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   BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13   

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BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 (https://dejure.org/2014,9647)
BAG, Entscheidung vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 (https://dejure.org/2014,9647)
BAG, Entscheidung vom 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 (https://dejure.org/2014,9647)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 68 PersVG BY 1986, Art 73 Abs 1 PersVG BY 1986, Art 75 Abs 4 Nr 4 PersVG BY 1986, § 315 BGB, § 305 Abs 1 BGB
    Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflichten des Arbeitgebers hinsichtlich der Erfüllung eines leistungs- und ertragsorientierten Bonussystems

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum billigen Ermessen des Arbeitgebers bei einem auf der Ertragslage des Unternehmens wie auf der Leistung des Arbeitnehmers beruhenden Bonusanspruch

  • Betriebs-Berater

    Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung

  • bag-urteil.com

    Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten des Arbeitgebers hinsichtlich der Erfüllung eines leistungs- und ertragsorientierten Bonussystems

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ein arbeitsvertraglicher ?Freiwilligkeitsvorbehalt? unterliegt der Angemessenheitsprüfung nach § 305 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zielvereinbarungen - und der Leistungsbonus

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Leistungsbonus: Bezugnahme auf Dienstvereinbarung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zulässige Bonusregelung für Angestellte kann auf Bonusbudget basieren

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Bonusbudget muss billigem Ermessen Entsprechen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässige Bonusregelung für Angestellte kann auf Bonusbudget basieren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 147, 322
  • NJW 2014, 2464
  • NJW 2014, 8
  • ZIP 2014, 1241
  • MDR 2014, 907
  • NZA 2014, 595
  • BB 2014, 1396
  • DB 2014, 1203
  • JR 2015, 288
 
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Wird zitiert von ... (153)Neu Zitiert selbst (39)

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13
    Selbst wenn die Klausel nur darauf zielte, die Entstehung einer betrieblichen Übung zu verhindern (was im Hinblick auf die gesonderte Regelung in § 9 des Arbeitsvertrags zweifelhaft erscheint), wäre ihr Sinn die Festlegung der Bedeutung eines späteren Erklärungsverhaltens bereits im Vertrag (vgl. dazu BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 31, BAGE 139, 156) .

    Vielmehr wurden entsprechende Vertragsklauseln stets einer Prüfung am Maßstab des § 305 ff. BGB unterzogen (vgl. zB BAG 21. Januar 2009 - 10 AZR 219/08 - BAGE 129, 164; 8. Dezember 2010 - 10 AZR 671/09 - BAGE 136, 294; 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - aaO; 13. November 2013 - 10 AZR 848/12 -) .

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (st. Rspr., zB BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 19, BAGE 139, 156) .

    Die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten sind gemäß § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB angemessen zu berücksichtigen (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 33, BAGE 139, 156; 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - Rn. 39 f.; 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - Rn. 33 f., BAGE 118, 22) .

    Der Vorbehalt kann schon deshalb keinen Bestand haben (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 38 f., BAGE 139, 156) .

  • BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 412/09

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt -

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13
    aa) Die Arbeitsvertragsparteien müssen - auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - die Ausgestaltung einer Bonusregelung nicht abschließend festlegen, sondern können beispielsweise auf die Regelungen einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung verweisen (vgl. zB die Fallgestaltungen in: BAG 20. März 2013 - 10 AZR 636/11 -; 12. Oktober 2011 - 10 AZR 649/10 - BAGE 139, 296; 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - BAGE 137, 300) .

    Die Betriebsparteien sind gemäß Art. 68 BayPVG an die Grundsätze von Recht und Billigkeit gebunden; dies erstreckt sich auf die geltende Rechtsordnung, die das Arbeitsverhältnis gestaltet und auf dieses einwirkt (BAG 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - Rn. 20 f., BAGE 137, 300 [zu § 75 BetrVG]) .

    Auch danach begegnet die DV Vergabemodus 2008 grundsätzlich - abgesehen von der hier nicht maßgeblichen Bindungsklausel in Ziff. 3 (vgl. dazu BAG 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - aaO; 5. Juli 2011 - 1 AZR 94/10 -)  - keinen Bedenken.

    Die in Aussicht gestellte erfolgsabhängige Vergütung steht damit im Gegenleistungsverhältnis; sie ist Teil der Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung des Arbeitnehmers (BAG 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - Rn. 25, BAGE 137, 300; 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 25, BAGE 125, 147) .

  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 385/11

    Bonuszahlung im Bankgewerbe - Zielvereinbarung - Bonusvolumen - Berücksichtigung

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13
    Die Leistungsbestimmung hat nach der gesetzlichen Regelung mangels abweichender Anhaltspunkte nach billigem Ermessen zu erfolgen (BAG 29. August 2012 - 10 AZR 385/11 - Rn. 21; 12. Oktober 2011 - 10 AZR 649/10 - Rn. 26, aaO; vgl. auch 11. Dezember 2013 - 10 AZR 364/13 - Rn. 27) .

    Im Streitfall kann der Senat die Entscheidung selbst treffen, weil alle maßgeblichen Tatsachen feststehen (vgl. BAG 29. August 2012 - 10 AZR 385/11 - Rn. 47) .

    Mit diesem Gegenleistungscharakter ist es nicht zu vereinbaren, wenn sich der Arbeitgeber das Recht vorbehält, trotz erbrachter Arbeitsleistung und auch dann, wenn der Arbeitnehmer die vereinbarten Ziele erreicht, den Vergütungsanspruch entfallen zu lassen und nicht, wie hier, nach billigem Ermessen darüber entscheiden zu müssen (BAG 14. November 2012 - 10 AZR 783/11 - Rn. 40, BAGE 143, 292; 29. August 2012 - 10 AZR 385/11 - Rn. 43) .

    Deshalb kommt, wenn der Arbeitnehmer die Ziele erreicht, nur in Ausnahmefällen eine Festsetzung des Bonus auf "Null" in Betracht (BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 679/12 - Rn. 21; 20. März 2013 - 10 AZR 8/12 - Rn. 20, 37; 29. August 2012 - 10 AZR 385/11 - Rn. 49) .

  • BAG, 05.07.2011 - 1 AZR 94/10

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt - Allgemeine

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13
    Hierauf deutet die weitere Formulierung "freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch" hin (vgl. zur Bedeutung einer Bezeichnung als freiwillige Leistung: BAG 17. April 2013 - 10 AZR 281/12 - Rn. 16; 5. Juli 2011 - 1 AZR 94/10 - Rn. 19) , deren Rechtswirksamkeit zunächst dahingestellt bleiben kann.

    Er hat damit mehr als deklaratorische Bedeutung (vgl. dazu auch BAG 5. Juli 2011 - 1 AZR 94/10 - Rn. 18) .

    Auch danach begegnet die DV Vergabemodus 2008 grundsätzlich - abgesehen von der hier nicht maßgeblichen Bindungsklausel in Ziff. 3 (vgl. dazu BAG 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - aaO; 5. Juli 2011 - 1 AZR 94/10 -)  - keinen Bedenken.

  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 649/10

    Variable Vergütung - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13
    Dies ist zulässig, da weder im Vertrag bereits die Höhe des Bonusanspruchs festgelegt war noch die Betriebsparteien die Größenordnung des zu verteilenden Bonusvolumens selbst festlegen müssen (BAG 12. Oktober 2011 - 10 AZR 649/10 - Rn. 25, BAGE 139, 296; 28. November 1989 - 3 AZR 118/88 - BAGE 63, 267; vgl. auch zur Festlegung der Bemessungsgrundlage für die Tantieme eines Geschäftsführers durch die Gesellschaft: BGH 9. Mai 1994 - II ZR 128/93 -) .

    Die Leistungsbestimmung hat nach der gesetzlichen Regelung mangels abweichender Anhaltspunkte nach billigem Ermessen zu erfolgen (BAG 29. August 2012 - 10 AZR 385/11 - Rn. 21; 12. Oktober 2011 - 10 AZR 649/10 - Rn. 26, aaO; vgl. auch 11. Dezember 2013 - 10 AZR 364/13 - Rn. 27) .

    aa) Die Arbeitsvertragsparteien müssen - auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - die Ausgestaltung einer Bonusregelung nicht abschließend festlegen, sondern können beispielsweise auf die Regelungen einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung verweisen (vgl. zB die Fallgestaltungen in: BAG 20. März 2013 - 10 AZR 636/11 -; 12. Oktober 2011 - 10 AZR 649/10 - BAGE 139, 296; 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - BAGE 137, 300) .

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 294/04

    Bezugnahmeklausel - Altersteilzeit - Ermessensentscheidung

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13
    Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hat (vgl. BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 - zu B II 3 b aa der Gründe) .

    Diese Sachentscheidung ist wegen der zu berücksichtigenden Umstände des Einzelfalls vorrangig den Tatsachengerichten vorbehalten (BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 - zu B IV 1 der Gründe) .

  • BAG, 19.05.1992 - 1 AZR 417/91

    Wirksamkeit der Mittagspausenregelung in Baden-Württemberg - Neufestlegung der

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13
    Zwar gelten diese ohnehin normativ und zwingend im Arbeitsverhältnis (vgl. zB BAG 19. Mai 1992 - 1 AZR 417/91 - zu IV der Gründe; BVerwG 7. April 2008 - 6 PB 1.08 -; Richardi/Dörner/Weber/Weber Personalvertretungsrecht 4. Aufl. § 73 Rn. 21) , der Hinweis macht für den Arbeitnehmer aber transparent, dass § 4 Abs. 2 Satz 3 des Vertrags das anwendbare Bonussystem nicht abschließend regelt.

    cc) Soweit der im Arbeitsvertrag vom 1. Januar 2001 enthaltene "Freiwilligkeitsvorbehalt" so verstanden werden könnte, dass dem Arbeitgeber damit entgegen den Regelungen der DV Vergabemodus 2008 ein hiervon unabhängiges Recht zur Entscheidung über die Gewährung des Bonus zugebilligt wird, wäre dieser Vorbehalt schon wegen Verstoß gegen die Grundsätze der unmittelbar und zwingenden Wirkung von Dienstvereinbarungen (vgl. zB BAG 19. Mai 1992 - 1 AZR 417/91 - zu IV der Gründe; BVerwG 7. April 2008 - 6 PB 1.08 -; Richardi/Dörner/Weber/Weber § 73 Rn. 21) unwirksam.

  • BVerwG, 07.04.2008 - 6 PB 1.08

    Mitbestimmung beim Erlass von Rechtsverordnungen.

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13
    Zwar gelten diese ohnehin normativ und zwingend im Arbeitsverhältnis (vgl. zB BAG 19. Mai 1992 - 1 AZR 417/91 - zu IV der Gründe; BVerwG 7. April 2008 - 6 PB 1.08 -; Richardi/Dörner/Weber/Weber Personalvertretungsrecht 4. Aufl. § 73 Rn. 21) , der Hinweis macht für den Arbeitnehmer aber transparent, dass § 4 Abs. 2 Satz 3 des Vertrags das anwendbare Bonussystem nicht abschließend regelt.

    cc) Soweit der im Arbeitsvertrag vom 1. Januar 2001 enthaltene "Freiwilligkeitsvorbehalt" so verstanden werden könnte, dass dem Arbeitgeber damit entgegen den Regelungen der DV Vergabemodus 2008 ein hiervon unabhängiges Recht zur Entscheidung über die Gewährung des Bonus zugebilligt wird, wäre dieser Vorbehalt schon wegen Verstoß gegen die Grundsätze der unmittelbar und zwingenden Wirkung von Dienstvereinbarungen (vgl. zB BAG 19. Mai 1992 - 1 AZR 417/91 - zu IV der Gründe; BVerwG 7. April 2008 - 6 PB 1.08 -; Richardi/Dörner/Weber/Weber § 73 Rn. 21) unwirksam.

  • BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 364/13

    Bonusanspruch - Ermittlung des EBITDA

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13
    Die Leistungsbestimmung hat nach der gesetzlichen Regelung mangels abweichender Anhaltspunkte nach billigem Ermessen zu erfolgen (BAG 29. August 2012 - 10 AZR 385/11 - Rn. 21; 12. Oktober 2011 - 10 AZR 649/10 - Rn. 26, aaO; vgl. auch 11. Dezember 2013 - 10 AZR 364/13 - Rn. 27) .

    Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, wird es die Leistungsbestimmung durch Urteil vorzunehmen haben (§ 315 Abs. 3 Satz 2 BGB; vgl. dazu zB BAG 11. Dezember 2013 - 10 AZR 364/13 - Rn. 32 ff.) .

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13
    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (st. Rspr., zB BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 20, BAGE 135, 239) .

    aa) Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn die wesentlichen Umstände des Falls abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind (vgl. BAG 12. Oktober 2011 - 10 AZR 746/10 - Rn. 26, BAGE 139, 283; 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 31, BAGE 135, 239; 13. April 2010 - 9 AZR 36/09 - Rn. 40; 23. September 2004 - 6 AZR 567/03 - zu IV 2 a der Gründe, BAGE 112, 80) .

  • BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 671/09

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Freiwilligkeitsvorbehalt -

  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 85/11

    Haustarifvertrag - Ausgliederung im Wege der Spaltung

  • BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 636/11

    Leistungsbonus - Auslegung eines Arbeitsvertrags - Festsetzung nach billigem

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 624/06

    Altersteilzeit - rückwirkender Abschluss - Überforderungsschutz - Anspruch auf

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05

    AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel

  • BGH, 18.10.2007 - III ZR 277/06

    Erhebung von Nutzungsentgelten für die Benutzung der Infrastruktureinrichtungen

  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 60/04

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 36/09

    Versetzung - anderer Arbeitsort - AGB-Kontrolle

  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 182/09

    Personalgestellung durch Landesgesetz

  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 746/10

    Variable Vergütung - Festlegung eines Bonuspools

  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 26/12

    Weihnachtsgratifikation in vom Arbeitgeber jährlich festzulegender Höhe (§ 315

  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 783/11

    Tantieme gemäß Partnervergütungssystem - Zielvereinbarung

  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 296/11

    Wirksamkeit einer Versetzung - Stationierung einer Purserette bei einer

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

  • BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 679/12

    Leistungsbonus - Auslegung eines Arbeitsvertrags - billiges Ermessen

  • BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 8/12

    Leistungsbonus - Auslegung eines Arbeitsvertrags - Festsetzung nach billigem

  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 517/09

    AGB-Kontrolle - Überstundenpauschalierungsabrede

  • BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 219/08

    Freiwilligkeitsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag - AGB-Kontrolle -

  • BAG, 28.11.1989 - 3 AZR 118/88

    Belegschaftsaktien: Verpflichtung zur Ausgabe in einer Betriebsvereinbarung -

  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 831/09

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf den BAT und Tarifsukzession - ergänzende

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

  • BGH, 09.05.1994 - II ZR 128/93

    Bestimmung der Höhe einer dem Geschäftsführer zugesagten Tantieme

  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 281/12

    Jahressonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt - Unklarheitenregel

  • LAG München, 07.05.2013 - 6 Sa 731/12

    Bonuszusage, Freiwilligkeitsvorbehalt

  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 581/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag

  • BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit

  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (st. Rspr., zB BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 29 mwN, BAGE 147, 322) .
  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (st. Rspr., zB BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 29 mwN, BAGE 147, 322) .
  • BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14

    Bonusanspruch - gerichtliche Leistungsbestimmung

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (st. Rspr., zB BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 29 mwN, BAGE 147, 322) .

    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (st. Rspr., zB BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 30, aaO) .

    Es würde eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers darstellen, wenn der Arbeitgeber von der Leistungsbestimmung für ein bestimmtes Geschäftsjahr absehen dürfte, obwohl der Arbeitnehmer in diesem Geschäftsjahr seine Arbeitsleistung erbracht hat und die Leistung auch Teil der Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung des Arbeitnehmers war (vgl. BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - Rn. 13 f. [zum Vergütungscharakter einer Leistung]; 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 52, BAGE 147, 322 [zur Situation bei einer Zielvereinbarung]) .

    Die Höhe und Art einer Bonuszahlung muss nicht abschließend im Arbeitsvertrag festgelegt werden (vgl. BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 35, BAGE 147, 322; 20. März 2013 - 10 AZR 8/12 - Rn. 24, 30) .

    Innerhalb des Spielraums können dem Bestimmungsberechtigten mehrere Entscheidungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (vgl. insgesamt dazu: BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 41 mwN, BAGE 147, 322; BGH 18. Oktober 2007 - III ZR 277/06 - Rn. 20, BGHZ 174, 48) .

    Allein der Hinweis auf einen in diesem Geschäftsjahr erzielten Verlust kann näheren Sachvortrag nicht ersetzen (vgl. dazu auch BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 62, BAGE 147, 322) .

  • LAG München, 28.07.2016 - 3 Sa 1042/15

    Leistungsbonus, variable Vergütung, Ermessensentscheidung, billiges Ermessen,

    Normative Anwendung fand die Dienstvereinbarung über die Grundsätze des Vergütungssystems für die außertariflichen Beschäftigten der C. vom 26. Oktober 2004 (GrundsatzDV VarGeS 2004, Anlage K 8, Bl. 87 bis 93 d.A.) (so BAG, Urteil vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - NZA 2014, 595, Rn. 46), in der es u.a. heißt:.

    Es galt deshalb ab 1. Januar 2010 die "Dienstvereinbarung über die Vergütung der außertariflich Beschäftigten der C." vom 8. Dezember 2009 (die im Folgenden im Anschluss an ihre Bezeichnung im Urteil des BAG vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - NZA 2014, 595 als DV AT-Vergütung 2010 abgekürzt wird, Anlage B 10, Bl. 348 bis 354 d.A.).

    Im Anschluss an die Entscheidung des BAG vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - sei Rechtsgrundlage für die streitigen Ansprüche allein § 4 Abs. 2 des Arbeitsvertrags i.V.m. der jeweils anzuwendenden Dienstvereinbarung.

    In einem Parallelenverfahren habe das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 -) die billige Ermessensentscheidung der Beklagten überprüft und einen Zahlungsanspruch der Klagepartei verneint.

    Im Wesentlichen begründet das Arbeitsgericht seine Entscheidung im Anschluss an die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - zu einem überwiegend identischen Sachverhalt eines anderen Mitarbeiters der Beklagten damit, dass § 4 Abs. 2 des Arbeitsvertrags rechtswirksam auf die jeweils gültige Dienstvereinbarung verweise.

    Im Verfahren vor dem BAG zum Geschäftszeichen 10 AZR 622/13 habe sie sich für ihre Entscheidung immer auf den arbeitsvertraglichen Freiwilligkeitsvorbehalt berufen.

    Es habe gleichwohl eine Gesamtzusage für das Geschäftsjahr 2009 ausgeschlossen (Urteil vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 46) und als maßgebliche Rechtsgrundlage der streitigen Ansprüche für die Geschäftsjahre 2010 und 2011 die DV AT-Vergütung 2010/2011 angesehen (vgl. a.a.O, Rn. 56 und 62).

    Dies folgt aus einer Auslegung des § 4 Abs. 2 des Arbeitsvertrags, wie das Bundearbeitsgericht zu einer inhaltsgleichen Vertragsgestaltung eines Kollegen der Klagepartei bereits geurteilt hat (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, 10 AZR 622/13 - NZA 2014, 595, Rn. 29-31).

    Hierdurch wird für den Arbeitnehmer zugleich transparent gemacht, dass § 4 Abs. 2 S. 3 des Arbeitsvertrages das anwendbare Bonussystem nicht abschließend regelt, sondern es sich erst aus dem gesamten Inhalt des § 4 Abs. 2 und den Bestimmungen der anwendbaren Dienstvereinbarung ergibt, nach welchen Bedingungen sich im jeweiligen Geschäftsjahr die variable Vergütungskomponente für außertarifliche Angestellte bestimmt (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, a.a.O., Rn. 31).

    Die Regelung in § 4 Abs. 2 des Arbeitsvertrags mit Verweis auf die jeweilige Dienstvereinbarung, die ihrerseits der Beklagten abhängig vom betriebswirtschaftlichen Erfolg (§ 5 GrundsatzDV VarGeS 2004 sowie Ziffer 6.1 DV AT-Vergütung 2010 und 2011) und der individuellen Leistung des Arbeitnehmers ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht i.S.v. § 315 BGB für den Bonus überlässt, begegnet keinen rechtlichen Bedenken (siehe BAG, Urteil vom 19.03.2014, a.a.O., Rn. 36 ff.).

    Anschließend wurde den Mitarbeitern mitgeteilt: "Bis zur Neueinführung bleibt das Vergütungssystem VarGeS gültig." Dementsprechend wurde in der Intranetmitteilung vom 08.01.2009 gegenüber den Beschäftigten lediglich kommuniziert, dass auch für das Geschäftsjahr 2009 eine personalvertretungsrechtliche Grundlage für die variable Vergütung bestand, trotzdem die DV Vergabemodus 2008 wegen der Beschränkung auf dieses Geschäftsjahr nicht galt und das neue Vergütungssystem für AT-Mitarbeiter nicht zum 01.01.2009 hatte eingeführt werden können (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 46 und 14).

    Dabei verbleibt dem Inhaber des Bestimmungsrechts nach § 315 Abs. 1 BGB ein nach billigem Ermessen auszufüllender Spielraum, innerhalb dessen mehrere Entscheidungen möglich sind (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, a.a.O., Rn. 41 m.w.N.).

    Das Budget ist daher in Abhängigkeit von der Ertragslage in einer Größenordnung festzulegen, die diesen Leistungsbezug beachtet und ausreicht, die durch Abschluss von Zielvereinbarungen angestrebten und tatsächlich erbrachten Leistungen angemessen zu honorieren (siehe BAG, Urteil vom 19.03.2014, a.a.O., Rn. 59 und 62).

    Erreicht der Arbeitnehmer die Ziele, kommt deshalb nur in Ausnahmefällen eine Festsetzung des Bonus auf "Null" in Betracht, wie dies für die Jahre 2008 und 2009 der Fall war (so BAG, Urteil vom 19.03.2014, a.a.O., Rn. 62).

    Die darlegungs- und beweisbelastete Beklagte hat insoweit vorzutragen, von welchem Richtwert und welchem Prozentsatz in der Bandbreite des von der Klagepartei erreichten Ergebnisses sie ausgegangen ist (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, a.a.O., Rn. 59).

    Unter Geltung der DV AT-Vergütung 2010 war für die Klagepartei erkennbar, dass es sich um eine Bonuszahlung für ihre erbrachten Leistungen handelte (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, a.a.O., Rn. 56).

    Der HBG-Verlust von EUR 328 Mio. schließt im Anschluss an die Entscheidung des BAG die Bonusbudgetfestsetzung nicht aus (Urteil vom 19.03.2014, a.a.O., Rn. 62).

    (3) Die variable Vergütung für das Kalenderjahr 2011 ist durch das Gericht auf EUR 2.275,00 brutto festzusetzen, § 315 Abs. 3 S. 2 BGB (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014 -10 AZR 622/13 - a.a.O., Rn. 58 m.w.N.).

    dd) Die danach gebotene gerichtliche Entscheidung (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - a.a.O., Rn. 58 m.w.N.) über den Anspruch der Klagepartei auf Zahlung einer variablen Vergütung führt im Ergebnis dazu, dass der Klagepartei kein weitergehender Anspruch auf Zahlung einer variablen Vergütung zusteht.

    Der Zinsanspruch begründet sich aus §§ 286 Abs. 2, 288 Abs. 1 BGB, wobei die Fälligkeit in Anlehnung an Ziffer 6.2.2 DV AT-Vergütung 2010/2011 auf Ende Juni des Folgejahres zu bestimmen ist (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, a.a.O., Rn. 60).

  • LAG München, 03.03.2016 - 3 Sa 985/15

    Leistungsbonus, variable Vergütung, Ermessensentscheidung, billiges Ermessen,

    Es galt deshalb ab 1. Januar 2010 die "Dienstvereinbarung über die Vergütung der außertariflich Beschäftigten der C." vom 8. Dezember 2009 (die im Folgenden im Anschluss an ihre Bezeichnung im Urteil des BAG vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - NZA 2014, 595 als DV AT-Vergütung 2010 abgekürzt wird).

    Die vom BAG in der Entscheidung vom 19.03.2014 (10 AZR 622/13) hierzu aufgestellten Kriterien habe sie nicht ausreichend dargelegt.

    Die Beklagte hat zur Begründung ihres Klageabweisungsantrages die Auffassung vertreten, dass sich im Anschluss an die Entscheidung des BAG vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - ein Anspruch auf Bonuszahlung nicht aus § 4 Abs. 2 des Arbeitsvertrags begründe.

    Im Wesentlichen begründet das Arbeitsgericht seine Entscheidung im Anschluss an die nach Klageerhebung ergangene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - zu einem überwiegend identischen Sachverhalt eines anderen Mitarbeiters der Beklagten damit, dass § 4 Abs. 2 des Arbeitsvertrags rechtswirksam auf die jeweils gültige Dienstvereinbarung verweise.

    Auch ein arbeitsvertraglicher Anspruch scheide aus, weil nach der Entscheidung des BAG vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 31, 37 und 38 eine zulässige dynamische Verweisung auf die jeweilige Dienstvereinbarung vorliege, die auch eine Abänderung durch eine Dienstvereinbarung erlaube.

    Der Anspruch auf Zahlung einer variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2010 sei mit der im Juni 2011 geleisteten Zahlung erfüllt worden, wie das Bundesarbeitsgericht zu dem identischen Sachverhalt festgestellt habe (vgl. Urteil v. 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 18, 22 und 56).

    Dies folgt aus einer Auslegung des § 4 Abs. 2 des Arbeitsvertrags, wie das Bundesarbeitsgericht zu einer inhaltsgleichen Vertragsgestaltung eines Kollegen der Klagepartei bereits geurteilt hat (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, 10 AZR 622/13 - NZA 2014, 595, Rn. 29-31).

    Hierdurch wird für den Arbeitnehmer zugleich transparent gemacht, dass § 4 Abs. 2 S. 3 des Arbeitsvertrages das anwendbare Bonussystem nicht abschließend regelt, sondern es sich erst aus dem gesamten Inhalt des § 4 Abs. 2 und den Bestimmungen der anwendbaren Dienstvereinbarung ergibt, nach welchen Bedingungen sich im jeweiligen Geschäftsjahr die variable Vergütungskomponente für außertarifliche Angestellte bestimmt (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, a. a. O., Rn. 31).

    Die Regelung in § 4 Abs. 2 des Arbeitsvertrags mit Verweis auf die jeweilige Dienstvereinbarung, die ihrerseits der Arbeitgeberin abhängig vom betriebswirtschaftlichen Erfolg der beklagten Bank (§ 5 GrundsatzDV VarGeS 2004 sowie Ziffer 6.1 DV AT-Vergütung 2010 und 2011) und der individuellen Leistung des Arbeitnehmers ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht i. S. v. § 315 BGB für den Bonus überlässt, begegnet keinen rechtlichen Bedenken (siehe BAG, Urteil vom 19.03.2014, a. a. O., Rn. 36 ff.).

    Die getroffene Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, a. a. O., Rn. 53 und 54).

    Dabei verbleibt dem Inhaber des Bestimmungsrechts nach § 315 Abs. 1 BGB ein nach billigem Ermessen auszufüllender Spielraum, innerhalb dessen mehrere Entscheidungen möglich sind (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, a. a. O., Rn. 41 m.w.Nachw.).

    Das Budget ist daher in Abhängigkeit von der Ertragslage in einer Größenordnung festzulegen, die diesen Leistungsbezug beachtet und ausreicht, die durch Abschluss von Zielvereinbarungen angestrebten und tatsächlich erbrachten Leistungen angemessen zu honorieren (siehe BAG, Urteil vom 19.03.2014, a. a. O., Rn. 59 und 62).

    Erreicht der Arbeitnehmer die Ziele, kommt deshalb nur in Ausnahmefällen eine Festsetzung des Bonus auf "Null" in Betracht, wie dies für die Jahre 2008 und 2009 der Fall war (so BAG, Urteil vom 19.03.2014, a. a. O., Rn. 62).

    Die darlegungs- und beweisbelastete Beklagte hat insoweit darzulegen, von welchem Richtwert und welchem Prozentsatz in der Bandbreite des von der Klagepartei erreichten Ergebnisses sie ausgegangen ist (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, a. a. O., Rn. 59).

    Unter Geltung der DV AT-Vergütung 2010 war für die Klagepartei erkennbar, dass es sich um eine Bonuszahlung für ihre erbrachten Leistungen handelte (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, a. a. O., Rn. 56).

    Der HBG-Verlust von EUR 328 Mio. schließt im Anschluss an die Entscheidung des BAG die Bonusbudgetfestsetzung nicht aus (Urteil vom 19.03.2014, a. a. O., Rn. 62).

    Dies erstreckt sich auf die geltende Rechtsordnung, die das Arbeitsverhältnis gestaltet und auf dieses einwirkt (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, a. a. O., Rn. 38 m.w.Nachw.) Zu dieser zählt auch § 611 BGB, nach dem der Arbeitgeber zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung verpflichtet ist, soweit der vorleistungsverpflichtete Arbeitnehmer seinerseits die ihm obliegende Arbeitsleistung erbracht hat (vgl. BAG, Urteil vom 12.04.2011, a. a. O., Rn. 21).

    Der Zinsanspruch begründet sich aus §§ 286 Abs. 2, 288 Abs. 1 BGB, wobei die Fälligkeit in Anlehnung an Ziffer 6.2.2 DV AT-Vergütung 2011 auf Ende Juni des Folgejahres zu bestimmen ist (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, a. a. O., Rn. 60).

  • LAG München, 19.05.2016 - 3 Sa 977/15

    Leistungsbonus, variable Vergütung, Ermessensentscheidung, billiges Ermessen,

    Sind bei der Leistungsbestimmung einer variablen Vergütung sowohl die Leistung des Arbeitnehmers als auch der betriebswirtschaftliche Erfolg der beklagten Bank zu berücksichtigen, kommt nur in Ausnahmefällen eine Festsetzung des Bonus auf "Null" in Betracht (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 -).

    Es galt deshalb ab 1. Januar 2010 die "Dienstvereinbarung über die Vergütung der außertariflich Beschäftigten der C." vom 8. Dezember 2009 (die im Folgenden im Anschluss an ihre Bezeichnung im Urteil des BAG vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - NZA 2014, 595 als DV AT-Vergütung 2010 abgekürzt wird).

    Mit ihrer am 12.12.2013 beim Arbeitsgericht München eingegangenen Klage, die der Beklagten am 23.12.2013 zugestellt worden ist, hat die Klagepartei die Leistungsboni zunächst für die Jahre 2009 bis 2012 in einer Gesamthöhe von EUR 51.699,21 brutto geltend gemacht und im Anschluss an die Entscheidung des BAG vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - bis zur Höhe von EUR 39.661,01 brutto in Bezug auf die Ansprüche für das Jahr 2009 zurückgenommen.

    Die vom BAG in der Entscheidung vom 19.03.2014 (10 AZR 622/13) hierzu aufgestellten Kriterien habe sie nicht ausreichend dargelegt.

    Die Beklagte hat zur Begründung ihres Klageabweisungsantrages die Auffassung vertreten, dass sich im Anschluss an die Entscheidung des BAG vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - ein Anspruch auf Bonuszahlung nicht aus § 4 Abs. 2 des Arbeitsvertrags begründe.

    Im Wesentlichen begründet das Arbeitsgericht seine Entscheidung im Anschluss an die nach Klageerhebung ergangene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - zu einem überwiegend identischen Sachverhalt eines anderen Mitarbeiters der Beklagten.

    Ein arbeitsvertraglicher Anspruch scheide aus, weil nach der Entscheidung des BAG vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 31, 37 und 38 eine zulässige dynamische Verweisung auf die jeweilige Dienstvereinbarung vorliege, die auch eine Abänderung durch eine Dienstvereinbarung erlaube.

    Dies folgt aus einer Auslegung des § 4 Abs. 2 des Arbeitsvertrags, wie das Bundearbeitsgericht zu einer inhaltsgleichen Vertragsgestaltung eines Kollegen der Klagepartei bereits geurteilt hat (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, 10 AZR 622/13 - NZA 2014, 595, Rn. 29-31).

    Hierdurch wird für den Arbeitnehmer zugleich transparent gemacht, dass § 4 Abs. 2 S. 3 des Arbeitsvertrages das anwendbare Bonussystem nicht abschließend regelt, sondern es sich erst aus dem gesamten Inhalt des § 4 Abs. 2 und den Bestimmungen der anwendbaren Dienstvereinbarung ergibt, nach welchen Bedingungen sich im jeweiligen Geschäftsjahr die variable Vergütungskomponente für außertarifliche Angestellte bestimmt (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, a.a.O., Rn. 31).

    b) Die Regelung in § 4 Abs. 2 des Arbeitsvertrags mit Verweis auf die jeweilige Dienstvereinbarung, die ihrerseits der Beklagten abhängig vom betriebswirtschaftlichen Erfolg (§ 5 GrundsatzDV VarGeS 2004 sowie Ziffer 6.1 DV AT-Vergütung 2010 und 2011) und der individuellen Leistung des Arbeitnehmers ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht i.S.v. § 315 BGB für den Bonus überlässt, begegnet keinen rechtlichen Bedenken (siehe BAG, Urteil vom 19.03.2014, a.a.O., Rn. 36 ff.).

    Dabei verbleibt dem Inhaber des Bestimmungsrechts nach § 315 Abs. 1 BGB ein nach billigem Ermessen auszufüllender Spielraum, innerhalb dessen mehrere Entscheidungen möglich sind (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, a.a.O., Rn. 41 m.w.Nachw.).

    Das Budget ist daher in Abhängigkeit von der Ertragslage in einer Größenordnung festzulegen, die diesen Leistungsbezug beachtet und ausreicht, die durch Abschluss von Zielvereinbarungen angestrebten und tatsächlich erbrachten Leistungen angemessen zu honorieren (siehe BAG, Urteil vom 19.03.2014, a.a.O., Rn. 59 und 62).

    Erreicht der Arbeitnehmer die Ziele, kommt deshalb nur in Ausnahmefällen eine Festsetzung des Bonus auf "Null" in Betracht, wie dies für die Jahre 2008 und 2009 der Fall war (so BAG, Urteil vom 19.03.2014, a.a.O., Rn. 62).

    Die darlegungs- und beweisbelastete Beklagte hat insoweit darzulegen, von welchem Richtwert und welchem Prozentsatz in der Bandbreite des von der Klagepartei erreichten Ergebnisses sie ausgegangen ist (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, a.a.O., Rn. 59).

    Unter Geltung der DV AT-Vergütung 2010 war für die Klagepartei erkennbar, dass es sich um eine Bonuszahlung für ihre erbrachten Leistungen handelte (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, a.a.O., Rn. 56).

    Der HBG-Verlust von EUR 328 Mio. schließt im Anschluss an die Entscheidung des BAG die Bonusbudgetfestsetzung nicht aus (Urteil vom 19.03.2014, a.a.O., Rn. 62).

    Dies erstreckt sich auf die geltende Rechtsordnung, die das Arbeitsverhältnis gestaltet und auf dieses einwirkt (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, a.a.O., Rn. 38 m.w.Nachw.) Zu dieser zählt auch § 611 BGB, nach dem der Arbeitgeber zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung verpflichtet ist, soweit der vorleistungsverpflichtete Arbeitnehmer seinerseits die ihm obliegende Arbeitsleistung erbracht hat (vgl. BAG, Urteil vom 12.04.2011, a.a.O., Rn. 21).

    Der Zinsanspruch begründet sich aus §§ 286 Abs. 2, 288 Abs. 1 BGB, wobei die Fälligkeit in Anlehnung an Ziffer 6.2.2 DV AT-Vergütung 2011 auf Ende Juni des Folgejahres zu bestimmen ist (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, a.a.O., Rn. 60).

  • BAG, 09.12.2015 - 7 AZR 68/14

    Einzelvertragliche Altersgrenze - Vollendung des 65. Lebensjahres - Auslegung -

    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 29 f., BAGE 147, 322) .
  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 285/16

    Bonuszahlung - billiges Ermessen - Revisibilität

    Die Regelung in § 4 Abs. 2 Arbeitsvertrag hat das Landesarbeitsgericht mit umfangreichen Erwägungen und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats dahin ausgelegt, dass sich die streitgegenständlichen Ansprüche nur in Verbindung mit der jeweils geltenden DV AT-Vergütung zu deren Bedingungen ergeben könnten und insoweit eine Leistungsbestimmung durch die Beklagte nach billigem Ermessen iSv. § 315 Abs. 1 BGB erforderlich sei (vgl. zu einer wortgleichen Regelung BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 31, BAGE 147, 322) .

    Dieser Hinweis macht für den Arbeitnehmer erkennbar, dass § 4 Abs. 2 Satz 1 und Satz 3 Arbeitsvertrag das Bonussystem nicht abschließend regelt und sich erst aus dem gesamten Inhalt des § 4 Abs. 2 Arbeitsvertrag und den Bestimmungen der jeweils anwendbaren Dienstvereinbarung ergibt, nach welchen Bedingungen sich im jeweiligen Geschäftsjahr die variable Vergütungskomponente für außertarifliche Angestellte bestimmt (vgl. zu einer wortgleichen Regelung BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 31, BAGE 147, 322) .

    Ein derartiger Vorbehalt verstieße gegen die Grundsätze der unmittelbaren und zwingenden Wirkung von Dienstvereinbarungen (vgl. BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 39, aaO) .

    Die Entscheidung des Vorstands hat nach billigem Ermessen iSv. § 315 BGB zu erfolgen (BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 35, BAGE 147, 322) .

    Sie können ihre vertraglichen Absprachen auch dahin gestalten, dass sie der dynamischen Abänderung durch betriebliche Normen unterliegen (BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 37, BAGE 147, 322) .

    Eine Kürzung des Bonus auf Null kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, wenn der Arbeitnehmer die vereinbarten Ziele erreicht hat (BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 62, BAGE 147, 322) .

    Es hat ebenfalls erkannt, dass die Beklagte darlegungs- und beweispflichtig dafür ist, von welchem Richtwert und welchem Prozentsatz in der Bandbreite des vom Kläger erreichten Ergebnisses sie ausgegangen ist (vgl. BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 59, BAGE 147, 322) .

    (1) Das Landesarbeitsgericht hat in Übereinstimmung mit dem Urteil des Senats vom 19. März 2014 (- 10 AZR 622/13 - Rn. 43, BAGE 147, 322) angenommen, die Festsetzung des Bonus auf Null im Geschäftsjahr 2011 hätte eine Ausnahmesituation vorausgesetzt, angesichts derer diese Entscheidung trotz der hundertprozentigen Zielerreichung des Klägers nicht unangemessen erschienen wäre.

    Das von ihr nach der DV AT-Vergütung 2011 zu bestimmende Bonusbudget musste daher in Abhängigkeit von der Ertragslage eine Größenordnung erreichen, die diesen Leistungsbezug beachtet und ausreicht, die durch Abschluss von Zielvereinbarungen angestrebten und tatsächlich erbrachten Leistungen angemessen zu honorieren (vgl. BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 59, BAGE 147, 322) .

    Es wäre Sache der Beklagten gewesen vorzutragen, aus welchen Gründen vereinbarte und erreichte persönliche Ziele im Fall des Klägers ihren angemessenen Ausdruck in dem auf Null festgelegten Leistungsbonus fanden (BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 62, aaO) .

    Abs. 2 DV AT-Vergütung 2010 könne für eine Fälligkeit Ende Juni des Folgejahres sprechen (BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 60, BAGE 147, 322) , handelt es sich bei den dort genannten Daten um Stichtage, bis zu denen das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers, der einen Anspruch auf variable Vergütung geltend macht, mindestens bestanden haben muss.

  • BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 84/14

    Provisionsvorschüsse - Rückzahlung

    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (st. Rspr., zB BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 29 f.) .

    Nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist eine unangemessene Benachteiligung im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist (st. Rspr., zuletzt zB BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 49 mwN) .

  • BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 632/15

    Altersgrenze - Regelrentenalter - Ärzteversorgung - Schriftform

    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (BAG 9. Dezember 2015 - 7 AZR 68/14 - Rn. 13; 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 29 f., BAGE 147, 322; 8. Dezember 2010 - 7 AZR 438/09 - Rn. 22, BAGE 136, 270; 17. Januar 2006 - 9 AZR 41/05 - Rn. 37 mwN, BAGE 116, 366) .
  • LAG München, 03.03.2016 - 3 Sa 1033/15

    Leistungsbonus, variable Vergütung, Ermessensentscheidung, billiges Ermessen,

  • LAG München, 14.12.2016 - 8 Sa 1064/15

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Boni - Billiges Ermessen

  • LAG München, 14.12.2016 - 8 Sa 1066/15

    Kein Anspruch auf Bonuszahlungen nach der Formel "Zielbonus x Leistungsfaktor x

  • LAG München, 14.12.2016 - 8 Sa 1065/15

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Boni - Billiges Ermessen

  • BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 109/22

    Urlaubs- und Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - vertraglicher

  • BAG, 13.10.2021 - 10 AZR 729/19

    Erfolgsabhängige Vergütung - Zielvereinbarung - billiges Ermessen

  • BAG, 23.02.2021 - 1 ABR 12/20

    Leistungsbestimmung - billiges Ermessen - Durchführungsanspruch

  • BAG, 24.08.2016 - 7 AZR 342/14

    Befristung - Vorbeschäftigung - Heimarbeitsverhältnis

  • BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 897/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung

  • BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 376/16

    Sonderzahlung - billiges Ermessen - Konkretisierung

  • LAG Hamm, 25.11.2014 - 14 Sa 463/14

    Formularmäßige Fälligstellung eines Arbeitgeberdarlehens bei Beendigung des

  • BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 453/13

    Gesamtzusage - Zuschuss zum Krankengeld

  • BAG, 16.12.2015 - 5 AZR 567/14

    Zuschuss zum Transferkurzarbeitergeld - Entgeltabrechnung

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 402/17

    Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung

  • BGH, 24.09.2019 - II ZR 192/18

    Bewilligung von Sonderleistungen nach billigem Ermessen des Aufsichtsrats durch

  • BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 97/17

    Sonderzahlung - billiges Ermessen - betriebliches Entlohnungssystem

  • LAG Hamm, 09.09.2014 - 14 Sa 389/13

    AGB; Auslegung; Ausschlussfrist; Schadensersatz; unerlaubte Handlung;

  • OLG Frankfurt, 18.04.2018 - 4 U 120/17

    Bestimmung einer Bonuszahlung aus Dienstvertrag eines Vorstandsmitglieds gemäß §

  • BGH, 24.02.2016 - VIII ZR 216/12

    Gaslieferungsvertrag mit Nicht-Haushaltskunden: Preisänderungsrecht nach billigem

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 8 Sa 201/15

    Schadensersatz für entgangene Bonuszahlung bei unterlassener Zielvorgabe

  • LAG Hessen, 07.06.2018 - 19 Sa 846/17

    Unverbindliche Leistungsbestimmung der Arbeitgeberin (§ 315 Abs. 3 S. 1 BGB)

  • ArbG München, 24.06.2016 - 33 Ca 6969/15

    Variable Vergütung; Leistungsbestimmung durch das Gericht

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2022 - 7 Sa 124/22

    Keine Anpassung einer Zielvorgabe bei Nichterreichen des Plan-Betriebsergebnisses

  • LAG Hessen, 07.06.2018 - 19 Sa 1243/17

    Unverbindliche Leistungsbestimmung der Arbeitgeberin (§ 315 Abs. 3 S. 1 BGB).

  • LAG Hessen, 07.06.2018 - 19 Sa 703/17

    Unverbindliche Leistungsbestimmung der Arbeitgeberin (§ 315 Abs. 3 S. 1 BGB).

  • LAG Hessen, 07.06.2018 - 19 Sa 750/17

    Unverbindliche Leistungsbestimmung der Arbeitgeberin (§ 315 Abs. 3 S. 1 BGB).

  • LAG Hamm, 31.01.2017 - 14 Sa 638/16

    AGB; Auslegung; Provision; Bestandspflegeprovision; Versicherungsvertreter

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2019 - 1 Sa 108/19

    Zahlungsklage, objektive Klagehäufung, Streitgegenstand, Zulässigkeit,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 Sa 95/20

    Änderungsvertrag zum Bezug von Urlaubsgeld - Auslegung von Willenserklärungen -

  • LAG Köln, 15.12.2014 - 5 Sa 580/14

    Anspruch auf Bonus bei unterbliebener Festlegung eines Ziels

  • LAG Hessen, 31.08.2018 - 14 Sa 88/17
  • BAG, 23.07.2019 - 3 AZR 377/18

    Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung

  • BAG, 20.03.2019 - 7 AZR 98/17

    Auflösende Bedingung - beurlaubter Beamter

  • ArbG München, 08.10.2015 - 12 Ca 15034/13

    Zahlung von Boni

  • BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 690/16

    Auflösende Bedingung - Wiederaufleben eines Beamtenverhältnisses-

  • LAG Köln, 30.08.2018 - 6 Sa 943/17

    Anspruch der Arbeitnehmer eines Betriebes auf Zahlung einer Leistungszulage

  • BAG, 26.09.2018 - 7 AZR 797/16

    Altersgrenze - Bezugnahmeklausel - Auslegung

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 407/17

    Betriebliche Altersversorgung; Lebensversicherung

  • LAG Hessen, 16.10.2020 - 14 Sa 204/20

    1. Die Erhebung einer Stufenklage und damit die Zulassung eines unbestimmten

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.04.2021 - 6 Sa 314/20

    Variable Vergütung - Kappungsgrenze

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 505/17

    Betriebliche Altersversorgung; Lebensversicherung

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 504/17

    Betriebliche Altersversorgung; Lebensversicherung

  • LAG Hamm, 03.06.2015 - 2 Sa 433/15

    Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich der Einbeziehung von Mantel- und

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2015 - 3 Sa 1915/14

    Unwirksame Vertragsklausel zur Abverkaufsprovision eines Verkaufsberaters im

  • LAG Hessen, 16.10.2020 - 14 Sa 206/20

    1. Die Erhebung einer Stufenklage und damit die Zulassung eines unbestimmten

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 502/17

    Betriebliche Altersversorgung; Lebensversicherung

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 503/17

    Betriebliche Altersversorgung; Lebensversicherung

  • LAG Düsseldorf, 27.11.2015 - 9 Sa 333/15

    Bindung des Arbeitgebers an getroffene Vereinbarungen bei einem

  • LAG München, 19.01.2017 - 3 Sa 668/16

    Jahresfestgehalt, Versorgungsfähigkeit, Versorgungsvertrag, Auslegung,

  • LAG München, 06.08.2015 - 3 Sa 254/15

    Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage, Verzichtserklärung, Auslegung,

  • ArbG Duisburg, 16.11.2023 - 1 Ca 1190/23

    Dienstwagenentziehung wegen Änderung der Arbeitsaufgaben

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 357/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 359/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 264/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • LAG Düsseldorf, 22.05.2019 - 7 Sa 159/18

    Anforderungen an die Vereinbarung der Geltung des Abkommens über die ERA

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 18/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 105/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 146/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • LAG München, 28.11.2018 - 5 Sa 222/16

    Vertragsauslegung AT-Mitarbeiter, Ewigkeitsklausel, Tarifabstand

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 22/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 96/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • ArbG Düsseldorf, 14.12.2022 - 3 Ca 3267/22
  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 63/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 305/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 136/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 82/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 24/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 223/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 369/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 113/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 95/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 108/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 138/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 575/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • LAG Düsseldorf, 20.11.2015 - 6 Sa 574/15

    Begriff des Betriebsübergangs

  • LAG Baden-Württemberg, 18.10.2019 - 9 Sa 25/19

    Betriebsvereinbarung - Auslegung - Bonus - einseitige Leistungsbestimmung -

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 89/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 358/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 115/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • LAG Düsseldorf, 21.12.2017 - 13 Sa 535/17

    Auslegung der Bezugnahme auf einen Tarifvertrag oder Teile eines solchen

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 65/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 355/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 290/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 368/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • ArbG Frankfurt/Main, 20.03.2018 - 24 Ca 7976/17

    Bonusanspruch

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 109/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 224/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 118/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • LAG Köln, 06.02.2019 - 5 Sa 571/18

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

  • LAG Düsseldorf, 16.06.2016 - 11 Sa 352/15

    Ein bloßer Gesellschafterwechsel stellt keinen Unternehmensübergang im Sinne der

  • BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 899/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2020 - 5 Sa 244/19

    Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung

  • BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 901/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung

  • LAG Niedersachsen, 28.09.2016 - 13 Sa 1292/13

    Eingruppierung einer als Berufsschullehrerin in den Fächern Spanisch und Politik

  • LAG Düsseldorf, 10.06.2022 - 6 Sa 1118/21

    Soziale Auswahl; Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen; Festlegung eines

  • LAG Düsseldorf, 17.12.2015 - 13 Sa 372/15

    Unternehmensübergang

  • LAG Köln, 16.04.2019 - 4 Sa 35/19

    Regelungen des Arbeitsvertrages als Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • LAG München, 26.10.2017 - 4 Sa 68/17

    Betriebliche Altersversorgung, Auslegung einer Anpassungsregelung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.07.2021 - 3 Sa 243/19

    Betriebsrentenanpassung - Ermessen

  • LAG Düsseldorf, 19.11.2015 - 5 Sa 780/15

    Bindung des Arbeitgebers an getroffene Vereinbarungen bei einem

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2019 - 6 Sa 384/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der Rente - Vertretbarkeit

  • LG Frankfurt/Main, 28.04.2017 - 21 O 2/16
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2021 - 1 Sa 130/19

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Entgeltanpassung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.12.2019 - 6 Sa 348/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der Rente - Vertretbarkeit

  • LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 761/15

    Anspruch auf Abschluss einer Versorgungszusage - Unterschrift bei

  • LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 416/15

    Rechtmäßigkeit der vom Arbeitgeber vorformulierten Erklärung des Arbeitnehmers,

  • LAG Düsseldorf, 25.08.2015 - 8 Sa 330/15

    Bindung des Arbeitgebers an getroffene Vereinbarungen bei einem

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 6 Sa 38/19

    Rufbereitschaftsdienst - arbeitsvertragliche Festlegung des Arbeitsorts -

  • LAG Hessen, 26.01.2018 - 10 Sa 1088/17

    1. Es besteht eine objektive Vergütungserwartung nach § 612 Abs. 1 BGB, wenn eine

  • LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 418/15

    Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung

  • LAG Hessen, 11.05.2015 - 7 Sa 279/13

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Arbeitnehmers auf Zahlung von Boni

  • LAG Düsseldorf, 15.12.2020 - 8 Sa 425/20

    Kinderbezogener Entgeltbestandteil einer Besitzstandszulage

  • LAG Baden-Württemberg, 19.06.2020 - 7 Sa 73/19

    Auslegungsregeln für Betriebsvereinbarungen Begriff der

  • LAG Niedersachsen, 20.11.2018 - 3 Sa 496/16

    Wirksamkeit der Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung

  • LAG Düsseldorf, 28.08.2018 - 8 Sa 375/17

    Variable Vergütung

  • LAG München, 19.04.2018 - 3 Sa 690/17

    Bezugnahmeklausel, Betriebsübergang, Tariferhöhung, Tarifverträge für die

  • ArbG Essen, 12.10.2016 - 6 Ca 2299/16

    Keine

  • ArbG Essen, 30.09.2016 - 3 Ca 1523/16

    Geltendmachung einer Differenzvergütung durch den Arbeitnehmer;

  • LAG Hamm, 01.06.2022 - 2 Sa 1258/21

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich eines Anspruchs auf Zahlung

  • ArbG Essen, 27.08.2021 - 1 Ca 1463/20

    Entfristungsklage - Renteneintrittsalter

  • LAG Baden-Württemberg, 05.09.2019 - 3 Sa 12/19

    Auslegung - Betriebsvereinbarung - billiges Ermessen - einseitige

  • LAG Sachsen, 12.04.2016 - 3 Sa 614/15

    Anrechnung von Zulagen auf den Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns

  • LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 393/15

    Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung

  • LAG Hamm, 01.06.2022 - 2 Sa 5/22

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich eines Anspruchs auf Zahlung

  • LAG Düsseldorf, 12.04.2017 - 7 Sa 121/16

    Gesamtzusage als Anspruchsgrundlage im Arbeitsrecht; Auslegung Allgemeiner

  • ArbG Essen, 15.11.2016 - 2 Ca 1043/16

    Zahlungsanspruch auf tarifliche Vergütung aufgrund Arbeitsvertrags mit

  • ArbG Essen, 12.10.2016 - 6 Ca 1919/16

    Zahlung einer tariflichen Vergütung aufgrund Betriebsvereinbarung i.R.d.

  • LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 757/15

    Anspruch auf Zustimmung zum Abschluss einer Versorgungszusage und Erteilung einer

  • LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 760/15

    AGB zum Einverständnis der Einstellung von Direktzusagen (Versorgungsrecht)

  • LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 391/15

    Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung

  • LAG München, 17.09.2015 - 3 Sa 316/15

    Anspruchsgeltendmachung der Erteilung einer Versorgungszusage (Versorgungsrecht)

  • LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 767/15

    Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage

  • ArbG Düsseldorf, 08.02.2018 - 15 Ca 3392/17
  • LAG Düsseldorf, 13.09.2017 - 4 Sa 353/17

    Auslegung einer Freiwilligkeitsklausel hinsichtlich der Gewährung einer

  • LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 764/15

    Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage

  • LAG München, 18.02.2016 - 3 Sa 766/15

    Erteilung einer Versorgungszusage

  • LAG München, 22.01.2015 - 3 Sa 694/14

    Arbeitnehmer, die nicht unter den persönlichen Geltungsbereich eines

  • LAG München, 27.11.2014 - 3 Sa 257/14

    Auslegung einer Vergütungsregelung für ein Vermittlungs- und

  • LAG Düsseldorf, 05.08.2022 - 6 Sa 212/22

    Tarifliche Eingruppierung

  • ArbG Düsseldorf, 19.07.2018 - 10 Ca 358/18

    Auslegung der Staffelung des Urlaubsanspruchs in allgemeinen Arbeitsbedingungen

  • LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 421/15

    Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung

  • LAG Köln, 29.01.2019 - 4 Sa 348/18

    Auslegung arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel, Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • ArbG München, 04.08.2015 - 3 Ca 11530/14

    Bankbonus, Bayerische Landesbank

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