Rechtsprechung
BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 45/12 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
Berichtigung eines Einigungsstellenspruchs
- openjur.de
Berichtigung eines Einigungsstellenspruchs
- Bundesarbeitsgericht
Berichtigung eines Einigungsstellenspruchs
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 Abs 3 S 4 BetrVG, § 319 ZPO, § 1058 ZPO, § 126 Abs 3 BGB
Berichtigung eines Einigungsstellenspruchs - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Befugnis des Vorsitzenden zur Berichtigung der Niederschrift des Einigungsstellenspruchs
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Formunwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Vorsitzender darf nicht nachträglich korrigieren
- arbeitsrecht-hessen.de
Formunwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Vorsitzender darf nicht nachträglich korrigieren
- bag-urteil.com
Berichtigung eines Einigungsstellenspruchs
- rewis.io
Berichtigung eines Einigungsstellenspruchs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 76 Abs. 3; ZPO § 319; ZPO § 1058
Befugnis des Vorsitzenden zur Berichtigung der Niederschrift des Einigungsstellenspruchs - datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Einigungsstelle: Der Vorsitzende kann den Spruch der Einigungsstelle nicht allein berichtigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Berichtigung eines Einigungsstellenspruchs
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Oder, 08.12.2011 - 8 BV 39/11
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 5 TaBV 141/12
- BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 45/12
Papierfundstellen
- BAGE 147, 15
- MDR 2014, 597
- NZA 2014, 862
- DB 2014, 1027
- JR 2014, 498
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 31/09
Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs
Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 45/12
Fehlt es hieran, ist der von der Einigungsstelle zuvor beschlossene Spruch wirkungslos (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 31/09 - Rn. 19, BAGE 135, 377) .c) Maßgeblich für die Beurteilung der Formwirksamkeit ist der Zeitpunkt, in dem der Einigungsstellenvorsitzende den Betriebsparteien den Spruch mit der Absicht der Zuleitung iSd. § 76 Abs. 3 Satz 4 BetrVG übermittelt (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 31/09 - Rn. 18 f., BAGE 135, 377) .
Diese normative Wirkung erfordert aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit grundsätzlich einen von Anfang an formwirksamen Beschluss der Einigungsstelle (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 31/09 - Rn. 20, BAGE 135, 377) .
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 5 TaBV 141/12
E-Mail-Zusendung eines als PDF-Datei angehängten Einigungsstellenspruchs - …
Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 45/12
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. März 2012 - 5 TaBV 141/12 - wird zurückgewiesen. - BAG, 13.03.2012 - 1 ABR 78/10
Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement - Wirksamkeit eines …
Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 45/12
Ein in Form einer pdf-Datei übermittelter Einigungsstellenspruch genügt diesen Anforderungen deshalb auch dann nicht, wenn sich die Unterschrift des Einigungsstellenvorsitzenden darin in eingescannter Form befindet (BAG 13. März 2012 - 1 ABR 78/10 - Rn. 18 - 20, BAGE 141, 42) .
- BAG, 13.08.2019 - 1 ABR 6/18
Einigungsstellenspruch - Zuleitungsgebot - Gefährdungsbeurteilung
Die Einhaltung der gesetzlichen Schriftform ist daher Wirksamkeitsvoraussetzung eines Einigungsstellenspruchs (vgl. etwa BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 45/12 - Rn. 12 mwN, BAGE 147, 15) .Maßgeblich für die Beurteilung der Formwirksamkeit ist der Zeitpunkt, in dem der Einigungsstellenvorsitzende den Betriebsparteien den Spruch mit der Absicht der Zuleitung iSd. § 76 Abs. 3 Satz 4 BetrVG übermittelt (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 45/12 - Rn. 14, aaO) .
Eine rückwirkende Heilung durch erneute Zustellung aller Bestandteile des Spruchs ist daher nicht möglich (vgl. auch BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 45/12 - Rn. 14 und 17 mwN, BAGE 147, 15) .
- VGH Bayern, 03.12.2019 - 17 P 18.1852
Schriftformerfordernis des Einigungsstellenbeschlusses
Zwar ist das Einigungsstellenverfahren mit der Zustellung des Einigungsstellenbeschlusses gemäß Art. 71 Abs. 5 Satz 1 BayPVG regelmäßig abgeschlossen (BAG, B.v. 10.12.2013 - 1 ABR 45/12 - BAGE 147, 15 Rn. 14).Im Fall der rechtskräftigen Feststellung der Unwirksamkeit eines Einigungsstellenbeschlusses besteht die Einigungsstelle - außer im (hier nicht gegebenen) Sonderfall einer gerichtlichen Feststellung der Unzuständigkeit der Einigungsstelle - fort, weil sie ihren Auftrag, den Konflikt zwischen Dienststelle und Personalvertretung durch einen wirksamen Einigungsstellenbeschluss zu beenden, noch nicht erfüllt hat; eine neue Einigungsstelle ist deshalb nicht zu errichten (…BVerwG, B.v. 4.6.2010 - 6 PB 4.10 - NZA-RR 2010, 502 Rn. 4 m.w.N.; BAG, B.v. 30.1.1990 - 1 ABR 2/89 - BAGE 64, 117/131; B.v. 10.12.2013 - 1 ABR 45/12 - BAGE 147, 15 Rn. 14;… LAG RhPf, B.v. 12.4.2011 - 3 TaBV 6/11 - juris Rn. 31 m.w.N.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 17.10.2013 - OVG 60 PV 9.13 - PersV 2014, 139/141 m.w.N.).
Denn die normative Wirkung von Einigungsstellenbeschlüssen erfordert - wie gezeigt (siehe 1.1.5.) - aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit einen von Anfang an, also im Zeitpunkt der insoweit maßgeblichen Zustellung i.S.v. Art. 71 Abs. 5 Satz 1 BayPVG, formwirksamen Beschluss (…vgl. BAG, B.v. 14.9.2010 - 1 ABR 30/09 - NZA-RR 2011, 526 Rn. 19;… B.v. 5.10.2010 - 1 ABR 31/09 - BAGE 135, 377 Rn. 19 f.; B.v. 10.12.2013 - 1 ABR 45/12 - BAGE 147, 15 Rn. 16 f.).
- ArbG Düsseldorf, 13.12.2018 - 14 Ca 4264/18
Berichtigung des Tenors des Urteils wegen offensichtlicher Unrichtigkeit …