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   BAG, 05.06.2014 - 2 AZR 615/13   

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https://dejure.org/2014,34355
BAG, 05.06.2014 - 2 AZR 615/13 (https://dejure.org/2014,34355)
BAG, Entscheidung vom 05.06.2014 - 2 AZR 615/13 (https://dejure.org/2014,34355)
BAG, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - 2 AZR 615/13 (https://dejure.org/2014,34355)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 S 1 KSchG, § 2 KSchG, § 313 BGB, § 5 Abs 3 S 2 Nr 3 BetrVG, § 1 KHG BW 2008
    Änderungskündigung - Chefarzt-Dienstvertrag

  • IWW

    § 8 Abs. 1 Satz 1 KHG, § ... 1 Abs. 2 Satz 2 KHG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 2 KSchG, §§ 2, 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 11 Abs. 1 Satz 1 der Bundespflegesatzverordnung, § 313 BGB, 1 Abs. 2 KSchG, § 108 Nr. 3 SGB V, Art. 74 Abs. 1 Nr. 19a GG, Art. 72 Abs. 1 GG, Art. 72 Abs. 2 GG, § 11 KHG, § 19 Abs. 5 KHEntgG, § 19 Abs. 1 bis Abs. 4 KHEntgG, Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 14 GG, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 7 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 der Bundespflegesatzverordnung (BPflV), § 559 Abs. 1 ZPO, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 4 Satz 2 KSchG, § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG, § 5 Abs. 1 BetrVG, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sicherstellung der Beteiligung der nachgeordneten ärztlichen Mitarbeiter an den Honorareinnahmen der leitenden Ärzte in einem in den Krankenhausplan des Landes Baden-Württemberg aufgenommenen Krankenhaus

  • bag-urteil.com

    Änderungskündigung - Chefarzt-Dienstvertrag

  • rewis.io

    Änderungskündigung - Chefarzt-Dienstvertrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sicherstellung der Beteiligung der nachgeordneten ärztlichen Mitarbeiter an den Honorareinnahmen der leitenden Ärzte in einem in den Krankenhausplan des Landes Baden-Württemberg aufgenommenen Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Änderungskündigung eines Chefarzt-Dienstvertrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 148, 227
  • NZA 2015, 40
 
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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/73
    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 2 AZR 615/13
    Auch diese zielt auf eine wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser unter Gewährleistung einer bedarfsgerechten Versorgung der Patienten durch eine reibungslose, vertrauensvolle und kollegiale Zusammenarbeit des ärztlichen Personals (vgl. BVerfG 7. November 1979 - 2 BvR 513/73 ua. - zu C II 1 a der Gründe, BVerfGE 52, 303; Dietz LKHG BW Stand 1988 § 34 Nr. 1) .

    (bb) Soweit die Freiheit der Berufsausübung nach Art. 12 Abs. 1 GG bzw. die Vertragsfreiheit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG betroffen sind, weil Plankrankenhäuser - solange sie nicht auch selbst wahlärztliche Leistungen gesondert berechnen - das Liquidationsrecht ihren leitenden Ärzten nur nach Maßgabe der §§ 34 ff. LKHG einräumen dürfen, ist dies durch vernünftige, auf das Gemeinwohl bedachte Erwägungen gerechtfertigt und bedeutet keine unzumutbare oder übermäßig belastende Auflage (zur finanziellen Beteiligung der ärztlichen Mitarbeiter an Liquidationseinnahmen leitender Ärzte nach § 20 des Landesgesetzes zur Reform des Krankenhauswesens in Rheinland-Pfalz vom 29. Juni 1973 vgl. BVerfG 7. November 1979 - 2 BvR 513/73 ua. - zu C II 2 a der Gründe, BVerfGE 52, 303) .

    Das Ziel, eine Steigerung der Leistungsfähigkeit der öffentlich geförderten Krankenhäuser auch dadurch sicherzustellen, dass befähigtem ärztlichen Nachwuchs durch einen Einkommensausgleich in Bezug auf die Liquidationseinnahmen ein höherer Anreiz für die Tätigkeit im Krankenhaus geboten wird, hat Vorrang gegenüber dem Interesse der liquidationsberechtigten Ärzte an ungeschmälerten Einnahmen (vgl. BVerfG 7. November 1979 - 2 BvR 513/73 ua. - aaO) .

    Unbeschadet der herausgehobenen und verantwortlichen Stellung der leitenden Ärzte tragen auch die nachgeordneten Ärzte in erheblicher Weise zu einer bedarfsgerechten medizinischen Versorgung bei (vgl. BVerfG 7. November 1979 - 2 BvR 513/73 ua. - zu C II 1 a der Gründe, aaO) .

    So entsprach es schon bisher der standesrechtlichen Pflicht der liquidationsberechtigten Ärzte, die nachgeordneten Ärzte angemessen an ihren Liquidationseinkünften zu beteiligen (BVerfG 7. November 1979 - 2 BvR 513/73 ua. - aaO) .

  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 235/08

    Änderungskündigung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 2 AZR 615/13
    Das Kündigungsrecht ist zwar gegenüber einer Anpassung nach § 313 BGB lex specialis (BAG 8. Oktober 2009 - 2 AZR 235/08 - Rn. 32; 12. Januar 2006 - 2 AZR 126/05 - Rn. 29) .

    Derartige Sachverhalte sind im Rahmen der §§ 2, 1 Abs. 2 KSchG zu würdigen (BAG 8. Oktober 2009 - 2 AZR 235/08 - aaO) .

    Geschäftsgrundlage sind die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Vertragspartei vom Vorhandensein oder künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BAG 11. Juli 2012 - 2 AZR 42/11 - Rn. 32; 8. Oktober 2009 - 2 AZR 235/08 - Rn. 34; BGH 8. Februar 2006 - VIII ZR 304/04 - zu II 1 a der Gründe) .

    Voraussetzung für eine Vertragsanpassung ist, dass die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen hätten, wenn sie die Änderung vorausgesehen hätten, und einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann (BAG 8. Oktober 2009 - 2 AZR 235/08 - aaO; vgl. auch 29. Januar 2008 - 3 AZR 42/06 - Rn. 58) .

    Auch Gesetzesänderungen können die Geschäftsgrundlage eines Vertrags so verändern, dass Leistung und Gegenleistung nicht mehr in dem zuvor vereinbarten Verhältnis stehen und die vertraglichen Absprachen nach den Regeln über den Wegfall oder die Änderung der Geschäftsgrundlage anzupassen sind (BAG 8. Oktober 2009 - 2 AZR 235/08 - aaO; 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 65, 290) .

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 396/12

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 2 AZR 615/13
    a) Eine Änderung der Arbeitsbedingungen iSv. § 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn das Änderungsangebot des Arbeitgebers durch Gründe iSd. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt ist und sich darauf beschränkt, solche Änderungen vorzusehen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (BAG 10. April 2014 - 2 AZR 812/12 - Rn. 24; 20. Juni 2013 - 2 AZR 396/12 - Rn. 16) .

    Die angebotenen Änderungen dürfen sich von deren Inhalt nicht weiter entfernen, als zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (BAG 10. April 2014 - 2 AZR 812/12 - Rn. 24; 20. Juni 2013 - 2 AZR 396/12 - Rn. 17) .

    eindeutig bestimmt, zumindest bestimmbar sein (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 396/12 - Rn. 18; 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 29) .

    Für den Arbeitnehmer muss ohne Weiteres klar sein, welche Vertragsbedingungen zukünftig gelten sollen (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 396/12 - aaO; 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - aaO) .

    ee) Die Grundsätze zur sozialen Rechtfertigung einer Änderungskündigung, mit der eine Entgeltreduzierung herbeigeführt werden soll (vgl. dazu BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 396/12 - Rn. 31; 26. Juni 2008 - 2 AZR 139/07 - Rn. 20) , sind im Streitfall nicht maßgeblich.

  • BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 97/08

    Leitender Angestellter - Chefarzt - Einfluss auf die Unternehmensführung

    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 2 AZR 615/13
    als deren Schwerpunkt bestimmt (BAG 5. Mai 2010 - 7 ABR 97/08 - Rn. 13) .

    Erforderlich ist, dass er nach dem Arbeitsvertrag und der tatsächlichen Stellung in der Klinik der Leitungs- und Führungsebene zuzurechnen ist und unternehmens- oder betriebsleitende Entscheidungen entweder selbst trifft oder maßgeblich vorbereitet (BAG 5. Mai 2010 - 7 ABR 97/08 - Rn. 17) .

  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 2 AZR 615/13
    Auch die Auferlegung von Geldleistungspflichten lässt die Garantie des Eigentums grundsätzlich unberührt (BVerfG 18. März 1970 - 2 BvO 1/65 - aaO; 14. Mai 1968 - 2 BvR 544/63 - zu C III der Gründe, BVerfGE 23, 288) .

    Ein Verstoß gegen Art. 14 GG kann allenfalls dann in Betracht kommen, wenn die Geldleistungspflichten den Pflichtigen übermäßig belasten und seine Vermögensverhältnisse grundlegend beeinträchtigen, also eine Konfiskation darstellen würden (BVerfGE 14. Mai 1968 - 2 BvR 544/63 - aaO; 24. Juli 1962 - 2 BvL 15/61 ua. - zu B II 5 a der Gründe, BVerfGE 14, 221) .

  • BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65

    Spielbank

    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 2 AZR 615/13
    Bloße Gewinnchancen fallen nicht unter Art. 14 GG (vgl. BVerfG 18. März 1970 - 2 BvO 1/65 - zu B II 3 a der Gründe, BVerfGE 28, 119; 20. April 1966 - 1 BvR 20/62 ua. - zu II 5 der Gründe, BVerfGE 20, 31) .

    Auch die Auferlegung von Geldleistungspflichten lässt die Garantie des Eigentums grundsätzlich unberührt (BVerfG 18. März 1970 - 2 BvO 1/65 - aaO; 14. Mai 1968 - 2 BvR 544/63 - zu C III der Gründe, BVerfGE 23, 288) .

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 2 AZR 615/13
    eindeutig bestimmt, zumindest bestimmbar sein (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 396/12 - Rn. 18; 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 29) .

    Für den Arbeitnehmer muss ohne Weiteres klar sein, welche Vertragsbedingungen zukünftig gelten sollen (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 396/12 - aaO; 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - aaO) .

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12

    Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 2 AZR 615/13
    a) Eine Änderung der Arbeitsbedingungen iSv. § 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn das Änderungsangebot des Arbeitgebers durch Gründe iSd. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt ist und sich darauf beschränkt, solche Änderungen vorzusehen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (BAG 10. April 2014 - 2 AZR 812/12 - Rn. 24; 20. Juni 2013 - 2 AZR 396/12 - Rn. 16) .

    Die angebotenen Änderungen dürfen sich von deren Inhalt nicht weiter entfernen, als zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (BAG 10. April 2014 - 2 AZR 812/12 - Rn. 24; 20. Juni 2013 - 2 AZR 396/12 - Rn. 17) .

  • BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89

    Chefarzt - Änderung der Gebührenordnung

    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 2 AZR 615/13
    Auch Gesetzesänderungen können die Geschäftsgrundlage eines Vertrags so verändern, dass Leistung und Gegenleistung nicht mehr in dem zuvor vereinbarten Verhältnis stehen und die vertraglichen Absprachen nach den Regeln über den Wegfall oder die Änderung der Geschäftsgrundlage anzupassen sind (BAG 8. Oktober 2009 - 2 AZR 235/08 - aaO; 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 65, 290) .
  • BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 536/00

    Entschädigung für entgangene Privatliquidationseinnahmen

    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 2 AZR 615/13
    Selbst wenn das Verschaffen dieser Verdienstmöglichkeit nach den Vereinbarungen der Parteien eine im Gegenseitigkeitsverhältnis stehende "Vergütung" für die vom Kläger zu erbringende Hauptleistung sein sollte (zur Bedeutung der vertraglichen Vereinbarungen für den Entgeltcharakter des Liquidationsrechts vgl. BAG 15. September 2011 - 8 AZR 846/09 - Rn. 34; 22. März 2001 - 8 AZR 536/00 - zu II 1 b der Gründe; Wern Die arbeitsrechtliche Stellung des leitenden Krankenhausarztes S. 194 f.; ErfK/Preis 14. Aufl. § 611 BGB Rn. 518) , soll das Liquidationsrecht als solches durch die Änderungskündigung nicht beschränkt werden.
  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 139/07

    Änderungskündigung - Vergütungsreduzierung

  • BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 846/09

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Chefarztes - Verzugslohn - Verjährung

  • BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61

    Fremdrenten

  • BVerfG, 20.04.1966 - 1 BvR 20/62

    Ehemäklerlohn

  • BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 346/87

    Krankenhausarzt - Kostenerstattung bei Privatliquidation

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05

    Änderungskündigung - Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 42/06

    Überbrückungsversorgung - Neuregelung - Betriebsratsbeteiligung -

  • BAG, 26.01.2012 - 2 AZR 102/11

    "Überflüssige" Änderungskündigung - Streitgegenstand einer Klage nach § 4 Satz 2

  • BAG, 11.07.2012 - 2 AZR 42/11

    Prozessvergleich - Anfechtung - Rücktritt

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 25/11

    Überflüssige Änderungskündigung

  • BGH, 08.02.2006 - VIII ZR 304/04

    Störung der Geschäftsgrundlage des Verkaufs von Geschäftsanteilen durch Aufnahme

  • LAG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - 11 Sa 45/12

    Beteiligung von ärztlichen Mitarbeitern an Privat-Liquidationserlösen des

  • LAG Baden-Württemberg, 20.12.2018 - 17 Sa 11/18

    Auskunftsanspruch nach der Datenschutzgrundverordnung EUV 2016/679 - berechtigte

    Leitender Angestellter kann auch der sein, der eine unternehmerische Leitungsaufgabe wahrnimmt, die dabei anfallenden Entscheidungen aber nicht selbst trifft, sondern sie "maßgeblich beeinflusst" (BAG, 5. Juni 2014 - 2 AZR 615/13, Rn. 51, juris).

    Entscheidungen werden maßgeblich beeinflusst, wenn die eigentlichen Entscheidungsträger an den durch Tatsachen und Argumente vorbereiteten Vorschlägen "nicht vorbeigehen können" (BAG, 5. Juni 2014 - 2 AZR 615/13, Rn. 51, juris).

  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 683/16

    Dynamische arbeitsvertragliche Verweisung auf kirchliches Arbeitsrecht gilt auch

    Sachverhalte, die zu einer Störung oder dem Wegfall der Geschäftsgrundlage geführt haben, sind dabei allerdings im Rahmen der §§ 2, 1 Abs. 2 KSchG zu würdigen (BAG 5. Juni 2014 - 2 AZR 615/13 - Rn. 23, BAGE 148, 227) .
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 550/14

    Ordentliche Änderungskündigung - krankheitsbedingte Leistungsminderung

    Eine Änderung der Arbeitsbedingungen iSv. § 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn sie durch Gründe iSd. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt ist und das Änderungsangebot des Arbeitgebers sich darauf beschränkt, solche Änderungen vorzusehen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (BAG 5. Juni 2014 - 2 AZR 615/13 - Rn. 22, BAGE 148, 227; 10. April 2014 - 2 AZR 812/12 - Rn. 24 mwN) .
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