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   BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13   

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https://dejure.org/2014,36418
BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13 (https://dejure.org/2014,36418)
BAG, Entscheidung vom 31.07.2014 - 2 AZR 422/13 (https://dejure.org/2014,36418)
BAG, Entscheidung vom 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 (https://dejure.org/2014,36418)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Kündigung; unternehmerische Entscheidung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 KSchG, § 1 Abs 2 KSchG, § 286 Abs 1 ZPO, § 551 Abs 3 S 1 Nr 2 Buchst b ZPO, § 559 Abs 2 ZPO
    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung

  • IWW

    § 1 Abs. 1 KSchG, § ... 559 Abs. 2 ZPO, § 138 Abs. 2 ZPO, § 84 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB, § 611 BGB, § 1 Abs. 2 KSchG, Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG, § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG, § 286 ZPO, § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO, § 1 Abs. 3 Satz 3 KSchG, § 242 BGB, § 1 KSchG, §§ 134, 138 BGB, § 612a BGB, § 97 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Darlegungslast und Beweislast bei einer betriebsbedingten Kündigung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur betriebsbedingten Kündigung wegen Wegfalls des Beschäftigungsbedarfs infolge einer erst geplanten unternehmerischen Organisationsentscheidung

  • bag-urteil.com

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung

  • Betriebs-Berater

    Betriebsbedingte Kündigung und unternehmerische Entscheidung

  • rewis.io

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Arbeitnehmerstatus; Prozessrecht - Betriebsbedingte Kündigung; unternehmerische Entscheidung; Austauschkündigung; prozessuale Darlegungslasten; Arbeitnehmerbegriff

  • rechtsportal.de

    Darlegungs- und Beweislast bei einer betriebsbedingten Kündigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die unternehmerische Entscheidung bei einer betriebsbedingten Kündigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsbedingte Kündigung - und die unternehmerische Entscheidung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Parteivortrag - und einfache rechtliche Begriffe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungsschutz für den Geschäftsführer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung als eine unternehmerische Entscheidung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 1 Abs 1 MitbestG, § 5 Abs 1 MitbestG, § 7 MitbestG, § 1 DrittelbG, § 2 DrittelbG, § 4 DrittelbG, § 95
    Außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages, Geschäftsführer

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung - Austauschkündigung - prozessuale Darlegungslasten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung - Zeitpunkt der unternehmerischen Entscheidung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die unternehmerische Entscheidung über den Wegfall von Arbeitsplätzen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Unternehmerische Entscheidung über Wegfall eines Beschäftigungsbedarfs unterliegt keinem Formzwang

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 149, 18
  • NJW 2015, 508
  • ZIP 2014, 2525
  • MDR 2015, 228
  • NZA 2015, 101
  • BB 2014, 3059
  • DB 2015, 133
 
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Wird zitiert von ... (129)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 379/12

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13
    Dabei kommt es de lege lata nicht darauf an, ob die dem Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses zugrunde liegende unternehmerische (Organisations-)Entscheidung ihrerseits - etwa aus wirtschaftlichen Gründen - "dringend" war oder die Existenz des Unternehmens auch ohne sie nicht gefährdet gewesen wäre (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 379/12 - Rn. 20, BAGE 145, 265) .

    Für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung spricht dabei die Vermutung, dass sie aus sachlichen - nicht zuletzt wirtschaftlichen - Gründen getroffen wurde und nicht auf Rechtsmissbrauch beruht (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 379/12 - aaO; 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 - Rn. 24) .

    Die dem Arbeitnehmer durch Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistete Freiheit der Berufswahl bietet keinen unmittelbaren Schutz gegen den Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund privater Dispositionen (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 379/12 - Rn. 23, BAGE 145, 265) .

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 399/04

    Kündigung; Anforderungsprofil

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13
    Diese Prognose muss schon im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung objektiv berechtigt sein (BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 268/08 - Rn. 17, BAGE 133, 240; 7. Juli 2005 - 2 AZR 399/04 - zu II 4 d dd der Gründe) .

    Im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung muss damit die unternehmerische Entscheidung, die zum Wegfall des Beschäftigungsbedarfs führen soll, tatsächlich bereits getroffen worden sein (vgl. BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 16, 18; 7. Juli 2005 - 2 AZR 399/04 - zu II 4 a und II 4 d dd der Gründe) .

    Es genügt, dass ein einzelnes Gremiumsmitglied den betreffenden Entschluss vorbehaltlos gefasst hat und - etwa aufgrund von Erfahrungswerten - fest damit zu rechnen war, die übrigen Mitglieder würden sich dem anschließen (vgl. BAG 7. Juli 2005 - 2 AZR 399/04 - zu II 4 d dd der Gründe) .

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 268/08

    Massenentlassung - Freifrist - Anzeigepflicht

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13
    Diese Prognose muss schon im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung objektiv berechtigt sein (BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 268/08 - Rn. 17, BAGE 133, 240; 7. Juli 2005 - 2 AZR 399/04 - zu II 4 d dd der Gründe) .

    Für die Wirksamkeit der Kündigung genügt es, dass jedenfalls die Entwicklungen, die für den künftigen Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit maßgeblich sind, zu diesem Zeitpunkt feststehen, also abschließend geplant sind, und dass die Erwartung berechtigt ist, sie würden sich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist realisiert haben (BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 268/08 - Rn. 17, 18, BAGE 133, 240) .

    Der Arbeitgeber muss schon in diesem Zeitpunkt endgültig und vorbehaltlos zur Vornahme einer Maßnahme entschlossen sein, die, wenn sie tatsächlich durchgeführt wird, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist den Arbeitsplatzverlust zur Folge hat (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 18; 23. Februar 2010 - 2 AZR 268/08 - Rn. 18, BAGE 133, 240) .

  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13
    Dem Arbeitgeber ist es kündigungsschutzrechtlich nicht verwehrt, Tätigkeiten, die bisher von Arbeitnehmern geleistet wurden, künftig (echten) freien Mitarbeitern oder Mitgliedern seiner Vertretungsorgane, die keine Arbeitnehmer sind, zu übertragen (BAG 13. März 2008 - 2 AZR 1037/06 - Rn. 14, 30; 20. März 2003 - 8 AZR 97/02 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 105, 338) .

    Er ist deshalb - in aller Regel mit Hilfe von Indizien - vom Arbeitnehmer darzulegen und ggf. zu beweisen (BAG 13. März 2008 - 2 AZR 1037/06 - Rn. 29 mwN) .

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 346/12

    Massenentlassung - Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13
    Im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung muss damit die unternehmerische Entscheidung, die zum Wegfall des Beschäftigungsbedarfs führen soll, tatsächlich bereits getroffen worden sein (vgl. BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 16, 18; 7. Juli 2005 - 2 AZR 399/04 - zu II 4 a und II 4 d dd der Gründe) .

    Der Arbeitgeber muss schon in diesem Zeitpunkt endgültig und vorbehaltlos zur Vornahme einer Maßnahme entschlossen sein, die, wenn sie tatsächlich durchgeführt wird, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist den Arbeitsplatzverlust zur Folge hat (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 18; 23. Februar 2010 - 2 AZR 268/08 - Rn. 18, BAGE 133, 240) .

  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 97/02

    Kündigung des Betriebsveräußerers nach einem Erwerberkonzept

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13
    Dem Arbeitgeber ist es kündigungsschutzrechtlich nicht verwehrt, Tätigkeiten, die bisher von Arbeitnehmern geleistet wurden, künftig (echten) freien Mitarbeitern oder Mitgliedern seiner Vertretungsorgane, die keine Arbeitnehmer sind, zu übertragen (BAG 13. März 2008 - 2 AZR 1037/06 - Rn. 14, 30; 20. März 2003 - 8 AZR 97/02 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 105, 338) .
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 107/07

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13
    Das hätte vorausgesetzt, dass ein Arbeitsplatz zu gleichwertigen oder schlechteren Bedingungen tatsächlich frei gewesen wäre und er über die für die entsprechende Tätigkeit erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügte (vgl. BAG 5. Juni 2008 - 2 AZR 107/07 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 664/98

    Arbeitnehmerstatus einer stellvertretenden GmbH-Geschäftsführerin

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13
    Dies sind Regelungen, die den "Geschäftsführervertrag" vom 13. August 2003 prima facie als Dienstvertrag iSv. § 611 BGB und nicht - was rechtlich möglich wäre (EuGH 11. November 2010 - C-232/09 - [Danosa] Slg. 2010, I-11405; BAG 26. Mai 1999 - 5 AZR 664/98 - zu III 1 der Gründe)  - als Arbeitsvertrag ausweisen.
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04

    Arbeitnehmerbegriff - Leiterin einer Außenwohngruppe

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13
    Arbeitnehmer ist nach § 84 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 347/04 - zu I der Gründe mwN, BAGE 115, 1) .
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06

    Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs

    Auszug aus BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13
    b) Materiell-rechtlich ist Arbeitnehmer, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 301/10 - Rn. 13; 14. März 2007 - 5 AZR 499/06 - Rn. 13) .
  • BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 31/06

    Änderungskündigung

  • BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 862/06

    Vergütung durch Betriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

  • BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 73/06

    Mitbestimmung bei kurzfristiger Änderung des Arbeitsbereichs

  • BAG, 20.05.2009 - 5 AZR 31/08

    Arbeitnehmerstatus eines redaktionellen Mitarbeiters

  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 301/10

    Arbeitnehmereigenschaft bei ergänzendem Aufbauunterricht in einer

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

  • LAG Düsseldorf, 19.02.2013 - 16 Sa 1652/12

    Kein Kündigungsschutz für Organ-Geschäftsführer -Rechtsmissbrauch bei

  • EuGH, 11.11.2010 - C-232/09

    Danosa - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Organisationsentscheidung

    Diese Prognose muss schon im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung objektiv berechtigt sein (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 31; 23. Februar 2010 - 2 AZR 268/08 - Rn. 17, BAGE 133, 240) .

    Für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung spricht dabei die Vermutung, dass sie aus sachlichen - nicht zuletzt wirtschaftlichen - Gründen getroffen wurde und nicht auf Rechtsmissbrauch beruht (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 31; 20. Juni 2013 - 2 AZR 379/12 - aaO mwN) .

    Andernfalls lässt sich im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung - auf den es dafür unverzichtbar ankommt - nicht hinreichend sicher prognostizieren, es werde bis zum Ablauf der Kündigungsfrist tatsächlich zum Wegfall des Beschäftigungsbedarfs kommen (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 34; 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 18; 23. Februar 2010 - 2 AZR 268/08 - Rn. 18, BAGE 133, 240) .

    Fehlt es an einer entsprechenden Offenbarung der unternehmerischen Entscheidung, wird es auf die genaue Darlegung des inneren Willensbildungsprozesses der betreffenden Person, die Schlüssigkeit ihrer Angaben und ihre Glaubwürdigkeit ankommen (vgl. BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 36) .

    Da die unternehmerische Entscheidung keinem Formzwang unterliegt (vgl. BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 35; 7. Juli 2005 - 2 AZR 399/04 - zu II 4 d dd der Gründe) , widerspricht auch das Fehlen einer Verschriftung dieser Annahme nicht.

    Bei einer juristischen Person genügt es, dass derjenige, der dazu die tatsächliche Macht hat, die betreffende Entscheidung endgültig und vorbehaltlos getroffen hat (vgl. BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 35; 5. April 2001 - 2 AZR 696/99 - zu II 3 der Gründe) .

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 4/15

    Benachteiligung - Entschädigung - Rechtsmissbrauch

    Dies gilt nach der Rechtsprechung nicht nur für tatsächliche Umstände (§ 138 Abs. 1 ZPO) , sondern auch für Tatsachen in ihrer juristischen Einkleidung, wenn dies durch einen einfachen Rechtsbegriff geschieht, der jedem Teilnehmer des Rechtsverkehrs geläufig ist (vgl. etwa BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14 - Rn. 38 mwN; 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 22, BAGE 149, 18; 16. Dezember 2010 - 6 AZR 487/09 - Rn. 36 mwN, BAGE 136, 340; BGH 19. März 2004 - V ZR 104/03 - zu II 1 a aa der Gründe mwN, BGHZ 158, 295; 13. März 1998 - V ZR 190/97 - zu II 2 b der Gründe) .
  • BAG, 17.01.2017 - 9 AZR 76/16

    Arbeitnehmerstatus - GmbH-Geschäftsführer - Überlassung

    Entsprechendes gilt - in Ausnahmefällen - für Geschäftsführer einer GmbH (vgl. BAG 26. Oktober 2012 - 10 AZB 55/12 - Rn. 14; vgl. auch BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 25, BAGE 149, 18; grdl. bereits BAG 26. Mai 1999 - 5 AZR 664/98 - zu III 1 der Gründe) .
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