Rechtsprechung
   BAG, 17.02.2015 - 1 ABR 45/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,10276
BAG, 17.02.2015 - 1 ABR 45/13 (https://dejure.org/2015,10276)
BAG, Entscheidung vom 17.02.2015 - 1 ABR 45/13 (https://dejure.org/2015,10276)
BAG, Entscheidung vom 17. Februar 2015 - 1 ABR 45/13 (https://dejure.org/2015,10276)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,10276) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Personalgestellung - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • IWW

    §§ 99 ff. BetrVG, § ... 99 BetrVG, §§ 99, 103 BetrVG, § 94 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 87 Abs. 2 Satz 1, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 524 ZPO, § 524 Abs. 1, 3 ZPO, § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 521 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 90 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 524 Abs. 3 ZPO, § 81 Abs. 3 Satz 3, § 87 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 2 ArbGG, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 99 Abs. 1 Satz 1, § 95 Abs. 3 BetrVG, § 99 Abs. 1 BetrVG, § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 92 Abs. 2, § 72 Abs. 5 ArbGG, § 557 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Beendigung des Einsatzes von zur Arbeitsleistung gestellten Arbeitnehmern auf Grund Kündigung des zu Grunde liegenden Personalüberlassungsvertrages

  • Betriebs-Berater

    Anschlussbeschwerde - Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Beendigung einer Personalgestellung

  • bag-urteil.com

    Personalgestellung - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • rewis.io

    Personalgestellung - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Beendigung des Einsatzes von zur Arbeitsleistung gestellten Arbeitnehmern auf Grund Kündigung des zu Grunde liegenden Personalüberlassungsvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beendigung des Einsatzes eines Leiharbeitnehmers wegen Kündigung des Gestellungsvertrags ist keine Versetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Ende der Personalgestellung - und die Mitbestimmung des Betriebsrats

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Antragsänderung in der Anschlussbeschwerde

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Personalgestellung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Personalgestellung - Mitbestimmung des Betriebsrats

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Wo für den Arbeitgeber nichts zu entscheiden ist, gibt es für den Betriebsrat nichts mitzubestimmen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 151, 27
  • NZA 2015, 762
  • BB 2015, 1267
  • DB 2015, 1356
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 29/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 17.02.2015 - 1 ABR 45/13
    Der Rechtsbeschwerdeführer muss darlegen, warum er die Begründung des Beschwerdegerichts für unrichtig hält (BAG 11. September 2013 - 7 ABR 29/12 - Rn. 13 mwN) .
  • BAG, 14.05.2013 - 1 ABR 10/12

    Betriebsrat - Tendenzträger - karitative Einrichtungen - Schulassistenten

    Auszug aus BAG, 17.02.2015 - 1 ABR 45/13
    b) Ein in erster Instanz im Beschlussverfahren voll obsiegender Antragsteller kann in zweiter Instanz eine Antragsänderung nur im Rahmen einer nach § 87 Abs. 2 Satz 1, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 524 Abs. 1, 3 ZPO zulässigen Anschlussbeschwerde vornehmen (vgl. BAG 14. Mai 2013 - 1 ABR 10/12 - Rn. 35).
  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 92/12

    Höhe der Arbeitgeberaufwendungen für die betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus BAG, 17.02.2015 - 1 ABR 45/13
    Vor dem Hintergrund, dass der durch die erstinstanzliche Entscheidung nicht beschwerte Betriebsrat eine Änderung des Verfahrensgegenstandes nur durch eine Anschlussbeschwerde vornehmen kann, ist die zuletzt erstrebte Feststellung als eine solche auszulegen (vgl. zur Auslegung einer Klageänderung als Anschlussberufung BAG 12. November 2013 - 3 AZR 92/12 - Rn. 67 mwN).
  • BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 41/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

    Auszug aus BAG, 17.02.2015 - 1 ABR 45/13
    Auch eine betriebsübergreifende Versetzung bedarf nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG regelmäßig der Zustimmung des Betriebsrats des abgebenden Betriebs (vgl. BAG 8. Dezember 2009 - 1 ABR 41/09 - Rn. 19 ff., BAGE 132, 324) .
  • LAG Bremen, 30.01.2013 - 2 TaBV 33/12
    Auszug aus BAG, 17.02.2015 - 1 ABR 45/13
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 30. Januar 2013 - 2 TaBV 33/12 - aufgehoben.
  • BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 132/10

    Kündigung bei Personalgestellung - Gemeinschaftsunternehmen - Anhörung des

    Auszug aus BAG, 17.02.2015 - 1 ABR 45/13
    § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG begründet kein Mitbestimmungsrecht, wenn der Betriebsinhaber weder materiell noch formell etwas entscheidet oder zu entscheiden hat (vgl. BAG 9. Juni 2011 - 6 AZR 132/10 - Rn. 32, BAGE 138, 116) .
  • BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 36/90

    Entsendung in anderen Betrieb eines anderen Unternehmens

    Auszug aus BAG, 17.02.2015 - 1 ABR 45/13
    Hiervon ist nur auszugehen, wenn die Arbeitsleistung im neuen Arbeitsbereich dem Arbeitgeber zuzurechnen ist, der Arbeitnehmer also auch im neuen Tätigkeitsbereich für diesen tätig wird und die Arbeitsleistung im neuen Arbeitsbereich die dem Arbeitgeber geschuldete Arbeitsleistung bleibt (zur Entsendung eines Arbeitnehmers in einen anderen Betrieb eines anderen Konzernunternehmens vgl. BAG 19. Februar 1991 - 1 ABR 36/90 - zu B II 2 b bb der Gründe, BAGE 67, 236) .
  • BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 30/08

    Mitbestimmung bei Einstellung - Weiterbeschäftigung - Zuweisung von Beamten an

    Auszug aus BAG, 17.02.2015 - 1 ABR 45/13
    Wo für den Arbeitgeber nichts zu entscheiden ist, gibt es für den Betriebsrat nichts mitzubestimmen (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 23) .
  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

    Auszug aus BAG, 17.02.2015 - 1 ABR 45/13
    Die Frist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO gilt auch für eine den Verfahrensgegenstand ändernde Anschlussbeschwerde (zur Klageänderung mit der Anschlussberufung vgl. BGH 7. Dezember 2007 - V ZR 210/06 - Rn. 22) .
  • BAG, 12.11.1991 - 1 ABR 4/91

    Betriebsrat: Mitbestimmung in Tendenzbetrieben

    Auszug aus BAG, 17.02.2015 - 1 ABR 45/13
    Ein hierauf bezogener Antrag kann nur dann als abstrakter Feststellungsantrag ausgelegt werden, wenn sich aus dem gesamten Vorbringen des Antragstellers ergibt, dass er die Rechtsfrage losgelöst von dem konkreten Einzelfall entschieden haben will (vgl. zu solch einer Auslegung zB BAG 12. November 1991 - 1 ABR 4/91 - zu B II der Gründe) .
  • BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 17/99

    Freistellung während der Kündigungsfrist - keine mitbestimmungspflichtige

  • BGH, 23.09.2008 - VIII ZR 85/08

    Beginn des Fristenlaufs für die Einlegung der Anschlussberufung

  • BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 22/20

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Einstellung - Hinausschieben des

    Daher ist ihr Feststellungsbegehren entsprechend auszulegen (vgl. BAG 17. Februar 2015 - 1 ABR 45/13 - Rn. 15 mwN, BAGE 151, 27) .
  • BAG, 23.02.2021 - 1 ABR 12/20

    Leistungsbestimmung - billiges Ermessen - Durchführungsanspruch

    Da der durch die erstinstanzliche Entscheidung nicht beschwerte Betriebsrat eine Änderung der Verfahrensgegenstände nur im Wege einer Anschlussbeschwerde vornehmen konnte, ist sein im Schriftsatz vom 7. November 2019 neu angebrachtes Leistungsbegehren entsprechend auszulegen (vgl. nur BAG 17. Februar 2015 - 1 ABR 45/13 - Rn. 15 mwN, BAGE 151, 27) .

    Durch eine bloße "Bitte", bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Stellung zur Beschwerdebegründung zu nehmen, wird keine Erwiderungsfrist gesetzt, sondern lediglich Gelegenheit zur Äußerung iSv. § 90 Abs. 1 Satz 1 ArbGG gewährt (vgl. BAG 17. Februar 2015 - 1 ABR 45/13 - Rn. 18, BAGE 151, 27) .

  • BAG, 23.03.2021 - 1 ABR 31/19

    Mitbestimmung - Beseitigungsanspruch des Betriebsrats

    Der durch die erstinstanzliche Entscheidung nicht beschwerte Betriebsrat vermochte eine Änderung der Verfahrensgegenstände nur durch eine Anschlussbeschwerde vorzunehmen; daher ist sein im Schriftsatz vom 7. Juni 2019 angebrachtes Leistungsbegehren entsprechend auszulegen (vgl. BAG 17. Februar 2015 - 1 ABR 45/13 - Rn 15 mwN, BAGE 151, 27) .
  • BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 21/19

    Betriebsverfassungsrecht - Versetzung

    Das Beteiligungsrecht des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG bei der Versetzung knüpft dabei ausschließlich an die tatsächliche Zuweisung eines neuen Arbeitsbereichs als Realakt an (vgl. BAG 17. Februar 2015 - 1 ABR 45/13 - Rn. 28, BAGE 151, 27) .
  • BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 68/13

    Konzernbetriebsrat - Zuständigkeit - Überwachungseinrichtung

    aa) Das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts für einen bestimmten betrieblichen Vorgang betrifft ein betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis zwischen den Betriebsparteien und kann nach der ständigen Senatsrechtsprechung Gegenstand eines Feststellungsbegehrens iSv. § 256 Abs. 1 ZPO sein (BAG 17. Februar 2015 - 1 ABR 45/13 - Rn. 26) .
  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 30/17

    Versetzung - Ersetzung der Zustimmung

    Bestimmt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht zu einer anderen Tätigkeit, ist für eine Beteiligung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG kein Raum (vgl. BAG 17. Februar 2015 - 1 ABR 45/13 - Rn. 28 mwN, BAGE 151, 27).

    Im Gegensatz zu einer nicht nach § 99 Abs. 1 BetrVG zustimmungspflichtigen Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Arbeitspflicht während der Kündigungsfrist (BAG 17. Februar 2015 - 1 ABR 45/13 - Rn. 28, BAGE 151, 27) wird damit die Pflicht der in die Betreuung durch JSP gewechselten Arbeitnehmer zur Erbringung von Arbeitsleistungen nicht dauerhaft suspendiert.

    Die betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmung bei einer Versetzung knüpft an die tatsächliche Zuweisung eines neuen Arbeitsbereichs als Realakt an (BAG 17. Februar 2015 - 1 ABR 45/13 - Rn. 28, BAGE 151, 27) .

  • BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 34/20

    Zustimmungsersetzung - Versetzung - Beendigung alternierender Telearbeit

    Die betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmung bei einer Versetzung knüpft nur an die tatsächliche Zuweisung eines neuen Arbeitsbereichs als Realakt an (BAG 9. April 2019 - 1 ABR 25/17 - Rn. 25; 17. Februar 2015 - 1 ABR 45/13 - Rn. 28, BAGE 151, 27) .
  • LAG Niedersachsen, 06.12.2018 - 5 TaBV 107/17

    Zulässiger Feststellungsantrag auf Unterlassungsverpflichtung des Betriebsrats im

    Dieser Grundsatz gilt auch im Beschlussverfahren ( BAG, vom 17. Februar 2015 - 1 ABR 45/13 -, Rn. 14; BAG vom 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 -, Schwab-Weth/Busemann ArbGG, 5. Aufl., § 87 Rn. 52a).
  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 25/17

    Versetzung - Ersetzung der Zustimmung

    Bestimmt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht zu einer anderen Tätigkeit, ist für eine Beteiligung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG kein Raum (vgl. BAG 17. Februar 2015 - 1 ABR 45/13 - Rn. 28 mwN, BAGE 151, 27).

    Im Gegensatz zu einer nicht nach § 99 Abs. 1 BetrVG zustimmungspflichtigen Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Arbeitspflicht während der Kündigungsfrist (BAG 17. Februar 2015 - 1 ABR 45/13 - Rn. 28, BAGE 151, 27) wird damit die Pflicht der in die Betreuung durch JSP gewechselten Arbeitnehmer zur Erbringung von Arbeitsleistungen nicht dauerhaft suspendiert.

    Die betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmung bei einer Versetzung knüpft an die tatsächliche Zuweisung eines neuen Arbeitsbereichs als Realakt an (BAG 17. Februar 2015 - 1 ABR 45/13 - Rn. 28, BAGE 151, 27) .

  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 33/17

    Versetzung - Ersetzung der Zustimmung

    Bestimmt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht zu einer anderen Tätigkeit, ist für eine Beteiligung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG kein Raum (vgl. BAG 17. Februar 2015 - 1 ABR 45/13 - Rn. 28 mwN, BAGE 151, 27).

    Im Gegensatz zu einer nicht nach § 99 Abs. 1 BetrVG zustimmungspflichtigen Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Arbeitspflicht während der Kündigungsfrist (BAG 17. Februar 2015 - 1 ABR 45/13 - Rn. 28, BAGE 151, 27) wird damit die Pflicht der in die Betreuung durch JSP gewechselten Arbeitnehmer zur Erbringung von Arbeitsleistungen nicht dauerhaft suspendiert.

    Die betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmung bei einer Versetzung knüpft an die tatsächliche Zuweisung eines neuen Arbeitsbereichs als Realakt an (BAG 17. Februar 2015 - 1 ABR 45/13 - Rn. 28, BAGE 151, 27) .

  • BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 16/20

    Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat - Belegschaftsbeschluss

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2015 - 21 TaBV 336/15

    Allgemeiner Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch - Betriebsrat - Grundsätze

  • LAG Hessen, 17.01.2017 - 4 TaBV 131/16

    Definition des arbeitsrechtlichen Versetzungsbegriffs

  • LAG Hessen, 13.12.2016 - 4 TaBV 133/16

    Wird ein Arbeitnehmer, dessen bisherige Tätigkeit weggefallen ist, zum Zweck

  • BAG, 29.01.2020 - 4 ABR 26/19

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzung - Berechnung der

  • LAG Hessen, 10.02.2020 - 16 TaBV 32/19

    1. Nach § 3 Absatz 3 BetrVG können die Arbeitnehmer mit Stimmenmehrheit die Wahl

  • BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 19/14

    Feststellungsantrag - Feststellungsinteresse

  • LAG Hessen, 17.01.2017 - 4 TaBV 59/16

    Parallelverfahren zu Hess. LAG - 4 TaBV 133/16 -.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2021 - 4 TaBV 50/21

    Bestellungsverfahren nach § 100 ArbGG - hinreichende Bestimmtheit

  • LAG Hamm, 14.02.2017 - 7 TaBV 91/16

    Versetzung, Zustimmungsersetzung, vorläufige Maßnahme

  • LAG Hessen, 04.04.2017 - 4 TaBV 18/16

    Begriff der Versetzung i.S. von §§ 99 , 95 Abs. 3 BetrVG

  • LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 42/20

    Zustimmungsersetzungsverfahren; Versetzung; Nachholung einer Ausschreibung

  • BAG, 23.10.2018 - 1 ABR 18/17

    Feststellungsantrag - Feststellungsinteresse bei vergangenheitsbezogener

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - 3 Sa 125/18

    Zulässigkeit eines zweigliedrigen Streitgegenstandes

  • LAG Hessen, 31.01.2017 - 4 TaBV 68/16

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer

  • BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 17/16

    Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats

  • BAG, 23.07.2019 - 9 AZN 252/19

    Zahlung (widerrufene) Zulage - Erstattung Fortbildungskosten - Zahlung

  • LAG Bremen, 27.07.2016 - 3 TaBV 2/16

    Beteiligungs- und Informationsrechte des Betriebsrats im Zusammenhang mit der

  • LAG München, 25.06.2020 - 3 TaBV 118/19

    Betriebsratsschulung, Konfliktmanagement, Begriff der Erforderlichkeit,

  • LAG Nürnberg, 17.07.2023 - 4 TaBV 10/23

    Einigungsstelleneinsetzungsverfahren

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht