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   BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 481/13   

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BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 481/13 (https://dejure.org/2015,11630)
BAG, Entscheidung vom 25.02.2015 - 5 AZR 481/13 (https://dejure.org/2015,11630)
BAG, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - 5 AZR 481/13 (https://dejure.org/2015,11630)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession

  • openjur.de

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel; Tarifsukzession; ergänzende Vertragsauslegung; Regelungskompetenz der Betriebsparteien

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende Vertragsauslegung - Regelungskompetenz der Betriebsparteien

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 37 TVöD, § 70 BAT, § 77 Abs 3 S 1 BetrVG, § 133 BGB, § 157 BGB
    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende Vertragsauslegung - Regelungskompetenz der Betriebsparteien

  • IWW

    § 305 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BG... B, § 15 Abs. 1 Satz 1 BAT, § 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b TVöD, § 6 TVöD, § 37 TVöD, § 70 BAT, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG, § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 87 BetrVG, § 140 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Tarifsukzession im öffentlichen Dienst hinsichtlich Vergütungsabreden "nach" oder "in Anlehnung an" Vergütungsgruppen des BAT; Auslegung derart überholter Vergütungsabreden; Berücksichtigung der späteren Verlängerung der Regelarbeitszeit

  • bag-urteil.com

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession

  • Betriebs-Berater

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Geltung einer tariflichen Ausschlussfristenregelung aufgrund Betriebsvereinbarung?

  • rewis.io

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende Vertragsauslegung - Regelungskompetenz der Betriebsparteien

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Tarifsukzession im öffentlichen Dienst hinsichtlich Vergütungsabreden "nach" oder "in Anlehnung an" Vergütungsgruppen des BAT

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der Tarifsukzession im öffentlichen Dienst hinsichtlich Vergütungsabreden "nach" oder "in Anlehnung an" Vergütungsgruppen des BAT

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ergänzende Auslegung einer lückenhaften dynamischen Bezugnahmeklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - und die Tarifsukzession

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel und die Tarifsukzession

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Regelungslücke in Vergütungsbestimmung durch Tarifsukzession im öffentlichen Dienst bedarf der Vertragsauslegung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende Vertragsauslegung - Geltung einer tariflichen Ausschlussfristenregelung aufgrund Betriebsvereinbarung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 151, 56
  • NZA 2015, 943
  • BB 2015, 1396
  • DB 2015, 1533
  • JR 2016, 710
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 9/92

    Verpflichtung zur Eingruppierung - Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 481/13
    Zudem wäre eine dynamische Bezugnahme auf tarifliche Regelungen in einer Betriebsvereinbarung unwirksam (BAG 23. Juni 1992 - 1 ABR 9/92 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 70, 356; 28. März 2007 - 10 AZR 719/05 - Rn. 34 f.; Fitting BetrVG 27. Aufl. § 77 Rn. 24; Richardi in Richardi BetrVG 14. Aufl. § 77 Rn. 35 - jeweils mwN) .

    Sie verzichten nicht auf ihr Recht und ihre Pflicht, die Arbeitsbedingungen inhaltlich zu gestalten, wenn sie statisch auf einen bestimmten Tarifvertrag verweisen und damit dessen Regelung gleichsam als eigene übernehmen (BAG 23. Juni 1992 - 1 ABR 9/92 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 70, 356) .

  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 581/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 481/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die pauschale Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf tarifliche Vergütungsbestimmungen ohne Nennung fester Beträge und ohne Angabe einer konkret nach Datum festgelegten Fassung des in Bezug genommenen Tarifvertrags dynamisch zu verstehen, es sei denn, eindeutige Hinweise sprechen für eine statische Bezugnahme (vgl. BAG 21. August 2013 - 5 AZR 581/11 - Rn. 23 mwN) .

    Der Kläger hat deshalb weiterhin Anspruch auf die Vergütung einer Vollzeitkraft (vgl. BAG 21. August 2013 - 5 AZR 581/11 - Rn. 45) .

  • BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 325/12

    Umfang der Arbeitszeit beim Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung -

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 481/13
    Da es sich bei § 3 Arbeitsvertrag nach der vom Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zB BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 325/12 - Rn. 17 mwN) vorgenommenen rechtlichen Wertung, die von der Revision nicht angegriffen wird, um eine Allgemeine Geschäftsbedingung (§ 305 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BGB) handelt, ist zu fragen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unvollständigkeit ihrer Regelung bekannt gewesen wäre (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 18 ff., seither st. Rspr.) .

    Dies entspricht dem Vertragswillen verständiger und redlicher Vertragspartner (BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 325/12 - Rn. 18 ff.) .

  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 481/13
    § 3 Arbeitsvertrag ist damit zeit-, nicht jedoch inhaltsdynamisch ausgestaltet (vgl. BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 15 f.) .

    Da es sich bei § 3 Arbeitsvertrag nach der vom Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zB BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 325/12 - Rn. 17 mwN) vorgenommenen rechtlichen Wertung, die von der Revision nicht angegriffen wird, um eine Allgemeine Geschäftsbedingung (§ 305 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BGB) handelt, ist zu fragen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unvollständigkeit ihrer Regelung bekannt gewesen wäre (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 18 ff., seither st. Rspr.) .

  • BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 481/13
    a) Dabei kann dahingestellt bleiben, ob sich der Kläger gegenüber der ihn belastenden Regelung einer Ausschlussfrist durch Betriebsvereinbarung nach dem Günstigkeitsprinzip auf das Fehlen einer arbeitsvertraglichen Ausschlussfristenregelung berufen könnte (zum Günstigkeitsprinzip als Kollisionsregel: vgl. BAG 14. Januar 2014 - 1 ABR 57/12 - Rn. 21 mwN; Linsenmaier RdA 2014, 336, 338) oder sich der Arbeitsvertrag der Parteien über die Klausel des § 4 als betriebsvereinbarungsoffen erweist mit der Folge, dass er hinsichtlich der Geltung von Ausschlussfristen der Änderung durch Betriebsvereinbarung zugänglich ist (vgl. BAG 5. März 2013 - 1 AZR 417/12 - Rn. 60) .

    Sie können durch (freiwillige) Betriebsvereinbarungen Regelungen über den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen treffen (BAG 5. März 2013 - 1 AZR 417/12 - Rn. 23 mwN; Linsenmaier RdA 2014, 336, 337) .

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 481/13
    Weil eine Betriebsvereinbarung ihrer Rechtsnatur nach ein privatrechtlicher kollektiver Normenvertrag ist (vgl. BAG 13. Februar 2007 - 1 AZR 184/06 - Rn. 37, BAGE 121, 168; Fitting BetrVG 27. Aufl. § 77 Rn. 13; WPK/Preis BetrVG 4. Aufl. § 77 Rn. 7 - jeweils mwN) , wird eine Umdeutung der rechtsgeschäftlichen Erklärung des Arbeitgebers, der sich in einer unwirksamen Betriebsvereinbarung zu einer Leistung an die Arbeitnehmer verpflichtet hat, in Betracht gezogen, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, der Arbeitgeber habe sich unabhängig von der Betriebsvereinbarung auf jeden Fall verpflichten wollen, seinen Arbeitnehmern die darin vorgesehenen Leistungen zu gewähren (BAG 23. August 1989 - 5 AZR 391/88 - zu II 2 der Gründe; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - zu II 1 der Gründe, BAGE 103, 187; Fitting BetrVG 27. Aufl. § 77 Rn. 104 ff. - jeweils mwN) .
  • BAG, 13.02.2007 - 1 AZR 184/06

    Unternehmensüberschreitender Gesamtbetriebsrat - Auslegung eines Sozialplans -

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 481/13
    Weil eine Betriebsvereinbarung ihrer Rechtsnatur nach ein privatrechtlicher kollektiver Normenvertrag ist (vgl. BAG 13. Februar 2007 - 1 AZR 184/06 - Rn. 37, BAGE 121, 168; Fitting BetrVG 27. Aufl. § 77 Rn. 13; WPK/Preis BetrVG 4. Aufl. § 77 Rn. 7 - jeweils mwN) , wird eine Umdeutung der rechtsgeschäftlichen Erklärung des Arbeitgebers, der sich in einer unwirksamen Betriebsvereinbarung zu einer Leistung an die Arbeitnehmer verpflichtet hat, in Betracht gezogen, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, der Arbeitgeber habe sich unabhängig von der Betriebsvereinbarung auf jeden Fall verpflichten wollen, seinen Arbeitnehmern die darin vorgesehenen Leistungen zu gewähren (BAG 23. August 1989 - 5 AZR 391/88 - zu II 2 der Gründe; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - zu II 1 der Gründe, BAGE 103, 187; Fitting BetrVG 27. Aufl. § 77 Rn. 104 ff. - jeweils mwN) .
  • BAG, 23.08.1989 - 5 AZR 391/88

    Nur begrenzt mögliche Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 481/13
    Weil eine Betriebsvereinbarung ihrer Rechtsnatur nach ein privatrechtlicher kollektiver Normenvertrag ist (vgl. BAG 13. Februar 2007 - 1 AZR 184/06 - Rn. 37, BAGE 121, 168; Fitting BetrVG 27. Aufl. § 77 Rn. 13; WPK/Preis BetrVG 4. Aufl. § 77 Rn. 7 - jeweils mwN) , wird eine Umdeutung der rechtsgeschäftlichen Erklärung des Arbeitgebers, der sich in einer unwirksamen Betriebsvereinbarung zu einer Leistung an die Arbeitnehmer verpflichtet hat, in Betracht gezogen, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, der Arbeitgeber habe sich unabhängig von der Betriebsvereinbarung auf jeden Fall verpflichten wollen, seinen Arbeitnehmern die darin vorgesehenen Leistungen zu gewähren (BAG 23. August 1989 - 5 AZR 391/88 - zu II 2 der Gründe; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - zu II 1 der Gründe, BAGE 103, 187; Fitting BetrVG 27. Aufl. § 77 Rn. 104 ff. - jeweils mwN) .
  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03

    Sperrwirkung eines Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 481/13
    Dabei hängt die Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG nicht von der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers ab (hM, vgl. nur BAG 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - zu B II 2 c ee (1) der Gründe, BAGE 114, 162; Fitting BetrVG 27. Aufl. § 77 Rn. 78; WPK/Preis BetrVG 4. Aufl. § 77 Rn. 66 f. - jeweils mwN zum Streitstand im Schrifttum) .
  • BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 406/90

    Umfang des Tarifvorbehaltes

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 481/13
    Dazu gehören auch Regelungen über Ausschlussfristen (BAG 9. April 1991 - 1 AZR 406/90 - zu II 2 der Gründe, BAGE 67, 377) , die die Betriebsparteien nicht selbst formulieren oder aus einem Tarifvertrag abschreiben müssen.
  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 719/05

    Sonderzahlung - Treuegeld - Sozialplan

  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 57/12

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung

  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 1224/11

    Regelung von Arbeitsbedingungen durch Verweisungauf Tarifnormen in

  • BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 409/10

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - Tarifsukzession

  • BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 119/17

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Änderung durch Betriebsvereinbarung

    Nur wenn es eindeutige Hinweise für eine statische Bezugnahme gibt, kann von dieser Auslegungsregel abgewichen werden (st. Rspr., vgl. nur BAG 7. Dezember 2016 - 4 AZR 414/14 - Rn. 25; 25. Februar 2015 - 5 AZR 481/13 - Rn. 15, jeweils mwN) .

    Dies ist im Streitfall der TVöD in der im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) geltenden Fassung, weil die Beklagte aufgrund ihrer Aufgaben am ehesten dem öffentlichen Dienst der Kommunen zuzurechnen ist (vgl. BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 481/13 - Rn. 18 ff., BAGE 151, 56) .

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 602/13

    Umfang der Arbeitszeit - "Überstundenschätzung"

    Weil die für das Arbeitsverhältnis der Parteien maßgebende Arbeitszeit durch Auslegung des § 1 Arbeitsvertrag ermittelt werden kann, kommt es auf die Existenz einer betriebsüblichen Arbeitszeit (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 325/12 - Rn. 21; 25. Februar 2015 - 5 AZR 481/13 - Rn. 25) nicht an.
  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 435/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung -

    Anders als die vorangegangenen Verträge enthält der letzte Arbeitsvertrag vom 27. November 2007 bei der Vergütung keinen - im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung anzunehmenden - Verweis auf den TVöD in der im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) geltenden Fassung (vgl. zu dieser ergänzenden Auslegung der von der Beklagten verwandten und auf eine Vergütung nach einer bestimmten Vergütungsgruppe des BAT verweisenden Formulararbeitsverträge BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 481/13 - Rn. 18 ff. und - 5 AZR 484/13 - Rn. 18 ff.) .

    Daher verstößt § 2 Abs. 1 Abschn. A Buchst. a BV 1992 - ebenso wie § 2 Abs. 1 Abschn. A Buchst. a BV 2001 - zumindest hinsichtlich der Ausschlussfristenregelung gegen § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG und ist insoweit unwirksam (vgl. zur BV 2001 BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 481/13 - Rn. 33) .

  • LAG Hamm, 01.06.2017 - 18 Sa 677/16

    Ergänzende Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich des in Bezug genommenen

    Das Arbeitsgericht hat das unter Bezugnahme auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. ferner BAG, Urteile vom 25.02.2015 - 5 AZR 481/13, vom 16.12.2009 - 5 AZR 888/08) richtig ausgeführt.

    Das entspricht der gefestigten Rechtsprechung des BAG zur Tarifsukzession im öffentlichen Dienst (vgl. nur BAG 25.02.2015 - 5 AZR 481/13).

    Die mit der Tarifsukzession verbundene Änderung der Tarifwerke wirkt nicht anders auf die Vergütungsabrede ein als eine (tiefgreifende) inhaltliche Änderung des in der Vergütungsabrede benannten Tarifvertrags (BAG, Urteil vom 25.02.2015 - 5 AZR 481/13).

    Aus der dynamischen Ausgestaltung der Vergütungsregelung ergibt sich der Wille der Parteien, die Vergütung nicht in einer bestimmten Höhe bis zu einer Vertragsänderung festzuschreiben, sondern sie - dynamisch - an der jeweiligen Höhe der Vergütung der Angestellten im öffentlichen Dienst auszurichten (vgl. BAG, Urteil vom 25.02.2015 - 5 AZR 481/13, Urteil vom 16.12.2009 - 5 AZR 888/08).

    Dagegen spricht schon, dass die Parteien sich mit der dynamischen Ausgestaltung der Vergütung für die Zukunft insoweit - allein - der Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes anvertraut haben (vgl. BAG, Urteil vom 25.02.2015 - 5 AZR 481/13, Urteil vom 18.04.2012 - 4 AZR 392/10).

  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 443/15

    Zeitdynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

    Die Bezugnahme in einem Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag oder einen Teil davon ist deshalb bei Fehlen anderer eindeutiger Hinweise, die für eine statische Bezugnahme sprechen, in der Regel dynamisch zu verstehen (BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 65/11 - Rn. 25 mwN; 25. Februar 2015 - 5 AZR 481/13 - Rn. 15, BAGE 151, 56) .
  • BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 265/17

    Auslegung einer individualvertraglichen Verweisungsklausel

    Nur wenn es eindeutige Hinweise für eine statische Bezugnahme gibt, kann von dieser Auslegungsregel abgewichen werden (st. Rspr., vgl. nur BAG 7. Dezember 2016 - 4 AZR 414/14 - Rn. 25; 25. Februar 2015 - 5 AZR 481/13 - Rn. 15, jeweils mwN) .

    Dies ist im Streitfall der TVöD in der im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) geltenden Fassung, weil die Beklagte aufgrund ihrer Aufgaben am ehesten dem öffentlichen Dienst der Kommunen zuzurechnen ist (vgl. BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 481/13 - Rn. 18 ff., BAGE 151, 56) .

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.08.2018 - 5 Sa 142/17

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - Regelungslücke - Auslegung -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die pauschale Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf tarifliche Vergütungsbestimmungen ohne Nennung fester Beträge und ohne Angabe einer konkret nach Datum festgelegten Fassung des in Bezug genommenen Tarifvertrags dynamisch zu verstehen, es sei denn, eindeutige Hinweise sprechen für eine statische Bezugnahme (BAG, Urteil vom 25. Februar 2015 - 5 AZR 481/13 Rn. 15).

    § 2 Arbeitsvertrag ist damit zeit-, nicht jedoch inhaltsdynamisch ausgestaltet (BAG, Urteil vom 25. Februar 2015 - 5 AZR 481/13 -, Rn. 17).

    Mit dem Nachvollziehen der Tarifsukzession auf arbeitsvertraglicher Ebene werden die Parteien nicht anders gestellt, als sie stünden, wenn die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes den BAT reformiert und ihm einen neuen Inhalt gegeben hätten (BAG, Urteil vom 25. Februar 2015 - 5 AZR 481/13 - Rn. 19f.).

    Es ist zu fragen, welches der dem BAT nachfolgenden Tarifwerke die Parteien in Bezug genommen hätten, wenn sie eine Tarifsukzession bedacht hätten (BAG, Urteil vom 25. Februar 2015 - 5 AZR 481/13).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2015 - 2 Sa 6/15

    Tariflohndifferenzklage für zurückliegende Zeiträume - Ausschlussfrist nach § 37

    Ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag der Parteien eine dynamische Inbezugnahme des Tarifwerkes des öffentlichen Dienstes, bezieht sich diese Klausel inzwischen auf den TVöD und die damit einhergehenden Tarifverträge ("Tarifsukzession" vgl. nur BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 481/13 - NZA 2015, 943).

    Zutreffend ist das Arbeitsgericht auch davon ausgegangen, dass durch die fehlende Weiterentwicklung des BAT / BAT-O und die Verabschiedung des TVöD im Arbeitsverhältnis der Parteien nachträglich eine Lücke entstanden ist, die im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung dahin zu schließen sei, dass sich die arbeitsvertragliche Inbezugnahme nunmehr auf den TVöD (VkA) einschließlich des tariflichen Übergangsrechts (TVÜ-VkA) beziehe (sog. Tarifsukzession, ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 481/13 - NZA 2015, 943 = ZTR 2015, 403).

  • ArbG Kiel, 30.03.2021 - 3 Ca 1779 e/20

    Betriebsvereinbarung, Kurzarbeit, Gebot der Bestimmtheit, Gebot der

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der ganz überwiegenden Auffassung in der Literatur handelt es sich bei einer Betriebsvereinbarung um einen privatrechtlichen kollektiven Normenvertrag, der durch eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zustande kommt (vgl. BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 481/13 - Rn. 35, BAGE 151, 56; BAG 13. Februar 2007 - 1 AZR 184/06 - Rn. 37, BAGE 121, 168) .
  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 484/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Das hat der Senat in dem Parallelverfahren - 5 AZR 481/13 - entschieden.

    Auch insoweit wird auf die Entscheidungsgründe des Urteils in dem Parallelverfahren - 5 AZR 481/13 - vom heutigen Tag verwiesen (Rn. 28 ff.) .

  • BAG, 25.02.2015 - AZR 484/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel; Tarifsukzession; ergänzende

  • ArbG Essen, 12.10.2016 - 6 Ca 2299/16

    Keine

  • ArbG Essen, 12.10.2016 - 6 Ca 1919/16

    Zahlung einer tariflichen Vergütung aufgrund Betriebsvereinbarung i.R.d.

  • ArbG Essen, 30.09.2016 - 3 Ca 1523/16

    Geltendmachung einer Differenzvergütung durch den Arbeitnehmer;

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 593/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

  • ArbG Essen, 15.11.2016 - 2 Ca 1043/16

    Zahlungsanspruch auf tarifliche Vergütung aufgrund Arbeitsvertrags mit

  • LAG Düsseldorf, 28.04.2017 - 10 Sa 818/16

    Vertragsklausel als Allgemeine Geschäftsbedingung; Auslegung Allgemeiner

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 486/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 518/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Umfang der Dynamik - Stufenaufstieg

  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 14 Sa 1245/14

    Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01

  • LAG Baden-Württemberg, 27.11.2023 - 9 Sa 27/23

    Beschlussfassung des Betriebsrats - Ladung von Ersatzmitgliedern

  • LAG Düsseldorf, 24.05.2016 - 3 Sa 735/15

    Unkündbarkeit in Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag ( § 17 Nr. 3 MTV für das

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 482/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 483/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

  • LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 81/23

    Höhe des Anspruchs auf Corona-Sonderzahlung in der Ansparphase der Teilzeit im

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 531/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

  • LAG Bremen, 11.07.2018 - 3 Sa 15/18

    Dynamische Bezugnahmeklausel auf tarifliche Vergütungsbestimmungen im

  • LAG Düsseldorf, 19.04.2016 - 3 Sa 467/15

    Regelungssperre; Öffnungsklausel

  • LAG Düsseldorf, 24.04.2017 - 9 Sa 906/16

    Auslegung; Arbeitsvertrag; Bezugnahmeklausel; Nichtfortschreibung; BAT;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.08.2015 - 7 Sa 384/15

    Vergütung - arbeitsvertragliche Bezugnahme auf BAT- Lebensaltersstufen -

  • LAG Baden-Württemberg, 07.02.2022 - 1 Sa 26/21

    Inbezugnahme gekündigter Tarifvertrag - Zahlung einer Zuwendung

  • LAG Düsseldorf, 24.04.2017 - 9 Sa 905/16

    Auslegung Arbeitsvertrag; Bezugnahmeklausel; Ergänzende Vertragsauslegung;

  • LAG Hamm, 24.02.2016 - 4 Sa 681/15

    Wirksamkeit der ordentlichen betriebesbedingten Kündigung des

  • LAG Hessen, 15.02.2016 - 7 Sa 1558/14

    Ablösung einer Gesamtzusage; Regelungsabrede durch Betriebsvereinbarung (bejaht)

  • LAG Düsseldorf, 07.03.2017 - 8 Sa 904/16

    Auslegungsgrundsätze bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • LAG Düsseldorf, 24.04.2017 - 9 Sa 1009/16

    Grundsätze der Vertragsauslegung; Vertragsklausel als Allgemeine

  • LAG Düsseldorf, 28.04.2017 - 10 Sa 817/16

    Gleichstellungsabrede dynamische Verweisung Tarifsukzession BAT TVöD

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.06.2015 - 7 Sa 35/15

    Vergütungsabsenkung durch firmenbezogenen Verbandstarifvertrag -

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2017 - 7 Sa 991/16

    Auslegung der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT nach dessen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2016 - 9 Sa 93/16

    Betriebsvereinbarung - Höhe des Arbeitsentgelts

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.06.2015 - 7 Sa 31/15

    Vergütungsabsenkung durch firmenbezogenen Verbandstarifvertrag -

  • LAG Düsseldorf, 09.11.2017 - 5 Sa 685/17

    Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2017 - 16 TaBV 432/16

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2019 - 5 Sa 183/18

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Allgemeine Geschäftsbedingungen -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.06.2015 - 7 Sa 34/15

    Vergütungsabsenkung durch firmenbezogenen Verbandstarifvertrag -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.06.2015 - 9 Sa 411/15

    Rechtsfolgen des Betriebsübergangs hinsichtlich einer dynamischen Bezugnahme

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.12.2019 - 7 Sa 1228/19

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - Austritt aus Arbeitgeberverband -

  • LAG Bremen, 04.07.2018 - 3 Sa 22/18

    Dynamische Bezugnahmeklausel auf tarifliche Vergütungsbestimmungen im

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 4 Sa 47/17

    Auslegung einer tarifvertraglichen Verweisungsklausel im Arbeitsvertrag

  • ArbG Aachen, 17.10.2017 - 3 Ca 3299/17

    Auflösungsantrag nach Teilvergleich über Kündigung, Überstunden,

  • KAG Freiburg, 09.05.2016 - M 7/15

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

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