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   BAG, 11.11.2015 - 10 AZR 719/14   

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https://dejure.org/2015,41684
BAG, 11.11.2015 - 10 AZR 719/14 (https://dejure.org/2015,41684)
BAG, Entscheidung vom 11.11.2015 - 10 AZR 719/14 (https://dejure.org/2015,41684)
BAG, Entscheidung vom 11. November 2015 - 10 AZR 719/14 (https://dejure.org/2015,41684)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 5 UAbs 2 DWArbVtrRL, § 1 Abs 5 UAbs 1 Buchst a DWArbVtrRL, § 1 Abs 5 UAbs 1 Buchst b DWArbVtrRL, Anl 14 DWArbVtrRL
    Kürzung der zweiten Hälfte einer Jahressonderzahlung

  • IWW

    § 315 Abs. 3 BGB, § 4 Abs. 1 TVG, § 4 TVG, § 4 Abs. 3 TVG, § 286 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Kürzung der Jahressonderzahlung gemäß Anlage 14 AVR

  • bag-urteil.com

    Kürzung der zweiten Hälfte einer Jahressonderzahlung

  • Betriebs-Berater

    Kürzung einer Jahressonderzahlung

  • rewis.io

    Kürzung der zweiten Hälfte einer Jahressonderzahlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Kürzung der Jahressonderzahlung gemäß Anlage 14 AVR

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kirchliche Arbeitsverhältnisse - und die Kürzung der Jahressonderzahlung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kürzung der zweiten Hälfte einer Jahressonderzahlung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kürzung der zweiten Hälfte einer Jahressonderzahlung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Kürzung der Jahressonderzahlung wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 153, 215
  • NZA 2016, 243
  • BB 2016, 244
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 130/93

    Zulage bei Heimerziehung

    Auszug aus BAG, 11.11.2015 - 10 AZR 719/14
    Es ist deshalb anzunehmen, dass die Parteien für die vorliegende Streitigkeit auf die Einhaltung des Schlichtungsverfahrens konkludent verzichtet haben (vgl. BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - zu I 1 der Gründe, BAGE 73, 191) .
  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 493/08

    Bezugnahme auf Arbeitsvertrags-Richtlinien

    Auszug aus BAG, 11.11.2015 - 10 AZR 719/14
    aa) Die Auslegung von Arbeitsvertragsrichtlinien erfolgt, obwohl es sich nicht um normativ wirkende Tarifregelungen handelt, sondern um Kollektivvereinbarungen besonderer Art, nach den für die Tarifauslegung maßgeblichen Grundsätzen (vgl. BAG 18. November 2009 - 4 AZR 493/08 - Rn. 29 mwN) .
  • BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 341/93
    Auszug aus BAG, 11.11.2015 - 10 AZR 719/14
    Selbst wenn es ein solches wäre, könnte dessen Nichtdurchführung nur dann zur Unzulässigkeit der Klage führen, wenn der Beklagte eine entsprechende Rüge vorgebracht hätte (vgl. zu § 22 AVR-Caritas BAG 8. Juni 1994 - 10 AZR 341/93 - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

    Auszug aus BAG, 11.11.2015 - 10 AZR 719/14
    gg) Ein solches Verständnis des § 1 Abs. 5 AVR steht schließlich im Einklang mit den Grundsätzen, die das Bundesarbeitsgericht im Zusammenhang mit dem Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen im Rahmen des sog. Dritten Wegs aufgestellt hat (vgl. BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 119, BAGE 143, 354) .
  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 403/13

    Jahressonderzahlung nach Anlage 14 der AVR. DW. EKD - negatives betriebliches

    Auszug aus BAG, 11.11.2015 - 10 AZR 719/14
    b) Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 403/13 - Rn. 31) sollen nur solche Dienstgeber gemäß § 1 Abs. 5 AVR die Kürzungsregelung nutzen dürfen, die im Übrigen das in den AVR oder gleichwertigen Regelungswerken niedergelegte Verhältnis von Leistungen und Gegenleistungen gewährleisten.
  • LAG Hamm, 26.06.2014 - 15 Sa 92/14

    Jahressonderzahlung (2. Hälfte) gem. Anlage 14 AVR-EKD; negatives betriebliches

    Auszug aus BAG, 11.11.2015 - 10 AZR 719/14
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. Juni 2014 - 15 Sa 92/14 - aufgehoben.
  • ArbG Bielefeld, 07.01.2014 - 5 Ca 620/13

    Kürzung der Jahressonderzahlung

    Auszug aus BAG, 11.11.2015 - 10 AZR 719/14
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 7. Januar 2014 - 5 Ca 620/13 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 587/13

    Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich

    Auszug aus BAG, 11.11.2015 - 10 AZR 719/14
    Bei einer sog. ambivalenten Regelung ist keine "Günstigkeit" in diesem Sinne gegeben (vgl. BAG 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 29) .
  • BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 42/15

    Sonderzahlung - Berechnung des Monatsverdienstes - Alterssicherung

    Die Auslegung eines Tarifvertrags durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen (BAG 11. November 2015 - 10 AZR 719/14 - Rn. 17) .
  • BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 322/19

    Stichtagsregelung für Sonderzahlung in AVR Caritas

    Es ist deshalb anzunehmen, dass die Parteien auf die Einhaltung des Schlichtungsverfahrens jedenfalls konkludent verzichtet haben (vgl. BAG 11. November 2015 - 10 AZR 719/14 - Rn. 12, BAGE 153, 215; 8. Juni 1994 - 10 AZR 341/93 - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 615/15

    Flugbegleiter - Tarifvertragliche Zulage für Zeiten der Teilnahme an einer

    Die Auslegung eines Tarifvertrags durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen (BAG 11. November 2015 - 10 AZR 719/14 - Rn. 17, BAGE 153, 215) .
  • LAG Nürnberg, 15.02.2017 - 4 Sa 365/16

    Tarifauslegung - Beschäftigungsjahr

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG v. 11.11.2015 - 10 AZR 719/14 - BAGE 153, 215; v. 22.04.2010 - 6 AZR 962/08 - NZA 2011, 1293) folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.
  • LAG Köln, 04.05.2018 - 4 Sa 710/17

    Umfang des Urlaubsanspruchs nach dem MTV Aviation

    Darüber hinaus ist auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse zu berücksichtigen und im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, Urteil vom 02.11.2016 - 10 AZR 615/15 -, Rn. 14, juris; BAG, Urteil vom 11.11.2015 - 10 AZR 719/14 -, Rn. 17, juris; BAG, Urteil vom 28.08.2013 - 10 AZR 701^/12 -, Rn. 13, juris).
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