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   BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 82/12   

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https://dejure.org/2014,6892
BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 82/12 (https://dejure.org/2014,6892)
BAG, Entscheidung vom 15.04.2014 - 1 ABR 82/12 (https://dejure.org/2014,6892)
BAG, Entscheidung vom 15. April 2014 - 1 ABR 82/12 (https://dejure.org/2014,6892)
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Volltextveröffentlichungen (18)

Kurzfassungen/Presse (24)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Große Unbekannte? Die Arbeitsschutzorganisation und [die Rechtsprechung des BAG

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bildung eines Arbeitsschutzausschusses

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Pflicht zur Bildung eines Arbeitsschutzausschusses

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bildung eines Arbeitsschutzausschusses

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat kann nicht die Errichtung eines Arbeitsschutzausschusses erzwingen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bildung eines Arbeitsschutzausschusses

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keinen Anspruch auf Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses

  • Jurion (Kurzinformation)

    § 11 ASiG begründet keinen Anspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bildung eines Arbeitsschutzausschusses

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat hat kein Initiativrecht für die Bildung eines Arbeitsschutzausschusses

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Bildung eines Arbeitsschutzausschusses

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Bildung eines Arbeitsschutzausschusses für eine Filiale

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat hat keinen Anspruch auf Bildung eines Arbeitsschutzausschusses

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Kein Initiativrecht bei Bildung eines Arbeitsschutzausschusses

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Ohne Betriebsrat - Kein Initiativrecht zur Bildung eines Arbeitsschutzausschusses

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat kann die Errichtung eines Arbeitsschutzausschusses nur über Arbeitsschutzbehörde initiieren

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat hat kein Initiativrecht zur Bildung eines Arbeitsschutzausschusses

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Bildung eines Arbeitsschutzausschusses

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bildung eines Arbeitsschutzausschusses

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsschutzausschuss: Inwieweit hat der Betriebsrat Mitspracherechte?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat kann die Bildung eines Arbeitsausschusses nicht gerichtlich erzwingen

  • brs-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat hat keinen Anspruch auf Errichtung eines Arbeitsschutzausschusses

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat nicht mitbestimmungsberechtigt bei Bildung eines Arbeitsschutzausschusses

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Pflicht des Arbeitgebers zur Bildung eines Arbeitsschutzausschusses - Betriebsrat steht kein Initiativrecht zur Bildung eines Arbeitsschutzausschusses zu

Besprechungen u.ä. (3)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses?

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Öffentlich-rechtliche Pflicht des Arbeitgebers einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mitbestimmung beim Arbeitsschutzausschuss?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 148, 58
  • MDR 2014, 15
  • NZA 2014, 1094
  • DB 2014, 1747
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 82/12
    Auch fehlt es dann, wenn der Arbeitgeber aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Regelung keine Gestaltungsmöglichkeiten hat, an einem Handlungsspielraum, der unter Mitwirkung des Betriebsrats auszufüllen wäre (BAG 22. Juli 2008 - 1 ABR 40/07 - Rn. 72, BAGE 127, 146) .
  • BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

    Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 82/12
    Der Betriebsrat kann nach § 89 Abs. 1 Satz 2 BetrVG die zuständige Arbeitsschutzbehörde ersuchen, gegenüber dem Arbeitgeber die Verpflichtungen aus § 11 ASiG im Wege einer Anordnung nach § 12 Abs. 1 ASiG durchzusetzen (vgl. Aufhauser in Aufhauser/Brunhöber/Igl Arbeitssicherheitsgesetz 4. Aufl. § 12 Rn. 7; dazu allgemein BAG 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - BAGE 106, 188) .
  • LAG Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 3 TaBV 1/12

    Kein im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren durchsetzbarer Anspruch des

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 82/12
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 9. August 2012 - 3 TaBV 1/12 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamburg, 27.09.1995 - 4 TaBV 2/95
    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 82/12
    Der Betriebsrat kann deshalb die Bildung eines solchen Ausschusses nicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG erzwingen (Fitting 27. Aufl. § 87 Rn. 327; Wiese/Gutzeit GK-BetrVG 10. Aufl. § 87 Rn. 668; LAG Hamburg 27. September 1995 - 4 TaBV 2/95 -) .
  • BAG, 08.12.2015 - 1 ABR 83/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats im Arbeitsschutz

    Der Betriebsrat kann nach § 89 Abs. 1 Satz 2 BetrVG die zuständige Arbeitsschutzbehörde ersuchen, gegenüber dem Arbeitgeber die Verpflichtungen aus § 11 ASiG im Wege einer Anordnung nach § 12 Abs. 1 ASiG durchzusetzen (vgl. BAG 15. April 2014 - 1 ABR 82/12 - Rn. 11 mwN, BAGE 148, 58) .
  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2023 - 6 S 3786/21

    Betriebsbegriff des ASiG § 11; Unbeachtlichkeit einer unterbliebenen Anhörung des

    Dies gilt im konkreten Fall umso mehr, als die Klägerin unter den Voraussetzungen des § 11 ASiG zur Bildung eines Arbeitsschutzausschusses verpflichtet ist und ihr keine Gestaltungsmöglichkeiten zustehen, welche unter Einbeziehung des Betriebsrats auszufüllen wären (vgl. BAG, Beschluss vom 15.04.2014 - 1 ABR 82/12 -, BAGE 148, 58 und sogleich unter III.).

    Gestaltungsmöglichkeiten, welche unter Einbeziehung des (Gesamt-)Betriebsrats auszufüllen wären, kommen ihm insoweit nicht zu (vgl. BAG, Beschluss vom 15.04.2014 - 1 ABR 82/12 -, BAGE 148, 58 ).

    Das Bundesarbeitsgericht hat zudem in vergleichbarer Fallgestaltung mit Beschluss vom 15.04.2014 zuletzt ausdrücklich offengelassen, ob der Arbeitgeber seiner Verpflichtung aus § 11 ASiG dadurch genügen kann, dass er im Hauptbetrieb unter Beteiligung des Gesamtbetriebsrats einen Arbeitsschutzausschuss errichtet (vgl. BAG, Beschluss vom 15.04.2014 - 1 ABR 82/12 -, BAGE 148, 58 sowie zweifelnd und unter Hinweis auf eine wohl entgegenstehende Unternehmenspraxis: Bissels/Lützeler, jurisPR-ArbR 36/2014 Anm. 1).

  • LAG Niedersachsen, 22.10.2013 - 11 TaBV 49/13

    Teilnahme des Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit an den

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG erstreckt sich nicht auf die Regelung der Teilnahme der gesetzlichen Mitglieder an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses gem. § 11 ASiG (Im Anschluss an BAG 1 ABR 82/12).

    Die Frage liegt zurzeit dem Bundesarbeitsgericht zur Entscheidung vor (LAG Baden-Württemberg vom 9.8.12, 3 TaBV 1/12, jetzt BAG 1 ABR 82/12; anders Hess. LAG 1, 2.96, 12 TaBV 97, 114, NZA 97, 114).

  • ArbG Hamburg, 15.11.2022 - 11 BV 16/22

    Pflichtverletzungen des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat

    Einen unmittelbar gegen den Arbeitgeber gerichteten Anspruch des Betriebsrats enthält das Arbeitssicherheitsgesetz dagegen nicht (BAG, Beschluss vom 15. April 2014 - 1 ABR 82/12 -, juris).
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