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   BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 43/14   

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https://dejure.org/2014,32803
BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 43/14 (https://dejure.org/2014,32803)
BAG, Entscheidung vom 17.09.2014 - 10 AZB 43/14 (https://dejure.org/2014,32803)
BAG, Entscheidung vom 17. September 2014 - 10 AZB 43/14 (https://dejure.org/2014,32803)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 577 Abs 2 S 3 ZPO, § 576 Abs 3 ZPO, § 547 Nr 1 ZPO, § 575 Abs 2 S 1 ZPO, § 575 Abs 2 S 2 ZPO
    Rechtsweg - Gesellschafter - Arbeitnehmer

  • IWW

    § 78 Satz 1 ArbGG, § ... 575 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 ZPO, § 17a Abs. 4 Satz 4 GVG, § 233 ZPO, § 234 Abs. 1 ZPO, § 236 ZPO, § 577 Abs. 2 ZPO, § 48 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG, § 17a Abs. 4 GVG, § 547 Nr. 1 ZPO, § 576 Abs. 3, § 577 Abs. 2 Satz 3 ZPO, § 551 Nr. 1 ZPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 572 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 78 Satz 3 ArbGG, § 138 Nr. 1 VwGO, § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b ArbGG, § 5 Abs. 1 ArbGG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Stimmrecht eines in einer GmbH mitarbeitenden Gesellschafters über mehr als 50 % i.R.e. Arbeitsverhältnisses zu der Gesellschaft; Rechtsweg für Ansprüche aus Mitarbeit des Mehrgesellschafters einer GmbH; Besetzung des Gerichts bei der Entscheidung über die Abhilfe im ...

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Arbeitsverhältnis des in GmbH mitarbeitenden Gesellschafters mit über 50 % der Stimmrechte

  • bag-urteil.com

    Rechtsweg - Gesellschafter - Arbeitnehmer

  • Betriebs-Berater

    Arbeitsverhältnis eines in einer GmbH mitarbeitenden Gesellschafters

  • rewis.io

    Rechtsweg - Gesellschafter - Arbeitnehmer

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Mitarbeitender GmbH-Gesellschafter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswegbestimmung bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Gesellschafters - Rechtsweg; Arbeitnehmereigenschaft; Gesellschafter; gesetzlicher Richter; unrichtige Rechtsmittelbelehrung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rechtsportal.de

    Rechtsweg für Ansprüche aus Mitarbeit des Mehrgesellschafters einer GmbH

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesellschafter-Arbeitnehmer - und der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    GmbH-Gesellschafter als Arbeitnehmer?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtswegbestimmung bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Gesellschafter

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    GmbH-Gesellschafter kann zugleich Arbeitnehmer sein - Das hängt davon ab, wie viele Stimmrechte er an der Gesellschaft hält

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Arbeitsgericht, GmbH-Geschäftsführer

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rechtsweg - Arbeitnehmereigenschaft - Gesellschafter - gesetzlicher Richter

  • das-gesellschaftsrecht-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsweg bei Kündigung des GmbH-Gesellschafters

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmereigenschaft eines mitarbeitenden Gesellschafters - Rechtsweg

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmereigenschaft eines Gesellschafters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmereigenschaft eines Gesellschafters

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mitarbeitender Gesellschafter als Arbeitnehmer?

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Verfügt ein GmbH-Gesellschafter über mehr als 50 % der Stimmrechte, steht er regelmäßig nicht in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 149, 110
  • NJW 2015, 572
  • ZIP 2015, 247
  • MDR 2015, 167
  • NZA 2014, 1293
  • NJ 2015, 81
  • BB 2014, 2867
  • NZG 2014, 1437
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

    Auszug aus BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 43/14
    Diese sind hiernach nur dann Selbständige, wenn mit der Kapitalbeteiligung zugleich eine entsprechende Einflussmöglichkeit auf den Inhalt von Gesellschafterbeschlüssen verbunden ist, etwa durch ein dem Gesellschaftsanteil entsprechendes Stimmgewicht oder in Form einer Sperrminorität, und wenn der Gesellschafter damit rechtlich über die Möglichkeit verfügt, ihm nicht genehme Weisungen hinsichtlich seiner Tätigkeit abzuwehren (vgl. nur BSG 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R - Rn. 16 mwN) .
  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 26/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente - Jahresarbeitsverdienst

    Auszug aus BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 43/14
    In derartigen Fällen fehlt die das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis wesentlich kennzeichnende persönliche Abhängigkeit (vgl. BSG 3. April 2014 - B 2 U 26/12 R - Rn. 16) .
  • BAG, 09.01.1990 - 3 AZR 617/88

    Scheingeschäft über betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 43/14
    (1) Auch Gesellschafter können in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft stehen, deren Gesellschafter sie sind (BAG 9. Januar 1990 - 3 AZR 617/88 -; ErfK/Preis § 611 BGB Rn. 140) .
  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 612/97

    Arbeitnehmerstellung eines Mehrheitsgesellschafters

    Auszug aus BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 43/14
    Auch der Minderheitsgesellschafter ist bei Bestehen einer Sperrminorität im Regelfall kein Arbeitnehmer (BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 612/97 - zu I 2 a der Gründe) .
  • BAG, 25.01.2007 - 5 AZB 49/06

    Rechtsweg - Arbeitsverhältnis - unrichtige Rechtsmittelbelehrung -

    Auszug aus BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 43/14
    Denn die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses ist nur maßgebend, wenn die Parteien ein Vertragsverhältnis nicht als Arbeitsverhältnis, sondern zB als freies Dienstverhältnis bezeichnen, der Beschäftigte jedoch tatsächlich weisungsgebundene Tätigkeiten verrichtet (BAG 25. Januar 2007 - 5 AZB 49/06 - Rn. 12) .
  • BAG, 16.10.2008 - 7 AZN 427/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - Heranziehung der ehrenamtlichen Richter

    Auszug aus BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 43/14
    c) Hinzu kommt, dass die Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts erster Instanz in der Rechtsbeschwerde grundsätzlich nur dann erfolgreich ist, wenn auch der angefochtene Beschluss des Beschwerdegerichts mit diesem Verfahrensmangel behaftet ist (vgl. BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZN 427/08 - Rn. 11, BAGE 128, 130; BGH 30. Mai 1958 - V ZR 232/56 - NJW 1958, 1398) .
  • BAG, 10.06.2010 - 5 AZB 3/10

    Rechtsweg - Zusammenhangsklage

    Auszug aus BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 43/14
    Nur wenn die Rechtsmittelbelehrung offensichtlich nicht geeignet ist, den Anschein der Richtigkeit zu erwecken, ist die Fristversäumnis als schuldhaft anzusehen (BAG 10. Juni 2010 - 5 AZB 3/10 - Rn. 10, BAGE 134, 367; BGH 12. Januar 2012 - V ZB 198/11, V ZB 199/11 - Rn. 10 f. mwN) .
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

    Auszug aus BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 43/14
    Der absolute Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts (§ 547 Nr. 1 ZPO) ist ein grundsätzlich nicht von Amts wegen zu beachtender Verfahrensmangel, der gemäß § 576 Abs. 3, § 577 Abs. 2 Satz 3 ZPO auch im Rechtsbeschwerdeverfahren nur auf Rüge hin beachtet werden darf (vgl. GMP/Müller-Glöge § 78 Rn. 56; zum Revisionsverfahren: BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 13; ebenso bereits zu § 551 Nr. 1 ZPO aF: BGH 9. Juni 1993 - BLw 61/92 -) .
  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 272/12

    Arbeitnehmerstatus - Cutterin

    Auszug aus BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 43/14
    Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - Rn. 15, BAGE 145, 26) .
  • BGH, 30.05.1958 - V ZR 232/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 43/14
    c) Hinzu kommt, dass die Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts erster Instanz in der Rechtsbeschwerde grundsätzlich nur dann erfolgreich ist, wenn auch der angefochtene Beschluss des Beschwerdegerichts mit diesem Verfahrensmangel behaftet ist (vgl. BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZN 427/08 - Rn. 11, BAGE 128, 130; BGH 30. Mai 1958 - V ZR 232/56 - NJW 1958, 1398) .
  • BGH, 09.06.1993 - BLw 61/92

    Besetzungsrüge in Landwirtschafsachen

  • BGH, 29.04.2004 - V ZB 46/03

    Rechtsfolgen der Bestätigung eines Grundurteils im Rechtsmittelverfahren

  • BGH, 12.01.2012 - V ZB 198/11

    Wiedereinsetzung: Rechtsirrtum wegen inhaltlich unrichtiger Rechtsmittelbelehrung

  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 325/11

    Berufungsverfahren: Voraussetzungen für eine Zurückverweisung;

  • BVerwG, 19.07.2010 - 2 B 127.09

    Verfahrensrüge: Fehlerhafte Besetzung der ersten Instanz; zweitinstanzliches

  • LAG Thüringen, 07.04.2014 - 1 Ta 31/14
  • BGH, 22.11.2011 - VIII ZB 81/11

    Prozesskostenhilfeverfahren: Fehlerhafte Besetzung des Beschwerdegerichts bei

  • BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12

    DRK-Schwestern sind als Leiharbeitnehmerinnen zu qualifizieren

    Nach dem von der Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Arbeitnehmerbegriff ist Arbeitnehmer, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (BAG 17. September 2014 - 10 AZB 43/14 - Rn. 18, BAGE 149, 110) .
  • BAG, 17.01.2017 - 9 AZR 76/16

    Arbeitnehmerstatus - GmbH-Geschäftsführer - Überlassung

    (1) Gesellschafter können grundsätzlich in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft stehen, deren Gesellschafter sie sind (BAG 17. September 2014 - 10 AZB 43/14 - Rn. 22 mwN, BAGE 149, 110) .

    Auch der Minderheitsgesellschafter ist bei Bestehen einer Sperrminorität im Regelfall kein Arbeitnehmer (BAG 17. September 2014 - 10 AZB 43/14 - aaO mwN) .

  • BAG, 08.09.2015 - 9 AZB 21/15

    Zulässigkeit des Rechtswegs - angestellter Verbandsgeschäftsführer

    Da es sich bei der Entscheidung über die Abhilfe oder Nichtabhilfe um eine erneute Entscheidung in der Sache handelt, ist sie nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG ebenfalls durch die Kammer unter Beteiligung der ehrenamtlichen Richter zu treffen (BAG 17. September 2014 - 10 AZB 43/14 - Rn. 12 f. mwN) .

    Der absolute Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts (§ 547 Nr. 1 ZPO) ist ein grundsätzlich nicht von Amts wegen zu beachtender Verfahrensmangel, der gemäß § 576 Abs. 3, § 577 Abs. 2 Satz 3 ZPO auch im Rechtsbeschwerdeverfahren nur auf Rüge hin beachtet werden darf (BAG 17. September 2014 - 10 AZB 43/14 - Rn. 14) .

  • BGH, 01.10.2019 - II ZR 386/17

    Vorliegen einer arbeitnehmerähnlichen Person im Sinne des § 17 Abs. 1 S. 2

    Dem Gesellschafter ist es nämlich dann möglich, ihm nicht genehme Weisungen hinsichtlich seiner Tätigkeit abzuwehren, so dass ihm die das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis wesentlich kennzeichnende persönliche Abhängigkeit fehle (BAG, NJW 2015, 572, 574; DStR 1998, 1645).
  • BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 62/12

    Anwendung der Leiharbeitsrichtlinie auf Rote-Kreuz-Schwestern

    Danach ist Arbeitnehmer, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (zuletzt BAG 17. September 2014 - 10 AZB 43/14 - Rn. 18) .
  • BAG, 04.09.2018 - 9 AZB 10/18

    Rechtsweg - Zusammenhangsklage - Amtshaftung - Folgenbeseitigungs- und

    Der absolute Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts (§ 547 Nr. 1 ZPO) ist ein Verfahrensmangel, der gemäß § 576 Abs. 3, § 577 Abs. 2 Satz 3 ZPO im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nur auf Rüge hin und nicht von Amts wegen beachtet werden darf (vgl. BAG 8. September 2015 - 9 AZB 21/15 - Rn. 11; 17. September 2014 - 10 AZB 43/14 - Rn. 13 f. mwN, BAGE 149, 110) .

    aa) Die Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts erster Instanz kann in der Rechtsbeschwerde grundsätzlich nur dann erfolgreich sein, wenn auch der angefochtene Beschluss des Beschwerdegerichts mit diesem Verfahrensmangel behaftet ist (vgl. BAG 17. September 2014 - 10 AZB 43/14 - Rn. 16, BAGE 149, 110) .

  • LAG Köln, 15.04.2020 - 4 Ta 55/20

    Einstweilige Verfügung; Weiterbeschäftigung nach außerordentlicher Kündigung;

    Grundsätzlich ist der sog. absolute Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts (§ 547 Nr. 1 ZPO) ein nicht von Amts wegen zu beachtender Verfahrensmangel, da er selbst im Rechtsbeschwerdeverfahren gemäß § 576 Abs. 3, § 577 Abs. 2 Satz 3 ZPO nur auf Rüge hin beachtet werden darf (vgl. BAG, Beschluss vom 17. September 2014 - 10 AZB 43/14, Rn. 14 mwN, juris).

    Allerdings könnte eine Ausnahme hiervon zu machen und insofern eine Prüfung von Amts wegen vorzunehmen sein, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung objektiv willkürlich gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters verstößt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2011 - VIII ZB 81/11, Rn. 9, juris; BAG, Beschluss vom 17. September 2014 - 10 AZB 43/14, Rn. 15, juris), wobei auch dies vorliegend dahinstehen kann, da das Arbeitsgericht vorliegend bei seiner Entscheidung ordnungsgemäß besetzt war, wie nachfolgend dargestellt.

  • ArbG Aachen, 20.08.2021 - 6 Ca 1223/21

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Gesellschafter als Arbeitnehmer

    Daher muss es trotz der vorstehend beschriebenen Gesetzesänderung bei der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urt. v. 06.05.1998 - 5 AZR 612/97 - juris; BAG, Beschl. v. 17.09.2014 - 10 AZB 43/14 - juris) und des Bundessozialgerichts (BSG, Urt. v. 08.08.1990 - 11 Rar 77/89 - juris) bleiben.

    Allerdings besteht Einigkeit, dass Mehrheitsgesellschafter in der Regel keine Arbeitnehmer sein können, weil sie wiederum gegenüber dem Geschäftsführer letztlich die Leitungsmacht ausüben und daher nicht dessen Leitungsmacht unterstehen (BAG, Urt. v. 06.05.1998 - 5 AZR 612/97 - juris; BAG, Beschl. v. 17.09.2014 - 10 AZB 43/14 - juris).

    Der Kläger kann daher mit seinem Anteil von 50 % nicht die Leitungsmacht über die Beklagte ausüben (BAG, Beschl. v. 17.09.2014 - 10 AZB 43/14 - juris).

    Zwar deutet - worauf der Kläger zu Recht hinweist - die letztgenannte Entscheidung (BAG, Beschl. v. 17.09.2014 - 10 AZB 43/14 - juris) eher darauf hin, dass es trotz des Begriffs "Sperrminorität", welcher ja für sich genommen eine Rolle als "Verhinderer" von Beschlüssen ausreichen lässt, darauf ankommen könnte, dass positive Leitungsmacht ausgeübt werden kann.

    Anders als in der bereits zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschl. v. 17.09.2014 - 10 AZB 43/14 - juris) ist die Mitwirkung des Klägers nicht auf "besondere" Geschäfte beschränkt, vielmehr sind die Handlungsmöglichkeiten des Geschäftsführers auf "Alltagsgeschäfte" beschränkt.

  • LAG Hamburg, 18.01.2016 - 4 Ta 12/15

    Rechtsweg - sofortige Beschwerde - Abhilfeprüfung

    Durch weitere Verfügung der Beschwerdekammer vom 12. August 2015 ist dem Arbeitsgericht unter Hinweis auf den Beschluss des BAG vom 17. September 2014 (- 10 AZB 43/14 - Rn 13, Juris) anheimgegeben worden zu erwägen, ob eine erneute Nichtabhilfeentscheidung unter Beteiligung der ehrenamtlichen Richter getroffen werden soll.

    Da es sich bei der Entscheidung über die Abhilfe oder Nichtabhilfe um eine erneute Entscheidung in der Sache handelt, ist sie nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG ebenfalls durch die Kammer unter Beteiligung der ehrenamtlichen Richter zu treffen (vgl. BAG Beschluss vom 17. September 2014 - 10 AZB 43/14 - Rn. 14 m.w.N., Juris).

    Die Beschwerdekammer hält es wegen des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters (vgl. dazu auch BAG Beschluss vom Beschluss vom 17. September 2014 - 10 AZB 43/14 - Rn. 15 m.w.N., Juris) für erforderlich, dass der jeweils im Voraus bestimmte zuständige Spruchkörper entscheidet und der Spruchkörper der angefochtenen Entscheidung, d.h. grundsätzlich derselbe/dieselbe Berufsrichter/in und dieselben ehrenamtlichen Richter/innen, Gelegenheit erhält, seine Entscheidung inhaltlich zu überprüfen und damit eine Selbstkontrolle vorzunehmen (vgl. LArbG Bremen Beschluss vom 05. Januar 2006 - 3 Ta 69/05 - Rn. 6, Juris).

    Die Beschwerdekammer kann nach § 78 Satz 3 ArbGG ohne Hinzuziehung der ehrenamtlichen Richter entscheiden, so dass der Besetzungsfehler des Arbeitsgerichts dadurch seine Bedeutung verloren hat (vgl. BAG Beschluss vom Beschluss vom 17. September 2014 - 10 AZB 43/14 - Rn. 16 m.w.N., Juris).

  • LAG Köln, 12.11.2021 - 9 Ta 161/21

    Rechtsweg; GmbH; Minderheitsgesellschafter; Sperrminorität

    Haben die Parteien dagegen, wie hier, ein Arbeitsverhältnis vereinbart, so ist es auch als solches einzuordnen (BAG, Beschluss vom17. September 2014 - 10 AZB 43/14 -, BAGE 149, 110-116, Rn. 20; BAG, Urteil vom 12. September 1996 - 5 AZR 1066/94 -, BAGE 84, 108-115, Rn. 25).

    Auch Gesellschafter können in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft stehen, solange sie als Kapitaleigner oder auf Grund einer Sperrminorität keinen so großen Einfluss auf die Führung der Gesellschaft haben, dass sie nicht dem Weisungsrecht des Geschäftsführers unterliegen (BAG, Beschluss vom17. September 2014 - 10 AZB 43/14 -, BAGE 149, 110-116, Rn. 22; BAG, Urteil vom 06. Mai 1998 - 5 AZR 612/97 -, Rn. 31, juris).

    Als Minderheitsgesellschafter konnte er den Geschäftsführer der Beklagten nicht dazu anhalten, ihm bestimmte Weisungen zu erteilen oder solche zu unterlassen (vgl. dazu BAG, Beschluss vom 17. September 2014 - 10 AZB 43/14 -, BAGE 149, 110-116, Rn. 23; BAG, Urteil vom 11. März 1998 - 2 AZR 287/97 -, Rn. 42, juris).

  • LG Hamburg, 18.01.2016 - 4 Ta 12/15

    Rechtsweg; sofortige Beschwerde; Abhilfeprüfung

  • LSG Sachsen, 08.11.2018 - L 9 KR 263/15

    Keine Sozialversicherungspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2016 - C-216/15

    Betriebsrat der Ruhrlandklinik - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik -

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2020 - 3 Ta 157/20

    Rechtswegbeschwerde; Keine Abgabe an das Ausgangsgericht zur Abhilfeprüfung und

  • LAG Hessen, 04.01.2019 - 3 Ta 309/18

    § 17 a GVG, § 48 Abs. 1 ArbGG, § 2 Abs. 1 ArbGG, § 5 ArbGG, § 92a Abs. 1 HGB, ...

  • LSG Sachsen, 11.01.2019 - L 1 KR 82/17

    Sozialversicherungspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH

  • BGH, 01.10.2019 - II ZR 387/17

    Anspruch eines Gesellschafter-Geschäftsführer auf Insolvenzschutz gemäß § 7 Abs.

  • LAG Düsseldorf, 04.06.2020 - 3 Ta 155/20

    Rechtsweg/Abgrenzung Arbeitsverhältn iss - freies Dienstverhältnis bei einem

  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.05.2019 - 3 Ta 56/18

    Rechtswegzuständigkeit - Aufsichtsratsmitglied - Gewerkschaftsfunktionär -

  • LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 1048/16

    Beruft sich der Kläger in der Rechtsmittelinstanz auf das SokaSiG, liegt eine

  • SG Wiesbaden, 24.07.2018 - S 35 BA 30/18
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2022 - 26 Ta 1171/21

    Kündigung eines Geschäftsführers und Mehrheitsgesellschafters in der Insolvenz -

  • LSG Sachsen, 26.06.2018 - L 1 KR 267/13
  • LAG Hessen, 14.06.2019 - 10 Sa 7/19

    1. Ist streitig, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, ist der objektive

  • LAG Hessen, 29.05.2015 - 10 Sa 1175/14

    Die ULAK kann im Beitragsprozess grundsätzlich behaupten, bei den Gesellschaftern

  • LAG Hessen, 16.01.2015 - 3 Sa 180/14

    Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Vergütung sowie auf Urlaubsabgeltung und

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.12.2016 - 6 Ta 106/16

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Gesellschafter, Arbeitnehmereigenschaft,

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