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   BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 101/12   

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https://dejure.org/2014,18576
BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 101/12 (https://dejure.org/2014,18576)
BAG, Entscheidung vom 15.04.2014 - 1 ABR 101/12 (https://dejure.org/2014,18576)
BAG, Entscheidung vom 15. April 2014 - 1 ABR 101/12 (https://dejure.org/2014,18576)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 100 BetrVG, § 101 BetrVG, § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 95 Abs 3 S 1 BetrVG
    Beendigung einer vorläufigen personellen Maßnahme

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitwirkungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich der Beendigung vorläufiger personeller Maßnahmen wegen rechtskräftiger Verweigerng der Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung von Arbeitnehmern

  • bag-urteil.com

    Beendigung einer vorläufigen personellen Maßnahme

  • Betriebs-Berater

    Beendigung einer vorläufigen personellen Maßnahme

  • rewis.io

    Beendigung einer vorläufigen personellen Maßnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitwirkungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich der Beendigung vorläufiger personeller Maßnahmen wegen rechtskräftiger Verweigerng der Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung von Arbeitnehmern

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterrichtung des Betriebsrats bei Beendigung einer vorläufigen personellen Maßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beendigung einer vorläufigen personellen Maßnahme

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beteiligung des Betriebsrats bei vorläufigen personellen Maßnahmen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Beendigung einer vorläufigen personellen Maßnahme

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 148, 61
  • NJW 2014, 2896
  • NZA 2014, 920
  • BB 2014, 1972
  • DB 2014, 1876
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 42/11

    Postpersonalrechtsgesetz - Versetzung - Beamte

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 101/12
    Der "Arbeitsbereich" iSv. § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG wird in § 81 Abs. 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 BetrVG durch die Aufgabe und Verantwortung des Arbeitnehmers sowie die Art seiner Tätigkeit und ihre Einordnung in den Arbeitsablauf des Betriebs umschrieben (BAG 10. Oktober 2012 - 7 ABR 42/11 - Rn. 41) .
  • BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 23/08

    Versetzung - Allgemeiner Unterlassungsanspruch

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 101/12
    § 100 Abs. 2 BetrVG verlangt für die Durchführung der vorläufigen personellen Maßnahme nicht den objektiven Nachweis dringender Erforderlichkeit, sondern nur die Einhaltung des vorgesehenen Verfahrens (BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08  - Rn. 18, BAGE 131, 145) .
  • BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 41/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 101/12
    Ist die Versetzung mit dem Wechsel des Arbeitsorts verbunden, entfällt das Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats im abgebenden Betrieb, wenn der mit seinem Einverständnis versetzte Arbeitnehmer auf Dauer aus dem abgebenden Betrieb ausscheiden und in einen anderen, den aufnehmenden Betrieb, auf Dauer eingegliedert werden soll (BAG 8. Dezember 2009 - 1 ABR 41/09 - Rn. 23, BAGE 132, 324) .
  • BAG, 09.03.2011 - 7 ABR 137/09

    Mitbestimmung bei Einstellung von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 101/12
    aa) Eine Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG liegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen (zuletzt BAG 9. März 2011 - 7 ABR 137/09 - Rn. 25, BAGE 137, 194) .
  • LAG Hamm, 26.10.2012 - 10 TaBV 35/12

    Kein Beteiligungsrecht des Betriebsrates bei Aufhebung einer vorläufigen

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 101/12
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. Oktober 2012 - 10 TaBV 35/12 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 18.02.1986 - 1 ABR 27/84

    Zustimmung des Betriebsrats bei Versetzungen

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 101/12
    Ein solcher Zustand widerspräche dem Schutzgedanken der Betriebsverfassung (vgl. schon BAG 18. Februar 1986 - 1 ABR 27/84 - zu B II 5 der Gründe, BAGE 51, 151) .
  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG

    Die Beklagte hat damit das für die Durchführung der vorläufigen personellen Maßnahme vorgesehene Verfahren eingehalten (vgl. BAG 15. April 2014 - 1 ABR 101/12 - Rn. 18, BAGE 148, 61) .
  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Die Beklagte hat damit das für die Durchführung der vorläufigen personellen Maßnahme vorgesehene Verfahren eingehalten (vgl. BAG 15. April 2014 - 1 ABR 101/12 - Rn. 18, BAGE 148, 61) .
  • BAG, 21.02.2017 - 1 AZR 367/15

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Anspruch auf Durchführung

    Verweigert im Fall einer einvernehmlichen Versetzung der unter dem Gesichtspunkt der Einstellung nach § 99 Abs. 1 BetrVG hieran allein zu beteiligende Betriebsrat des aufnehmenden Betriebs seine Zustimmung, ist die Versetzung unwirksam (vgl. BAG 15. April 2014 - 1 ABR 101/12 - Rn. 25, BAGE 148, 61) .
  • ArbG Mannheim, 28.06.2023 - 2 BV 2/23

    Dringlichkeit der vorläufigen Durchführung der personellen Maßnahme -

    Die betriebsverfassungsrechtliche Wirksamkeit der beabsichtigten personellen Maßnahme bleibt vor der darauf gerichteten Zustimmung des Betriebsrats oder ihrer gerichtlichen Ersetzung zunächst in der Schwebe (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 101/12 - Rn. 22, juris).

    Sie endet jeweils nach Ablauf von zwei Wochen, wenn das Gericht durch rechtskräftige Entscheidung die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats ablehnt oder es rechtskräftig feststellt, dass offensichtlich die Maßnahme aus sachlichen Gründen nicht dringend erforderlich war (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 101/12 - Rn. 23, juris).

  • LAG München, 07.12.2017 - 4 TaBV 30/17

    Mitbestimmung bei Arbeitszeit - Verwendung eines Textbausteins zur Unterrichtung

    Denn § 100 Abs. 2 BetrVG verlangt für die Durchführung der vorläufigen personellen Maßnahme nicht den objektiven Nachweis dringender Erforderlichkeit, sondern nur die Einhaltung des vorgesehenen Verfahrens (vgl. BAG, Beschluss vom 15. April 2014 - 1 ABR 101/12 -, juris, Rn. 18, m.w.N.).
  • BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 59/13

    Mitbestimmung der Gruppenvertretung der Copiloten bei personellen Einzelmaßnahmen

    Zum anderen entfällt bei einer mit dem Wechsel des Arbeitsortes verbundenen Versetzung das Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats des abgebenden Betriebs, wenn der mit seinem Einverständnis versetzte Arbeitnehmer auf Dauer aus dem abgebenden Betrieb ausscheidet und in einen anderen, den aufnehmenden Betrieb, auf Dauer eingegliedert werden soll (vgl. BAG 15. April 2014 - 1 ABR 101/12 - Rn. 16; 8. Dezember 2009 - 1 ABR 41/09 - Rn. 23, BAGE 132, 324) .
  • ArbG Köln, 13.02.2015 - 1 Ca 5854/14

    Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers bis zum rechtskräftigen Abschluss des

    im Anschluss an deren Tätigkeit als Vertreterin der Vorarbeiterin in der Unterhaltsreinigung, betriebsverfassungsrechtlich nicht als "Versetzung" i.S. der §§ 99 Abs. 1 Satz 1, 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG zu werten (vgl. unlängst - zu einer insoweit vergleichbaren Fallkonstellation - BAG, Beschluss vom 15.04.2014 - 1 ABR 101/12, NZA 2014, 920), so dass die Beklagte die Klägerin durch Ausübung ihres Direktionsrechts ohne Weiteres künftig als ...... einsetzen konnte, ohne das Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei Versetzungen nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG beachten zu müssen.
  • LAG Hamm, 12.08.2014 - 7 TaBV 29/14

    Neues Zustimmungsersetzungsverfahren bei noch laufendem Verfahren betr. die

    Hierbei folgt die Beschwerdekammer der zutreffenden, ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach in der Einstellung die tatsächliche Eingliederung in den Betriebsablauf liegt (zuletzt: Beschluss v. 15.04.2014, 1 ABR 101/12 bei juris Rn. 15 m.w.N.).
  • LAG Köln, 29.10.2021 - 9 TaBV 17/21

    Personelle Einzelmaßnahme; Matrixstruktur; Zuordnungstarifvertrag

    Dazu muss er nach § 100 Abs. 2 BetrVG den Betriebsrat unverzüglich von der vorläufigen personellen Maßnahme unterrichten (BAG, Beschluss vom 15. April 2014 - 1 ABR 101/12 -, BAGE 148, 61-67, Rn. 18).
  • LAG Köln, 06.07.2017 - 7 TaBV 83/16

    Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen; Informationsanspruch;

    Die gegenteilige Auffassung der Arbeitgeberin, dass in den Fällen des § 100 BetrVG auch eine vorherige Anhörung des Betriebsrats nicht erforderlich sei, findet in der von ihr selbst zitierten Entscheidung des BAG vom 15.04.2014, 1 ABR 101/12, gerade keine Stütze.
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