bis C-305/11 - [Valenza ua.] Rn. 44 ff.; 8. September 2011 - C-177/10 - [Rosado Santana] Rn. 69 f., Slg. 2011, I-7907; BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 30, BAGE 144, 263) .

    Paragraf 4 der Rahmenvereinbarung ist deshalb auch auf Folgearbeitsverhältnisse, unabhängig davon, ob sie befristet oder unbefristet sind, und auf die unterschiedlichsten Formen der in früheren Arbeitsverhältnissen erworbenen sog. Anwartschaften anzuwenden (vgl. BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 33, BAGE 144, 263) .

    Die Tarifvertragsparteien sind davon ausgegangen, dass die Beschäftigten durch die Ausübung der ihnen übertragenen Tätigkeit laufend Kenntnisse und Erfahrungen sammeln, die die Arbeitsqualität und Arbeitsquantität verbessern (vgl. für den TV-L: BAG 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 - Rn. 21, BAGE 148, 1; 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 34, BAGE 144, 263; für den TVöD-AT (VKA) BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - Rn. 35, BAGE 137, 80) .

    Unabhängig davon gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Tarifvertragsparteien den Personenkreis der befristet Beschäftigten entgegen dem Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 2 TzBfG gegenüber unbefristet Beschäftigten zurücksetzen wollten (vgl. für § 16 Abs. 2 und Abs. 3 TV-L BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 34, BAGE 144, 263) .

    Im Rahmen ihrer Einschätzungsprärogative haben sie den unschädlichen Zeitraum für den Personenkreis, der dem der Klägerin entspricht, auf sechs Monate festgelegt (vgl. BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 35, BAGE 144, 263) .

    (2) Die Tarifvertragsparteien des TVöD-V sind ebenso wie die Tarifvertragsparteien des TV-L davon ausgegangen, dass Arbeitnehmer durch die Ausübung identischer Tätigkeiten laufend Kenntnisse und Erfahrungen sammeln, die die Arbeitsgüte und Arbeitsmenge verbessern (vgl. für den TV-L BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 34, BAGE 144, 263; für den TVöD-AT (VKA) BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - Rn. 35, BAGE 137, 80) .

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 221/15

    Erwerbsminderungsrente - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die Tarifvertragsparteien mit § 33 Abs. 3 TVöD-AT hinter den verfassungsrechtlichen Anforderungen zurückbleiben und damit eine rechtswidrige Bestimmung schaffen wollten (zur Vermutung eines gesetzes- und verfassungskonformen Regelungswillens vgl. BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 19, BAGE 144, 263) .
  • BAG, 12.03.2015 - 6 AZR 82/14

    Klageverzicht in einem Formularaufhebungsvertrag

    Rechtskundige sind bei den von ihnen abgegebenen Erklärungen grundsätzlich beim Wort zu nehmen (vgl. BFH 14. Juni 2011 - V B 24/10 - Rn. 14; für Prozesserklärungen: BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 36, BAGE 144, 263; vgl. auch BVerfG 25. Januar 2014 - 1 BvR 1126/11 - Rn. 26) .
  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 964/11

    Stufenzuordnung bei Einstellung eines zuvor befristet Beschäftigten auf einer

    Das gilt auch für die wiederholte Einstellung von zuvor befristet Beschäftigten (zuletzt BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 8 ff.) .

    aa) Neben den bereits angeführten Argumenten (BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 9 ff.; 27. Januar 2011 - 6 AZR 382/09 - Rn. 17 ff.) spricht insbesondere im Tarifbereich der TdL (ebenso wie bei § 16 Abs. 2 Satz 2 TVöD-AT (Bund) im Tarifbereich des Bundes) der tarifliche Regelungszusammenhang für das vom Senat entwickelte Verständnis des Begriffs der "Einstellung".

    cc) Schließlich ist die von der Gegenmeinung befürwortete Auslegung bzw. die zwingende Anwendung der "Kann"-Bestimmungen des § 16 Abs. 2a TVöD-AT (VKA) bzw. § 16 Abs. 3a TVöD-AT (Bund) auch nicht erforderlich, um die von § 4 Abs. 2 Satz 3 TzBfG verlangte diskriminierungsfreie Stufenzuordnung (dazu BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 -) auch in den Tarifbereichen der VKA und im Tarifbereich des Bundes (dort für die Entgeltgruppen 2 bis 8) sicherzustellen (so aber Fieberg in Fürst GKÖD Bd. IV Stand Juli 2013 E § 16 Rn. 16c f.) .

    Befristet Beschäftigte dürfen bei der Berücksichtigung der in früheren befristeten Arbeitsverhältnissen erworbenen einschlägigen Berufserfahrung nicht gegenüber unbefristet Beschäftigten benachteiligt werden (BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 20 ff.) .

    Verrichten Arbeitnehmer in mehreren befristeten Arbeitsverhältnissen identische Aufgaben wie Dauerbeschäftigte, erwerben sie dieselbe Berufserfahrung (vgl. BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 30) .

    Diesem Gebot haben die Tarifvertragsparteien bei gesetzeskonformer Auslegung des § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L Rechnung getragen (BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 -) .

    Durch § 4 Abs. 2 TzBfG bzw. Paragraf 4 der Rahmenvereinbarung soll verhindert werden, dass befristete Arbeitsverhältnisse von einem Arbeitgeber dazu benutzt werden, diesen Arbeitnehmern Rechte vorzuenthalten, die Dauerbeschäftigten zuerkannt werden (vgl. BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 28) .

  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 232/17

    Stufenzuordnung gemäß § 16 TV-L - Zulässigkeit der Privilegierung der beim selben

    Befristet Beschäftigte dürfen bei der Berücksichtigung der in früheren befristeten Arbeitsverhältnissen mit demselben Bundesland erworbenen einschlägigen Berufserfahrung nicht gegenüber unbefristet Beschäftigten benachteiligt werden (BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 432/14 - Rn. 23; 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 27; 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 20 ff., BAGE 144, 263) .

    Verrichten Arbeitnehmer in mehreren befristeten Arbeitsverhältnissen identische Aufgaben wie Dauerbeschäftigte, erwerben sie dieselbe Berufserfahrung (vergleiche BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 30, BAGE 144, 263) .

    Werden zuvor befristet Beschäftigte von einem Bundesland für dieselbe oder eine gleichwertige Tätigkeit wieder eingestellt (sogenannte "horizontale Wiedereinstellung", vergleiche BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 28, BAGE 144, 263) , gebietet nach der Rechtsprechung des vorlegenden Senats § 4 Abs. 2 Satz 3 TzBfG bei der deswegen erforderlichen Stufenzuordnung die uneingeschränkte Berücksichtigung der erworbenen einschlägigen Berufserfahrung.

    Mit ihr wird Paragraph 4 Nr. 4 der Rahmenvereinbarung umgesetzt (BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 24, BAGE 144, 263) .

    Dieses Gebot ist bei gesetzeskonformer Auslegung des § 16 Abs. 3 Satz 1 TV-L auch bei dem Zeitpunkt des Stufenaufstiegs berücksichtigt (vergleiche BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 35, BAGE 144, 263) .

    Vielmehr ist die Restlaufzeit auf die Stufenlaufzeit anzurechnen (grundlegend BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 18, BAGE 144, 263) .

  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

    Für die Begriffsbestimmung ist maßgeblich, welche Bedeutung die Tarifvertragsparteien dem Begriff im jeweiligen Regelungszusammenhang geben wollen (vgl. BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 9) .

    bb) Der Senat hat es auch für vereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz gehalten, dass Zeiten einschlägiger Berufserfahrung aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bei der Stufenzuordnung nicht ebenso berücksichtigt werden wie Zeiten einschlägiger Berufserfahrung bei ununterbrochenem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit diesem Arbeitgeber (vgl. BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 9; 27. Januar 2011 - 6 AZR 382/09 - Rn. 26) .

    In diesem Fall besteht gewissermaßen ein einheitliches, fortgesetztes Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 28; 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 30) .

  • BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 836/16

    Stufenzuordnung im TVöD (VKA) unter Berücksichtigung früherer befristeter

    Eine solche Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte untersagt § 4 Abs. 2 Satz 3 TzBfG in Umsetzung von Paragraf 4 Nr. 4 der Rahmenvereinbarung (vgl. für § 16 Abs. 3 Satz 1 TVöD-V BAG 27. April 2017 - 6 AZR 459/16 - Rn. 23; für § 16 Abs. 3 TV-L BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 28, BAGE 144, 263) .

    Daher ist Vergleichsgruppe die Gruppe der ohne rechtliche Unterbrechung tätigen Dauerbeschäftigten, nicht diejenige der nach einer rechtlichen Unterbrechung wieder eingestellten, zuvor unbefristet Beschäftigten (BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 29, BAGE 144, 263, auch zur früheren, mit dieser Entscheidung ausdrücklich aufgegebenen Rechtsprechung) .

    d) Für die nur limitierte Berücksichtigung der erworbenen Berufserfahrung in § 16 Abs. 2 Satz 2 TVöD-B bei den zuvor befristet beschäftigten Arbeitnehmern gibt es keinen sachlichen Grund (zu den diesbezüglichen Anforderungen vgl.: EuGH 20. September 2018 - C-466/17 - [Motter] Rn. 36 ff. mwN; 25. Juli 2018 - C-96/17 - [Vernaza Ayovi] Rn. 37 ff.; BAG 27. April 2017 - 6 AZR 459/16 - Rn. 25 ff. mwN; 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 32 f., BAGE 144, 263) , der diese unterschiedliche Behandlung rechtfertigte.

    Unabhängig davon gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Tarifvertragsparteien den Personenkreis der befristet Beschäftigten entgegen dem Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 2 TzBfG gegenüber unbefristet Beschäftigten zurücksetzen wollten (vgl. für § 16 Abs. 3 Satz 1 TVöD-V BAG 27. April 2017 - 6 AZR 459/16 - Rn. 28; für § 16 Abs. 2 und Abs. 3 TV-L BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 34, BAGE 144, 263) .

    Im Rahmen ihrer Einschätzungsprärogative haben sie den unschädlichen Zeitraum für den Personenkreis, der dem der Klägerin entspricht, auf sechs Monate festgelegt (vgl. BAG 27. April 2017 - 6 AZR 459/16 - Rn. 30; 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 35, BAGE 144, 263) .

  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 843/15

    Stufenzuordnung und Arbeitnehmerfreizügigkeit

  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 432/14

    Stufenzuordnung nach dem TV-L - befristetes Arbeitsverhältnis - unbefristete

  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1067/12

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung im Anschluss an eine vorübergehende

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 571/12

    Stufenzuordnung bei Vorbeschäftigung in Teilzeit

  • BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 915/12

    Versetzung - Auswahl beim sog. Entfristungsüberhang

  • BAG, 29.04.2021 - 6 AZR 232/17

    Stufenzuordnung TV-L - Freizügigkeit - Gleichbehandlung

  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 33/17

    Stufenzuordnung im Hochschulbereich nach TV-L

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 295/12

    Ausschluss ordentlicher Kündigungen - Altersdiskriminierung

  • BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 429/15

    Urlaubsentgelt nach dem TV-Ärzte/VKA

  • BAG, 19.12.2019 - 6 AZR 563/18

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.10.2015 - 5 Sa 660/15

    Einstufung - einschlägige Berufserfahrung - Unterbrechung - mittelbare

  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 142/14

    Übergang gemäß § 6c SGB II - Stufenzuordnung

  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 244/16

    Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 TV-L - Zulässigkeit der Privilegierung der beim

  • BAG, 21.03.2018 - 7 AZR 408/16

    Befristung - Zustimmung des Personalrats - Berücksichtigung förderlicher Zeiten

  • BAG, 29.06.2022 - 6 AZR 475/21

    Stufenzuordnung nach TV-L bei Einstellung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 03.05.2016 - 6 Sa 150/15

    Vorbeschäftigungszeiten - Eingruppierung

  • LAG Düsseldorf, 22.01.2016 - 6 Sa 901/15

    Stufenlaufzeiten nach § 16 Abs. 3 TV-L; Anrechnung einschlägiger

  • LAG Düsseldorf, 06.03.2018 - 14 Sa 849/17

    Zulässigkeit einer Ungleichbehandlung bei der Stufenzuordnung zwischen neu

  • LAG Niedersachsen, 05.09.2019 - 4 Sa 5/19

    Angemessenheit einer Altersgrenze in der betrieblichen Altersversorgung;

  • ArbG Magdeburg, 08.04.2015 - 3 Ca 2449/14

    Anrechnung von Restlaufzeiten aus ununterbrochener, befristeter Vorbeschäftigung

  • LAG Sachsen, 30.11.2016 - 8 Sa 401/16

    Anrechnung von Berufserfahrung und Restlaufzeiten bei der Stufenzuordnung eines

  • LAG Hessen, 14.06.2016 - 13 Sa 676/15

    § 16 Abs. 2 und 3 TV-H ist im Wissenschaftsbereich dahingehend auszulegen, dass

  • BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 39/19

    Berechnung eines tariflichen Krankengeldzuschusses

  • ArbG Emden, 14.11.2018 - 1 Ca 361/18

    Altersgrenze; Altersversorgung; befristet; Gleichbehandlung; Versorgungsordnung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 03.05.2016 - 6 Sa 49/15

    Tarifliche Eingruppierung - Stufenlaufzeit - korrigierende Rückgruppierung

  • LAG Köln, 15.09.2017 - 4 Sa 148/17

    Eingruppierung einer angestellten Lehrkraft, die die Voraussetzungen für die

  • BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 245/16

    Stufenzuordnung gemäß § 9 Abs. 1 DVO.EKD aF

  • LAG Baden-Württemberg, 04.12.2017 - 1 Sa 4/17

    Stufenzuordnung nach dem TV-L - einschlägige Berufserfahrung - Lehrer -

  • LAG Hessen, 19.07.2016 - 13 Sa 554/15

    Die erstmalige Stufenzuordnung bei der Einstellung richtet sich über § 14 Abs. 2

  • LAG Köln, 20.11.2013 - 5 Sa 317/13

    Diskriminierung und objektive Eignung

  • BAG, 29.06.2022 - 6 AZR 411/21

    Garantiebetrag - Endstufe der Entgeltgruppe - TVöD (VKA)

  • BAG, 12.05.2016 - 6 AZR 300/15

    Höhe der persönlichen Zulage gemäß § 23 Abs. 5 TV-N Hessen nach vorübergehender

  • BAG, 15.01.2015 - 6 AZR 650/13

    Stufenaufstieg im TV-N Hessen

  • LAG Hamm, 07.07.2016 - 8 Sa 334/16

    Stufenzuordnung; Überleitung; Einstellung; horizontale Wiedereinstellung;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2020 - 6 Sa 208/19

    Berechnung des Urlaubsentgelts - Tarifvertrag - Referenzzeitraum

  • LAG Hessen, 29.10.2018 - 17 Sa 671/17

    Auslegungsgrundsätze zum normativen Teil von Tarifverträgen

  • LAG Hessen, 31.01.2019 - 11 Sa 870/18

    Gleichheitsgrundsatz verlangt Berücksichtigung der Lebensverhältnisse

  • LAG Hessen, 17.12.2018 - 17 Sa 1670/17

    Die in § 20 Abs. (1) lit. a) "Manteltarifvertrag Nr. 2 für das Kabinenpersonal in

  • LAG Hessen, 17.12.2018 - 17 Sa 1693/17

    Die in § 20 Abs. (1) lit. a) "Manteltarifvertrag Nr. 2 für das Kabinenpersonal in

  • LAG Hessen, 26.11.2018 - 17 Sa 397/17
  • BAG, 10.04.2019 - 4 AZR 587/17

    Auslegung einer Tarifregelung - persönlicher Geltungsbereich - Stufenzuordnung

  • ArbG Bonn, 30.04.2015 - 7 Ca 2948/14

    Anforderungen an die richtige Einstufung eines Sachbearbeiters in die

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2020 - 6 Sa 361/19

    Baugewerbe - (Nicht-) Ausübung des Kürzungsrechts nach § 17 Abs. 1 BEEG -

  • LAG Sachsen, 21.09.2021 - 3 Sa 345/20

    Stufenzuordnung - einschlägige Berufserfahrung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.03.2019 - 6 Sa 334/18

    Tarifliche Stufenzuordnung - einschlägige Berufserfahrung -

  • LAG Hamm, 14.07.2021 - 3 Sa 1506/20

    Stufenzuordnung in § 16 Abs. 2 TV-L Korrigierende Rückgruppierung auch bei der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2013 - 26 Sa 667/13

    Tarifvertraglicher Kündigungsschutz eines Auszubildenden (Wahlbewerber) während

  • ArbG Bielefeld, 31.03.2022 - 1 Ca 2321/21
  • LAG Sachsen, 29.07.2020 - 5 Sa 72/20

    Einstellung i.S.d. § 16 Abs. 2 TV-L ; Anrechnung früherer Tätigkeitszeiten gem. §

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2018 - 8 Sa 62/18

    Eingruppierung eines Kameramanns - VergGr 7 Vergütungs-TV ZDF - Darlegungs- und

  • LAG Köln, 13.07.2017 - 7 Sa 1031/16

    Eingruppierung, hier: Stufenzuordnung; Lehrerin; Schulformenwechsel;

  • LAG Sachsen, 24.09.2015 - 8 Sa 209/15

    Auslegung des TV-L hinsichtlich der Stufenzuordnung bei mehreren vorherigen

  • LAG Hamm, 02.07.2013 - 12 Sa 451/13

    Gesetzlicher Arbeitgeberwechsel nach § 6c SGB II

  • ArbG Kassel, 30.04.2015 - 3 Ca 470/14

    Bei einer Stufenzuordnung bei der Einstellung gem. § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-H sind

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