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   BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 761/12   

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https://dejure.org/2014,50774
BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 761/12 (https://dejure.org/2014,50774)
BAG, Entscheidung vom 19.11.2014 - 4 AZR 761/12 (https://dejure.org/2014,50774)
BAG, Entscheidung vom 19. November 2014 - 4 AZR 761/12 (https://dejure.org/2014,50774)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 164 Abs 1 BGB, § 256 Abs 1 ZPO, § 265 ZPO, § 325 Abs 1 ZPO, § 1 TVG
    Ablösung verbandstariflicher Regelungen

  • IWW

    § 3 Abs. 1, § ... 4 Abs. 1 TVG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ 265, 325 Abs. 1 ZPO, § 3 Abs. 1 TVG, § 164 Abs. 1 BGB, § 158 Abs. 1 BGB, § 1 MTV, § 1 Abs. 1 bis 4 MTV, § 1 Abs. 1 MTV, § 559 Abs. 1 ZPO, § 97 Abs. 1, § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Geltung eines Haustarifvertrages im Geltungsbereich eines Verbandstarifvertrages

  • bag-urteil.com

    Ablösung verbandstariflicher Regelungen

  • rewis.io

    Ablösung verbandstariflicher Regelungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht - Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Feststellungsinteresse; Betriebsübergang im Verlauf des Rechtsstreits; Ablösung verbandstarifvertragliche Regelungen durch Haustarifvertrag; Auslegung eines Tarifvertrags

  • rechtsportal.de

    Umfang der Geltung eines Haustarifvertrages im Geltungsbereich eines Verbandstarifvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Ablösung verbandstarifvertraglicher Regelungen eines verbandsangehörigen Arbeitgebers durch Haustarifvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Tarifkonkurrenz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ablösung verbandstariflicher Regelungen - und der Haustarifvertrag

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ablösung verbandstariflicher Regelungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ablösung tarifvertraglicher Regelungen setzt Identität der tarifvertragsschließenden Parteien voraus

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Betriebsübergang im Verlauf des Rechtsstreits - Ablösung verbandstarifvertragliche Regelungen durch Haustarifvertrag - Auslegung eines Tarifvertrags

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Parteien eines Haustarifvertrags können grundsätzlich keine Ablösung verbandstariflicher Tarifbestimmungen herbeiführen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 150, 97
  • NZA 2015, 950
  • DB 2015, 992
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 580/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 761/12
    Es muss auch noch in der Revisionsinstanz gegeben sein (vgl. nur BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 580/10 - Rn. 15 mwN) .

    Wird ein Antrag auf die Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, besteht ein Feststellungsinteresse nur dann, wenn sich aus der Entscheidung noch Rechtsfolgen für die Zukunft ergeben (vgl. nur BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 580/10 - aaO) .

    b) Das Feststellungsinteresse ist entgegen der Auffassung der Revision auch nicht allein deshalb entfallen, weil das Arbeitsverhältnis nach dem übereinstimmenden Vorbringen der Parteien im Verlauf des Revisionsverfahrens zum 1. April 2013 nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB auf die CFG übergegangen ist (zur Berücksichtigung des Vorbringens in der Revisionsinstanz s. nur BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 580/10 - Rn. 28 f. mwN) .

    Die bindende Feststellung eines Rechtsverhältnisses zwischen dem Arbeitnehmer und dem Betriebsveräußerer wirkt gegenüber dem Betriebserwerber, wenn der Betriebsübergang nach Rechtshängigkeit erfolgt ist (BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 580/10 - Rn. 21 mwN ) .

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 761/12
    b) Der TV Übergangsversorgung wurde entgegen der Auffassung der Beklagten weder aufgrund des Sideletter, bei dem es sich aufgrund der getroffenen Regelungen um einen Tarifvertrag handelt (zu den Maßstäben etwa BAG 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 16 mwN, BAGE 124, 110) , noch durch den TV Gemeinsame Vereinbarung abgelöst.

    (3) Ein von der Beklagten für ihre Auffassung angeführter etwaiger Wille der Tarifvertragsparteien, es sollten lediglich die bei airberlin zum damaligen Zeitpunkt bestehenden Tarifverträge - Mantel- und ein Vergütungstarifvertrag - für neu eingestellte Mitarbeiter gelten, hat in den von der Beklagten geschlossenen Tarifverträgen Sideletter und TV Gemeinsame Vereinbarung keinen Niederschlag gefunden (zu diesem Erfordernis BAG 21. März 2012 - 4 AZR 254/10 - Rn. 40; 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 32 mwN, BAGE 124, 110) .

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 24/10

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf AVR - Verhältnis zu Haustarifverträgen

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 761/12
    Anhand der Vertragsurkunde muss hinreichend erkennbar sein, wer im Einzelnen den Tarifvertrag für wen abgeschlossen hat (st. Rspr., s. nur BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 24/10 - Rn. 28 f. mwN) .
  • BAG, 23.01.2008 - 4 AZR 312/01

    Tarifvertrag bei Verbandsauflösung

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 761/12
    c) Die arbeitsvertragliche Bezugnahme des TV Übergangsversorgung entfällt selbst dann nicht, wenn man davon ausgehen wollte, der Sideletter und der TV Gemeinsame Vereinbarung könnten die verbandstariflichen Regelungen, an die die Beklagte gebunden ist, infolge einer Tarifkonkurrenz nach dem Spezialitätsprinzip verdrängen (vgl. dazu etwa BAG 23. Januar 2008 - 4 AZR 312/01 - Rn. 31, BAGE 125, 314; 4. April 2001 - 4 AZR 237/00 - zu II 1 d der Gründe, BAGE 97, 263) , und dies wirke sich zugleich auf die Anwendbarkeit der arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Tarifbestimmungen aus.
  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 279/08

    Vergangenes Rechtsverhältnis - Feststellungsinteresse - Teilerledigungserklärung

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 761/12
    Im Hinblick auf den von den Parteien in der Hauptsache für übereinstimmend erledigt erklärten Feststellungsantrag zur Anwendbarkeit des TV Betriebsrente waren die Kosten, über die gleichfalls im Urteil zu entscheiden war (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 279/08 - Rn. 34 mwN) , nach dem bisherigen Sach- und Streitstand nach billigem Ermessen der Beklagten aufzuerlegen.
  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 237/00

    Vergütungsabsenkung durch Firmentarifvertrag für Kureinrichtungen einer

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 761/12
    c) Die arbeitsvertragliche Bezugnahme des TV Übergangsversorgung entfällt selbst dann nicht, wenn man davon ausgehen wollte, der Sideletter und der TV Gemeinsame Vereinbarung könnten die verbandstariflichen Regelungen, an die die Beklagte gebunden ist, infolge einer Tarifkonkurrenz nach dem Spezialitätsprinzip verdrängen (vgl. dazu etwa BAG 23. Januar 2008 - 4 AZR 312/01 - Rn. 31, BAGE 125, 314; 4. April 2001 - 4 AZR 237/00 - zu II 1 d der Gründe, BAGE 97, 263) , und dies wirke sich zugleich auf die Anwendbarkeit der arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Tarifbestimmungen aus.
  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 254/10

    Eingruppierung einer Kontrollschaffnerin - Auslegung eines Tarifvertrages

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 761/12
    (3) Ein von der Beklagten für ihre Auffassung angeführter etwaiger Wille der Tarifvertragsparteien, es sollten lediglich die bei airberlin zum damaligen Zeitpunkt bestehenden Tarifverträge - Mantel- und ein Vergütungstarifvertrag - für neu eingestellte Mitarbeiter gelten, hat in den von der Beklagten geschlossenen Tarifverträgen Sideletter und TV Gemeinsame Vereinbarung keinen Niederschlag gefunden (zu diesem Erfordernis BAG 21. März 2012 - 4 AZR 254/10 - Rn. 40; 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 32 mwN, BAGE 124, 110) .
  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08

    Vertretung bei Abschluss eines Firmentarifvertrages

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 761/12
    Allein der Umstand, dass die Tarifvertragsparteien einvernehmlich davon ausgehen, eine der Vertragsparteien habe zugleich in Vertretung für eine andere Person gehandelt, reicht nicht aus, wenn dies im Tarifvertragstext keinen hinreichend deutlichen Niederschlag gefunden hat und daher objektiv nicht erkennbar ist (BAG 18. November 2009 - 4 AZR 491/08 - Rn. 16 mwN, BAGE 132, 268) .
  • BAG, 28.01.2009 - 4 ABR 92/07

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 761/12
    Das ergibt die Auslegung der vereinbarten tariflichen Regelungen (zu den Maßstäben etwa BAG 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 26 mwN, BAGE 129, 238) .
  • BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 759/10

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 761/12
    Der Feststellungsantrag, dessen gebotene (dazu BAG 4. Juli 2012 - 4 AZR 759/10 - Rn. 13 mwN) und vom Kläger in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat bestätigte Auslegung ergibt, dass er die Anwendbarkeit des TV Übergangsversorgung seit Beginn des Arbeitsverhältnisses am 1. Oktober 2008 auf das zwischen den Parteien bis zum 31. März 2013 bestehende Arbeitsverhältnis festgestellt wissen will, ist zulässig.
  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 708/08

    Ablösung landesbezirklicher Tarifverträge durch den TVöD/TVÜ-VKA; Zusatzurlaub

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.06.2012 - 12 Sa 497/12
  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 338/16

    Kein Betriebsübergang iSv. § 613a Abs. 1 BGB bei fehlendem Wechsel in der für den

    Die Rechtskraft eines gegen den früheren Arbeitgeber ergehenden Urteils wirkt in entsprechender Anwendung der §§ 265, 325 Abs. 1 ZPO für und gegen den neuen Inhaber, wenn der Betriebsübergang nach Rechtshängigkeit erfolgt ist (st. Rspr. vgl. etwa BAG 19. November 2014 - 4 AZR 761/12 - Rn. 23 mwN, BAGE 150, 97; 24. August 2006 - 8 AZR 574/05 - Rn. 25) .
  • BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 229/20

    vorgezogene Firmenrente, Tarifvertrag Übergangsversorgung für Flugbegleiter,

    Für die Feststellung einer solchen arbeitgeberseitigen Verpflichtung kann die Klägerin nicht darauf verwiesen werden, erst den Eintritt des Leistungsfalls abzuwarten (st. Rspr., BAG 19. November 2019 - 3 AZR 332/18 - Rn. 14 mwN; 19. November 2014 - 4 AZR 761/12 - Rn. 21, BAGE 150, 97) .
  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 309/16

    Betriebsübergang - wirtschaftliche Einheit - Verantwortlichkeit

    Die Rechtskraft eines gegen den früheren Arbeitgeber ergehenden Urteils wirkt in entsprechender Anwendung der §§ 265, 325 Abs. 1 ZPO für und gegen den neuen Inhaber, wenn der Betriebsübergang nach Rechtshängigkeit erfolgt ist (st. Rspr. vgl. etwa BAG 19. November 2014 - 4 AZR 761/12 - Rn. 23 mwN, BAGE 150, 97; 24. August 2006 - 8 AZR 574/05 - Rn. 25) .
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