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   BAG, 05.11.2015 - 10 AZB 25/15 (A)   

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https://dejure.org/2015,36785
BAG, 05.11.2015 - 10 AZB 25/15 (A) (https://dejure.org/2015,36785)
BAG, Entscheidung vom 05.11.2015 - 10 AZB 25/15 (A) (https://dejure.org/2015,36785)
BAG, Entscheidung vom 05. November 2015 - 10 AZB 25/15 (A) (https://dejure.org/2015,36785)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 267 AEUV, Art 2 EGRL 8/2003, Art 7 EGRL 8/2003, Art 8 EGRL 8/2003, Art 13 EGRL 8/2003
    Grenzüberschreitende Streitsache - Prozesskostenhilfe - Übersetzungskosten

  • IWW

    Art. 1, Art. 2 der Richtlinie 2003/8/EG, §§ 114, 117 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, § 118 Abs. 1 Satz 4, § 122 Abs. 1 Nr. 3, §§ 1076, 1078 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO), Rich... tlinie 2003/8/EG, § 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG), § 117 Abs. 2 ZPO, § 184 Satz 1 GVG, §§ 114 ff. ZPO, § 114 ZPO, §§ 114 bis 127a ZPO, RL 2003/8/EG, §§ 1076 ff. ZPO, § 13a Arbeitsgerichtsgesetz, § 1078 ZPO, § 1078 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 117 ZPO, Art. 14 Abs. 1 RL 2003/8/EG, § 1078 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 1078 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 1078 Abs. 2 Satz 2 ZPO, Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz, Art. 8 Buchst. b RL 2003/8/EG, Art. 2 Abs. 1 RL 2003/8/EG, Art. 13 Abs. 1 RL 2003/8/EG, Art. 13 Abs. 1 Buchst. b RL 2003/8/EG, Art. 13 Abs. 4 Unterabs. 2 RL 2003/8/EG, Art. 8 RL 2003/8/EG, Art. 13 Abs. 4 Satz 1 RL 2003/8/EG, Art. 13 Abs. 6 Satz 1 RL 2003/8/EG, Art. 267 AEUV

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union betreffend den Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland gewährten Prozesskostenhilfe in einer Streitsache mit grenzüberschreitenden Bezug

  • bag-urteil.com

    Grenzüberschreitende Streitsache - Prozesskostenhilfe - Übersetzungskosten

  • Betriebs-Berater

    Prozesskostenhilfe bei grenzüberschreitender Streitsache

  • rewis.io

    Grenzüberschreitende Streitsache - Prozesskostenhilfe - Übersetzungskosten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union betreffend den Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland gewährten Prozesskostenhilfe in einer Streitsache mit grenzüberschreitenden Bezug

  • datenbank.nwb.de

    Grenzüberschreitende Streitsache - Prozesskostenhilfe - Übersetzungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grenzüberschreitende Klageverfahren - und die Übersetzungskosten im PKH-Verfahren

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Streitsache mit grenzüberschreitendem Bezug - Prozesskostenhilfe - Übersetzungskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 153, 197
  • NZA 2016, 61
  • BB 2016, 51
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.11.2014 - IV ZR 161/14

    Grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe innerhalb der Europäischen Union:

    Auszug aus BAG, 05.11.2015 - 10 AZB 25/15
    Dem bei einem deutschen Prozessgericht gestellten Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe sind die Erklärung nach § 117 Abs. 2 ZPO und die entsprechenden Belege gemäß § 184 Satz 1 GVG grundsätzlich in deutscher Sprache beizufügen (BGH 12. November 2014 - IV ZR 161/14 -) .

    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Kosten, die für die Übersetzung der dem Prozesskostenhilfeantrag beizufügenden Erklärung und Belege in die Gerichtssprache entstehen, ist daher ausgeschlossen (BGH 12. November 2014 - IV ZR 161/14 - Rn. 2) .

    Erhebt ein Antragsteller mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat unmittelbar bei dem sachlich und örtlich zuständigen deutschen Prozessgericht Klage und stellt er dort zugleich einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe, finden die §§ 114 bis 127a ZPO unmittelbar Anwendung (vgl. BGH 12. November 2014 - IV ZR 161/14 - Rn. 1) .

  • BGH, 29.06.2010 - VI ZA 3/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unvollständige Übermittlung eines

    Auszug aus BAG, 05.11.2015 - 10 AZB 25/15
    Für das Prozesskostenhilfeverfahren nach §§ 114 ff. ZPO sieht das Gesetz die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht vor (BGH 29. Juni 2010 - VI ZA 3/09 - Rn. 3) .
  • EuGH, 22.12.2010 - C-279/09

    DEB - Effektiver gerichtlicher Schutz der Rechte aus dem Unionsrecht - Recht auf

    Auszug aus BAG, 05.11.2015 - 10 AZB 25/15
    aa) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs (22. Dezember 2010 - C-279/09 - Rn. 60, Slg. 2010, I-13849) hat der nationale Richter zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe eine Beschränkung des Rechts auf Zugang zu den Gerichten darstellen, die dieses Recht in seinem Wesensgehalt selbst beeinträchtigen, ob sie einem legitimen Zweck dienen und ob die angewandten Mittel in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Ziel stehen.
  • BGH, 03.07.2018 - VIII ZR 229/17

    Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union: Stellung des Antrags auf

    1.1078 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass eine Prozesspartei, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hat, einen Antrag auf grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe nicht nur bei der zuständigen Übermittlungsbehörde des Mitgliedstaats des Wohnsitzes, sondern auch unmittelbar bei der Empfangsbehörde des Mitgliedstaats des Gerichtsstands - hier: dem mit der Sache befassten deutschen Prozessgericht - stellen kann (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 12. November 2014, IV ZR 161/14, WM 2015, 737 Rn. 1; BAGE 153, 197 Rn. 21; BAG, NJW 2017, 3741 Rn. 6, 8 ff.; EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017, C-670/15, juris Rn. 29, 35, 39, 41 ff. - Salplachta).

    (3) Die in Anbetracht des vom Unionsrecht vorgesehenen Gleichrangs der Antragsmöglichkeiten bei der Übermittlungsbehörde und der Empfangsbehörde gebotene richtlinienkonforme Auslegung des § 1078 ZPO dahingehend, dass eine Prozesspartei, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat hat, einen Antrag auf grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe auch unmittelbar bei der zuständigen Empfangsbehörde des Mitgliedstaats des Gerichtsstands (nach deutschem Recht: bei dem Prozessgericht oder dem Vollstreckungsgericht; vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 12. November 2014 - IV ZR 161/14, WM 2015, 737 Rn. 1 f.; BAGE 153, 197 Rn. 21; BAG, NJW 2017, 3741 Rn. 6, 8 ff.) stellen kann, ist auch zulässig.

    Hiervon ausgehend hat der Bundesgerichtshof in dem bereits erwähnten Beschluss vom 12. November 2014 (IV ZR 161/14, aaO Rn. 1) die Auffassung vertreten, dass die vorbezeichneten Anforderungen auch für den hier gegebenen Fall zu gelten haben, dass die bedürftige Partei den Antrag auf grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe unmittelbar bei dem zuständigen Prozessgericht des Mitgliedstaats des Gerichtsstands stellt (vgl. in diesem Sinne auch BAGE 153, 197 Rn. 17 f.; MünchKommZPO/Rauscher, 5. Aufl., § 1078 Rn. 6, 11).

    cc) Das Bundesarbeitsgericht (BAGE 153, 197) hatte dem Gerichtshof in einem Fall grenzüberschreitender Prozesskostenhilfe, bei dem der bedürftige Antragsteller auf eigene Kosten Übersetzungen seiner Prozesskostenunterlagen hatte anfertigen lassen und die Erstattung dieser Kosten im Rahmen der ihm auf seinen unmittelbar bei dem (deutschen) Prozessgericht des Gerichtsstands gestellten Antrag hin bereits bewilligten Prozesskostenhilfe begehrte, folgende Frage gemäß Art. 267 AEUV zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

  • BAG, 17.10.2017 - 10 AZB 22/15

    Prozesskostenhilfe - Streitsache mit grenzüberschreitendem Bezug

    Mit Beschluss vom 5. November 2015 hat der Senat das Verfahren bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Gerichtshof) über das Vorabentscheidungsersuchen vom 5. November 2015 im Verfahren - 10 AZB 25/15 - ausgesetzt.
  • BAG, 17.10.2017 - 10 AZB 24/15

    Prozesskostenhilfe - Streitsache mit grenzüberschreitendem Bezug

    Mit Beschluss vom 5. November 2015 hat der Senat das Verfahren bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Gerichtshof) über das Vorabentscheidungsersuchen vom 5. November 2015 im Verfahren - 10 AZB 25/15 - ausgesetzt.
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