Rechtsprechung
   BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 822/12   

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https://dejure.org/2014,35399
BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 822/12 (https://dejure.org/2014,35399)
BAG, Entscheidung vom 31.07.2014 - 6 AZR 822/12 (https://dejure.org/2014,35399)
BAG, Entscheidung vom 31. Juli 2014 - 6 AZR 822/12 (https://dejure.org/2014,35399)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 315 Abs 1 BGB, § 315 Abs 3 S 1 BGB, § 16 Abs 5 S 1 TV-L, § 16 Abs 5 S 2 TV-L, § 16 Abs 5 S 3 TV-L
    Zulage wegen höherer Lebenshaltungskosten

  • IWW

    § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB, § ... 315 BGB, § 315 Abs. 1 BGB, Abschn. C BAT, § 24 Abs. 2 MTArb, § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB, § 7 Abs. 1 Satz 1 der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg, Art. 2 Abs. 1, Art. 12 GG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gründe für die Versagung einer Zulage zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten in Stuttgart

  • bag-urteil.com

    Zulage wegen höherer Lebenshaltungskosten

  • rewis.io

    Zulage wegen höherer Lebenshaltungskosten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gründe für die Versagung einer Zulage zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten in Stuttgart

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Lebenshaltungskostenzulage bei angespannter Haushaltslage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zulage wegen höherer Lebenshaltungskosten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zulage wegen höherer Lebenshaltungskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 148, 381
  • DB 2015, 76
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 174/09

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten im TV-L - Ermessen bei der

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 822/12
    Bei dieser Vorschrift stellt sich jedoch ebenfalls die Frage, ob dem Arbeitgeber freies oder billiges Ermessen eingeräumt wird (offengelassen von BAG 5. Juni 2014 - 6 AZR 1008/12 - Rn. 21; 23. September 2010 - 6 AZR 174/09 - Rn. 17) .

    Diese entfalten als verwaltungsinterne öffentlich-rechtliche Vorgaben zwar keine unmittelbare Wirkung im Arbeitsverhältnis der Klägerin (vgl. BAG 23. September 2010 - 6 AZR 174/09 - Rn. 20) .

    Dies würde voraussetzen, dass es sich hierbei um die einzig ermessensfehlerfreie Entscheidung handelt (vgl. BAG 23. September 2010 - 6 AZR 174/09 - Rn. 17) .

  • BAG, 05.06.2014 - 6 AZR 1008/12

    Korrigierende Rückstufung bei Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 822/12
    Bei dieser Vorschrift stellt sich jedoch ebenfalls die Frage, ob dem Arbeitgeber freies oder billiges Ermessen eingeräumt wird (offengelassen von BAG 5. Juni 2014 - 6 AZR 1008/12 - Rn. 21; 23. September 2010 - 6 AZR 174/09 - Rn. 17) .

    § 16 Abs. 5 Satz 1 TV-L sieht nur bei Erfüllung zumindest einer der dort angeführten Voraussetzungen die Möglichkeit der Gewährung einer tariflichen Zulage vor (vgl. zu dem insoweit vergleichbaren § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L BAG 5. Juni 2014 - 6 AZR 1008/12 - Rn. 18) .

    Deren Zielsetzung der Begegnung von Personalgewinnungsschwierigkeiten (vgl. zu § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L BAG 5. Juni 2014 - 6 AZR 1008/12 - Rn. 28; vgl. auch 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 47) ist gänzlich anders als die Unterstützung von Beschäftigten bei der Bewältigung höherer Lebenshaltungskosten.

  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 822/12
    Er verbietet die sachlich ungerechtfertigte Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage und die sachfremde Gruppenbildung durch den Arbeitgeber (vgl. nur BAG 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 72; 16. Mai 2013 - 6 AZR 619/11 - Rn. 42) .

    Deren Zielsetzung der Begegnung von Personalgewinnungsschwierigkeiten (vgl. zu § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L BAG 5. Juni 2014 - 6 AZR 1008/12 - Rn. 28; vgl. auch 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 47) ist gänzlich anders als die Unterstützung von Beschäftigten bei der Bewältigung höherer Lebenshaltungskosten.

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 145/12

    Kaufkraftausgleich bei im Ausland beschäftigten Ortskräften des Bundes

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 822/12
    Der Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz hat zur Folge, dass die gleichheitswidrig benachteiligten Arbeitnehmer von dem Arbeitgeber die vorenthaltene Leistung verlangen können, von der sie ohne sachlichen Grund ausgeschlossen wurden (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 145/12 - Rn. 42; ErfK/Preis 14. Aufl. § 611 BGB Rn. 606; Schaub/Linck ArbR-HdB 15. Aufl. § 112 Rn. 31) .

    Eine solche Rechtsfolge begründet der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz jedoch nicht (BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 145/12 - Rn. 43) .

  • BAG, 17.10.1990 - 4 AZR 138/90

    Zulagen im Schreibdienst

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 822/12
    Ansonsten entspricht es dem üblichen Tarifverständnis, dass durch die Verwendung des Begriffs "kann" eine Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen eröffnet wird (vgl. BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 - zu B II 2 b der Gründe; 3. Dezember 2002 - 9 AZR 457/01 - zu A II 2 a cc (2) der Gründe, BAGE 104, 55; 17. Oktober 1990 - 4 AZR 138/90 -) .

    (1) In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, dass eine angespannte Haushaltslage im Rahmen des personalwirtschaftlichen Ermessens zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung zu berücksichtigen ist (vgl. BAG 13. Dezember 2001 - 8 AZR 94/01 - zu B IV 2 b cc der Gründe; 17. Mai 2001 - 8 AZR 692/00 - zu B II 4 e cc der Gründe; 17. Oktober 1990 - 4 AZR 138/90 -) .

  • BAG, 07.07.2011 - 6 AZR 151/10

    Widerruf einer tariflichen Leistungszulage

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 822/12
    Allerdings schreibt § 315 Abs. 1 BGB, der vor unbilligen Benachteiligungen durch die Ausübung eines einseitigen Bestimmungsrechts schützen will, im Zweifel ein Bestimmungsrecht nach billigem Ermessen vor (BAG 7. Juli 2011 - 6 AZR 151/10 - Rn. 27; 3. Dezember 2002 - 9 AZR 535/01 - zu I 2 d der Gründe, BAGE 104, 65; 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - zu 5 b der Gründe) .

    Welche Folgen hieraus für die Reichweite der Überprüfung für das Revisionsgericht zu ziehen sind (vgl. dazu BAG 7. Juli 2011 - 6 AZR 151/10 - Rn. 33) , kann hier dahinstehen.

  • BAG, 30.09.1999 - 6 AZR 130/98

    Rückzahlung von Krankenbezügen nach Rentenbewilligung

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 822/12
    Allerdings schreibt § 315 Abs. 1 BGB, der vor unbilligen Benachteiligungen durch die Ausübung eines einseitigen Bestimmungsrechts schützen will, im Zweifel ein Bestimmungsrecht nach billigem Ermessen vor (BAG 7. Juli 2011 - 6 AZR 151/10 - Rn. 27; 3. Dezember 2002 - 9 AZR 535/01 - zu I 2 d der Gründe, BAGE 104, 65; 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - zu 5 b der Gründe) .

    Die Einräumung solch freien Ermessens kann auch dem systematischen Zusammenhang tariflicher Normen entnommen werden (vgl. BAG 14. Januar 2009 - 5 AZR 75/08 - Rn. 14 f.; 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - zu 5 b der Gründe) .

  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 692/00

    Lehrereingruppierung - haushaltsrechtliche Beschränkungen

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 822/12
    (1) In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, dass eine angespannte Haushaltslage im Rahmen des personalwirtschaftlichen Ermessens zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung zu berücksichtigen ist (vgl. BAG 13. Dezember 2001 - 8 AZR 94/01 - zu B IV 2 b cc der Gründe; 17. Mai 2001 - 8 AZR 692/00 - zu B II 4 e cc der Gründe; 17. Oktober 1990 - 4 AZR 138/90 -) .
  • BAG, 13.12.2001 - 8 AZR 94/01

    Eingruppierung einer Fachbetreuerin - personalwirtschaftliches Ermessen

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 822/12
    (1) In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, dass eine angespannte Haushaltslage im Rahmen des personalwirtschaftlichen Ermessens zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung zu berücksichtigen ist (vgl. BAG 13. Dezember 2001 - 8 AZR 94/01 - zu B IV 2 b cc der Gründe; 17. Mai 2001 - 8 AZR 692/00 - zu B II 4 e cc der Gründe; 17. Oktober 1990 - 4 AZR 138/90 -) .
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 552/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 822/12
    Sachfremd ist eine Differenzierung, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt, wenn die Regelung mit anderen Worten für eine am Gleichheitsgedanken orientierte Betrachtung willkürlich ist (vgl. BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 552/11 - Rn. 62) .
  • BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 679/12

    Leistungsbonus - Auslegung eines Arbeitsvertrags - billiges Ermessen

  • BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 619/11

    Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw - Gleichbehandlung

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 94/12

    Beschäftigungszeit iSv. § 7 Abschn. A Abs. 2 Satz 4 TV UmBw - Berücksichtigung

  • BAG, 26.05.1994 - 6 AZR 955/93

    Rückwirkende Vorweggewährung von Lebensaltersstufen

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 457/01

    Altersteilzeitanspruch für sächsische Grundschullehrer

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 535/01

    Wahlrecht bei Urlaubsentgelt

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 294/04

    Bezugnahmeklausel - Altersteilzeit - Ermessensentscheidung

  • BAG, 14.01.2009 - 5 AZR 75/08

    Einseitige Verkürzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit - freies oder

  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 229/11

    Tarifliche Leistungszulage - Anwendung des § 315 BGB - Feststellung zur

  • BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 915/12

    Versetzung - Auswahl beim sog. Entfristungsüberhang

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 243/13

    Wettbewerbsverbot - Entschädigung nach Ermessen

  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 637/13

    Beschäftigungsanspruch - Nachtdienstuntauglichkeit

  • BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04

    Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten

  • LAG Düsseldorf, 27.02.2009 - 9 Sa 1335/08

    Unbestimmter Klageantrag bei gerichtlicher Leistungsbestimmung nach billigem

  • LAG Düsseldorf, 16.06.2010 - 12 Sa 475/10

    Es liegt kein Ermessensfehler bei generellem Ausschluss von Entgeltleistungen

  • LAG Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 1 Sa 9/12

    Zulage zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten nach § 16 Abs 5 TV-L - freies

  • BAG, 23.02.2021 - 1 ABR 12/20

    Leistungsbestimmung - billiges Ermessen - Durchführungsanspruch

    Die Vorschrift findet nicht nur auf vertragliche Vereinbarungen Anwendung, sondern greift auch, wenn einer Vertragspartei durch normativ geltende Regelungen ein Leistungsbestimmungsrecht eingeräumt wird (vgl. BAG 21. März 2018 - 5 AZR 2/17 - Rn. 36; 31. Juli 2014 - 6 AZR 822/12 - Rn. 12, BAGE 148, 381; 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 35, BAGE 147, 322) .
  • BAG, 24.02.2021 - 7 AZR 108/20

    Sachgrundlose Befristung - Verlängerung - Arbeitszeitreduzierung

    Es entspricht grundsätzlich dem üblichen Tarifverständnis, dass durch die Verwendung des Begriffs "kann" eine Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen eröffnet wird (BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 287/19 - Rn. 25; 14. Mai 2019 - 3 AZR 150/17 - Rn. 27; 31. Juli 2014 - 6 AZR 822/12 - Rn. 12 mwN, BAGE 148, 381) .
  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 915/13

    Teilzeitarbeit - Verteilung der reduzierten Arbeitszeit

    In die Abwägung sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen (vgl. BAG 31. Juli 2014 - 6 AZR 822/12 - Rn. 30; 10. Juli 2013 - 10 AZR 915/12 - Rn. 28, BAGE 145, 341) .
  • BAG, 13.07.2022 - 5 AZR 412/21

    Stufenzuordnung einer Lehrerin (TV-L)

    a) Bei den von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft des beklagten Landes erlassenen Regelungen vom 31. März 2015, die mit "Grundsätze zur Anerkennung förderlicher Zeiten nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L" überschrieben sind, handelt es sich um eine Verwaltungsvorschrift, die regelmäßig nur verwaltungsinterne Bedeutung hat (vgl. BAG 31. Juli 2014 - 6 AZR 822/12 - Rn. 32, BAGE 148, 381; 23. September 2010 - 6 AZR 174/09 - Rn. 20) .

    Die gerichtliche Kontrolle bezieht sich nur auf das Ergebnis der Ermessensausübung (vgl. BAG 31. Juli 2014 - 6 AZR 822/12 - Rn. 32, BAGE 148, 381) .

    Auch wenn sich die entscheidende Stelle an den Vorgaben einer Verwaltungsvorschrift orientiert, trifft sie eine eigene Ermessensentscheidung, denn Verwaltungsvorschriften entfalten als verwaltungsinterne öffentlich-rechtliche Vorgaben keine unmittelbare Wirkung im Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 31. Juli 2014 - 6 AZR 822/12 - Rn. 32, BAGE 148, 381) , sondern bedürfen der Umsetzung im Einzelfall.

  • BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 30/18

    Stufenvorweggewährung und Zahlung einer erhöhten Endstufe nach dem TV-Ärzte/VKA -

    Liegen diese vor, ist ihr ein Ermessen eröffnet (zur Frage des freien oder gebundenen Ermessens sowie des Leistungsbestimmungsrechts iSd. § 315 BGB bei der vergleichbaren Tarifnorm von § 16 Abs. 5 TV-L vgl. BAG 31. Juli 2014 - 6 AZR 822/12 - BAGE 148, 381) .
  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 96/15

    Gesetzlicher Übergang des Arbeitsverhältnisses nach § 6c SGB II - Stufenlaufzeit

    Eine Vorschrift, die es in das Ermessen des Arbeitgebers stellt, ob und in welchem Umfang er die im Arbeitsverhältnis mit der BA erworbene Berufserfahrung anerkennt, wird dem gesetzgeberischen Ziel jedoch unabhängig davon, ob das Ermessen frei oder gebunden ist (zur Abgrenzung freien und gebundenen Ermessens vgl. BAG 31. Juli 2014 - 6 AZR 822/12 - Rn. 13 ff., BAGE 148, 381) , nicht gerecht und ist darum zur Lückenschließung nicht geeignet.
  • BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 487/15

    Eingruppierung eines an einem Gymnasium als Lehrer beschäftigten

    Dies könnte zweifelhaft sein, weil die Überprüfung einer Leistungsbestimmung eine einzelfallbezogene Interessenabwägung erfordert (vgl. hierzu BAG 31. Juli 2014 - 6 AZR 822/12  - Rn. 30 , BAGE 148, 381) .
  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 141/14

    Waisenrente - Änderung einer Ermessensentscheidung - Nachranggrundsatz

    Es ist daher im Einzelfall zu beurteilen, ob in der zugrunde liegenden Ermessensvorschrift - entgegen der Auslegungsregel des § 315 Abs. 1 BGB - eindeutig zum Ausdruck gebracht wird, dass die Leistungsbestimmung sich nicht am Maßstab der Billigkeit ausrichten muss, sondern nur die - stets geltenden - allgemeinen Schranken der Rechtsausübung, insbesondere der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, die Willkür- und Maßregelungsverbote sowie der Grundsatz von Treu und Glauben zu beachten sind (vgl. BAG 31. Juli 2014 - 6 AZR 822/12 - Rn. 12, BAGE 148, 381; 13. November 2013 - 10 AZR 848/12 - Rn. 38, BAGE 146, 284) .

    Die Formulierung "kann" stellt eine Formulierung bei Einräumung von Ermessensspielräumen dar und begründet typischerweise Zweifel iSd. § 315 Abs. 1 BGB (vgl. BAG 31. Juli 2014 - 6 AZR 822/12 - Rn. 12, BAGE 148, 381; 15. Juli 2008 - 3 AZR 100/07 - Rn. 21; 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 - zu B II 2 b der Gründe) .

  • BAG, 16.07.2020 - 6 AZR 287/19

    § 32 TVöD-V - Verhältnis zu § 14 TVöD-V

    Ansonsten entspricht es dem üblichen Tarifverständnis, dass durch die Verwendung des Begriffs "kann" eine Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen eröffnet wird (BAG 14. Mai 2019 - 3 AZR 150/17 - Rn. 27; 31. Juli 2014 - 6 AZR 822/12 - Rn. 12 mwN, BAGE 148, 381) .

    Eine umfassende Analyse und Abwägung der Interessen beider Arbeitsvertragsparteien unter Berücksichtigung aller tatsächlichen Umstände, zu denen auch persönliche und soziale Gesichtspunkte aus der Sphäre des Arbeitnehmers gehören, wie es billiges Ermessen erfordert (vgl. hierzu ausführlich BAG 31. Juli 2014 - 6 AZR 822/12 - Rn. 30 mwN, BAGE 148, 381) , würde dem entgegenstehen.

  • LAG Baden-Württemberg, 24.10.2016 - 1 Sa 12/16

    Anspruch auf eine Vorhandwerkerzulage nach § 15 Abs. 3 TV EntgO Bund

    Allerdings schreibt § 315 Abs. 1 BGB, der vor unbilligen Benachteiligungen durch die Ausübung eines einseitigen Bestimmungsrechts schützen will, im Zweifel ein Bestimmungsrecht nach billigem Ermessen vor (BAG 31. Juli 2014 - 6 AZR 822/12 - Rn 12 mit zahlreichen Nachweisen).
  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 352/14

    Eingruppierung einer Diplom-Sportlehrerin nach den Sächsischen Lehrer-Richtlinien

  • LAG Baden-Württemberg, 24.04.2017 - 1 Sa 27/16

    Stufenzuordnung - förderliche Zeiten - Ermessensausübung

  • BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 561/20

    Vorweggewährung von Stufen im TV-H - Abschmelzen bei Stufenaufstieg?

  • BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 150/17

    Verrentung eines Versorgungsguthabens - billiges Ermessen

  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 603/15

    Aufstieg einer in einer Mensa beschäftigten Küchenhilfe in die Stufe 6 der

  • LAG Sachsen, 17.06.2022 - 4 Sa 418/19

    Keine stufengleiche Höhergruppierung - § 17 Abs 4 S 1 TV-L - höher bewertete

  • LAG Niedersachsen, 11.02.2016 - 6 Sa 421/15

    Stufenzuordnung eines Lehrers unter Berücksichtigung einschlägiger

  • ArbG Heilbronn, 13.07.2022 - 2 Ca 80/22

    Zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff - Zulage nach § 16 Abs 6 Tarifvertrag für

  • BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 462/15

    Anspruch auf Härtefallregelung nach dem TV UmBw

  • LAG Hamm, 08.01.2015 - 17 Sa 1458/14

    Höhe der tariflichen Vergütung eines Musikers in einem städtischen

  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 605/15

    Aufstieg einer in einer Mensa beschäftigten Küchenhilfe in die Stufe 6 der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2018 - 5 Sa 161/17

    Betriebliche Altersversorgung - Tarifvertrag - Anpassungsvorbehalt - Auslegung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2018 - 3 Sa 196/17

    Betriebsrentenanpassung - entsprechend der Rentenerhöhung in der gesetzlichen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2022 - 6 Sa 1/22

    Eingruppierung - Supply Technician - Stufenzuordnung -

  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 604/15

    Aufstieg einer in einer Mensa beschäftigten Küchenhilfe in die Stufe 6 der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2018 - 3 Sa 282/17

    Pflicht des Arbeitgebers zur Anpassung der Betriebsrenten an die Entwicklung der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2021 - 3 Sa 34/20

    Leistungsträgerzulage - Widerrufsvorbehalt - arbeitsrechtliche Gleichbehandlung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2018 - 5 Sa 7/17

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtbetriebsvereinbarung - Anpassungsvorbehalt

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2016 - 5 Sa 100/16

    Anspruch auf Vorruhestand in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.09.2017 - 1 Sa 284/17

    Ansprüche auf Vorruhestand in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

  • ArbG Düsseldorf, 16.12.2016 - 14 Ga 77/16

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