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   BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 32/12   

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https://dejure.org/2013,26828
BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 32/12 (https://dejure.org/2013,26828)
BAG, Entscheidung vom 11.06.2013 - 1 ABR 32/12 (https://dejure.org/2013,26828)
BAG, Entscheidung vom 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 (https://dejure.org/2013,26828)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 145, 211
  • NJW 2013, 3533
  • NZA 2013, 1363
  • BB 2013, 2611
  • JR 2014, 411
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 5/11

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 32/12
    Entsprechend diesem Ordnungszweck soll eine nach § 97 Abs. 1 ArbGG antragsberechtigte Gewerkschaft oder Stelle klären können, ob die Vereinigung, deren Tarifzuständigkeit umstritten ist, in der Lage ist, für ihre Mitglieder eine normative Regelung von Arbeitsbedingungen herbeizuführen (BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 45) .

    Zulässig ist es auch, die Tarifzuständigkeit für die Arbeitnehmer von konkret bezeichneten Unternehmen zu beanspruchen (BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 53) .

    Diese müssen für die handelnden Organe der Vereinigung selbst, für den sozialen Gegenspieler und für Dritte zuverlässig zu ermitteln sein, weil sie die Grenze wirksamen Handelns der Vereinigung bilden (BAG 17.   April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 54) .

    Durch ein bloßes Tätigwerden außerhalb des satzungsgemäßen Organisationsbereichs kann dieser nicht erweitert und eine nach der Satzung fehlende Tarifzuständigkeit nicht begründet werden (BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 55) .

    Es bindet die Tarifzuständigkeit zudem nicht an eine eigene Festlegung der Gewerkschaft, sondern an das Handeln ihrer Mitglieder oder Dritter (BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 59 - 64) .

    Die Tarifzuständigkeit der DHV kann daher nicht allein durch dessen namentliche Bezeichnung im Anhang zu § 2 DHV-Satzung 2009 begründet werden (BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 65 - 69) .

    Mit dieser Satzungsänderung hat die DHV den Senatsentscheidungen vom 10. Februar 2009 (- 1 ABR 36/08 - BAGE 129, 322) und vom 17. April 2012 (- 1 ABR 5/11 -) Rechnung getragen und ihren Organisationsbereich unabhängig von einem vorherigen Tätigwerden und einem Vertretensein in der Belegschaft festgelegt.

  • BAG, 10.02.2009 - 1 ABR 36/08

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 32/12
    Diese steht Vereinigungen zu, deren Tarifzuständigkeit sich in räumlicher und sachlicher Hinsicht zumindest teilweise mit der gerade umstrittenen Tarifzuständigkeit einer anderen Vereinigung deckt (BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 22, BAGE 129, 322) .

    Das gebietet die Rechtssicherheit (BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 27, 38, BAGE 129, 322) .

    Der DHV bleibe es jedoch unbenommen, ihre Zuständigkeit durch eine Satzungsänderung unter Benennung des erfassten Personenkreises zu erstrecken (BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 36, 39, BAGE 129, 322) .

    (1) Eine Tarifzuständigkeit der DHV nach ihrer bis zum 12. Juni 2009 geltenden Satzung bestand nicht, weil deren Organisationsbereich nach der Senatsentscheidung vom 10. Februar 2009 (- 1 ABR 36/08 - BAGE 129, 322) nicht wirksam auf Arbeitnehmer außerhalb der kaufmännischen und verwaltenden Berufe erstreckt worden ist.

    Mit dieser Satzungsänderung hat die DHV den Senatsentscheidungen vom 10. Februar 2009 (- 1 ABR 36/08 - BAGE 129, 322) und vom 17. April 2012 (- 1 ABR 5/11 -) Rechnung getragen und ihren Organisationsbereich unabhängig von einem vorherigen Tätigwerden und einem Vertretensein in der Belegschaft festgelegt.

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 32/12
    Dies kann anders zu beurteilen sein, wenn der Antragsteller sein Begehren in zeitlicher Hinsicht beschränkt (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 33, BAGE 136, 302) oder eine ausschließlich vergangenheitsbezogene Feststellung erreichen will.

    Die Beteiligtenstellung setzt grundsätzlich voraus, dass die anzuhörenden Personen und Stellen von dem Verfahren nach § 97 Abs. 1 ArbGG in einer durch die Rechtsordnung geschützten Rechtsposition unmittelbar betroffen werden (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 58, BAGE 136, 302) .

  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 58/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

    Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 32/12
    Dieser kann nicht nach einzelnen Zeitabschnitten, sondern nur einheitlich bestimmt werden (vgl. BAG 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 - Rn. 8) .
  • BAG, 18.07.2006 - 1 ABR 36/05

    Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 32/12
    Im Zweifelsfall gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem gesetzeskonformen und praktikablen Satzungsverständnis führt (BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - Rn. 41, BAGE 119, 103) .
  • LAG Hamburg, 21.02.2012 - 4 TaBV 7/10

    Tarifzuständigkeit der Gewerkschaft DHV - Die Berufsgewerkschaft e. V. -

    Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 32/12
    Auf die Rechtsbeschwerde von ver.di wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 21. Februar 2012 - 4 TaBV 7/10 - aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht auf die Beschwerde der DHV den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 18. Juni 2010 - 13 BV 23/09 - in Bezug auf die Anträge zu 1.
  • BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 24/06

    Rechtliches Interesse an Entscheidung über Tarifzuständigkeit

    Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 32/12
    Anders als in den Verfahren um die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung sind die tariflichen Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite in einem Verfahren um die Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft nicht anzuhören (BAG 13. März 2007 - 1 ABR 24/06 - Rn. 12, BAGE 121, 362) .
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Für einen Antrag, der auf die rein vergangenheitsbezogene Feststellung der Unwirksamkeit einer AVE oder VO gerichtet ist, ohne dass die erstreckten Tarifnormen noch geschützte Rechtspositionen des Antragstellers beeinträchtigen, fehlt das erforderliche rechtliche Interesse (vgl. zu § 97 ArbGG: BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - Rn. 54, BAGE 145, 211; allgemein zum Beschlussverfahren BAG 20. April 1999 - 1 ABR 13/98 - zu B I 1 c aa der Gründe, BAGE 91, 235) .

    § 97 ArbGG lässt auch vergangenheitsbezogene Feststellungen zu (BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - Rn. 19, BAGE 145, 211) , soweit dafür ein Rechtsschutzinteresse besteht.

  • BAG, 19.12.2018 - 7 AZR 70/17

    Altersgrenze - Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts

    Dies ergibt die Auslegung der Vorschrift (vgl. zu den Grundsätzen der Gesetzesauslegung zB BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - Rn. 31, BAGE 145, 211) .
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Für einen Antrag, der auf die rein vergangenheitsbezogene Feststellung der Unwirksamkeit einer AVE oder VO gerichtet ist, ohne dass die erstreckten Tarifnormen noch geschützte Rechtspositionen des Antragstellers beeinträchtigen, fehlt das erforderliche rechtliche Interesse (vgl. zu § 97 ArbGG: BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - Rn. 54, BAGE 145, 211; allgemein zum Beschlussverfahren BAG 20. April 1999 - 1 ABR 13/98 - zu B I 1 c aa der Gründe, BAGE 91, 235) .

    § 97 ArbGG lässt auch vergangenheitsbezogene Feststellungen zu (BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - Rn. 19, BAGE 145, 211) , soweit dafür ein Rechtsschutzinteresse besteht.

  • BAG, 26.06.2018 - 1 ABR 37/16

    Tariffähigkeit der DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V. - Keine abschließende

    Außerdem war die Tarifzuständigkeit der DHV auf der Grundlage ihrer am 28./29. Oktober 2006 beschlossenen, ihrer vom 12. Juni 2009 bis zum 22. Februar 2011 sowie insoweit wortgleich ab dem 23. Februar 2011 geltenden Satzungen und ihrer Satzung vom 16./17. November 2012 Gegenstand von Verfahren und Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - BAGE 129, 322; 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - BAGE 141, 110 und 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - BAGE 145, 211) .

    Soweit der Senat dieses in früheren Entscheidungen ausdrücklich auch mit Bezug auf die Feststellungen der rechtlichen Eigenschaften in den Verfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 4, § 97 Abs. 1 ArbGG geprüft hat (vgl. etwa BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 23, BAGE 129, 322) , hat er hieran nicht festgehalten (BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - Rn. 22, BAGE 145, 211) .

    Das betrifft die für Arbeitnehmer außerhalb der kaufmännischen und verwaltenden Berufe geschlossenen Tarifverträge während der Geltungsdauer der Satzung 2006 sowie der bis 9. Januar 2013 gültigen Satzungen (zu den entsprechend fehlenden Tarifzuständigkeiten vgl. ausf. BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - BAGE 129, 322; 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - BAGE 141, 110 und 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - BAGE 145, 211) .

    aa) Die Verfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG dienen der Sicherung der durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Tarifautonomie (BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - Rn. 19, BAGE 145, 211) .

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Organisationsentscheidung

    Selbst wenn der Tarifvertrag mangels Tarifzuständigkeit der DHV "fehlerhaft" sein sollte (zur Problematik vgl. BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - BAGE 145, 211) , führte dies nicht dazu, dass die Bezugnahme unwirksam wäre oder ins Leere ginge.
  • BAG, 22.06.2021 - 1 ABR 28/20

    Keine Tariffähigkeit der DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V.

    Außerdem war die Tarifzuständigkeit der DHV auf der Grundlage ihrer Satzungen 2006, 2009, 2011 und 2012 Gegenstand von Verfahren und Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - BAGE 129, 322; 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - BAGE 141, 110; 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - BAGE 145, 211) .
  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12

    Einsichtsrecht in Bruttoentgeltlisten

    Hinzu kommt, dass medsonet zu keinem Zeitpunkt tariffähig war (BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 33/12 -) und der DHV jedenfalls bis zum 9. Januar 2013 nur für Arbeitnehmer in kaufmännischen oder verwaltenden Berufen tarifzuständig war (vgl. BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 -) .
  • BAG, 21.03.2018 - 10 ABR 62/16

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen im Baugewerbe

    Im Zweifel ist die Auslegung vorzuziehen, die zu einem gesetzeskonformen und praktikablen Satzungsverständnis führt (BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - Rn. 31, BAGE 145, 211) .
  • LAG Hamburg, 22.05.2020 - 5 TaBV 15/18

    Fehlende Tariffähigkeit der "DHV - Die Berufsgewerkschaft e. V." seit dem 21.

    Außerdem war die Tarifzuständigkeit der DHV auf der Grundlage ihrer am 28./29. Oktober 2006 beschlossenen, ihrer vom 12. Juni 2009 bis zum 22. Februar 2011 sowie insoweit wortgleich ab dem 23. Februar 2011 geltenden Satzungen und ihrer Satzung vom 16./17. November 2012 Gegenstand von Verfahren und Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - BAG, Beschluss vom 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - BAG, Beschluss vom 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 -).
  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 495/14

    Mindestlohn - Entgeltfortzahlung

    Dies ergibt eine Auslegung der Vorschrift (vgl. zu den Grundsätzen der Gesetzesauslegung zB BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - Rn. 31, BAGE 145, 211) .
  • LAG Hessen, 09.04.2015 - 9 TaBV 225/14

    § 97 Abs. 2 ArbGG n.F. ist nicht verfassungswidrig. Die Neue Assekuranz

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2015 - 26 Sa 1513/14

    Luftverkehrsbetrieb als Betrieb iSd. KSchG - Anwendbarkeit des § 15 KSchG auf

  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 66/12

    Tarifzuständigkeit - betriebsverfassungsrechtliche Normen - Arbeitszeit des

  • LAG Hessen, 04.09.2014 - 9 TaBV 91/14

    Tarifzuständigkeit - Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2021 - 7 SaGa 275/21

    Untersagung Streik im einstweiligen Verfügungsverfahren - Auslegung einer Satzung

  • BAG, 15.04.2015 - 10 AZR 250/14

    Amtszulage - Konrektorin einer Förderschule - Schülerzahl

  • LAG Bremen, 17.12.2015 - 2 Sa 53/15

    Anwendbarkeit des Kündigungsschutzes nach dem EuAdgG auf einen nicht gewählten

  • SG Nordhausen, 23.03.2017 - S 20 R 1235/14

    Bestimmung der Berechnungsgrundlage von Übergangsgeld - fiktives tarifliches

  • LAG Hessen, 18.08.2022 - 5 BVL 2/21
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