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   BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 368/13   

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https://dejure.org/2015,15622
BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 368/13 (https://dejure.org/2015,15622)
BAG, Entscheidung vom 25.03.2015 - 5 AZR 368/13 (https://dejure.org/2015,15622)
BAG, Entscheidung vom 25. März 2015 - 5 AZR 368/13 (https://dejure.org/2015,15622)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Arbeitnehmerüberlassung - Nachweispflichten des Arbeitgebers

  • openjur.de

    Arbeitnehmerüberlassung; Nachweispflichten des Arbeitgebers

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Arbeitnehmerüberlassung - Nachweispflichten des Arbeitgebers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 2 Nr 6 NachwG, § 11 Abs 1 S 2 AÜG, § 13 AÜG, § 9 Nr 2 AÜG, § 10 Abs 4 AÜG
    Arbeitnehmerüberlassung - Nachweispflichten des Arbeitgebers

  • IWW

    § 10 Abs. 4 AÜG, § ... 9 Nr. 2 AÜG, § 13 AÜG, § 373 ZPO, § 305 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 2 Abs. 1 NachwG, § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 NachwG, § 11 Abs. 1 Satz 2 AÜG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 20 GG, § 91 Abs. 1, § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Leiharbeitnehmers auf Nachweis der im Entleiherbetrieb geltenden Arbeitsbedingungen

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Pflicht des Verleihers zum Nachweis der Arbeitsbedingungen des Entleiherbetriebs gegenüber Leiharbeitnehmern

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Verleiher muss keine Auskunft über Equal-Pay-Lohn erteilen

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Verleiher muss keine Auskunft über Equal-Pay-Lohn erteilen

  • bag-urteil.com

    Arbeitnehmerüberlassung - Nachweispflichten des Arbeitgebers

  • rewis.io

    Arbeitnehmerüberlassung - Nachweispflichten des Arbeitgebers

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Leiharbeitnehmers auf Nachweis der im Entleiherbetrieb geltenden Arbeitsbedingungen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Equal Pay-Anspruch: Keine Pflicht des Verleihers zum Nachweis der Arbeitsbedingungen des Entleihers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Equal-pay in der Arbeitnehmerüberlassung - und die Nachweispflichten des Arbeitgebers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unwirksame Tarifverträge - und die arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerüberlassung und die Nachweispflichten des Arbeitgebers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerüberlassung und die Nachweispflichten des Arbeitgebers

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Bezugnahme auf unwirksamen Tarifvertrag

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Bezugnahme auf unwirksamen Tarifvertrag - Darlegungslast - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist - Nachweispflichten des Arbeitgebers

  • templin-thiess.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Was tun, wenn die Auskunft des Entleihers unvollständig ist?

Besprechungen u.ä. (2)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine besondere Nachweispflicht gegenüber Zeitarbeitnehmer

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Verleiher muss wesentliche Arbeitsbedingungen des Entleiherbetriebs nicht nachweisen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 151, 170
  • NJW 2015, 8
  • ZIP 2015, 1945
  • MDR 2015, 1189
  • NZA 2015, 877
  • BB 2015, 1715
  • DB 2015, 1848
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 368/13
    § 1 Nr. 4 Arbeitsvertrag verweist auf wegen der fehlenden Tariffähigkeit der CGZP unwirksame Tarifverträge (vgl. dazu im Einzelnen BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 12 ff., BAGE 144, 306) .

    Der Kläger war zwar nicht gehalten, Ausschlussfristen aus unwirksamen Tarifverträgen der CGZP, die auch nicht kraft Bezugnahme als Allgemeine Geschäftsbedingung Bestandteil des Arbeitsvertrags geworden sind, einzuhalten (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 35, BAGE 144, 306; 24. September 2014 - 5 AZR 506/12 - Rn. 14) .

    Das folgt schon aus dem grundsätzlichen Vorrang einer ausdrücklich in den Arbeitsvertrag aufgenommenen Klausel vor einer nur durch die pauschale Bezugnahme auf einen Tarifvertrag anwendbaren Regelung (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 40, BAGE 144, 306) .

    a) Der Arbeitnehmer kann ersehen, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, "ausgeschlossen" sind, wenn sie nicht innerhalb bestimmter Fristen in der in der Klausel bezeichneten Weise geltend gemacht werden (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 48 f., BAGE 144, 306) .

    Eine schriftliche Geltendmachung des Anspruchs aus § 10 Abs. 4 AÜG "dem Grunde nach" reicht nach dem Wortlaut der Klausel aus und ermöglicht es auch dem Leiharbeitnehmer, der die Entgeltregelung für vergleichbare Stammarbeitnehmer noch nicht im Einzelnen kennt, innerhalb einer angemessenen Überlegungsfrist sich für jede Überlassung den Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt zu sichern (vgl. dazu im Einzelnen BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 50 ff., BAGE 144, 306) .

    Er hat den Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt, der mit der Überlassung entsteht und ratierlich zu dem im Arbeitsvertrag für die Vergütung bestimmten Zeitpunkt fällig wird (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 42, BAGE 144, 306) , erstmals mit Schreiben vom 22. Dezember 2010 gegenüber der Beklagten geltend gemacht.

    Ein solcher ist der Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt nicht (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 56, BAGE 144, 306) .

  • BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 778/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Bezugnahme auf unwirksamen

    Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 368/13
    Wegen der Unwirksamkeit der CGZP-Tarifverträge geht die Bezugnahmeklausel insgesamt ins Leere: Die in Bezug genommenen Tarifverträge können auf arbeitsvertraglicher Ebene keine Wirkung entfalten, damit sind die dazugehörigen Kollisionsregeln hinfällig (vgl. BAG 25. September 2013 - 5 AZR 778/12 - Rn. 16) .

    Sie hält den Arbeitnehmer nicht davon ab, alle erforderlichen Schritte zur Verhinderung des Untergangs eines Anspruchs zu unternehmen, sondern entlastet ihn, wenn er jene trotz Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht ergreifen konnte (vgl. BAG 25. September 2013 - 5 AZR 778/12 - Rn. 20; 24. September 2014 - 5 AZR 506/12 - Rn. 23) .

    Vertraut der Leiharbeitnehmer auf die Rechtswirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Gestaltung und in diesem Zusammenhang auf die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmerkoalition, ist dieses Vertrauen ebenso wenig geschützt wie das des Verleihers (BAG 25. September 2013 - 5 AZR 778/12 - Rn. 25 f.; vgl. auch - zur Verjährung - BAG 13. März 2013 - 5 AZR 424/12 - Rn. 25, BAGE 144, 322; 24. September 2014 - 5 AZR 506/12 - Rn.   30) .

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 506/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - arbeitsvertragliche

    Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 368/13
    Der Kläger war zwar nicht gehalten, Ausschlussfristen aus unwirksamen Tarifverträgen der CGZP, die auch nicht kraft Bezugnahme als Allgemeine Geschäftsbedingung Bestandteil des Arbeitsvertrags geworden sind, einzuhalten (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 35, BAGE 144, 306; 24. September 2014 - 5 AZR 506/12 - Rn. 14) .

    Sie hält den Arbeitnehmer nicht davon ab, alle erforderlichen Schritte zur Verhinderung des Untergangs eines Anspruchs zu unternehmen, sondern entlastet ihn, wenn er jene trotz Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht ergreifen konnte (vgl. BAG 25. September 2013 - 5 AZR 778/12 - Rn. 20; 24. September 2014 - 5 AZR 506/12 - Rn. 23) .

    Vertraut der Leiharbeitnehmer auf die Rechtswirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Gestaltung und in diesem Zusammenhang auf die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmerkoalition, ist dieses Vertrauen ebenso wenig geschützt wie das des Verleihers (BAG 25. September 2013 - 5 AZR 778/12 - Rn. 25 f.; vgl. auch - zur Verjährung - BAG 13. März 2013 - 5 AZR 424/12 - Rn. 25, BAGE 144, 322; 24. September 2014 - 5 AZR 506/12 - Rn.   30) .

  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10

    Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 368/13
    Zur Ermittlung der Höhe des Anspruchs ist deshalb ein Gesamtvergleich der Entgelte im Überlassungszeitraum anzustellen (BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 35 f., BAGE 137, 249) .

    Gelingt es dem Verleiher, die Auskunft des Entleihers zu erschüttern, bleibt es bei dem Grundsatz, dass der Anspruchsteller die anspruchsbegründenden Tatsachen darlegen und beweisen muss (vgl. BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 36, BAGE 137, 249; 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - Rn. 22) .

    § 11 Abs. 1 Satz 2 AÜG bestimmt zwar ergänzende Nachweispflichten im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung, diese betreffen aber nur das Vertragsverhältnis zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer (BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 16 ff., BAGE 137, 249) .

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 146/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 368/13
    Gelingt es dem Verleiher, die Auskunft des Entleihers zu erschüttern, bleibt es bei dem Grundsatz, dass der Anspruchsteller die anspruchsbegründenden Tatsachen darlegen und beweisen muss (vgl. BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 36, BAGE 137, 249; 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - Rn. 22) .

    Beruft sich der Leiharbeitnehmer - alternativ - auf ein allgemeines Entgeltschema, hat er dieses konkret zu benennen, seinen Inhalt vorzutragen und darzulegen, dass ein solches im Betrieb des Entleihers im Überlassungszeitraum tatsächlich Anwendung fand und wie er danach fiktiv einzugruppieren gewesen wäre (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - Rn. 23) .

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 89/01

    Nachweis tarifvertraglicher Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 368/13
    b) Zudem begründet eine Verletzung von Nachweispflichten für sich genommen den Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens nicht (vgl. BAG 17. April 2002 - 5 AZR 89/01 - zu III 3 b der Gründe, BAGE 101, 75; 21. Februar 2012 - 9 AZR 486/10 - Rn. 30) .
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Verjährung

    Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 368/13
    Vertraut der Leiharbeitnehmer auf die Rechtswirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Gestaltung und in diesem Zusammenhang auf die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmerkoalition, ist dieses Vertrauen ebenso wenig geschützt wie das des Verleihers (BAG 25. September 2013 - 5 AZR 778/12 - Rn. 25 f.; vgl. auch - zur Verjährung - BAG 13. März 2013 - 5 AZR 424/12 - Rn. 25, BAGE 144, 322; 24. September 2014 - 5 AZR 506/12 - Rn.   30) .
  • BAG, 24.04.2014 - 8 AZR 1081/12

    Auskunftsanspruch nach § 13 AÜG - Verjährung

    Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 368/13
    Die Vergleichsmöglichkeit zwischen den Leistungen des Verleihers und den nach dem Gleichbehandlungsgebot zustehenden Leistungen wird für den Leiharbeitnehmer durch den allein gegenüber dem Entleiher bestehenden und gerichtlich einklagbaren gesetzlichen Auskunftsanspruch nach § 13 AÜG gewährleistet (vgl. BAG 24. April 2014 - 8 AZR 1081/12 - Rn. 18) .
  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 486/10

    Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs - tarifliche Ausschlussfristen

    Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 368/13
    b) Zudem begründet eine Verletzung von Nachweispflichten für sich genommen den Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens nicht (vgl. BAG 17. April 2002 - 5 AZR 89/01 - zu III 3 b der Gründe, BAGE 101, 75; 21. Februar 2012 - 9 AZR 486/10 - Rn. 30) .
  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 566/98

    Arbeitnehmerstatus (Versicherungsvertreter)

    Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 368/13
    Entsprechen die unter Beweis gestellten Tatsachenbehauptungen nicht diesen Anforderungen, hat die Beweiserhebung aufgrund dieses unzulässigen Ausforschungsbeweisantritts zu unterbleiben (BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 566/98 - zu II 2 a aa der Gründe) .
  • LAG Köln, 16.01.2013 - 3 Sa 744/12

    Arbeitsentgelt; Anspruch auf equal pay; Verjährung; Arbeitsvertragliche

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1046/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • ArbG Köln, 07.05.2012 - 15 Ca 144/12

    Entgeltansprüche eines Arbeitnehmers aus einem beendeten Arbeitsverhältnis

  • BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 465/18

    Die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen genügt

    Erst wenn zusätzlich die Voraussetzungen eines individuellen Rechtsmissbrauchs erfüllt sind, ist es dem Arbeitgeber verwehrt, sich auf die Ausschlussfrist zu berufen (vgl. BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 149/17 - Rn. 51; 25. März 2015 - 5 AZR 368/13 - Rn. 36, BAGE 151, 170) .
  • ArbG Berlin, 01.04.2021 - 42 Ca 16289/20

    Online-Attest ohne vorherige Untersuchung: Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung

    Entsprechen die unter Beweis gestellten Tatsachenbehauptungen nicht den Anforderungen, hat die Beweiserhebung auf Grund dieses unzulässigen Ausforschungsbeweisantritts zu unterbleiben (vgl. BAG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - 5 AZR 566/98 -, Rn. 28, juris; BAG, Urteil vom 12. Juli 2007 - 2 AZR 722/05 -, Rn. 16, juris; BAG, Urteil vom 25. März 2015 - 5 AZR 368/13 -, BAGE 151, 170-179, Rn. 23).
  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13

    Arbeitszeitkonto - Arbeitszeitguthaben - Darlegungslast

    Dessen Vernehmung hätte - unbeschadet der sonstigen Voraussetzungen einer Parteivernehmung - einen unzulässigen Ausforschungsbeweis dargestellt (vgl. BAG 25. März 2015 - 5 AZR 368/13 - Rn. 23) , zumal eine Präzisierung der Angaben durch den Geschäftsführer anlässlich seiner Anhörung gemäß § 141 ZPO im Berufungstermin nicht erfolgte.
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