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   BAG, 09.12.2014 - 1 ABR 19/13   

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https://dejure.org/2014,49039
BAG, 09.12.2014 - 1 ABR 19/13 (https://dejure.org/2014,49039)
BAG, Entscheidung vom 09.12.2014 - 1 ABR 19/13 (https://dejure.org/2014,49039)
BAG, Entscheidung vom 09. Dezember 2014 - 1 ABR 19/13 (https://dejure.org/2014,49039)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 77 Abs 6 BetrVG, § 26 Abs 2 S 1 BetrVG, § 33 Abs 1 BetrVG, § 256 Abs 1 ZPO
    Betriebsvereinbarung - Betriebsratsbeschluss

  • IWW

    § 94 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 77 Abs. 6 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, § 33 Abs. 1 BetrVG, § 33 BetrVG, § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 184 Abs. 1 BGB, § 559 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer ohne Beschluss des Betriebsrats durch dessen Vorsitzenden abgeschlossenen Betriebsvereinbarung

  • bag-urteil.com

    Betriebsvereinbarung - Betriebsratsbeschluss

  • Betriebs-Berater

    Betriebsvereinbarung und Betriebsratsbeschluss

  • rewis.io

    Betriebsvereinbarung - Betriebsratsbeschluss

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Betriebsvereinbarung; Betriebsratsbeschluss

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit einer ohne Beschluss des Betriebsrats durch dessen Vorsitzenden abgeschlossenen Betriebsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsratsbeschluss ist Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsvereinbarung - und der erforderliche Beschluss des Betriebsrat

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betriebsvereinbarung - Beschluss des Betriebsrats erforderlich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Betriebsvereinbarung sowie der erforderliche Beschluss des Betriebsrat

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsvereinbarung ohne Betriebsratsbeschluss

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsvereinbarung - Betriebsratsbeschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 150, 132
  • NZA 2015, 368
  • BB 2015, 628
  • DB 2015, 752
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 19.03.2003 - 7 ABR 15/02

    Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 09.12.2014 - 1 ABR 19/13
    Es kann dahinstehen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine widerlegbare Vermutung besteht, wonach die vom Betriebsratsvorsitzenden abgegebenen Erklärungen auf einem entsprechenden Beschluss des Gremiums beruhen (dafür BAG 19. März 2003 - 7 ABR 15/02 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 105, 311; 24. Februar 2000 - 8 AZR 180/99 - zu II 3 b der Gründe; 17. Februar 1981 - 1 AZR 290/78 - zu II 1 a aa der Gründe, BAGE 35, 80; demgegenüber zweifelnd BAG 19. Januar 2005 - 7 ABR 24/04 - zu B I 3 der Gründe) .
  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 120/09

    Mitbestimmung bei Versetzung - Nachschieben von Zustimmungsverweigerungsgründen -

    Auszug aus BAG, 09.12.2014 - 1 ABR 19/13
    Allerdings können ohne einen wirksamen Betriebsratsbeschluss abgeschlossene Vereinbarungen vom Betriebsrat durch eine spätere ordnungsgemäße Beschlussfassung nach § 184 Abs. 1 BGB genehmigt werden (BAG 17. November 2010 - 7 ABR 120/09 - Rn. 37) .
  • BAG, 19.01.2005 - 7 ABR 24/04

    Telefon - Amtsanschluss für Betriebsratsmitglied

    Auszug aus BAG, 09.12.2014 - 1 ABR 19/13
    Es kann dahinstehen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine widerlegbare Vermutung besteht, wonach die vom Betriebsratsvorsitzenden abgegebenen Erklärungen auf einem entsprechenden Beschluss des Gremiums beruhen (dafür BAG 19. März 2003 - 7 ABR 15/02 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 105, 311; 24. Februar 2000 - 8 AZR 180/99 - zu II 3 b der Gründe; 17. Februar 1981 - 1 AZR 290/78 - zu II 1 a aa der Gründe, BAGE 35, 80; demgegenüber zweifelnd BAG 19. Januar 2005 - 7 ABR 24/04 - zu B I 3 der Gründe) .
  • BAG, 17.02.1981 - 1 AZR 290/78

    Betriebsratsvorsitzender - Vertretung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 09.12.2014 - 1 ABR 19/13
    Es kann dahinstehen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine widerlegbare Vermutung besteht, wonach die vom Betriebsratsvorsitzenden abgegebenen Erklärungen auf einem entsprechenden Beschluss des Gremiums beruhen (dafür BAG 19. März 2003 - 7 ABR 15/02 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 105, 311; 24. Februar 2000 - 8 AZR 180/99 - zu II 3 b der Gründe; 17. Februar 1981 - 1 AZR 290/78 - zu II 1 a aa der Gründe, BAGE 35, 80; demgegenüber zweifelnd BAG 19. Januar 2005 - 7 ABR 24/04 - zu B I 3 der Gründe) .
  • LAG Hessen, 22.10.2012 - 16 TaBV 205/11

    Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung; Unwirksamkeit einer

    Auszug aus BAG, 09.12.2014 - 1 ABR 19/13
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberinnen gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 2012 - 16 TaBV 205/11 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 180/99

    Interessenausgleich mit Namensliste - Teilbetriebsübergang

    Auszug aus BAG, 09.12.2014 - 1 ABR 19/13
    Es kann dahinstehen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine widerlegbare Vermutung besteht, wonach die vom Betriebsratsvorsitzenden abgegebenen Erklärungen auf einem entsprechenden Beschluss des Gremiums beruhen (dafür BAG 19. März 2003 - 7 ABR 15/02 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 105, 311; 24. Februar 2000 - 8 AZR 180/99 - zu II 3 b der Gründe; 17. Februar 1981 - 1 AZR 290/78 - zu II 1 a aa der Gründe, BAGE 35, 80; demgegenüber zweifelnd BAG 19. Januar 2005 - 7 ABR 24/04 - zu B I 3 der Gründe) .
  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

    Auszug aus BAG, 09.12.2014 - 1 ABR 19/13
    Dazu muss der Betriebsrat beschlussfähig iSd. § 33 BetrVG sein und sich auf einer Betriebsratssitzung aufgrund einer mit den Vorschriften des BetrVG in Einklang stehenden Ladung mit dem jeweiligen Sachverhalt befasst und durch Abstimmung eine einheitliche Willensbildung herbeigeführt haben (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 [B] - Rn. 20) .
  • BAG, 23.01.2018 - 1 AZR 65/17

    Betriebsvereinbarung - Tarifvorrang - Gesamtzusage

    Fehlt es demnach an der normativen Geltung der Betriebsvereinbarung, steht das ihrer Nachwirkung von vornherein entgegen (vgl. BAG 9. Dezember 2014 - 1 ABR 19/13 - Rn. 14, BAGE 150, 132) .
  • BAG, 08.02.2022 - 1 AZR 233/21

    Betriebsvereinbarung - Anscheinsvollmacht - unzulässiges Teilurteil - fehlender

    Eine nicht von einem solchen Betriebsratsbeschluss umfasste Erklärung seines Vorsitzenden ist (schwebend) unwirksam und kann daher keine Rechtswirkungen entfalten (vgl. etwa BAG 9. Dezember 2014 - 1 ABR 19/13 - Rn. 15, BAGE 150, 132) .

    Die von ihm abgegebene Erklärung ist entsprechend § 177 Abs. 1 BGB zunächst nur schwebend unwirksam und kann vom Betriebsrat (nachträglich) genehmigt werden (vgl. BAG 9. Dezember 2014 - 1 ABR 19/13 - Rn. 15, BAGE 150, 132; siehe auch BAG 17. November 2010 - 7 ABR 120/09 - Rn. 37; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 16 ff., BAGE 124, 188) .

    Die vom Betriebsrat beschlossene Genehmigung wirkt entsprechend § 184 Abs. 1 BGB auf den Zeitpunkt der Unterzeichnung der Betriebsvereinbarung zurück (vgl. BAG 9. Dezember 2014 - 1 ABR 19/13 - aaO mwN) .

  • BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 955/13

    Konsultationsverfahren - Massenentlassungsanzeige

    Dieser agiert nach der Konzeption des Betriebsverfassungsgesetzes als Kollegialorgan (vgl. BAG 9. Dezember 2014 - 1 ABR 19/13 - Rn. 15 für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen) .
  • LAG Düsseldorf, 16.12.2021 - 5 Sa 752/19

    Betriebsrat; Zurechnung des Handelns des Betriebsratsvorsitzenden;

    Eine nicht von einem Betriebsratsbeschluss umfasste Erklärung seines Vorsitzenden ist unwirksam und entfaltet grundsätzlich - abgesehen von der Möglichkeit einer möglichen Rechtsscheinhaftung - keine Rechtswirkungen (vgl. BAG v. 08.12.2014 - 1 ABR 19/13 - Rn. 15, juris).

    Hierfür muss der Betriebsrat beschlussfähig im Sinne des § 33 BetrVG gewesen sein, sich auf einer Betriebsratssitzung aufgrund einer mit den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes in Einklang stehenden Ladung mit dem jeweiligen Sachverhalt befasst und durch Abstimmung eine einheitliche Willensbildung herbeigeführt haben (vgl. BAG v. 09.12.2014 - 1 ABR 19/13 - a.a.O.).

    Zwar kann der Betriebsrat durch einen entsprechenden Beschluss das Handeln seines Vorsitzenden nachträglich genehmigen (vgl. BAG v. 09.12.2014 - 1 ABR 19/13 - Rn- 15, juris; BAG v. 10.10.2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 14, juris; BAG v. 19.01.2005 - 7 ABR 24/04 - Rn. 16, juris).

    Es ist anerkannt, dass durch einen derartigen Beschluss eine bis dahin schwebend unwirksame Vereinbarung gemäß §§ 177 Abs. 1, 184 Abs. 1 BGB rückwirkend Wirksamkeit erlangen kann (vgl. BAG v. 09.12.2014 - 1 ABR 19/13 - a.a.O.).

    Überwiegend anerkannt ist in Rechtsprechung und Literatur aber gleichwohl, dass auch bei Erklärungen, die der Vorsitzende unbefugt abgibt, eine Duldungs- oder Anscheinsvollmacht in Betracht kommt (vgl. BAG v. 09.12.2014 - 1 ABR 19/13 - juris; BAG v. 21.02.2002 - 2 AZR 581/00 - juris; BAG v. 24.02.2000 - 8 AZR 180/99 - juris; Richardi/Thüsing, BetrVG, 16. Auflage, 2018, § 26 Rn. 48 ff; Fitting, BetrVG, 30. Auflage, 2020, § 26 Rn. 32 ff; GK-BetrVG/Raab, 11. Auflage, 2018, § 26 Rn. 43 ff; MHdB ArbR, 4. Auflage, 2019 § 293 Organisation des Betriebsrats, Rn. 25f.; Düwell/Wolmerath, BetrVG, 5. Auflage, 2018, § 26 Rn. 15 f.; Tschöpe/Zerbe, ArbR Hdb, 11. Auflage, 2019, Beteiligte und Organe der Betriebsverfassung, Rn. 140; einschränkend LAG Schleswig-Holstein v. 09.06.2015 - 1 TaBV 4 b/15 - Juris).

  • BAG, 07.06.2016 - 1 ABR 30/14

    Antragsbefugnis - Überprüfung von Betriebsratsbeschlüssen

    Die Beschlussfassung nach § 33 Abs. 1 BetrVG dient der förmlichen internen Willensbildung des Betriebsrats (BAG 9. Dezember 2014 - 1 ABR 19/13 - Rn. 15, BAGE 150, 132) .
  • BAG, 29.07.2020 - 7 ABR 27/19

    Konzernbetriebsrat - Gemeinschaftsbetrieb - Entsendung

    Allerdings können ohne einen wirksamen Beschluss abgeschlossene Vereinbarungen vom Konzernbetriebsrat durch eine spätere ordnungsgemäße Beschlussfassung nach § 184 Abs. 1 BGB genehmigt werden (vgl. zur Genehmigung durch den Betriebsrat BAG 9. Dezember 2014 - 1 ABR 19/13 - Rn. 15, BAGE 150, 132) .
  • LAG Düsseldorf, 15.04.2021 - 11 Sa 490/20

    Bevollmächtigung des Betriebsratsvorsitzenden; Rechtsscheinhaftung

    Zwar kann der Betriebsrat durch einen entsprechenden Beschluss das Handeln seines Vorsitzenden nachträglich genehmigen (vgl. BAG, Beschluss vom 09.12.2014 - 1 ABR 19/13 - Juri; BAG, Beschluss vom 10.10.2007 - 7 ABR 51/06 - Juris; BAG, Beschluss vom 19.01.2005 - 7 ABR 24/04 - Juris; BAG, Urteil vom 15.12.1961 - 1 AZR 207/59 - Juris).

    Es ist auch anerkannt, dass durch einen derartigen Beschluss eine bis dahin schwebend unwirksame Vereinbarung gemäß §§ 177 Abs. 1, 184 Abs. 1 BGB rückwirkend Wirksamkeit erlangen kann (vgl. BAG, Beschluss vom 09.04.2014 - 1 ABR 19/13 - Juris; BAG, Beschluss vom 17.11.2010 - 7 ABR 120/19 - Juris; BAG, Beschluss vom 10.10.2007 - 7 ABR 51/06 - Juris; BAG, Urteil vom 15.12.1961 - 1 AZR 207/59 - AP Nr. 1 zu § 615 BGB Kurzarbeit; Krois, DB 2020, 674).

    Überwiegend anerkannt ist in Rechtsprechung und Literatur aber gleichwohl, dass auch bei Erklärungen, die der Vorsitzende unbefugt abgibt, eine Duldungs- oder Anscheinsvollmacht in Betracht kommt (vgl. BAG, Beschluss vom 09.12.2014 - 1 ABR 19/13 - Juris; BAG, Urteil vom 21.02.2002 - 2 AZR 581/00 - Juris; BAG, Urteil vom 24.02.2000 - 8 AZR 180/99 - Juris; Richardi/Thüsing, BetrVG, 16. Auflage, 2018, § 26 Rn. 48 ff; Fitting, BetrVG, 30. Auflage, 2020, § 26 Rn. 32 ff; GK-BetrVG/Raab, 11. Auflage, 2018, § 26 Rn. 43 ff; MHdB ArbR, 4. Auflage, 2019 § 293 Organisation des Betriebsrats, Rn. 25f.; Düwell/Wolmerath, BetrVG, 5. Auflage, 2018, § 26 Rn. 15 f.; Tschöpe/Zerbe, ArbR Hdb, 11. Auflage, 2019, Beteiligte und Organe der Betriebsverfassung, Rn. 140; einschränkend LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.06.2015 - 1 TaBV 4 b/15 - Juris).

  • LAG Düsseldorf, 27.04.2018 - 10 TaBV 64/17

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung bei Fehlen eines Beschlusses des

    Allerdings können ohne einen wirksamen Betriebsratsbeschluss abgeschlossene Vereinbarungen vom Betriebsrat durch eine spätere ordnungsgemäße Beschlussfassung nach § 184 Abs. 1 BGB genehmigt werden (BAG, Beschluss vom 09. Dezember 2014 - 1 ABR 19/13 -, juris, Rn. 15 f m.w.N.).

    Für die hier in Rede stehende BV bedeutet dies, dass der ihr anhaftende Mangel, aufgrund fehlenden Zustimmungsbeschlusses des Betriebsrats nie wirksam zustande gekommen zu sein, sowohl ihrer normativen Geltung als auch ihrer Anwendung kraft Nachwirkung entgegen steht (vgl. BAG, Beschluss vom 09. Dezember 2014 - 1 ABR 19/13 -, juris, Rn. 16).

  • BAG, 11.12.2018 - 1 ABR 17/17

    Freiwilliges Einigungsstellenverfahren - teilmitbestimmte Angelegenheit

    Ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine widerlegbare Vermutung besteht, wonach die vom Betriebsratsvorsitzenden abgegebenen Erklärungen auf einem entsprechenden Beschluss des Gremiums beruhen, bedarf keiner Entscheidung (vgl. dazu auch BAG 9. Dezember 2014 - 1 ABR 19/13 - Rn. 17 mwN, BAGE 150, 132) .
  • BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 371/14

    Konsultationsverfahren - Massenentlassungsanzeige

    Dieser agiert nach der Konzeption des Betriebsverfassungsgesetzes als Kollegialorgan (vgl. BAG 9. Dezember 2014 - 1 ABR 19/13 - Rn. 15 für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.06.2020 - 6 Sa 179/19

    Kündigung, betriebsbedingt, Vermutungswirkung, Betriebsänderung,

  • ArbG Wesel, 06.09.2017 - 5 BV 41/16
  • LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 1169/17

    Die Darlegungslast für Tatsachen betreffend den wirksamen Abschluss einer

  • ArbG Wesel, 06.09.2017 - 5 BV 41/17
  • LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 520/17

    Darlegungslast des Betriebserwerbers für den wirksamen Abschluss einer

  • LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 517/17

    1. Die Darlegungslast für Tatsachen betreffend den wirksamen Abschluss einer

  • LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 514/17
  • LAG Nürnberg, 17.12.2014 - 4 Sa 368/14

    Befristung - Verlängerung - TV Chemische Industrie - Zustimmung des Betriebsrates

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