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   BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13   

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https://dejure.org/2015,1304
BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13 (https://dejure.org/2015,1304)
BAG, Entscheidung vom 10.02.2015 - 9 AZR 455/13 (https://dejure.org/2015,1304)
BAG, Entscheidung vom 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 (https://dejure.org/2015,1304)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 7 Abs 1 EGRL 88/2003, § 362 Abs 1 BGB, § 366 Abs 1 BGB, § 779 BGB, § 1 BUrlG
    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

  • IWW

    Richtlinie 2003/88/EG, § 362 Abs. 1 BGB, § ... 615 BGB, § 4 KSchG, § 64 Abs. 2 Buchst. c ArbGG, § 1 BUrlG, § 7 Abs. 4 BUrlG, § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG, § 366 Abs. 1 BGB, § 779 BGB, §§ 133, 157 BGB, §§ 9, 10 KSchG, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung; Anspruch eines Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung für die Zeit der Freistellung nach fristloser Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Urlaubsgewährung bei fristloser, hilfsweise fristgerechter Kündigung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Urlaubsgewährung bei fristloser, hilfsweise fristgerechter Kündigung

  • hensche.de

    Urlaub, Urlaubsabgeltung, Urlaub: Kündigung, Freistellung

  • bag-urteil.com

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

  • Betriebs-Berater

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ohne Lohn kein Urlaub ? Zur Urlaubsgewährung durch vorsorgliche Freistellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (41)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung - Zur Freistellung des Arbeitnehmers

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Urlaub nach fristloser Kündigung muss bezahlt werden.

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Freistellung bei fristloser Kündigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Freistellung unter Urlaubsanrechnung ist nur bei Zahlung von Urlaubsvergütung wirksam

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zur Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung und Freistellungserklärung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    BAG ändert Rechtsprechung zur Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung - Anrechnung von Ansprüchen

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Rechtsprechungsänderung bei Urlaubsabgeltung

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    In der Freistellungsphase nach Kündigung: Urlaubsanspruch nur erfüllt bei vorheriger Zahlung des Urlaubsgelds

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Urlaubsgewährung für den Fall der Unwirksamkeit der fristlosen und der Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss Urlaubsvergütung bei fristloser Kündigung zusagen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bei fristloser Kündigung ist Urlaub ab sofort abzugelten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Urlaubsgewährung bei außerordentlicher Kündigung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Freistellung - Kündigung

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Urlaubsabgeltung bei fristloser Kündigung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unwiderrufliche Freistellungserklärung im Kündigungsschreiben zur Erfüllung von Urlaubsansprüchen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Fristlose Kündigung und Urlaubsabgeltung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Keine Urlaubsabgeltung mit hilfsweiser ordentlichen Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaubsgewährung bei fristloser, hilfsweise fristgemäßer Kündigung und bedingter Freistellung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Urlaubsabgeltung bei fristloser Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaubsgewährung und fristlose Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltungsanspruch trotz Freistellung?

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Urlaub nach fristloser Kündigung

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Keine Urlaubsgewährung bei fristloser, hilfsweise ordentlicher Kündigung mit Freistellung

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Urlaub im gekündigten Arbeitsverhältnis

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Neue Rechtsprechung zum Urlaubsrecht

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Freistellung im Kündigungsschreiben ist kein Urlaub

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unwiderrufliche Freistellung unter Anrechnung der Urlaubsansprüche!?

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber muss bei Freistellungserklärung in Kündigungsschreiben Urlaubsvergütung vor Antritt des Urlaubs vorbehaltlos zusagen - BAG zur Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung für die Zeit der Freistellung nach fristloser Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Besprechungen u.ä. (5)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Voraussetzungen der Urlaubsanrechnung bei Freistellung nach fristloser Kündigung

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Urlaubsgewährung durch Freistellungserklärung im Kündigungsschreiben nur durch ausdrückliche Zusage der Urlaubsvergütung wirksam

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Urlaubsgewährung und fristlose Kündigung gehen ab jetzt getrennte Wege

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urlaub trotz fristloser Kündigung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 150, 355
  • NJW 2015, 2520
  • ZIP 2015, 13
  • ZIP 2015, 1753 (Ls.)
  • MDR 2015, 1141
  • MDR 2015, 13
  • NZA 2015, 998
  • BB 2015, 1652
  • BB 2015, 1724
  • BB 2015, 1984
  • BB 2016, 1525
  • DB 2015, 1666
  • DB 2015, 1904
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (28)

  • EuGH, 16.03.2006 - C-131/04

    EIN IN DEN STUNDEN- ODER TAGESLOHN EINBEZOGENES ENTGELT FÜR DEN JAHRESURLAUB

    Auszug aus BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13
    Der Arbeitnehmer muss für diese Ruhezeit das gewöhnliche Arbeitsentgelt erhalten (EuGH 22. Mai 2014 - C-539/12 - [Lock] Rn. 16; 15. September 2011 - C-155/10 - [Williams ua.] Rn. 19; 16. März 2006 - C-131/04 - [Robinson-Steele ua.] Rn. 50, Slg. 2006, I-2531) .

    Daher ist der Zeitpunkt, zu dem das Entgelt für den Jahresurlaub zu zahlen ist, unbeschadet günstigerer Bestimmungen iSv. Art. 15 der Arbeitszeitrichtlinie so festzulegen, dass der Arbeitnehmer während des Jahresurlaubs in Bezug auf das Entgelt in eine Lage versetzt wird, die mit den Zeiten geleisteter Arbeit vergleichbar ist (EuGH 16. März 2006 - C-131/04 - [Robinson-Steele ua.] Rn. 59, aaO) .

    Diese Festlegung obliegt vielmehr den Mitgliedstaaten (EuGH 16. März 2006 - C-131/04 - [Robinson-Steele ua.] Rn. 54 und 56, aaO) .

  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07

    Urlaubsanspruch - Erfüllung - Abgeltung

    Auszug aus BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13
    a) Zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs bedarf es einer Freistellungserklärung des Arbeitgebers (st. Rspr., zB BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 433/08 - Rn. 16, BAGE 131, 30; vgl. auch BAG 20. Januar 2009 - 9 AZR 650/07 - Rn. 24) .

    Diese ist nur geeignet, das Erlöschen des Urlaubsanspruchs zu bewirken, wenn der Arbeitnehmer erkennen muss, dass der Arbeitgeber ihn zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub von der Arbeitspflicht freistellen will (st. Rspr., vgl. BAG 20. Januar 2009 - 9 AZR 650/07 - Rn. 24) .

    Andernfalls ist nicht feststellbar, ob der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubsanspruchs eine Erfüllungshandlung bewirken (§ 362 Abs. 1 BGB) , den Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers zB zur besseren Wahrung von Geschäftsgeheimnissen ausschließen oder aus sonstigen Gründen als Gläubiger der Arbeitsleistung auf deren Annahme mit den in § 615 BGB bezeichneten Folgen verzichten will (st. Rspr., vgl. BAG 20. Januar 2009 - 9 AZR 650/07 - Rn. 24; 9. Juni 1998 - 9 AZR 43/97 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 89, 91; Arnold/Tillmanns/Arnold aaO Rn. 25) .

  • BAG, 15.09.2004 - 4 AZR 9/04

    Auslegung eines Prozessvergleichs

    Auszug aus BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13
    Die Auslegung eines Prozessvergleichs richtet sich nach den allgemeinen Regeln der §§ 133, 157 BGB (BAG 15. September 2004 - 4 AZR 9/04 - zu I 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 112, 50; Thomas/Putzo/Seiler 36. Aufl. § 794 Rn. 18) .

    Handele es sich um einen nichttypischen Vertrag könne die Auslegung des Prozessvergleichs vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das angefochtene Urteil auf einem Verstoß gegen allgemeine Auslegungsregeln, Erfahrungssätze oder Denkgesetze beruht und nicht alle für die Auslegung wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind (BAG 8. März 2006 - 10 AZR 349/05 - Rn. 31 ff., BAGE 117, 218; 15. September 2004 - 4 AZR 9/04 - aaO, mit dem Hinweis, dass Klauseln in Prozessvergleichen in der Regel nichttypische Erklärungen seien; vgl. auch BAG 27. August 2014 - 4 AZR 999/12 - Rn. 18; HWK/Bepler 6. Aufl. § 73 ArbGG Rn. 15; Schwab/Weth/Ulrich ArbGG 4. Aufl. § 73 Rn. 28; GK-ArbGG/Mikosch Stand Dezember 2014 § 73 Rn. 43 mit der Annahme, es handele sich in der Regel um typische Vereinbarungen) .

  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 43/97

    Freistellung zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs?

    Auszug aus BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13
    Andernfalls ist nicht feststellbar, ob der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubsanspruchs eine Erfüllungshandlung bewirken (§ 362 Abs. 1 BGB) , den Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers zB zur besseren Wahrung von Geschäftsgeheimnissen ausschließen oder aus sonstigen Gründen als Gläubiger der Arbeitsleistung auf deren Annahme mit den in § 615 BGB bezeichneten Folgen verzichten will (st. Rspr., vgl. BAG 20. Januar 2009 - 9 AZR 650/07 - Rn. 24; 9. Juni 1998 - 9 AZR 43/97 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 89, 91; Arnold/Tillmanns/Arnold aaO Rn. 25) .

    Der Wortlaut von Ziff. 6 des Vergleichs unterscheidet sich auch erheblich von dem Wortlaut der Erledigungsklausel, die Gegenstand des Urteils des Senats vom 9. Juni 1998 war (- 9 AZR 43/97 - BAGE 89, 91 ["Mit Zahlung des Gehalts Juni und Aushändigung der Papiere sowie einem qualifizierten Zeugnis sind alle gegenseitigen Forderungen erledigt."]) .

  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 915/98

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung - Anspruch auf einen der Urlaubsabgeltung

    Auszug aus BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13
    Dem entspreche, dass der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der während eines Kündigungsschutzrechtsstreits Urlaub verlangt, Urlaub zu gewähren habe (vgl. BAG 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - zu II 2 b aa der Gründe; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 92, 299) .

    Die vorsorgliche Urlaubsgewährung liege im wohlverstandenen Eigeninteresse des Arbeitgebers, um die Kumulation von Annahmeverzugs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen zu verhindern (BAG 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - zu II 2 b bb der Gründe; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - zu I 2 c der Gründe, aaO) .

  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 705/98

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13
    Dem entspreche, dass der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der während eines Kündigungsschutzrechtsstreits Urlaub verlangt, Urlaub zu gewähren habe (vgl. BAG 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - zu II 2 b aa der Gründe; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 92, 299) .

    Die vorsorgliche Urlaubsgewährung liege im wohlverstandenen Eigeninteresse des Arbeitgebers, um die Kumulation von Annahmeverzugs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen zu verhindern (BAG 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - zu II 2 b bb der Gründe; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - zu I 2 c der Gründe, aaO) .

  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08

    Keine Erfüllung des Urlaubsanspruch bei nur widerruflicher Freistellung von der

    Auszug aus BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13
    a) Zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs bedarf es einer Freistellungserklärung des Arbeitgebers (st. Rspr., zB BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 433/08 - Rn. 16, BAGE 131, 30; vgl. auch BAG 20. Januar 2009 - 9 AZR 650/07 - Rn. 24) .

    Notwendig ist allerdings stets die endgültige Befreiung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht (BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 433/08 - Rn. 17, aaO) .

  • EuGH, 22.05.2014 - C-539/12

    Das Arbeitsentgelt, das Verkaufsberatern hinsichtlich des Jahresurlaubs gezahlt

    Auszug aus BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13
    Der Arbeitnehmer muss für diese Ruhezeit das gewöhnliche Arbeitsentgelt erhalten (EuGH 22. Mai 2014 - C-539/12 - [Lock] Rn. 16; 15. September 2011 - C-155/10 - [Williams ua.] Rn. 19; 16. März 2006 - C-131/04 - [Robinson-Steele ua.] Rn. 50, Slg. 2006, I-2531) .

    Durch das Erfordernis der Zahlung dieses Urlaubsentgelts soll der Arbeitnehmer während des Jahresurlaubs in eine Lage versetzt werden, die in Bezug auf das Entgelt mit den Zeiten geleisteter Arbeit vergleichbar ist (EuGH 22. Mai 2014 - C-539/12 - [Lock] Rn. 17 mwN) .

  • LAG Berlin, 07.03.2002 - 7 Sa 1648/01

    Urlaubserteilung, vorsorgliche nach außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13
    b) Diese Auffassung ist auf Kritik gestoßen (LAG Berlin 7. März 2002 - 7 Sa 1648/01 - zu II 2 c der Gründe; Arnold/Tillmanns/Arnold BUrlG 3. Aufl. § 7 Rn. 69; Bachmann in GK-BUrlG 5. Aufl. § 7 Rn. 38; ErfK/Gallner 15. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 6; AR/Gutzeit 7. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 10) .

    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verkenne zudem, dass der Arbeitgeber durch seine unwirksame Kündigung das Risiko der Kumulation von Annahmeverzugs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen selbst geschaffen habe (LAG Berlin 7. März 2002 - 7 Sa 1648/01 - zu II 2 c der Gründe) .

  • BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 617/07

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch gerichtlichen Vergleich

    Auszug aus BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13
    In welchem Umfang die Auslegung des Vergleichs durch das Landesarbeitsgericht der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt, ist umstritten (vgl. BAG 22. Oktober 2008 - 10 AZR 617/07 - Rn. 20 ff.) .
  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 558/01

    Karenzentschädigung - Ausgleichsklausel in außergerichtlichem Vergleich

  • BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 434/03

    Annahmeverzug - fehlender Leistungswille

  • BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 132/89

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Außergerichtlicher Vergleich

  • BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 349/05

    Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch Vergleich

  • BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 999/12

    Rücktritt vom Prozessvergleich - gegenseitiger Vertrag

  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06

    Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch - Auslegung

  • BAG, 09.01.1979 - 6 AZR 647/77

    Fristlose Kündigung - Kündigungsschutzprozeß - Verzugszeit - Nachzuzahlendes

  • EuGH, 10.09.2009 - C-277/08

    Vicente Pereda - Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitszeitgestaltung - Anspruch auf

  • BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 26/00

    Freistellung des Arbeitnehmers - Annahmeverzug

  • BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzprozeß

  • BAG, 05.08.2014 - 9 AZR 77/13

    Urlaub - tariflicher Ausschluss der Übertragbarkeit in das Folgejahr bei

  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 877/13

    Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

  • LAG Hamm, 14.03.2013 - 16 Sa 763/12

    Erfüllung des Urlaubsanspruchs durch Freistellung des Arbeitnehmers unter

  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05

    Urlaub - Erfüllung - Widerruflichkeit

  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 669/12

    Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

  • ArbG Dortmund, 29.03.2012 - 6 Ca 4596/11

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei vorsorglicher Freistellung unter Anrechnung auf

  • EuGH, 15.09.2011 - C-155/10

    Das Entgelt, das den Linienpiloten während ihres Jahresurlaubs gezahlt wird, muss

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 541/15

    Verfall von Urlaubsansprüchen - Obliegenheiten des Arbeitgebers

    Er gewährt den Urlaub durch eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung (vgl. BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 21 ff., BAGE 150, 355) .
  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

    Welche Rechtsqualität und welche Reichweite eine Erledigungsklausel in einem gerichtlichen Vergleich hat, ist durch Auslegung nach den allgemeinen Regeln der §§ 133, 157 BGB zu ermitteln (vgl. BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 28, BAGE 150, 355) .
  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 45/16

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

    § 1 BUrlG entspricht insoweit Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG, der den Anspruch auf Freistellung und denjenigen auf Zahlung des Urlaubsentgelts als zwei Aspekte eines einzigen Anspruchs behandelt (BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 21, BAGE 150, 355) .

    Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfällt jedoch die Arbeitspflicht und damit die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer durch Freistellung von der Arbeitspflicht Urlaub zu gewähren (vgl. BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 19, BAGE 150, 355) .

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