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   BAG, 25.09.2013 - 4 AZR 173/12   

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BAG, 25.09.2013 - 4 AZR 173/12 (https://dejure.org/2013,25391)
BAG, Entscheidung vom 25.09.2013 - 4 AZR 173/12 (https://dejure.org/2013,25391)
BAG, Entscheidung vom 25. September 2013 - 4 AZR 173/12 (https://dejure.org/2013,25391)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 9 Abs 3 GG, § 894 ZPO, § 1 TVG
    Anspruch auf Abschluss eines Tarifvertrags

  • IWW

    GG Art. 9 Abs. 3 ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 § 894 Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern (TVK) vom 31. Oktober 2009 § 19

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zum Abschluss eines bestimmten Tarifvertrags aus einer "Vorvereinbarung"; Verpflichtung der Tarifvertragsparteien zum Abschluss eines bestimmten Tarifvertrags gemäß § 19 TVK; Abschluss eines Tarifvertrages im Bereich Theater und Orchester

  • bag-urteil.com

    Anspruch auf Abschluss eines Tarifvertrags

  • Betriebs-Berater

    Anspruch auf Abschluss eines Tarifvertrags

  • rewis.io

    Anspruch auf Abschluss eines Tarifvertrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht eines Arbeitgeberverbandes zum Abschluss eines Tarifvertrags mit einer bestimmten Entgeltregelung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Pflicht einer Tarifvertragspartei zum Abschluss oder zur Verhandlung eines (bestimmten) Tarifvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsanspruch auf Abschluss eines Tarifvertrags

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anspruch auf Abschluss eines Tarifvertrags

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Anlehnung eines Tarifvertrags an Gehaltsentwicklung in einem anderen Bereich muss eindeutig formuliert sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Verpflichtung einer Koalition zum Abschluss eines konkreten Tarifvertrages

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kein Rechtsanspruch auf Abschluss eines bestimmten Tarifvertrags

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Rechtsanspruch auf Abschluss eines (bestimmten) Tarifvertrags

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Rechtsanspruch auf Abschluss eines (bestimmten) Tarifvertrags

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch auf Abschluss eines Tarifvertrags

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Anlehnung eines Tarifvertrags an Gehaltsentwicklung in einem anderen Bereich muss eindeutig formuliert sein

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Verhandlungspflicht statt Rechtsanspruch auf Tarifvertragsabschluss

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Gewerkschaft hat keinen Anspruch auf Abschluss eines bestimmten Tarifvertrags

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Abschluss eines bestimmten Tarifvertrags

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Rechtsanspruch auf Abschluss eines (bestimmten) Tarifvertrags - BAG verneint Rechtspflicht des Arbeitgeberverbandes zum Abschluss eines bestimmten Tarifvertrages

Besprechungen u.ä.

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Abschluss eines Tarifvertrags - eine Verhandlungsverpflichtung ist noch keine Zustimmungsverpflichtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 146, 133
  • ZIP 2013, 88
  • BB 2014, 1076
  • DB 2014, 1208
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 381/05

    Vorvertrag zum Tarifvertrag - Verurteilung zum Abschluss eines Tarifvertrages -

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 4 AZR 173/12
    Dies ist der Fall, wenn der Klageantrag den gesamten, nach der Vorstellung des Klägers erstrebten Vertragsinhalt erfasst (BAG 5. Juli 2006 - 4 AZR 381/05 - Rn. 31 mwN, BAGE 119, 1; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 190/08 - Rn. 53) .

    Dies kann in einem vorangegangenen Tarifvertrag (Henssler/Moll/Bepler Der Tarifvertrag Teil 3 Rn. 20) oder in einem gesonderten Vorvertrag der Parteien (BAG 5. Juli 2006 - 4 AZR 381/05 - Rn. 34 ff., BAGE 119, 1) geregelt worden sein.

    (3) Eine Verpflichtung zum Abschluss eines bestimmten Tarifvertrags aus einer "Vorvereinbarung" kann deshalb allenfalls angenommen werden, wenn der Inhalt des abzuschließenden Tarifvertrags so eindeutig ist, dass es nur eine einzige, der Vorgabe entsprechende Regelungsmöglichkeit gibt (vgl. zu einer solchen Eindeutigkeit aufgrund eines Vorvertrags den Sachverhalt zu BAG 5. Juli 2006 - 4 AZR 381/05 - BAGE 119, 1) .

    aa) Eine Klage auf Abgabe einer Willenserklärung, die einem Antrag zustimmt, der aus mehreren einzelnen Punkten besteht, ist nur dann begründet, wenn jeder der einzelnen im Vertrag enthaltenen Erklärungsbestandteile von der Verpflichtung des Beklagten erfasst wird (BAG 5. Juli 2006 - 4 AZR 381/05 - Rn. 80, BAGE 119, 1) .

  • BAG, 25.09.1997 - 6 AZR 77/96

    Anpassung der Grundvergütungen und Tätigkeitszulagen für Musiker in

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 4 AZR 173/12
    Fraglich kann im Übrigen auch sein, inwieweit Änderungen in anderen Bereichen auch als Änderungen des Arbeitsentgelts gelten (verneint für Arbeitszeitänderungen im Zusammenhang mit Vergütungserhöhungen BAG 25. September 1997 - 6 AZR 77/96 - und für zusätzliche freie Arbeitstage 15. November 1990 - 6 AZR 112/89 -) .

    Der Entscheidung vom 25. September 1997 (- 6 AZR 77/96 -) , auf die sich der Kläger besonders intensiv bezieht, lag die Frage zugrunde, welche Faktoren bei der "sinngemäßen Anpassung" einzubeziehen seien.

  • BAG, 15.11.1990 - 6 AZR 112/89
    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 4 AZR 173/12
    Fraglich kann im Übrigen auch sein, inwieweit Änderungen in anderen Bereichen auch als Änderungen des Arbeitsentgelts gelten (verneint für Arbeitszeitänderungen im Zusammenhang mit Vergütungserhöhungen BAG 25. September 1997 - 6 AZR 77/96 - und für zusätzliche freie Arbeitstage 15. November 1990 - 6 AZR 112/89 -) .

    Im Urteil vom 15. November 1990 (- 6 AZR 112/89 -) ging es darum, ob auch die Änderung der tariflichen Arbeitszeit für die nichtkünstlerischen Mitarbeiter eine Anpassungspflicht auslöst (vom BAG verneint) .

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 4 AZR 173/12
    Motive und subjektive Vorstellungen der Tarifvertragsparteien gehen daher nur insoweit in die Auslegung ein, als sie ihren Niederschlag im Wortlaut des Tarifvertrags gefunden haben (BAG 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 32, BAGE 124, 110; 22. Juni 2005 - 10 AZR 631/04 - zu II 1 der Gründe) .

    Auch der Begriff der "sinngemäßen Anpassung" erscheint auslegbar und könnte möglicherweise von den Gerichten im Hinblick auf den Wortlaut, den Sinn und den Zweck des Tarifvertrags und der anderen Faktoren des Auslegungskanons (vgl. dazu zB BAG 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 30, BAGE 124, 110; 9. April 2008 - 4 AZR 149/07 - Rn. 13) zu einer abschließenden Entscheidung sowohl darüber zugeführt werden, ob der tariflich vorgesehene Anlass einer Anpassungspflicht gegeben ist, als auch ob die zur Zustimmung des Vertragspartners gestellte Anpassungsregelung "sinngemäß" ist oder nicht.

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 190/08

    Gewerkschaftspluralität im Betrieb - Keine "Zwangstarifgemeinschaft

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 4 AZR 173/12
    Dies ist der Fall, wenn der Klageantrag den gesamten, nach der Vorstellung des Klägers erstrebten Vertragsinhalt erfasst (BAG 5. Juli 2006 - 4 AZR 381/05 - Rn. 31 mwN, BAGE 119, 1; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 190/08 - Rn. 53) .

    Dies sichert für die Koalitionen das Grundrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG noch einmal gesondert (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 190/08 - Rn. 51; ebenso die hM in der Lit., vgl. zB Löwisch/Rieble TVG 3. Aufl. § 1 Rn. 1311; Däubler/Reim/Nebe TVG 3. Aufl. § 1 Rn. 126) .

  • BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06

    Streik um Tarifsozialplan

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 4 AZR 173/12
    Insoweit verhält es sich ähnlich wie bei einem sog. Globalantrag im Beschlussverfahren, der bereits dann unbegründet ist, wenn er nur für eine einzige von ihm erfasste Konstellation unbegründet ist (vgl. dazu BAG 24. April 2007 - 1 AZR 252/06 - Rn. 25, BAGE 122, 134; 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364) .
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 4 AZR 173/12
    Insoweit verhält es sich ähnlich wie bei einem sog. Globalantrag im Beschlussverfahren, der bereits dann unbegründet ist, wenn er nur für eine einzige von ihm erfasste Konstellation unbegründet ist (vgl. dazu BAG 24. April 2007 - 1 AZR 252/06 - Rn. 25, BAGE 122, 134; 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364) .
  • BAG, 05.06.1996 - 10 AZR 610/95

    Wechselschichtzulage im Pflegedienst - Wechselschichtarbeit

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 4 AZR 173/12
    Dies setzt weiter voraus, dass nach den gesamten Umständen davon auszugehen ist, der Beklagte werde nach einer entsprechenden Feststellung die sich aus dem Rechtsverhältnis in der Folge ergebenden Leistungsansprüche erfüllen (BAG 5. Juni 1996 - 10 AZR 610/95 - für den öffentlichen Arbeitgeber) .
  • BGH, 12.01.2001 - V ZR 468/99

    Klage aus einem Vorvertrag

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 4 AZR 173/12
    Die vom Bundesgerichtshof in Einzelfällen vorgenommene Einschränkung dieses Grundsatzes (zB BGH 20. Juni 1986 - V ZR 212/84 - BGHZ 98, 130) ist vorliegend ohne Bedeutung, da hier das Angebot des Klägers nicht notariell beurkundungsbedürftig ist und bei einem Tarifvertrag - wie dargelegt - nur dann eine Abschlussverpflichtung angenommen werden kann, wenn sich der vollständige Inhalt der Vereinbarung eindeutig und unmittelbar aus der Verpflichtungsvereinbarung ergibt (vgl. dazu BGH 12. Januar 2001 - V ZR 468/99 - Rn. 11) .
  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 839/09

    Feststellungsinteresse - Vergangenheitsbezogene Feststellungsklage - fehlende

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 4 AZR 173/12
    Das rechtliche Interesse an der Erhebung der Feststellungsklage ist in der Regel zu verneinen, wenn eine Leistungsklage möglich ist (BAG 16. November 2011 - 4 AZR 839/09 - Rn. 23 mwN) .
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 522/04

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

  • BGH, 07.10.1983 - V ZR 261/81

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Annahme eines Angebots bei vollständig

  • BGH, 20.06.1986 - V ZR 212/84

    Klage aus Vorvertrag auf Abschluß des Hauptvertrages

  • BGH, 28.03.1996 - IX ZR 77/95

    Geltendmachung von Schadensersatzforderungen in Konkurs einer GmbH & Co. KG;

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage

  • BAG, 18.07.2006 - 1 ABR 36/05

    Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 44/11

    Änderungskündigung

  • LAG Köln, 06.01.2012 - 4 Sa 776/11

    Kann eine Gewerkschaft auf Abschluss eines Tarifvertrages klagen?

  • BAG, 03.05.2006 - 4 AZR 795/05

    Teilkündigung eines Anerkennungstarifvertrages

  • BAG, 22.06.2005 - 10 AZR 631/04

    Persönlicher Geltungsbereich eines Tarifvertrages

  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 371/10

    Feststellungsklage - "Verbandsklage" nach § 9 TVG

  • BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 717/10

    Normative oder schuldrechtliche Tarifregelung?

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 149/07

    Tarifvertragsauslegung

  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 271/02

    Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Klageantrag

  • BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Anfragebeschluss

  • BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

    Desgleichen können die Beschwerdeführenden nicht auf eine Klage auf Feststellung der Anwendung eines Tarifvertrags im Betrieb (vgl. BAG, Urteil vom 21. März 1978 - 1 AZR 11/76 -, juris, Rn. 53; Urteil vom 19. Juni 1984 - 1 AZR 361/82 -, juris, Rn. 41) oder auf Aufnahme von Tarifverhandlungen (vgl. BAG, Urteil vom 25. September 2013 - 4 AZR 173/12 -, juris, Rn. 23; stRspr) oder auf die Verbandsklage nach § 9 TVG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG (vgl. BAG, Urteil vom 4. Juli 2007 - 4 AZR 491/06 -, juris, Rn. 18) verwiesen werden.
  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

    Die IG Metall kann als Tarifvertragspartei frei entscheiden, zu welchen Bedingungen sie Tarifverträge abschließt (vgl. dazu BAG 25. September 2013 - 4 AZR 173/12 - Rn. 23; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 190/08 - Rn. 51) .
  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 433/19

    Betriebliche Altersversorgung - "Zusage einer Zusage"

    Das ist dann der Fall, wenn andere Rechtsschutzmittel billiger, sicherer, schneller oder wirkungsvoller die angestrebten Rechtsschutzziele des Klägers herbeiführen (vgl. BAG 25. September 2013 - 4 AZR 173/12 - Rn. 64, BAGE 146, 133; BGH 28. März 1996 - IX ZR 77/95  - zu I 4 a der Gründe) oder wenn ein Leistungsantrag objektiv schlechthin sinnlos ist, wenn also der Kläger unter keinen Umständen mit seinem prozessualen Begehren irgendeinen schutzwürdigen Vorteil erlangen kann (vgl. BAG 23. September 2014 - 9 AZR 1100/12 - Rn. 8; BGH 9. Juli 2009 - IX ZR 29/09  - Rn. 7) .
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