Rechtsprechung
BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 62/12 (A) |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Anwendung der Leiharbeitsrichtlinie auf Rote-Kreuz-Schwestern
- openjur.de
Anwendung der Leiharbeitsrichtlinie auf Rote-Kreuz-Schwestern
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 267 AEUV, § 1 Abs 1 S 1 AÜG, § 1 Abs 1 S 2 AÜG, § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 99 Abs 2 Nr 1 BetrVG
Anwendung der Leiharbeitsrichtlinie auf Rote-Kreuz-Schwestern
- IWW
Art. 1 Abs. 1, Abs. 2 der Richtlinie 2008/104/EG, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § ... 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG, § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG, Art. 9 Abs. 1 GG, Abs. 2, Art. 2, Art. 3 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2008/104/EG, RL 2008/104/EG, § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, Art. 1 Abs. 1 RL 2008/104/EG, Art. 1 Abs. 2 RL 2008/104/EG, § 1 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 AÜG, Art. 3 Abs. 1 Buchst. a RL 2008/104/EG, Art. 2 RL 2008/104/EG, Art. 1 Abs. 1 Alt. 2 RL 2008/104/EG, Art. 267 AEUV
- Wolters Kluwer
Vorabentscheidungsersuchen betreffend die Anwendung der Richtlinie 2008/104/EG auf die Gestellung von Angehörigen einer Schwesternschaft
- hensche.de
Arbeitnehmerbegriff: DRK-Schwestern, Arbeitnehmerüberlassung: DRK-Schwestern
- bag-urteil.com
Anwendung der Leiharbeitsrichtlinie auf Rote-Kreuz-Schwestern
- rewis.io
Anwendung der Leiharbeitsrichtlinie auf Rote-Kreuz-Schwestern
- Bundesarbeitsgericht
(Anwendung der Leiharbeitsrichtlinie auf Rote-Kreuz-Schwestern)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorabentscheidungsersuchen betreffend die Anwendung der Richtlinie 2008/104/EG auf die Gestellung von Angehörigen einer Schwesternschaft
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rote-Kreuz-Schwestern - und die Leiharbeitsrichtlinie
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BAGE 151, 131
Wird zitiert von ... (11)
- BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12
DRK-Schwestern sind als Leiharbeitnehmerinnen zu qualifizieren
Mit Beschluss vom 17. März 2015 (- 1 ABR 62/12 [A] - BAGE 151, 131) hat der Senat das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (Gerichtshof) gemäß Art. 267 AEUV folgende Frage vorgelegt:.Rechtsgrundlage der geschuldeten Dienste ist aber der privatautonom begründete Vereinsbeitritt zu der Schwesternschaft und die damit verbundene Pflicht, den Vereinsbeitrag in der Leistung von Diensten in persönlicher Abhängigkeit zu erbringen (BAG 17. März 2015 - 1 ABR 62/12 [A] - Rn. 12 mwN, BAGE 151, 131) .
- BAG, 17.01.2017 - 9 AZR 76/16
Arbeitnehmerstatus - GmbH-Geschäftsführer - Überlassung
Eine Arbeitnehmerüberlassung iSd. AÜG setzt voraus, dass es sich bei der zur Arbeitsleistung an einen Entleiher überlassenen Person um einen Arbeitnehmer iSv. § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG handelt (vgl. BAG 17. März 2015 - 1 ABR 62/12 (A) - Rn. 11, BAGE 151, 131; 9. November 1994 - 7 AZR 217/94 - zu II der Gründe, BAGE 78, 252) . - BAG, 24.08.2016 - 7 AZR 342/14
Befristung - Vorbeschäftigung - Heimarbeitsverhältnis
Die in einer Richtlinie verwendeten Begriffe können danach nur in dem Umfang entsprechend dem nationalen Recht und/oder der nationalen Praxis definiert werden, soweit die praktische Wirksamkeit der Richtlinie und die allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts gewahrt bleiben (BAG 24. Februar 2016 - 7 AZR 712/13 - Rn. 32; 17. März 2015 - 1 ABR 62/12 (A) - Rn. 18, BAGE 151, 131) .
- BAG, 20.01.2016 - 7 AZR 535/13
Arbeitnehmerüberlassung - fehlende Erlaubnis - Unwirksamkeit des Arbeitsvertrags …
Auch wenn die Auslegung des Begriffs der "wirtschaftlichen Tätigkeit" unter Beachtung des Art. 1 Abs. 2 RL 2008/104/EG im Einzelnen nicht abschließend geklärt ist, besteht an dessen Vorliegen hier jedenfalls kein Zweifel, da es sich bei der Beklagten nicht um einen gemeinnützigen Rechtsträger handelt (vgl. dazu BAG 17. März 2015 - 1 ABR 62/12 (A) -) . - BAG, 24.08.2016 - 7 AZR 625/15
Befristung - Vorbeschäftigung - Heimarbeitsverhältnis
Die in einer Richtlinie verwendeten Begriffe können danach nur in dem Umfang entsprechend dem nationalen Recht und/oder der nationalen Praxis definiert werden, soweit die praktische Wirksamkeit der Richtlinie und die allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts gewahrt bleiben (BAG 24. Februar 2016 - 7 AZR 712/13 - Rn. 32; 17. März 2015 - 1 ABR 62/12 (A) - Rn. 18, BAGE 151, 131) . - BAG, 24.02.2016 - 7 AZR 712/13
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung als Beamter
Die in einer Richtlinie verwendeten Begriffe können danach nur in dem Umfang entsprechend dem nationalen Recht und/oder der nationalen Praxis definiert werden, soweit die praktische Wirksamkeit der Richtlinie und die allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts gewahrt bleiben (BAG 17. März 2015 - 1 ABR 62/12 (A) - Rn. 18) . - LAG Düsseldorf, 26.08.2015 - 12 TaBV 48/15
Wirksamkeit der Wahl eines Betriebsrats der Mitglieder der DRK-Schwesternschaften
Das für einen positiven Feststellungsantrag nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse der Arbeitnehmervertretung folgt in aller Regel daraus, dass der Arbeitgeber das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts in Abrede stellt und deshalb davon absieht, eine mitbestimmte Regelung zu treffen (BAG 17.03.2015 a.a.O. Rn. 14).In seinem Vorlagebeschluss vom 17.03.2015 (- 1 ABR 62/12 (A), ZTR 2015, 400, Rn. 12) hat das Bundesarbeitsgericht erneut ausgeführt, dass Mitglieder der E.-Schwesternschaften keine Arbeitnehmer im Sinne des im nationalen Recht verwandten allgemeinen Arbeitnehmerbegriffs sind und hierzu Folgendes angeführt:.
Auch die Tätigkeit der als Leiharbeitsunternehmen und entleihenden Unternehmen handelnden Rechtsträger unterscheide sich nicht (BAG 17.03.2015 a.a.O. Rn. 21).
Hinzu kommt, dass das Bundesarbeitsgericht Zweifel hat, ob die E.-Schwestern, die aufgrund von Gestellungsverträgen gegen Entgelt fremdbestimmt bei einem Dritten tätig sind, nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2008/14/EG vom 19.11.2008 über Leiharbeit fallen (BAG 17.03.2015 a.a.O.).
Es ist nicht hinreichend geklärt, ob das Unionsrecht der Heranziehung der im nationalen Recht geltenden Grundsätze entgegensteht, die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG Dritten zur Arbeitsleistung überlassen werden (BAG 17.03.2015 a.a.O. Rn. 17).
- BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 143/15
Befristung - Hochschulprofessoren
Die in einer Richtlinie verwendeten Begriffe können danach nur in dem Umfang entsprechend dem nationalen Recht und/oder der nationalen Praxis definiert werden, soweit die praktische Wirksamkeit der Richtlinie und die allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts gewahrt bleiben (BAG 24. August 2016 - 7 AZR 625/15 - Rn. 41; 24. Februar 2016 - 7 AZR 712/13 - Rn. 32, BAGE 154, 196; 17. März 2015 - 1 ABR 62/12 (A) - Rn. 18, BAGE 151, 131) . - BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 136/19
Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin - Aussetzung wegen anhängiger …
Nach ständiger Rechtsprechung ist in entsprechender Anwendung des § 148 Abs. 1 ZPO eine Aussetzung der Verhandlung bis zur Erledigung eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV vorzunehmen (vgl. BAG 30. Januar 2019 - 10 AZR 299/18 (A) - Rn. 114, BAGE 165, 233; 17. Juni 2015 - 4 AZR 61/14 (A) - BAGE 152, 12; 17. März 2015 - 1 ABR 62/12 (A) - BAGE 151, 131; 25. Februar 2015 - 5 AZR 962/13 (A) - BAGE 151, 75) . - LAG Saarland, 07.12.2016 - 2 TaBV 6/15
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Durchführung von Schulungsmaßnahmen für …
Damit kann von einer Einstellung auch dann gesprochen werden, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit auch zu verwirklichen (vgl. BAG im Vorlagebeschluss an den EuGH vom 17.03.2015 - 1 ABR 62/12 - in ZTR 2015, 400-402 - Rn. 8 bei juris;… BAG Beschluss vom 23.06.2010 - 7 ABR 1/09 - in NZA 2010, 1302-1304 - Rn. 13 bei juris;… Thüsing in Richardi, Betriebsverfassungsgesetz, 15. Aufl. München 2016, Rn. 29 ff sowie 53 ff zu § 99 BetrVG m.w.N.). - ArbG Essen, 29.09.2015 - 2 BV 88/14
Nichtigkeit einer im Betrieb der antragstellenden DRK-Schwesternschaft …