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   BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13   

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https://dejure.org/2015,19358
BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13 (https://dejure.org/2015,19358)
BAG, Entscheidung vom 14.04.2015 - 1 ABR 66/13 (https://dejure.org/2015,19358)
BAG, Entscheidung vom 14. April 2015 - 1 ABR 66/13 (https://dejure.org/2015,19358)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifpluralität - und die Eingruppierung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Eingruppierung in betrieblicher Vergütungsordnung bei Tarifpluralität

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auswirkungen einer Tarifpluralität

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tarifpluralität - Eingruppierung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Eine Arbeitgeberin ist an die Eingruppierungsentscheidung der Tarifvertragsparteien gebunden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 151, 212
  • NZA 2015, 1077
  • BB 2015, 1971
  • BB 2015, 2044
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 32/13

    Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift -

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13
    Dieses folgt bereits aus der Nichterfüllung des geltend gemachten Anspruchs (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 13) .

    a) Nach § 101 Satz 1 BetrVG kann der Betriebsrat, wenn der Arbeitgeber eine personelle Maßnahme iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ohne seine Zustimmung durchführt, beim Arbeitsgericht beantragen, diesem aufzugeben, die personelle Maßnahme aufzuheben (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 15) .

    Der Anspruch des Betriebsrats aus § 101 Satz 1 BetrVG geht bei Ein- und Umgruppierungen daher dahin, dem Arbeitgeber die Einleitung eines Zustimmungsverfahrens nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG oder - nach dessen Abschluss - die Durchführung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG aufzugeben (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 16) .

    Über eine solche muss der Arbeitgeber nicht nur beim Wechsel der einem Arbeitnehmer zugewiesenen Arbeitsaufgaben, sondern auch dann befinden, wenn sich bei gleichbleibender Tätigkeit die betriebliche Vergütungsordnung ändert und infolge dieser Änderung eine Entscheidung über eine "Neueingruppierung" des Arbeitnehmers erforderlich wird (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 21) .

  • BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 25/10

    Tarifvorbehalt - Betriebliche Lohngestaltung

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13
    Der tarifgebundene Arbeitgeber ist betriebsverfassungsrechtlich zur Anwendung einer tariflichen Vergütungsordnung verpflichtet (BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 28, BAGE 139, 332) .

    (2) Bei tariflichen Vergütungsordnungen handelt es sich nicht um Betriebsnormen iSv. § 3 Abs. 2 TVG, die unabhängig von der Tarifbindung der Arbeitnehmer für alle Betriebe des tarifgebundenen Arbeitgebers gelten, sondern um Inhaltsnormen, die nur unmittelbar und zwingend im Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und den tarifgebundenen Arbeitnehmern anzuwenden sind (BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 16, BAGE 139, 332) .

  • BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 29/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13
    Diese Grundsätze gelten auch für Ein- und Umgruppierungen (BAG 11. September 2013 - 7 ABR 29/12 - Rn. 24) .

    Sie kann in einem Tarifvertrag enthalten sein, auf einer Betriebsvereinbarung beruhen, aufgrund vertraglicher Vereinbarungen im Betrieb allgemein zur Anwendung kommen oder vom Arbeitgeber einseitig geschaffen sein (BAG 11. September 2013 - 7 ABR 29/12 - Rn. 20) .

  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 2/05

    Umfang der Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht für die Durchführung des Zustimmungsverfahrens bei Umgruppierungen kein Raum, wenn die Tarifvertragsparteien selbst die ansonsten den Betriebsparteien obliegende Umgruppierungsentscheidung getroffen haben (BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 26 f., BAGE 118, 141) .

    Diesen ist es auch angesichts des Mitbeurteilungsrechts des Betriebsrats nach § 99 BetrVG unbenommen, zusätzlich zu einer Vergütungsordnung mit abstrakten Vergütungsmerkmalen konkretere Regelungen zu treffen, die den andernfalls vorhandenen Beurteilungsspielraum von Arbeitgeber und Betriebsrat einengen oder gänzlich ausschließen (vgl. BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 39, BAGE 118, 141) .

  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10

    Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement -

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13
    Hieraus folgt eine zweistufige Prüfung darauf hin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zu ihrer Wahrnehmung erforderlich ist (BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 7, BAGE 140, 350) .
  • BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 10/10

    Eingruppierung und betriebliche Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13
    Ob diese einen Anspruch auf die Anwendung der Tarifverträge haben, ist für die gegenüber dem Betriebsrat bestehende Pflicht des Arbeitgebers aus § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ohne Bedeutung (BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 10/10 - Rn. 21 ff., BAGE 138, 39) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.02.2013 - 2 TaBV 16/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierungen - Einreihung des

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 19. Februar 2013 - 2 TaBV 16/12 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.04.2012 - 7 ABR 52/10

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13
    Dies umfasst auch die von den Tarifvertragsparteien vereinbarte Zuordnung zu den Entgeltgruppen der Vergütungsordnung, selbst wenn die Anwendung ihrer abstrakten Tätigkeitsmerkmale zu einem anderen Ergebnis führen würde (BAG 19. April 2012 - 7 ABR 52/10 - Rn. 50; 12. Januar 2011 - 7 ABR 34/09 - Rn. 18, BAGE 136, 359) .
  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 34/09

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung und ERA-TV

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13
    Dies umfasst auch die von den Tarifvertragsparteien vereinbarte Zuordnung zu den Entgeltgruppen der Vergütungsordnung, selbst wenn die Anwendung ihrer abstrakten Tätigkeitsmerkmale zu einem anderen Ergebnis führen würde (BAG 19. April 2012 - 7 ABR 52/10 - Rn. 50; 12. Januar 2011 - 7 ABR 34/09 - Rn. 18, BAGE 136, 359) .
  • BAG, 06.10.2010 - 7 ABR 80/09

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13
    bb) Durch die von den Urhebern der Vergütungsordnung getroffene Zuordnungsentscheidung wird die Kompetenz der Betriebsparteien bei Ein- und Umgruppierungen nach § 99 BetrVG nicht in rechtswidriger Weise beschnitten (BAG 6. Oktober 2010 - 7 ABR 80/09 - Rn. 17) .
  • ArbG Köln, 08.08.2019 - 14 BV 498/18
    Dieses folgt bereits aus der Nichterfüllung des geltend gemachten Anspruchs (vgl. BAG 14.4.2015, 1 ABR 66/13, Rn. 17).

    Personelle Einzelmaßnahmen im Sinne des § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG können daher nur nach Zustimmung des Betriebsrats oder deren rechtskräftiger Ersetzung in einem Verfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG vorgenommen werden (vgl. BAG 14.4.2015, 1 ABR 66/13, Rn. 19).

    Der Anspruch des Betriebsrats aus § 101 S. 1 BetrVG geht bei Ein- und Umgruppierungen daher dahin, dem Arbeitgeber die Einleitung eines Zustimmungsverfahrens nach § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG oder - nach dessen Abschluss - die Durchführung eines Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG aufzugeben (vgl. BAG 14.4.2015, 1 ABR 66/13, Rn. 20).

    Diese Grundsätze gelten auch für Ein- und Umgruppierungen (vgl. BAG 14.4.2015, 1 ABR 66/13, Rn. 21).

    Die Verpflichtung zur Einleitung des Verfahrens nach § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG setzt bei Ein- und Umgruppierungen eine im Betrieb geltende Vergütungsordnung voraus (vgl. BAG 14.4.2015, 1 ABR 66/13, Rn. 22).

    Über eine solche muss der Arbeitgeber nicht nur beim Wechsel der einem Arbeitnehmer zugewiesenen Arbeitsaufgaben, sondern auch dann befinden, wenn sich bei gleichbleibender Tätigkeit die betriebliche Vergütungsordnung ändert und infolge dieser Änderung eine Entscheidung über eine "Eingruppierung" des Arbeitnehmers erforderlich wird (vgl. BAG 14.4.2015, 1 ABR 66/13, Rn. 23; BAG 30.9.2014, 1 ABR 32/13, Rn. 21; BAG 11.9.2013, 7 ABR 29/12, Rn. 19).

    Sie kann in einem Tarifvertrag enthalten sein, auf einer Betriebsvereinbarung beruhen, aufgrund vertraglicher Vereinbarungen im Betrieb allgemein zur Anwendung kommen oder vom Arbeitgeber einseitig geschaffen sein (vgl. BAG 14.4.2015, 1 ABR 66/13, Rn. 24).

    Sie dient der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Vergütungsordnung und damit der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sowie der Transparenz der Vergütungspraxis (vgl. BAG 14.4.2015, 1 ABR 66/13, Rn. 25).

    Dies umfasst auch die von den Tarifvertragsparteien vereinbarte Zuordnung zu den Entgeltgruppen der Vergütungsordnung, selbst wenn die Anwendung ihrer abstrakten Tätigkeitsmerkmale zu einem anderen Ergebnis führen würde (vgl. BAG 14.4.2015, 1 ABR 66/13, Rn. 27).

    Diesen ist es auch angesichts des Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG unbenommen, zusätzlich zu einer Vergütungsordnung mit abstrakten Vergütungsmerkmalen konkretere Regelungen zu treffen, die den andernfalls vorhandenen Beurteilungsspielraum von Arbeitgeber und Betriebsrat einengen oder gänzlich ausschließen (vgl. BAG 14.4.2015, 1 ABR 66/13, Rn. 28).

  • BAG, 27.09.2017 - 7 ABR 8/16

    Zustimmungsersetzung - Ein- und Umgruppierung

    Zwar muss bei einem Nebeneinander mehrerer Vergütungsordnungen die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu jeder dieser betriebsverfassungsrechtlich geltenden Vergütungsordnungen vorgenommen werden (BAG 23. August 2016 - 1 ABR 15/14 - Rn. 19; 14. April 2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 32, BAGE 151, 212) .

    Der Anspruch des Betriebsrats aus § 101 Satz 1 BetrVG geht bei Ein- und Umgruppierungen dahin, dem Arbeitgeber die Einleitung eines Zustimmungsverfahrens nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG oder - nach dessen Abschluss - die Durchführung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG aufzugeben (BAG 14. April 2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 20, aaO; 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 16, BAGE 149, 182) .

    Er ist dann grundsätzlich verpflichtet, die Arbeitnehmer unter Beteiligung des Betriebsrats den Entgeltgruppen der beiden betriebsverfassungsrechtlich geltenden Vergütungsordnungen zuzuordnen (BAG 23. August 2016 - 1 ABR 15/14 - Rn. 19; 14. April 2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 32, BAGE 151, 212) .

  • LAG Düsseldorf, 20.12.2016 - 14 TaBV 57/16

    Aufhebung einer Einstellung; leitender Angestellter; vorsorgliche nachträgliche

    Entscheidungen im Aufhebungsverfahren haben daher nur Wirkung für die Zukunft, so dass auch zunächst begründete Anträge nach § 101 Satz 1 BetrVG im Laufe des Verfahrens unbegründet werden können, wenn kein betriebsverfassungswidriger Zustand mehr vorliegt (vgl. BAG 14.04.2015 - 1 ABR 66/13 -, NZA 2015, 1077 zum Zeitablauf der Maßnahme).
  • BAG, 23.02.2021 - 1 ABR 4/20

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung

    An der hinreichenden Bestimmtheit des Hauptbegehrens iSd. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. zu diesem Erfordernis BAG 14. April 2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 16, BAGE 151, 212) bestehen schon wegen seines Bezugs zu den vom Landesarbeitsgericht im Einzelnen festgestellten und tabellarisch aufgelisteten Angaben und Daten (Funktionen der Arbeitnehmer, "EG/Stufe", "EG Neu/Stufe") keine Zweifel.
  • BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 18/16

    Zustimmungsersetzungsverfahren - tarifliche Stellenbewertung

    Dabei wird die Kompetenz der Betriebsparteien bei einer Ein- und Umgruppierung nach § 99 BetrVG nicht in rechtswidriger Weise beschnitten (BAG 14. April 2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 27 f., BAGE 151, 212; 6. Oktober 2010 - 7 ABR 80/09 - Rn. 17; 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 25 - 27, BAGE 118, 141) .

    Entgegen der Ansicht der Arbeitgeberin gebieten die Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. April 2015 (- 1 ABR 65/13 - - 1 ABR 66/13 - Rn. 27 f., BAGE 151, 212) keine andere Beurteilung.

  • BAG, 14.06.2022 - 1 ABR 13/21

    Betriebsrat - Zustimmungserfordernis - Einstellung - Versetzung

    Es geht nicht darum, ob die Maßnahme bei ihrer Durchführung betriebsverfassungsrechtlich zulässig war (BAG 25. April 2018 - 7 ABR 30/16 - Rn. 21; 14. April 2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 21, BAGE 151, 212) .
  • LAG München, 29.05.2020 - 3 TaBV 127/19

    Einstellung, Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts, tarifvertragliche

    Der Antrag nach § 101 Satz 1 BetrVG wird daher unbegründet, wenn die antragsgegenständliche personelle Einzelmaßnahme durch Zeitablauf geendet hat (vgl. BAG, Beschluss vom 14.04.2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 21).
  • LAG Köln, 24.01.2020 - 9 TaBV 55/19

    Überleitung der Beschäftigten in den TVöD ; Ablehnung einer Höhergruppierung;

    Dies umfasst auch die von den Tarifvertragsparteien vereinbarte Zuordnung zu den Entgeltgruppen der Vergütungsordnung, selbst wenn die Anwendung ihrer abstrakten Tätigkeitsmerkmale zu einem anderen Ergebnis führen würde (BAG, Beschluss vom 14. April 2015 - 1 ABR 66/13 -, BAGE 151, 212-220, Rn. 27).

    Diesen ist es auch angesichts des Mitbeurteilungsrechts des Betriebsrats nach § 99 BetrVG unbenommen, zusätzlich zu einer Vergütungsordnung mit abstrakten Vergütungsmerkmalen konkretere Regelungen zu treffen, die den andernfalls vorhandenen Beurteilungsspielraum von Arbeitgeber und Betriebsrat einengen oder gänzlich ausschließen (BAG, Beschluss vom 14. April 2015 - 1 ABR 66/13 -, BAGE 151, 212-220, Rn. 28).

    Da eine "Aufhebung" im wörtlichen Sinn bei Ein- und Umgruppierungen nicht möglich ist - bei Ein- und Umgruppierungen handelt es sich nicht um konstitutive Akte des Arbeitgebers, sondern mit der Kundgabe von Rechtsansichten verbundene Akte der Rechtsanwendung -, ist der Anspruch des Betriebsrats aus § 101 Satz 1 BetrVG darauf gerichtet, dem Arbeitgeber die Einleitung eines Zustimmungsverfahrens nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG aufzugeben (BAG, Beschluss vom 14. April 2015 - 1 ABR 66/13 -, BAGE 151, 212-220, Rn. 19 - 20).

  • BAG, 25.04.2018 - 7 ABR 30/16

    Aufhebung von Einstellungen

    Der Antrag nach § 101 Satz 1 BetrVG wird daher unbegründet, wenn die antragsgegenständliche personelle Einzelmaßnahme - etwa durch Zeitablauf - geendet hat (BAG 14. April 2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 21, BAGE 151, 212; 11. September 2013 - 7 ABR 29/12 - Rn. 24; 14. Mai 2013 - 1 ABR 10/12 - Rn. 33; 9. November 2010 - 1 ABR 76/09 - Rn. 22) .
  • LAG Düsseldorf, 11.05.2016 - 12 Sa 1152/15

    Streit um formwirksamen Abschluss eines Entgeltrahmentarifvertrags

    Sie haben vielmehr auch das Recht, sich über die konkrete Einstufung von Arbeitnehmern in die Entgeltgruppen einer von ihnen geschaffenen Vergütungsordnung zu verständigen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. etwa BAG v. 14.04.2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 27, NZA 2015, 1077; BAG v. 19.12.2012 - 7 ABR 52/10 - Rn. 50, AP Nr. 60 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung; BAG v. 12.11.2011 - 7 ABR 34/09 - Rn. 18, AP Nr. 50 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).

    ccc) Da die Eingruppierung bindend ist, bedurfte es auch nicht der Beteiligung des Betriebsrats gemäß § 99 BetrVG (vgl. hierzu BAG v. 14.04.2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 27 u. 28, NZA 2015, 1077; BAG v. 12.01.2011 - 7 ABR 34/09 - Rn. 18, AP Nr. 50 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).

  • LAG Köln, 10.10.2019 - 6 TaBV 6/19

    Leitender Angestellter; stellvertretender Marktleiter; Zustimmungsverweigerung

  • BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 15/14

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - maßgebliche Vergütungsordnung in einem

  • BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 19/14

    Feststellungsantrag - Feststellungsinteresse

  • BAG, 15.11.2022 - 1 ABR 15/21

    Aufhebung einer personellen Maßnahme - Beendigung der Maßnahme

  • BAG, 13.11.2019 - 4 ABR 3/19

    Eingruppierung von Salesfloor Supervisoren - Zustimmungsersetzungsverfahren

  • LAG Düsseldorf, 11.05.2016 - 12 Sa 1151/15

    Formwirksamer Abschluss eines Entgeltrahmentarifvertrags

  • LAG Düsseldorf, 12.12.2018 - 12 TaBV 37/18

    Terrassentür der Betriebskantine - Unterlassungsantrag derzeit erfolglos

  • BAG, 26.02.2020 - 4 ABR 19/19

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzungsverfahren -

  • LAG Nürnberg, 20.09.2023 - 2 TaBV 2/23

    Tarifeinheit - Mehrheitsfeststellung - Umgruppierung - Unterrichtungspflicht -

  • BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 14/20

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Eingruppierung - Umgruppierung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2021 - 3 TaBV 7/20

    Einführung einer Entgeltordnung durch Tarifvertrag - Mitbestimmung des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2017 - 10 Sa 1097/17

    Zusage höherer Vergütung durch öffentlichen Arbeitgeber

  • BAG, 22.11.2017 - 4 ABR 54/15

    Ersetzung der verweigerten Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von

  • LAG Niedersachsen, 07.12.2015 - 8 TaBV 36/15

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Eingruppierung nach den Entgeltordnungen

  • LAG Hessen, 17.08.2020 - 16 TaBV 24/20

    1. Der Gesamtbetriebsrat ist im Verfahren nach § 23 Absatz 3 BetrVG

  • LAG Düsseldorf, 27.04.2018 - 6 TaBV 80/17

    Eingruppierung eines Supervisor Salesfloor in einem Einzelhandelsunternehmen nach

  • LAG Köln, 12.07.2019 - 9 TaBV 30/18

    Mitbestimmung bei Festlegung des Tätigkeitsjahres für Gehaltsgruppe

  • LAG Düsseldorf, 10.10.2018 - 4 TaBV 78/17

    Eingruppierung eines Supervisors Lager und einer Supervisorin Cash Office nach

  • ArbG Düsseldorf, 07.09.2018 - 14 BV 137/18

    Aufhebung einer Maßnahme als Anspruch des Betriebsrats i.R.e. nachträglich

  • ArbG Regensburg, 16.03.2020 - 3 BV 31/19

    Betriebsrat, Arbeitgeber, Eingruppierung, Interessenausgleich,

  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 24.09.2018 - KGH.EKD II-124/26
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