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   BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 509/13   

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https://dejure.org/2015,27181
BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 509/13 (https://dejure.org/2015,27181)
BAG, Entscheidung vom 24.06.2015 - 5 AZR 509/13 (https://dejure.org/2015,27181)
BAG, Entscheidung vom 24. Juni 2015 - 5 AZR 509/13 (https://dejure.org/2015,27181)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 204 Abs 1 Nr 1 BGB, § 195 BGB, § 199 Abs 1 BGB, § 194 Abs 1 BGB, § 615 BGB
    Annahmeverzug - Kündigungsschutzklage - Verjährung

  • IWW

    §§ 195, ... 199 Abs. 1 BGB, § 195 BGB, § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 271 Abs. 2 BGB, § 615 Satz 2 BGB, § 36 Abs. 1 Satz 1 BAT, § 36 Abs. 1 Satz 3 BAT, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 204 Abs. 1 BGB, § 194 Abs. 1 BGB, § 253 ZPO, § 297 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 20 GG, § 12 Abs. 3 Satz 1 VVG, Art. 20 Abs. 3 GG, 199 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 BGB, §§ 203 ff. BGB, § 199 Abs. 1 BGB, § 217 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Annahmeverzug - Kündigungsschutzklage - Verjährung

  • Betriebs-Berater

    Keine Hemmung der Verjährung durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage

  • rewis.io

    Annahmeverzug - Kündigungsschutzklage - Verjährung

  • ra.de
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kündigungsschutzklage hemmt nicht die Verjährung von Zahlungsansprüchen

  • RA Kotz

    Annahmeverzugslohn - Verjährungshemmung durch Kündigungsschutzklage?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hemmung der Verjährung von Zahlungsansprüchen des Arbeitnehmers wegen Annahmeverzug durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage

  • datenbank.nwb.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Hemmung der Verjährung von Vergütungsansprüchen wegen Annahmeverzugs durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Verjährungshemmung durch Erhebung der Kündigungsschutzklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungsschutzklage - Annahmeverzug und Verjährung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Annahmeverzugslohn und die Verjährung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verjährung der Zahlungsansprüche wegen Annahmeverzug nicht durch Kündigungsschutzklage gehemmt

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Annahmeverzug - Kündigungsschutzklage - Verjährung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Hemmung von Annahmeverzugsansprüchen durch Kündigungsschutzklage

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Verjährungshemmung durch Erhebung der Kündigungsschutzklage

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährung von Zahlungsansprüchen des Arbeitnehmers wegen Annahmeverzugs nicht durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage gehemmt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 152, 75
  • NJW 2015, 3598
  • ZIP 2016, 433
  • MDR 2015, 1375
  • NZA 2015, 1256
  • BB 2015, 2548
  • DB 2015, 2584
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 593/12

    Bestimmtheit des Streitgegenstands - objektive Klagehäufung - Vergütung wegen

    Auszug aus BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 509/13
    Somit bestimmt sich die Fälligkeit der Vergütung wegen Annahmeverzugs nach dem Zeitpunkt, in dem die Vergütung bei tatsächlicher Beschäftigung in den einzelnen Abrechnungsperioden fällig geworden wäre (vgl. BAG 24. September 2014 - 5 AZR 593/12 - Rn. 33 mwN) .

    b) Die von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB geforderte Kenntnis des Gläubigers ist vorhanden, wenn er aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Klage, sei es auch nur eine Feststellungsklage, erheben kann, die bei verständiger Würdigung so viel Erfolgsaussicht hat, dass sie dem Gläubiger zumutbar ist (vgl. BAG 24. September 2014 - 5 AZR 593/12 - Rn. 35) .

    Der ungewisse Ausgang des Kündigungsschutzverfahrens führte nicht zur Unzumutbarkeit der Klageerhebung (vgl. BAG 24. September 2014 - 5 AZR 593/12 - Rn. 37 mwN) .

    Damit wurde nicht - wie in § 204 Abs. 1 BGB vorausgesetzt - über den "Anspruch" im Sinne des § 194 Abs. 1 BGB, sondern nur über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses als eine für das Bestehen von Vergütungsansprüchen wegen Annahmeverzugs bedeutsame Vorfrage gestritten (vgl. BAG 24. September 2014 - 5 AZR 593/12 - Rn. 39 mwN) .

  • BAG, 19.12.2007 - 5 AZR 1008/06

    Verbesserung der Arbeitsbedingungen anlässlich eines Betriebsübergangs

    Auszug aus BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 509/13
    Die Verjährungsvorschriften sind Ausdruck des vom Gesetz verfolgten Ziels, Rechtsfrieden und Rechtssicherheit herzustellen (vgl. BAG 19. Dezember 2007 - 5 AZR 1008/06 - Rn. 32) .

    (bb) Das Gesetz hat einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Schutz des Arbeitgebers vor einer drohenden Beweisnot und möglichem Verlust von Regressansprüchen gegen Dritte und der Notwendigkeit, den Arbeitnehmer vor einem ungerechtfertigten Anspruchsverlust zu bewahren, (vgl. BAG 19. Dezember 2007 - 5 AZR 1008/06 - Rn. 32) geschaffen.

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 924/11

    Zweistufige Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung - Krankengeld

    Auszug aus BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 509/13
    Der Wortsinn eines "Einklagens" bzw. einer "gerichtlichen Geltendmachung" verlangt - im Gegensatz zu der in § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB geforderten "Erhebung der Klage auf Leistung oder Feststellung des Anspruchs" - nicht zwingend, dass gerade der Streitgegenstand "Vergütung" zum Inhalt des arbeitsgerichtlichen Verfahrens gemacht wird (vgl. BAG 19. September 2012 - 5 AZR 924/11 - Rn. 25; zur Auslegung der zweiten Stufe einer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Ausschlussfrist: BAG 19. März 2008 - 5 AZR 429/07 - Rn. 22, BAGE 126, 198; 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 31) .
  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 509/13
    Sie tragen als abschließende Zeitgrenze, ohne individuell nachweisbares oder typischerweise vermutetes, insbesondere betätigtes Vertrauen vorauszusetzen, der berechtigten Erwartung Rechnung, nicht mehr mit einer Forderung überzogen zu werden, wenn der Berechtigte über einen längeren Zeitraum seine Befugnis nicht wahrgenommen hat (vgl. BVerfG 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - Rn. 41 ff., BVerfGE 133, 143) .
  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 627/11

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung

    Auszug aus BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 509/13
    (a) Tarifliche Ausschlussfristen, die in ihrer zweiten Stufe eine "gerichtliche Geltendmachung" verlangen, sind verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass mit Erhebung einer Kündigungsschutzklage für die vom Erfolg einer Bestandsschutzstreitigkeit abhängigen Ansprüche die erste und die zweite Stufe der tariflichen Ausschlussfrist gewahrt werden (st. Rspr., vgl. BAG 19. September 2012 - 5 AZR 627/11 - Rn. 14 mwN, BAGE 143, 119) .
  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07

    Zweistufige Ausschlussfrist in AGB

    Auszug aus BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 509/13
    Der Wortsinn eines "Einklagens" bzw. einer "gerichtlichen Geltendmachung" verlangt - im Gegensatz zu der in § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB geforderten "Erhebung der Klage auf Leistung oder Feststellung des Anspruchs" - nicht zwingend, dass gerade der Streitgegenstand "Vergütung" zum Inhalt des arbeitsgerichtlichen Verfahrens gemacht wird (vgl. BAG 19. September 2012 - 5 AZR 924/11 - Rn. 25; zur Auslegung der zweiten Stufe einer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Ausschlussfrist: BAG 19. März 2008 - 5 AZR 429/07 - Rn. 22, BAGE 126, 198; 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 31) .
  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 253/09

    Geschäftsführer-Anstellungsvertrag als Verbrauchervertrag - zweistufige

    Auszug aus BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 509/13
    Der Wortsinn eines "Einklagens" bzw. einer "gerichtlichen Geltendmachung" verlangt - im Gegensatz zu der in § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB geforderten "Erhebung der Klage auf Leistung oder Feststellung des Anspruchs" - nicht zwingend, dass gerade der Streitgegenstand "Vergütung" zum Inhalt des arbeitsgerichtlichen Verfahrens gemacht wird (vgl. BAG 19. September 2012 - 5 AZR 924/11 - Rn. 25; zur Auslegung der zweiten Stufe einer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Ausschlussfrist: BAG 19. März 2008 - 5 AZR 429/07 - Rn. 22, BAGE 126, 198; 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 31) .
  • BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 159/91

    Zahlungsansprüche - Kündigungsschutzklage - Verjährung

    Auszug aus BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 509/13
    Für die analoge Anwendung der §§ 203 ff. BGB ist mangels einer Regelungslücke kein Raum (vgl. BAG 7. November 2007 - 5 AZR 910/06 - Rn. 14; 7. November 1991 - 2 AZR 159/91 - zu B der Gründe) .
  • BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 910/06

    Verjährung - unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 509/13
    Für die analoge Anwendung der §§ 203 ff. BGB ist mangels einer Regelungslücke kein Raum (vgl. BAG 7. November 2007 - 5 AZR 910/06 - Rn. 14; 7. November 1991 - 2 AZR 159/91 - zu B der Gründe) .
  • LAG Hessen, 09.04.2013 - 8 Sa 1389/12

    Verjährung - Annahmeverzugslohn - Bestandsschutzstreitigkeit

    Auszug aus BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 509/13
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 9. April 2013 - 8 Sa 1389/12 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 135/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Ausgleichsquittung

  • BGH, 26.09.2012 - VIII ZR 240/11

    Gaslieferungsvertrag: Verjährungsbeginn für Rückzahlungsansprüche aufgrund

  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess (Art 2 Abs 1

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

  • BGH, 06.07.1993 - VI ZR 306/92

    Verjährungsunterbrechung durch Anbringung eines Güteantrags

  • BGH, 30.09.2003 - XI ZR 426/01

    Voraussetzungen der Teilnahme am sog. Transferrubel-Abrechnungsverfahren;

  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 894/04

    Einreichung einer nicht unterschriebenen Klageschrift zur Wahrung der Klagefrist

  • RG, 27.10.1934 - V 353/34

    1. Wie wirkt die Anordnung, daß das Verfahren ruhen soll, auf die Unterbrechung

  • BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 266/20

    Wann verfallen angesammelte Urlaubstage? (EuGH-Vorlage)

    Regelmäßig entsteht ein Anspruch iSv. § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB, wenn er nach § 271 BGB fällig ist (BAG 17. Juni 2020 - 10 AZR 322/18 - Rn. 45; BGH 21. Juni 2018 - IX ZR 129/17 - Rn. 6) , weil der Gläubiger von diesem Zeitpunkt an nach § 271 Abs. 2 BGB mit Erfolg die Leistung fordern und den Ablauf der Verjährungsfrist durch Klageerhebung verhindern kann (vgl. BAG 24. Juni 2015 - 5 AZR 509/13 - Rn. 11, BAGE 152, 75; 23. Oktober 2013 - 5 AZR 135/12 - Rn. 24, BAGE 146, 217).

    Die Verjährungsregelungen tragen als abschließende Zeitgrenze, ohne individuell nachweisbares oder typischerweise vermutetes, insbesondere betätigtes Vertrauen vorauszusetzen, der berechtigten Erwartung Rechnung, nicht mehr mit einer Forderung überzogen zu werden, wenn der Berechtigte über einen längeren Zeitraum seine Befugnis nicht wahrgenommen hat (vgl. BVerfG 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - Rn. 41 ff., BVerfGE 133, 143; BAG 24. Juni 2015 - 5 AZR 509/13 - Rn. 30, BAGE 152, 75) .

    Rechtssicherheit und Vertrauensschutz gewährleisten im Zusammenwirken mit den Grundrechten die Verlässlichkeit der Rechtsordnung (vgl. BVerfG 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - Rn. 41 ff., BVerfGE 133, 143; BAG 24. Juni 2015 - 5 AZR 509/13 - Rn. 30, BAGE 152, 75) .

    Je länger die Entstehung eines angeblichen oder tatsächlichen Anspruchs zurückliegt, desto schwieriger wird es, jene Tatsachen zuverlässig (gerichtlich) festzustellen, die für die Rechtsbeziehungen der Parteien maßgebend sind (vgl. BAG 24. Juni 2015 - 5 AZR 509/13 - Rn. 23, BAGE 152, 75) .

    Dem Arbeitnehmer ist mit der objektiven Verjährungsfrist von mindestens drei Jahren nach Fälligkeit und zusätzlich der Abhängigkeit des Fristbeginns von der Kenntnis oder Erkennbarkeit der Forderung (§§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BGB) grundsätzlich eine faire Chance eröffnet, Ansprüche, die der regelmäßigen Verjährungsfrist unterliegen, innerhalb eines ausreichend langen Zeitrahmens abschließend zu prüfen und erforderlichenfalls einzuklagen (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB) oder sonstige verjährungshemmende Maßnahmen iSv. § 204 Abs. 1 BGB zu ergreifen (vgl. BAG 24. Juni 2015 - 5 AZR 509/13 - Rn. 31, BAGE 152, 75) .

  • BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 456/20

    Urlaubsabgeltung - Verjährung

    Er trägt demzufolge gerade für anspruchshemmende und anspruchsvernichtende Tatsachen in höherem Maße das Risiko zeitablaufbedingter Unaufklärbarkeit als der Gläubiger für anspruchsbegründende Tatsachen (BAG 24. Juni 2015 - 5 AZR 509/13 - Rn. 23, BAGE 152, 75) .

    dd) Im Rahmen eines angemessenen Ausgleichs zwischen dem Interesse des Gläubigers, seine Rechtsposition auch nach dem Verstreichen geraumer Zeit gegenüber dem Schuldner gerichtlich durchsetzen zu können, und dem Interesse des Schuldners, ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr in Anspruch genommen zu werden, ist zu beachten, dass dem Gläubiger keine übersteigerten Obliegenheiten auferlegt werden dürfen (vgl. BAG 24. Juni 2015 - 5 AZR 509/13 - Rn. 26, BAGE 152, 75) .

  • LAG Düsseldorf, 02.05.2016 - 9 Sa 29/16

    Haftung des Arbeitgebers nach § 266 a Abs. 3 StGB , wenn der auf die

    Vergütungsansprüche - auch diejenigen wegen Annahmeverzugs - unterliegen nach § 195 BGB der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (BAG v. 24.06.2015 - 5 AZR 509/13, juris).

    § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt regelmäßig die Fälligkeit des Anspruchs voraus, weil erst von diesem Zeitpunkt an der Gläubiger nach § 271 Abs. 2 BGB mit Erfolg die Leistung fordern und den Ablauf der Verjährungsfrist durch Klageerhebung verhindern kann (vgl. BAG v. 24.06.2015 - 5 AZR 509/13, juris; BAG v. 23.10.2013 - 5 AZR 135/12, BAGE 146, 217).

    Somit bestimmt sich die Fälligkeit der Vergütung auch bei Annahmeverzug nach dem Zeitpunkt, in dem die Vergütung bei tatsächlicher Beschäftigung in den einzelnen Abrechnungsperioden fällig geworden wäre (vgl. BAG v. 24.06.2015 - 5 AZR 509/13, juris; BAG v. 24.09.2014 - 5 AZR 593/12, juris).

    Dies war dem Kläger hier bekannt, was bereits die von ihm erhobene Klage zeigt (vgl. auch BAG v. 24.06.2015 - 5 AZR 509/13, juris; BAG v. 24.09.2014 - 5 AZR 593/12, juris).

  • BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 244/20

    Urlaubsabgeltung - tarifvertragliche Ausschlussfrist

    Er trägt demzufolge gerade für anspruchshemmende und anspruchsvernichtende Tatsachen in höherem Maße das Risiko zeitablaufbedingter Unaufklärbarkeit als der Gläubiger für anspruchsbegründende Tatsachen (BAG 24. Juni 2015 - 5 AZR 509/13 - Rn. 23, BAGE 152, 75) .

    (4) Im Rahmen eines angemessenen Ausgleichs zwischen dem Interesse des Gläubigers, seine Rechtsposition auch nach dem Verstreichen geraumer Zeit gegenüber dem Schuldner gerichtlich durchsetzen zu können, und dem Interesse des Schuldners, ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr in Anspruch genommen zu werden, ist zu beachten, dass dem Gläubiger keine übersteigerten Obliegenheiten auferlegt werden dürfen (vgl. BAG 24. Juni 2015 - 5 AZR 509/13 - Rn. 26, BAGE 152, 75) .

  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 273/18

    Ausschlussklausel - "Altvertrag" - ergänzende Vertragsauslegung

    Ihre Zweckbestimmung ist mit der der Verjährungsvorschriften nicht deckungsgleich (vgl. BAG 24. Juni 2015 - 5 AZR 509/13 - Rn. 23, BAGE 152, 75) .
  • BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 694/16

    Annahmeverzug - Hemmung der Verjährung - Einleitung des Mahnverfahrens gegenüber

    Eine Hemmung der Verjährung ist nicht schon nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB durch die erhobene Kündigungsschutzklage eingetreten, denn diese umfasst nach ihrem Streitgegenstand nicht die Zahlungsansprüche des Arbeitnehmers (BAG 24. Juni 2015 - 5 AZR 509/13 - Rn. 17, BAGE 152, 75) .
  • OLG Frankfurt, 21.03.2017 - 8 U 228/11

    Vorwerfbarer Diagnosefehler im Zusammenhang mit einer Malaria-Erkrankung;

    Für eine Einschränkung der Verjährungswirkung auf einen Teil des streitigen Anspruchs bietet der Wortlaut des § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB (vgl. zur besonderen Bedeutung des Wortlauts im Rahmen der Auslegung der Verjährungsvorschriften etwa BGH, Urteil vom 30.09.2003 - XI ZR 426/01, VIZ 2004, 86, 89; BAG, Urteil vom 24.06.2015 - 5 AZR 509/13, MDR 2015, 1375, jeweils m. w. N.) keinen Anhaltspunkt.
  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 853/15

    Annahmeverzug - zweistufige Ausschlussfrist - Jugend- und Auszubildendenvertreter

    a) Tarifliche Ausschlussfristen, die in ihrer zweiten Stufe eine "gerichtliche Geltendmachung" verlangen, sind verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass mit Erhebung einer Bestandsschutzklage (Kündigungsschutz- oder Befristungskontrollklage) die vom Erfolg der Bestandsschutzstreitigkeit abhängigen Ansprüche gerichtlich geltend gemacht sind (st. Rspr., vgl. BAG 24. September 2014 - 5 AZR 593/12 - Rn. 28, BAGE 149, 169; 24. Juni 2015 - 5 AZR 509/13 - Rn. 28, BAGE 152, 75) .
  • LAG Hessen, 23.08.2016 - 8 Sa 480/16

    § 691 Abs. 2 ZPO ist analog auf die Fälle anzuwenden, in denen das Amtsgericht

    Damit wird in dem Kündigungsschutzverfahren nicht - wie in § 204 Abs. 1 BGB vorausgesetzt - über den "Anspruch" im Sinne des § 194 Abs. 1 BGB, sondern nur über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses als eine für das Bestehen von Vergütungsansprüchen wegen Annahmeverzugs bedeutsame Vorfrage gestritten (vgl. BAG 24. Juni 2015 - 5 AZR 509/13 - NZA 2014, 1256 ff. mwN.).

    Somit bestimmt sich die Fälligkeit der Vergütung wegen Annahmeverzugs nach dem Zeitpunkt, in dem die Vergütung bei tatsächlicher Beschäftigung in den einzelnen Abrechnungsperioden fällig geworden wäre (BAG 24. Juni 2015 - 5 AZR 509/13 - NZA 2014, 1256 ff.; BAG 24. September 2014 - 5 AZR 593/12 - NZA 2015, 35 ff.).

    Der ungewisse Ausgang des Kündigungsschutzverfahrens führte nicht zur Unzumutbarkeit der Klageerhebung (BAG 24. Juni 2015 - 5 AZR 509/13 - NZA 2014, 1256 ff.; BAG 24. September 2014 - 5 AZR 593/12 - NZA 2015, 35 ff.).

  • BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 385/20

    Schuldnerverzug - entschuldbarer Rechtsirrtum - Geltendmachung von Verzugszinsen

    So verjähren mit den Hauptansprüchen auch die von ihnen abhängenden Nebenforderungen (vgl. BAG 24. Juni 2015 - 5 AZR 509/13 - Rn. 33, BAGE 152, 75) .
  • LAG Hessen, 13.01.2017 - 14 Sa 979/15

    Gleichbehandlungsgrundsatz; Stufenklage; Verjährung; Urkundsbeweis;

  • LAG Hessen, 17.05.2016 - 18 Sa 684/16

    §§ 60, 61 HGB

  • OLG Frankfurt, 11.12.2015 - 8 U 279/12

    Argentinische Inhaberschuldverschreibung: Hemmung der Verjährung durch Klage in

  • AG Hamburg-Barmbek, 21.07.2016 - 810 C 4/16

    Rechtsschutzversicherung - Kostenminderungsobliegenheit - Wirksamkeit der Klausel

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