Rechtsprechung
   BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 593/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,37661
BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 593/12 (https://dejure.org/2014,37661)
BAG, Entscheidung vom 24.09.2014 - 5 AZR 593/12 (https://dejure.org/2014,37661)
BAG, Entscheidung vom 24. September 2014 - 5 AZR 593/12 (https://dejure.org/2014,37661)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,37661) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Bestimmtheit des Streitgegenstands - objektive Klagehäufung - Vergütung wegen Annahmeverzugs - Leistungsfähigkeit - unwirksame Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung - Restitutionsklage - zweistufige Ausschlussfrist - Verjährung

  • openjur.de

    Bestimmtheit des Streitgegenstands; objektive Klagehäufung; Vergütung wegen Annahmeverzugs; Leistungsfähigkeit; unwirksame Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung; Restitutionsklage; zweistufige Ausschlussfrist; Verjährung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Bestimmtheit des Streitgegenstands - objektive Klagehäufung - Vergütung wegen Annahmeverzugs - Leistungsfähigkeit - unwirksame Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung - Restitutionsklage - zweistufige Ausschlussfrist - Verjährung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 195 BGB, § 199 Abs 1 BGB, § 204 Abs 1 Nr 1 BGB, § 206 BGB, § 293 BGB
    Bestimmtheit des Streitgegenstands - objektive Klagehäufung - Vergütung wegen Annahmeverzugs - Leistungsfähigkeit - unwirksame Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung - Restitutionsklage - zweistufige Ausschlussfrist - Verjährung

  • IWW

    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § ... 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 ZPO, § 308 ZPO, § 322 ZPO, § 260 ZPO, § 615 Satz 2 BGB, § 11 Nr. 1 KSchG, § 615 Satz 1 BGB, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 253 Abs. 2 Satz 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, § 253 Abs. 2 ZPO, § 705 ZPO, § 578 ZPO, §§ 195, 199 Abs. 1 BGB, § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 204 Abs. 1 BGB, § 194 Abs. 1 BGB, §§ 203 ff. BGB, § 206 BGB, § 199 Abs. 1 BGB, § 217 BGB, §§ 615, 293 ff. BGB, § 297 BGB, § 106 Satz 1 GewO, § 115 Abs. 1 SGB X, § 288 Abs. 1, § 286 BGB

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Bestimmtheit des Streitgegenstands - objektive Klagehäufung - Vergütung wegen Annahmeverzugs - Leistungsfähigkeit - unwirksame Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung - Restitutionsklage - zweistufige Ausschlussfrist - Verjährung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsnatur und Verfristung des Anspruchs auf Annahmeverzugslohn; Umfang der Darlegungslast bei Geltendmachung mehrerer Ansprüche; Rechtswahrende Wirkungen der Bestandsschutzklage bei Aufhebung des Urteils im Restitutionsverfahren

  • bag-urteil.com

    Bestimmtheit des Streitgegenstands - objektive Klagehäufung - Vergütung wegen Annahmeverzugs - Leistungsfähigkeit - unwirksame Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung - Restitutionsklage - zweistufige Ausschlussfrist - Verjährung

  • Betriebs-Berater

    Fristwahrende Wirkung einer Bestandsschutzklage bei tarifvertraglich geregelter Ausschlussfrist

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Bestimmtheit des Streitgegenstands - objektive Klagehäufung - Vergütung wegen Annahmeverzugs - Leistungsfähigkeit - unwirksame Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung - Restitutionsklage - zweistufige Ausschlussfrist - Verjährung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmtheit des Streitgegenstands; objektive Klagehäufung; Vergütung wegen Annahmeverzugs; Leistungsfähigkeit; unwirksame Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung; Restitutionsklage; zweistufige Ausschlussfrist; Verjährung

  • rechtsportal.de

    Rechtsnatur und Verfristung des Anspruchs auf Annahmeverzugslohn

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfristen - und die Kündigungsschutzklage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Annahmeverzugslohn - und seine Verjährung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Objektive Klagehäufung - und die hinreiche Bestimmtheit der Klageanträge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsrecht im Dezember 2014

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erhaltung von Vergütungsansprüchen wegen Annahmeverzugs durch Erhebung einer Bestandsschutzklage

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fristwahrende Wirkung eines Bestandsschutzklage bei tarifvertraglich geregelter Ausschlussfrist

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Bestimmtheit des Streitgegenstands - objektive Klagehäufung - Vergütung wegen Annahmeverzugs - Leistungsfähigkeit

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtshängigkeit einer Bestandsschutzklage endet erst mit der auf das erfolgreiche Restitutionsverfahren folgenden Beendigung des Verfahrens

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 149, 169
  • NJW 2015, 720
  • MDR 2015, 166
  • NZA 2015, 35
  • BB 2015, 52
  • DB 2015, 75
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 297/01

    Verjährung; Unterbrechung; Hemmung; "Höhere Gewalt" bei Aufhebung einer

    Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 593/12
    Fehler amtlicher Stellen können sich als höhere Gewalt gegenüber einer rechtzeitigen Rechtsverfolgung darstellen (BAG 7. November 2002 - 2 AZR 297/01 - zu B I 4 b dd der Gründe, BAGE 103, 290) .

    Voraussetzung ist jedoch, dass der Berechtigte ohne jedes Eigenverschulden an der Klage gehindert war, etwa weil er auf die Richtigkeit der gerichtlichen Sachbehandlung vertraute (BAG 7. November 2002 - 2 AZR 297/01 - zu B I 4 b ee der Gründe, aaO) .

    Er hat keine Anstrengungen zur Wahrung der Verjährungsfrist unternommen (vgl. hierzu BAG 7. November 2002 - 2 AZR 297/01 - zu B I 4 b gg der Gründe, aaO) , obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre.

  • BGH, 26.09.2012 - VIII ZR 240/11

    Gaslieferungsvertrag: Verjährungsbeginn für Rückzahlungsansprüche aufgrund

    Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 593/12
    Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Billigkeit genügt Kenntnis der den Anspruch begründenden tatsächlichen Umstände (BGH 26. September 2012 - VIII ZR 240/11 - zu B II 3 b bb (2) (b) der Gründe; BAG 13. März 2013 - 5 AZR 424/12 - Rn. 24 mwN, BAGE 144, 322) .

    Nur ausnahmsweise kann die Rechtsunkenntnis den Verjährungsbeginn hinausschieben, wenn eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage besteht, die selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag; denn in diesem Fall fehlt es an der Zumutbarkeit einer Klageerhebung (BGH 26. September 2012 - VIII ZR 240/11 - Rn. 45) .

    Die Feststellung eines diesem zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses reicht nicht aus (BGH 26. September 2012 - VIII ZR 240/11 - Rn. 54) .

  • LAG Hessen, 15.03.2012 - 9 Sa 1910/10

    Ausschlussfristen - Hemmung - Höhere Gewalt - Restitutionsklage Urlaubsansprüche

    Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 593/12
    Auf die Revisionen der Beklagten und des Klägers wird das Schlussurteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. März 2012 - 9 Sa 1910/10 - aufgehoben, soweit es über den Zahlungsantrag entschieden hat.

    Auf die Berufung des Klägers hat das Landesarbeitsgericht das Urteil teilweise abgeändert und die Beklagte zunächst durch - inzwischen rechtskräftiges - Teilurteil vom 15. Dezember 2011 (- 9 Sa 1910/10 -) verurteilt, an den Kläger als Grundlohn für die Monate Oktober 2008 bis Februar 2009 je 2.888,50 Euro brutto entsprechend Entgeltgruppe 9 und 1.240,00 Euro als Bonus für 2009, insgesamt 15.682,50 Euro brutto abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes (ALG II) in Höhe von 2.630,00 Euro netto zu zahlen.

    Für die Monate Oktober 2008 bis Februar 2009, auf die sich das Teilurteil vom 15. Dezember 2011 (- 9 Sa 1910/10 -) bezieht, hat der Kläger - obwohl er am bisherigen, auf Entgeltgruppe 11 basierenden Klageantrag festhält und diesen noch im Revisionsverfahren unter Berücksichtigung der bereits zugesprochenen Beträge stellte - nicht angegeben, welche Einzelforderungen sich in welcher Höhe über die durch Teilurteil zugesprochenen Beträge hinaus ergeben sollen.

  • BAG, 12.12.2006 - 1 AZR 96/06

    Regelungskompetenz der Betriebsparteien

    Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 593/12
    b) Eine Aufschlüsselung in Einzelpositionen war auch nicht im Hinblick auf die bei der Anrechnung anderweitigen Verdienstes gemäß § 615 Satz 2 BGB, § 11 Nr. 1 KSchG vorzunehmende Gesamtberechnung (st. Rspr., vgl. BAG 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06 - Rn. 33, BAGE 120, 308; 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 29, BAGE 141, 340) entbehrlich.

    Die Fälligkeit der Annahmeverzugsvergütung bestimmt sich nach dem Zeitpunkt, in dem die Vergütung bei tatsächlicher Beschäftigung in den einzelnen Abrechnungsperioden fällig geworden wäre (BAG 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06 - Rn. 33, BAGE 120, 308; 7. November 2007 - 5 AZR 910/06 -; 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 31, BAGE 141, 340) .

  • BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 910/06

    Verjährung - unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 593/12
    Die Fälligkeit der Annahmeverzugsvergütung bestimmt sich nach dem Zeitpunkt, in dem die Vergütung bei tatsächlicher Beschäftigung in den einzelnen Abrechnungsperioden fällig geworden wäre (BAG 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06 - Rn. 33, BAGE 120, 308; 7. November 2007 - 5 AZR 910/06 -; 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 31, BAGE 141, 340) .

    Für die analoge Anwendung der §§ 203 ff. BGB ist mangels einer Regelungslücke kein Raum (vgl. BAG 7. November 2007 - 5 AZR 910/06 - Rn. 14; 7. November 1991 - 2 AZR 159/91 - zu B der Gründe) .

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 593/12
    b) Eine Aufschlüsselung in Einzelpositionen war auch nicht im Hinblick auf die bei der Anrechnung anderweitigen Verdienstes gemäß § 615 Satz 2 BGB, § 11 Nr. 1 KSchG vorzunehmende Gesamtberechnung (st. Rspr., vgl. BAG 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06 - Rn. 33, BAGE 120, 308; 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 29, BAGE 141, 340) entbehrlich.

    Die Fälligkeit der Annahmeverzugsvergütung bestimmt sich nach dem Zeitpunkt, in dem die Vergütung bei tatsächlicher Beschäftigung in den einzelnen Abrechnungsperioden fällig geworden wäre (BAG 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06 - Rn. 33, BAGE 120, 308; 7. November 2007 - 5 AZR 910/06 -; 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 31, BAGE 141, 340) .

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 627/11

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung

    Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 593/12
    Die Ansprüche müssen weder ausdrücklich bezeichnet noch beziffert werden (st. Rspr., vgl. BAG 19. September 2012 - 5 AZR 627/11 - Rn. 14 mwN, BAGE 143, 119) .

    Dass die Ansprüche nicht in einer den Anforderungen des § 253 Abs. 2 ZPO entsprechenden Bestimmtheit geltend gemacht werden, ist - wie bei der Wahrung der ersten Stufe der Ausschlussfrist für Ansprüche, die vom Ausgang der Bestandsschutzstreitigkeit abhängen - aus verfassungsrechtlichen Gründen hinzunehmen (vgl. BAG 19. September 2012 - 5 AZR 627/11 - Rn. 15, 18 ff., BAGE 143 ,119) .

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Verjährung

    Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 593/12
    Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Billigkeit genügt Kenntnis der den Anspruch begründenden tatsächlichen Umstände (BGH 26. September 2012 - VIII ZR 240/11 - zu B II 3 b bb (2) (b) der Gründe; BAG 13. März 2013 - 5 AZR 424/12 - Rn. 24 mwN, BAGE 144, 322) .

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn und solange dem Arbeitnehmer die Erhebung einer die Verjährung hemmenden Klage (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB) unzumutbar ist (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 424/12 - Rn. 25 mwN, BAGE 144, 322) .

  • BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 691/09

    Objektive Klagehäufung - Bestimmtheit der Klage

    Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 593/12
    Unzulässig ist eine Klage, die verschiedene Streitgegenstände nicht iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO individualisiert (vgl. BAG 11. November 2009 - 7 AZR 387/08 - Rn. 11; 24. März 2011 - 6 AZR 691/09 - Rn. 21 ff.; Zöller/Greger ZPO 30. Aufl. Vor § 253 Rn. 24; zu den Voraussetzungen einer ausnahmsweise zulässigen abschließenden Gesamtklage, vgl. BAG 19. März 2014 - 7 AZR 480/12 - Rn. 11, 12) .

    Wie und auf welche Einzelforderungen die zugesprochenen Beträge angerechnet werden sollen, ist seinem Vortrag nicht zu entnehmen (vgl. zur Anrechnung von Teilzahlungen: BAG 24. März 2011 - 6 AZR 691/09 - Rn. 21) .

  • BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 159/91

    Zahlungsansprüche - Kündigungsschutzklage - Verjährung

    Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 593/12
    Für die analoge Anwendung der §§ 203 ff. BGB ist mangels einer Regelungslücke kein Raum (vgl. BAG 7. November 2007 - 5 AZR 910/06 - Rn. 14; 7. November 1991 - 2 AZR 159/91 - zu B der Gründe) .
  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz -

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 253/09

    Geschäftsführer-Anstellungsvertrag als Verbrauchervertrag - zweistufige

  • BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 846/09

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Chefarztes - Verzugslohn - Verjährung

  • BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 867/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Verbot der Wiederholungskündigung

  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 637/13

    Beschäftigungsanspruch - Nachtdienstuntauglichkeit

  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess (Art 2 Abs 1

  • BAG, 11.11.2009 - 7 AZR 387/08

    Bestimmtheit des Streitgegenstandes

  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 480/12

    Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich

  • BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 266/20

    Wann verfallen angesammelte Urlaubstage? (EuGH-Vorlage)

    Nicht erforderlich ist es in der Regel, dass der Gläubiger aus den ihm bekannten Tatsachen die zutreffenden rechtlichen Schlüsse zieht (vgl. BAG 24. September 2014 - 5 AZR 593/12 - Rn. 35, BAGE 149, 169; 13. März 2013 - 5 AZR 424/12 - Rn. 24 mwN, BAGE 144, 322; BGH 28. Oktober 2014 - XI ZR 17/14 - Rn. 33; 26. September 2012 - VIII ZR 240/11 - zu B II 3 b bb (2) (b) der Gründe) .

    In diesen Fällen fehlt es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (st. Rspr. BAG 24. September 2014 - 5 AZR 593/12 - Rn. 37, BAGE 149, 169; vgl. BGH 17. Januar 2019 - III ZR 209/17 - Rn. 82 mwN) .

  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 178/18

    Arbeitnehmerstatus - Rückabwicklung

    Etwas anderes gilt jedoch, wenn und solange dem Gläubiger die Erhebung einer die Verjährung hemmenden Klage (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB) unzumutbar war (st. Rspr., zB BAG 24. September 2014 - 5 AZR 593/12 - Rn. 36, BAGE 149, 169; 13. März 2013 - 5 AZR 424/12 - Rn. 25 mwN, BAGE 144, 322) .
  • BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 416/14

    Drittschuldnerklage - Zulässigkeitsanforderungen

    Werden im Wege einer "Teil-Gesamt-Klage" mehrere Ansprüche nicht in voller Höhe, sondern teilweise verfolgt, muss die Klagepartei genau angeben, in welcher Höhe sie aus den einzelnen Ansprüchen Teilbeträge einklagt (vgl. BAG 24. September 2014 - 5 AZR 593/12 - Rn. 18) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht