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   BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13   

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https://dejure.org/2014,10542
BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13 (https://dejure.org/2014,10542)
BAG, Entscheidung vom 21.05.2014 - 4 AZR 50/13 (https://dejure.org/2014,10542)
BAG, Entscheidung vom 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 (https://dejure.org/2014,10542)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von Tarifvertragsparteien - Leistungen für Gewerkschaftsmitglieder

  • openjur.de

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Schuldrechtliche Vereinbarung von Tarifvertragsparteien; Leistungen für Gewerkschaftsmitglieder

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 9 Abs 3 GG, § 1 TVG, § 3 Abs 1 TVG, § 4 Abs 1 TVG, Art 3 Abs 1 GG
    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von Tarifvertragsparteien - Leistungen für Gewerkschaftsmitglieder

  • IWW

    § 328 BGB, § ... 75 Abs. 1 BetrVG, §§ 305 ff. BGB, §§ 315 ff. BGB, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG, § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 40 Abs. 2 Nr. 3 EStG, §§ 328 ff. BGB, § 40 Abs. 2 EStG, § 1 Abs. 2 TVG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes auf tarifliche Regelungen

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Erholungsbeihilfe nur für Gewerkschaftsmitglieder

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Erholungsbeihilfe nur für Gewerkschaftsmitglieder

  • hensche.de

    Tarifvertrag, Differenzierungsklausel

  • Betriebs-Berater

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von Tarifvertragsparteien - Leistungen für Gewerkschaftsmitglieder

  • rewis.io

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von Tarifvertragsparteien - Leistungen für Gewerkschaftsmitglieder

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von Tarifvertragsparteien - Leistungen für Gewerkschaftsmitglieder)

  • ra.de
  • dbb.de PDF, S. 28 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz und Leistungen für Gewerkschaftsmitglieder (Sebastian Wiegandt; ZBVR online 2/2015; 25-28)

  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifvertragsrecht - Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Schuldrechtliche Vereinbarung von Tarifvertragsparteien; Leistungen für Gewerkschaftsmitglieder

  • rechtsportal.de

    Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes auf tarifliche Regelungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (31)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Exklusive Sonderzahlungen für Opel-Gewerkschaftsmitglieder rechtmäßig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erholungsbeihilfe für Gewerkschaftsmitglieder

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Leistungen für Gewerkschaftsmitglieder - und der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sonderleistungen für Gewerkschafter - Gleichbehandlungsgrundsatz findet keine Anwendung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erholungsbeihilfe für Gewerkschaftsmitglieder

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Besserstellung von Gewerkschaftsmitgliedern verstößt nicht unbedingt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erholungsbeihilfe für Gewerkschaftsmitglieder

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zulässige Sonderleistungen für Gewerkschaftsmitglieder

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Keine Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Vereinbarungen zwischen Tarifvertragsparteien

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Vereinbarungen zwischen Tarifvertragsparteien

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erholungsbeihilfe exklusiv für Gewerkschaftsmitglieder rechtens

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tarifrecht: "Extras" für Gewerkschaftsmitglieder rechtens

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Erholungshilfe für Gewerkschaftsmitglieder

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Erholungsbeihilfe für Gewerkschaftsmitglieder

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Sonderzahlung nur für Gewerkschaftsmitglieder rechtmäßig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von Tarifvertragsparteien

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz - In welchen Fällen findet er keine Anwendung?

  • handelsblatt.com (Kurzinformation)

    Erholungsbeihilfe für Gewerkschaftsmitglieder

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Erholungsbeihilfe nur für Gewerkschaftsmitglieder

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sonderzahlungen für Gewerkschafter zulässig

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Erholungsbeihilfe für Gewerkschaftsmitglieder

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Erholungsbeihilfe für Gewerkschaftsmitglieder

  • zl-legal.de (Kurzinformation)

    Sonderzahlungen nur für Gewerkschaftsmitglieder sind zulässig

  • juve.de (Kurzinformation)

    Gleichbehandlung: Klage von Gewerkschaftsmitglied gegen Opel abgewehrt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erholungsbeihilfe nur für Gewerkschafter ist zulässig - andere Arbeitnehmer nicht benachteiligt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber-Boni dürfen auch ausschließlich an Gewerkschafter ausgezahlt werden

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Erholungsbeihilfe (nur) für Gewerkschaftsmitglieder

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sonderzahlungen nur für Gewerkschaftsmitglieder zulässig?

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz bei Erholungsbeihilfe für Gewerkschaftsmitglieder

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber-Boni dürfen auch ausschließlich an Gewerkschafter ausgezahlt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Erholungsbeihilfe für Gewerkschaftsmitglieder - Erholungsbeihilfezahlungen für Gewerkschaftsmitglieder rechtens

Besprechungen u.ä. (3)

  • labourlawjournals.com PDF, S. 10 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Sozialtarifvertrag in der Praxis: Bessere Leistungen für Gewerkschaftsmitglieder (RA Dr. Rüdiger Helm und RA Matthias Mücke; AuR 2014, 366-70)

  • dbb.de PDF, S. 28 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz und Leistungen für Gewerkschaftsmitglieder (Sebastian Wiegandt; ZBVR online 2/2015; 25-28)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bevorzugung von Gewerkschaftsmitgliedern durch Erholungsbeihilfen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 148, 139
  • ZIP 2014, 2528 (Ls.)
  • NZA 2015, 115
  • DB 2015, 135
  • JR 2015, 599
  • JR 2016, 555
 
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Wird zitiert von ... (90)

  • BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 66/18

    Abweichung vom "Equal-Pay-Grundsatz' durch Bezugnahme auf Tarifvertrag

    (2) Die mögliche Abweichung durch Tarifverträge beruht auf der Erwägung, dass tarifvertragliche Regelungen eine hinreichende Gewähr für eine angemessene Berücksichtigung auch der Interessen der Arbeitnehmer bieten, da grundsätzlich von der Parität der Vertragspartner ausgegangen werden kann (BT-Drs. 17/4804 S. 9 "Tarifverträgen kommt nach dem deutschen Arbeitsrecht grundsätzlich eine Richtigkeitsgewähr zu"; sh. auch BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 29 mwN, BAGE 148, 139) .
  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    (1) Bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung ist der Gleichheitssatz idR verletzt, wenn eine Gruppe von Regelungsadressaten im Vergleich zu anderen unterschiedlich behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten ( zum Prüfungsmaßstab ausf. BVerfG 7. Mai 2013 - 2 BvR 909/06   ua. - Rn. 73 ff.,   BVerfGE 133, 377; 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 - Rn. 78,   BVerfGE 126, 400; BAG 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 21 mwN, BAGE 148, 139; 19. Juli 2011 - 3 AZR 398/09 - Rn. 25 mwN, BAGE 138, 332; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 21 mwN, BAGE 129, 93; vgl. zu den Maßstäben weiterhin BAG 27. Oktober 2010 - 10 AZR 410/09 - Rn. 22   mwN; 21. September 2010 - 9 AZR 442/09 - Rn. 27; 25. Oktober 2007 - 6 AZR 95/07 - Rn. 24, BAGE 124, 284) .

    Die Klägerin kann ihren Anspruch auch nicht auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (ausf. zu dessen Inhalt BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 19 ff., BAGE 148, 139) stützen .

    Werden Rechte und Pflichten für ein Arbeitsverhältnis zwar privatautonom, aber unter den Bedingungen eines strukturellen Gleichgewichts vereinbart, bleibt der Anwendungsbereich des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes verschlossen (ausf. BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 29 ff. mwN, BAGE 148, 139) .

    Die Voraussetzungen für eine Begrenzung privatautonomen Handelns anhand des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes (BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 19 ff., 24 ff., BAGE 148, 139; s. auch 3. September 2014 - 5 AZR 6/13 - Rn. 23) liegen deshalb hier nicht vor.

    Die Regelungen in B. 4. Abs. 1 und Abs. 2 DV unterliegen als tarifvertraglich vorgesehene notwendige Umsetzung von zwischen tariffähigen Vertragspartnern vereinbarten Regelungen nicht der Kontrolle anhand des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes (zu den Grundsätzen ausf. BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 29 ff. mwN, BAGE 148, 139; sowie oben B II 2 a) .

    Dabei ist unbeachtlich, dass die weitere Durchführung der Transferarbeitsverhältnisse allein durch die Beklagte zu 1. ohne zwingende rechtliche Beteiligung der IG Metall als Organisation erfolgt ist (vgl. auch BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 35, 45, mwN, BAGE 148, 139) .

  • BAG, 14.08.2018 - 1 AZR 287/17

    Arbeitskampf - Streikbruchprämie als zulässiges Kampfmittel

    Diese Argumentation vernachlässigt, dass der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zwar für sich gesehen keine Anspruchsgrundlage bildet (ausf. BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 18 ff., BAGE 148, 139) .

    Wendet jedoch ein Arbeitgeber einer nach bestimmten Kriterien definierten Gruppe von Arbeitnehmern eine Leistung zu und nimmt damit andere Arbeitnehmer hiervon aus, kann dies dazu führen, dass er verpflichtet ist, dem (Kreis der) ausgeschlossenen Arbeitnehmer die der Gruppe versprochene Leistung zu gewähren, wenn er bei der Festlegung der zugrunde liegenden Anspruchsvoraussetzungen gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt (vgl. BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 18, aaO) .

    Der Arbeitnehmer, der ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt wurde, kann die Leistung, von der er nach der Regelbildung des Arbeitgebers wegen Nichterfüllung des gleichbehandlungswidrigen Tatbestandsmerkmals ausgeschlossen war, von diesem verlangen, wenn es keine weiteren Voraussetzungen gibt oder etwaige weitere Voraussetzungen von ihm erfüllt werden (BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 22 f. mwN, aaO) .

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