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   BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1067/12   

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https://dejure.org/2014,15162
BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1067/12 (https://dejure.org/2014,15162)
BAG, Entscheidung vom 03.07.2014 - 6 AZR 1067/12 (https://dejure.org/2014,15162)
BAG, Entscheidung vom 03. Juli 2014 - 6 AZR 1067/12 (https://dejure.org/2014,15162)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung im Anschluss an eine vorübergehende Übertragung derselben höherwertigen Tätigkeit

  • openjur.de

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung im Anschluss an eine vorübergehende Übertragung derselben höherwertigen Tätigkeit

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung im Anschluss an eine vorübergehende Übertragung derselben höherwertigen Tätigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 14 Abs 1 TVöD, § 14 Abs 3 S 2 TVöD, § 17 Abs 4 S 1 TVöD, § 17 Abs 3 S 1 Buchst f TVöD
    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung im Anschluss an eine vorübergehende Übertragung derselben höherwertigen Tätigkeit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Stufenzuordnung nach dem TVöD bei einer Höhergruppierung im Anschluss an eine vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Höhergruppierung nach TVöD - Vorübergehende höhere Tätigkeit wird nicht angerechnet

  • Betriebs-Berater

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung im Anschluss an eine vorübergehende Übertragung derselben Tätigkeit

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Höhergruppierung nach TVöD - Vorübergehende höhere Tätigkeit wird nicht angerechnet

  • bag-urteil.com

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung im Anschluss an eine vorübergehende Übertragung derselben höherwertigen Tätigkeit

  • rewis.io

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung im Anschluss an eine vorübergehende Übertragung derselben höherwertigen Tätigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung vor einer Höhergruppierung zurückgelegter Zeiten auf die Stufenlaufzeit in der höheren Gehaltsgruppe

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    TVöD: Stufenzuordnung nach Höhergruppierung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Höhergruppierung - und die Stufenzuordnung nach dem TVöD

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Stufenzuordnung nach dem TVöD bei einer Höhergruppierung im Anschluss an eine vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Stufenzuordnung nach dem TVöD bei einer Höhergruppierung im Anschluss an eine vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Stufenzuordnung nach dem TVöD bei einer Höhergruppierung im Anschluss an eine vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zeiten bis zur Höhergruppierung bleiben für Berechnung der Stufenlaufzeit unberücksichtigt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Stufenzuordnung nach dem TVöD bei einer Höhergruppierung im Anschluss an eine vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Stufenzuordnung nach dem TVöD bei Höhergruppierung im Anschluss an eine vorübergehende Übertragung derselben höherwertigen Tätigkeit

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Stufenzuordnung nach vorübergehender höherwertiger Tätigkeit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BAG-Urteil zum Beginn der Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Stufenzuordnung nach dem TVöD bei einer Höhergruppierung im Anschluss an eine vorübergehende Übertragung der höherwertig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Stufenzuordnung nach dem TVöD bei einer Höhergruppierung im Anschluss an eine vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Stufenzuordnung nach dem TVöD bei einer Höhergruppierung im Anschluss an eine vorübergehende Übertragung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Anrechnung von Berufserfahrung im öffentlichen Dienst bei vorübergehender höherwertiger Tätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 148, 312
  • NZA 2015, 172
  • BB 2014, 2292
  • DB 2014, 2236
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 578/09

    Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung

    Auszug aus BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1067/12
    Er muss deshalb in dieser Stufe grundsätzlich erst die volle Laufzeit durchmessen, um in ihr die von den Tarifvertragsparteien für den Stufenaufstieg in der höheren Entgeltgruppe vorausgesetzte Berufserfahrung zu gewinnen, so dass die von den Tarifvertragsparteien bei typisierender Betrachtung angenommene Verbesserung seiner Arbeitsleistung nach Qualität und Quantität eintritt (BAG 20. September 2012 - 6 AZR 211/11 - Rn. 18; 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - Rn. 35, BAGE 137, 80; vgl. für Höhergruppierungen nach dem TV-V BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 578/09 - Rn. 27; zum TV-L vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 21) .

    Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, nach dem Höhergruppierungen stets und sofort einen Vergütungsvorteil mit sich bringen müssten (BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 22; 27. Januar 2011 - 6 AZR 578/09 - Rn. 43) .

    Ein derartiger Nachteil ist mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 578/09 - Rn. 46; 13. August 2009 - 6 AZR 244/08 - Rn. 32) .

    Die Tarifautonomie schließt auch die Befugnis der Tarifvertragsparteien zu Entgeltregelungen ein, die Betroffenen ungerecht und Außenstehenden nicht zwingend sachgerecht erscheinen (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 578/09 - Rn. 45) .

    Dieses Konzept ist von der Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien gedeckt (vgl. zu § 16 Abs. 2 TV-L BAG 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 - Rn. 21 ff.; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 66; 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 34 f.; zu § 5 Abs. 2 Satz 2 TV-V vgl. BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 578/09 - Rn. 46) .

  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 964/11

    Stufenzuordnung bei Einstellung eines zuvor befristet Beschäftigten auf einer

    Auszug aus BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1067/12
    Er muss deshalb in dieser Stufe grundsätzlich erst die volle Laufzeit durchmessen, um in ihr die von den Tarifvertragsparteien für den Stufenaufstieg in der höheren Entgeltgruppe vorausgesetzte Berufserfahrung zu gewinnen, so dass die von den Tarifvertragsparteien bei typisierender Betrachtung angenommene Verbesserung seiner Arbeitsleistung nach Qualität und Quantität eintritt (BAG 20. September 2012 - 6 AZR 211/11 - Rn. 18; 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - Rn. 35, BAGE 137, 80; vgl. für Höhergruppierungen nach dem TV-V BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 578/09 - Rn. 27; zum TV-L vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 21) .

    Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, nach dem Höhergruppierungen stets und sofort einen Vergütungsvorteil mit sich bringen müssten (BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 22; 27. Januar 2011 - 6 AZR 578/09 - Rn. 43) .

    Zusätzlich stellt § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD-AT durch Garantiebeträge einen Mindestentgeltgewinn hinsichtlich des Tabellenentgelts sicher (vgl. zu § 17 Abs. 4 TV-L BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 22) .

    Dieses Konzept ist von der Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien gedeckt (vgl. zu § 16 Abs. 2 TV-L BAG 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 - Rn. 21 ff.; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 66; 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 34 f.; zu § 5 Abs. 2 Satz 2 TV-V vgl. BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 578/09 - Rn. 46) .

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 211/11

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung

    Auszug aus BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1067/12
    Er muss deshalb in dieser Stufe grundsätzlich erst die volle Laufzeit durchmessen, um in ihr die von den Tarifvertragsparteien für den Stufenaufstieg in der höheren Entgeltgruppe vorausgesetzte Berufserfahrung zu gewinnen, so dass die von den Tarifvertragsparteien bei typisierender Betrachtung angenommene Verbesserung seiner Arbeitsleistung nach Qualität und Quantität eintritt (BAG 20. September 2012 - 6 AZR 211/11 - Rn. 18; 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - Rn. 35, BAGE 137, 80; vgl. für Höhergruppierungen nach dem TV-V BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 578/09 - Rn. 27; zum TV-L vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 21) .

    Art. 3 Abs. 1 GG untersagt jedoch einen gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss, mit dem ein Personenkreis begünstigt und ein anderer Personenkreis von der Begünstigung ausgenommen wird (vgl. BVerfG 10. Juli 2012 - 1 BvL 2/10, 1 BvL 3/10, 1 BvL 4/10, 1 BvL 3/11 - Rn. 21, BVerfGE 132, 72; 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 - Rn. 78, BVerfGE 126, 400; BAG 20. September 2012 - 6 AZR 211/11 - Rn. 16; 16. Dezember 2010 - 6 AZR 437/09 - Rn. 19) .

    Nach dem in diesen Vorschriften und § 17 Abs. 4 TVöD-AT zum Ausdruck kommenden Konzept der Tarifvertragsparteien folgt die Stufenzuordnung neu eingestellter Arbeitnehmer grundsätzlich anderen Regeln und beruht auf anderen Voraussetzungen und Grundannahmen als die Stufenzuordnung bei Höhergruppierungen (vgl. zu § 16 TVöD (Bund) BAG 20. September 2012 - 6 AZR 211/11 - Rn. 17) .

  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

    Auszug aus BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1067/12
    Sie brauchen nicht die sachgerechteste oder zweckmäßigste Regelung zu finden (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 43; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 58) .

    Dabei ist es grundsätzlich dem Normgeber überlassen, die Merkmale zu bestimmen, nach denen Sachverhalte als hinreichend gleich anzusehen sind, um sie gleich zu regeln (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 44; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 59) .

    Dieses Konzept ist von der Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien gedeckt (vgl. zu § 16 Abs. 2 TV-L BAG 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 - Rn. 21 ff.; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 66; 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 34 f.; zu § 5 Abs. 2 Satz 2 TV-V vgl. BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 578/09 - Rn. 46) .

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 94/12

    Beschäftigungszeit iSv. § 7 Abschn. A Abs. 2 Satz 4 TV UmBw - Berücksichtigung

    Auszug aus BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1067/12
    Sie brauchen nicht die sachgerechteste oder zweckmäßigste Regelung zu finden (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 43; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 58) .

    Dabei ist es grundsätzlich dem Normgeber überlassen, die Merkmale zu bestimmen, nach denen Sachverhalte als hinreichend gleich anzusehen sind, um sie gleich zu regeln (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 44; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 59) .

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 382/09

    Stufenzuordnung bei der Einstellung - Anwendbarkeit des TVÜ-VKA

    Auszug aus BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1067/12
    Die Tarifnorm bezieht sich nach ihrem eindeutigen Wortlaut nur auf die Gleichstellung bestimmter Zeiten bezüglich der Stufenlaufzeit nach § 16 Abs. 4 Satz 1 TVöD-AT (Bund) bzw. § 16 Abs. 3 Satz 1 TVöD-AT (VKA) und ergänzt diese Vorschriften (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 382/09 - Rn. 18) .

    Eine Wiedereinstellung würde sich ebenso wie eine erstmalige Einstellung nach § 16 Abs. 2 und Abs. 2a TVöD-AT (VKA) richten (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 382/09 - Rn. 17; 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 9 f.) .

  • BAG, 27.07.2011 - 10 AZR 484/10

    Zulage wegen Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1067/12
    Die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit führt nur zum Anspruch auf die persönliche Zulage nach § 14 TVöD-AT (vgl. BAG 26. Juli 2012 - 6 AZR 701/10 - Rn. 19; 27. Juli 2011 - 10 AZR 484/10 - Rn. 20; zum BAT vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 474/04 - Rn. 17, BAGE 116, 319) .

    Dies ist bei vorübergehender Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit die dadurch unveränderte (niedrigere) Entgeltgruppe (vgl. zu § 16 Abs. 3 TV-L BAG 27. Juli 2011 - 10 AZR 484/10 - Rn. 20).

  • BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 701/10

    Strukturausgleich

    Auszug aus BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1067/12
    a) Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 17 Abs. 4 Satz 4 TVöD-AT beginnt die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe ausnahmslos erst mit dem Tag der Höhergruppierung und folglich auch in dem Fall, dass ein Beschäftigter vor der Höhergruppierung dieselbe Tätigkeit im Rahmen der Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit verrichtet hat (vgl. BAG 26. Juli 2012 - 6 AZR 701/10 - Rn. 27) .

    Die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit führt nur zum Anspruch auf die persönliche Zulage nach § 14 TVöD-AT (vgl. BAG 26. Juli 2012 - 6 AZR 701/10 - Rn. 19; 27. Juli 2011 - 10 AZR 484/10 - Rn. 20; zum BAT vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 474/04 - Rn. 17, BAGE 116, 319) .

  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 180/09

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten im TV-L

    Auszug aus BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1067/12
    Die Tarifvertragsparteien durften außerdem einen Anreiz zur Rückkehr solcher Beschäftigten in den öffentlichen Dienst schaffen, die bereits einschlägige Berufserfahrung beim selben öffentlichen Arbeitgeber erworben hatten (vgl. BAG 23. September 2010 - 6 AZR 180/09 - Rn. 18, BAGE 135, 313) .
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1067/12
    Art. 3 Abs. 1 GG untersagt jedoch einen gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss, mit dem ein Personenkreis begünstigt und ein anderer Personenkreis von der Begünstigung ausgenommen wird (vgl. BVerfG 10. Juli 2012 - 1 BvL 2/10, 1 BvL 3/10, 1 BvL 4/10, 1 BvL 3/11 - Rn. 21, BVerfGE 132, 72; 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 - Rn. 78, BVerfGE 126, 400; BAG 20. September 2012 - 6 AZR 211/11 - Rn. 16; 16. Dezember 2010 - 6 AZR 437/09 - Rn. 19) .
  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

  • BVerfG, 10.07.2012 - 1 BvL 2/10

    Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom

  • BAG, 05.06.2014 - 6 AZR 1008/12

    Korrigierende Rückstufung bei Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L

  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 244/08

    Stufenzuordnung im TVöD nach Beförderung zwischen dem 1. Oktober 2005 und dem 1.

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 571/12

    Stufenzuordnung bei Vorbeschäftigung in Teilzeit

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 512/12

    Stufenzuordnung nach Betriebsübergang - zwischenzeitliche Beschäftigung außerhalb

  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 437/09

    Überleitung in den TV-BA - Gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss

  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 524/11

    Stufenzuordnung bei Wiedereinstellung nach Befristung

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 174/09

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten im TV-L - Ermessen bei der

  • BVerwG, 07.03.2011 - 6 P 15.10

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Stufenzuordnung nach § 16 TVöD-Bund

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 474/04

    Eingruppierung - Mitarbeiter einer Ratsfraktion

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2012 - 2 Sa 103/12

    Stufenzuordnung - keine Berücksichtigung von nur vorübergehend übertragener

  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 242/14

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 TVöD-AT -

    Der Beschäftigte bleibt vielmehr der Entgeltgruppe zugehörig, in die er eingruppiert ist (BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn. 18) .
  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 456/14

    Eingruppierung - Klageänderung in der Revisionsinstanz

    Diese Fälle sind vielmehr nach der Spezialregelung des § 17 Abs. 4 TVöD aF zu beurteilen (vgl. BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn. 14 und 19, BAGE 148, 312) .

    Abgesehen davon bezieht sich § 17 Abs. 3 TVöD aF nach seinem eindeutigen Wortlaut nur auf die Gleichstellung bestimmter Zeiten bezüglich der Stufenlaufzeit nach § 16 Abs. 4 Satz 1 TVöD/Bund, der die regulären Stufenlaufzeiten "innerhalb derselben Entgeltgruppe" regelt, und ergänzt diese Vorschrift (BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn. 19, aaO) .

    Die Berufserfahrung, die der höhergruppierte Beschäftigte in der bisherigen Entgeltgruppe erworben hat, spielt für die neue Tätigkeit keine Rolle mehr (BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn. 15 mwN, BAGE 148, 312) .

    Sie durften einen Anreiz zur Rückkehr solcher Beschäftigten in den öffentlichen Dienst schaffen, die bereits einschlägige Berufserfahrung bei demselben öffentlichen Arbeitgeber erworben hatten (vgl. zu § 16 Abs. 2 TVöD/VKA BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn. 30, BAGE 148, 312; zu § 16 Abs. 2 TV-L 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 - Rn. 21 ff. mwN) .

    Die vor der Höhergruppierung zurückgelegten Zeiten sind auf die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe nicht einmal dann anzurechnen, wenn zuvor dieselbe Tätigkeit als höherwertige Tätigkeit iSv. § 14 TVöD vorübergehend verrichtet und deshalb mit einer persönlichen Zulage vergütet wurde (BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn. 16, BAGE 148, 312) .

  • BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 459/16

    Stufenaufstieg nach § 16 Abs. 3 TVöD-V

    Verrichten Arbeitnehmer in befristeten Arbeitsverhältnissen identische Aufgaben wie Dauerbeschäftigte, erlangen sie die gleiche Berufserfahrung (sog. horizontale Wiedereinstellungen, vgl. BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 432/14 - Rn. 24 mwN; sh. zu sog. vertikalen Wiedereinstellungen auf geringer- oder höherwertigen Stellen, die § 4 Abs. 2 Satz 3 TzBfG nicht unterfallen: BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 432/14 - Rn. 25 ff.; 3. Juli 2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn. 14 f., BAGE 148, 312; 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 29; sh. auch BAG 14. September 2016 - 4 AZR 456/14 - Rn. 51; Paul öAT 2017, 67, 68 ff.) .
  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 432/14

    Stufenzuordnung nach dem TV-L - befristetes Arbeitsverhältnis - unbefristete

    Das Entgeltsystem des TV-L geht davon aus, dass es keine entgeltgruppenübergreifende Berufserfahrung gibt (BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 21; zu § 17 Abs. 4 TVöD-AT vgl. BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn. 15) .
  • BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 790/16

    Stufenzuordnung bei Überleitung in die Entgeltordnung zum TV-L

    Nach dem Verständnis der Tarifvertragsparteien des TV-L hat der höhergruppierte Beschäftigte keine Berufserfahrung, die ihm in der Entgeltstufe, der er nach seiner Höhergruppierung zugeordnet worden ist, noch zugutekommen könnte (BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 21 mwN; zu § 17 Abs. 4 Satz 4 TVöD-AT vgl. BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn. 15 ff., BAGE 148, 312) .

    a) Den Tarifvertragsparteien ist es grundsätzlich freigestellt zu bestimmen, welche Zeiten welcher Tätigkeiten sie tariflich in welcher Form berücksichtigen wollen (BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn. 29, BAGE 148, 312) .

  • BAG, 05.10.2023 - 6 AZR 333/22

    Tarifliche Entgeltregelung - Schutzbereich von Art. 12 GG

    Die Norm bezieht sich nur auf § 16 Abs. 3 Satz 1 TV-L und damit allein auf die Stufenlaufzeit innerhalb derselben Entgeltgruppe (vgl. BAG 18. Februar 2021 - 6 AZR 702/19 - Rn. 28, BAGE 174, 63; zu § 17 Abs. 3 TVöD-AT vgl.: BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn. 19, BAGE 148, 312; 14. September 2016 - 4 AZR 456/14 - Rn. 46) .

    Hierauf findet § 17 Abs. 3 Satz 1 Buchst. a bis e TV-L keine Anwendung (vgl. zu § 17 Abs. 3 TVöD-AT BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn. 19, aaO) .

    (1) Auch § 17 Abs. 3 Satz 1 Buchst. f TV-L bezieht sich nach seinem eindeutigen Wortlaut nur auf die Gleichstellung bestimmter Zeiten bezüglich der Stufenlaufzeit nach § 16 Abs. 3 Satz 1 TV-L innerhalb derselben Entgeltgruppe und ergänzt diese Vorschrift (vgl. zu § 16 Abs. 4 TVöD-AT (Bund) bzw. § 16 Abs. 3 TVöD-AT (VKA) BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn. 19 mwN, BAGE 148, 312) .

    Während er unter einer Höhergruppierung die dauerhafte Übertragung von Tätigkeiten einer höheren Entgeltgruppe versteht (zum TVöD vgl. BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn. 18, BAGE 148, 312) , regelt § 14 TV-L deren nur vorübergehende Übertragung.

  • BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 791/16

    Stufenzuordnung - Inländerdiskriminierung

    aa) Den Tarifvertragsparteien ist es grundsätzlich freigestellt zu bestimmen, welche Zeiten welcher Tätigkeiten sie tariflich in welcher Form berücksichtigen wollen (BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn. 29, BAGE 148, 312; vgl. auch BAG 14. September 2016 - 4 AZR 456/14 - Rn. 49 ff.) .
  • BAG, 18.02.2021 - 6 AZR 702/19

    Stufenzuordnung - Tabellenwechsel

    § 17 Abs. 3 TV-L bezieht sich nur auf § 16 Abs. 3 Satz 1 TV-L und damit auf die Stufenlaufzeit innerhalb derselben Entgeltgruppe (vgl. zu § 17 Abs. 3 TVöD-AT BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn. 19, BAGE 148, 312; 14. September 2016 - 4 AZR 456/14 - Rn. 46) .
  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 199/18

    Höhergruppierung in der Freistellungsphase eines

    Gewährleistet wird lediglich ein Mindestmehrverdienst in Höhe des Garantiebetrags gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-TgDRV idF bis zum 31. Dezember 2014 (vgl. zu § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD-AT BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn. 15, BAGE 148, 312) .
  • BAG, 21.05.2015 - 6 AZR 254/14

    Anrechnung des Unterschiedsbetrags zum bisherigen Entgelt auf den

    (1) Entgegen der Ansicht der Klägerin gibt es keinen allgemeinen Grundsatz, nach dem Höhergruppierungen stets und sofort einen Vergütungsvorteil mit sich bringen müssten (BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn. 26; 27. Februar 2014 - 6 AZR 931/12 - Rn. 36; 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 22; 27. Januar 2011 - 6 AZR 578/09 - Rn. 43) .

    Der Beschäftigte bleibt vielmehr der Entgeltgruppe zugehörig, in die er eingruppiert ist (BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn. 18) .

    Bei späterer Höhergruppierung kann sogar eine zeitweilige Verringerung der Vergütung eintreten, dadie Zulage nicht zum bisherigen Tabellenentgelt zählt und bei der Stufenzuordnung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 TV-L deshalb keine Berücksichtigung findet (vgl. zu § 17 Abs. 4 Satz 1 TVöD-AT BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn. 22) .

  • BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 240/17

    Stufenzuordnung im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens -

  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 1102/12

    Protokollerklärung zum 3. Abschnitt TVÜ-Bund

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.04.2023 - 2 Sa 144/22

    Eingruppierung - Lehrkraft - TV-L - Stufenzuordnung - gleichbleibende Tätigkeit -

  • BAG, 15.01.2015 - 6 AZR 646/13

    Strukturausgleich gemäß § 12 TVÜ-Bund bei Bewährungsaufstieg vor Überleitung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2023 - 2 Sa 176/22

    Höhergruppierung - Lehrkraft - Stufenzuordnung bei gleichbleibender Tätigkeit -

  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2021 - 12 Sa 84/20

    TVöD - Höhergruppierung - Beginn der Stufenlaufzeit

  • LAG Sachsen, 17.06.2022 - 4 Sa 418/19

    Keine stufengleiche Höhergruppierung - § 17 Abs 4 S 1 TV-L - höher bewertete

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 92/15

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Zumutbarkeit eines

  • BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 459/21

    "Korrigierende Höhergruppierung" - Stufenlaufzeit

  • LAG Niedersachsen, 09.01.2019 - 17 Sa 625/18

    Diskriminierung wegen des Alters durch stufengleiche Höhergruppierung gemäß § 17

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.11.2020 - 15 Sa 1119/20
  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2021 - 12 Sa 85/20

    Auslegung des normativen Teils des Tarifvertrags; Höhergruppierung und

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2022 - 25 Sa 1526/21

    Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit - rückwirkende, dauerhafte Zuweisung -

  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.10.2014 - 6 Sa 280/13

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung - Versetzung auf die bereits im Wege der

  • LAG Hamm, 04.12.2019 - 6 Sa 961/19

    TVöD ; Garantiebetrag; Auffüllbetrag; Anrechnung; Mindestentgelt + Gewinn

  • LAG Köln, 02.08.2019 - 10 Sa 674/18

    Voraussetzungen der Eingruppierung einer als Arbeitsvermittlerin in einem

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2015 - 2 Sa 72/15

    Gerichtliche Feststellung des Beginns der Stufenlaufzeit - Rechtskraftwirkung

  • ArbG Hamburg, 25.09.2019 - 23 Ca 311/18
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.07.2020 - AS 13/20
  • ArbG Bochum, 08.05.2019 - 3 Ca 27/19
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 19.10.2020 - AS 23/20
  • ArbG Herne, 10.09.2019 - 3 Ca 384/19

    Stufengleiche Höhergruppierung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2023 - 5 Sa 107/22

    Auslegung des normativen Teils des Tarifvertrags; Einschätzungsprärogative der

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