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   BAG, 17.02.2016 - 5 AZN 981/15   

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BAG, 17.02.2016 - 5 AZN 981/15 (https://dejure.org/2016,5181)
BAG, Entscheidung vom 17.02.2016 - 5 AZN 981/15 (https://dejure.org/2016,5181)
BAG, Entscheidung vom 17. Februar 2016 - 5 AZN 981/15 (https://dejure.org/2016,5181)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Brutto" / "netto" - und die erforderliche Beschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwer - Bedeutung von "brutto" und "netto" im Urteilsausspruch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 154, 116
  • NJW 2016, 1262
  • NZA 2016, 574
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Düsseldorf, 26.08.2015 - 4 Sa 391/15

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Ausgleichzahlung wegen Nichtzurverfügungstellung

    Auszug aus BAG, 17.02.2016 - 5 AZN 981/15
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. August 2015 - 4 Sa 391/15 - wird als unzulässig verworfen.
  • BAG, 26.08.2009 - 5 AZR 616/08

    Auslegung einer Nettolohnvereinbarung

    Auszug aus BAG, 17.02.2016 - 5 AZN 981/15
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn aufgrund einer Nettolohnvereinbarung die gesetzlichen Abgaben und Beiträge nicht zu Lasten des Arbeitnehmers, sondern insgesamt zu Lasten des Arbeitgebers gehen sollen (BAG 26. August 2009 - 5 AZR 616/08 - Rn. 17) .
  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 348/11

    Keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 17.02.2016 - 5 AZN 981/15
    Die Beschwer eines Klägers als Nichtzulassungsbeschwerdeführer ergibt sich aus der Differenz zwischen dem vor dem Berufungsgericht gestellten Sachantrag und der darüber ergangenen Entscheidung; bei nicht eindeutigem Tenor kann sie sich auch aus den Gründen ergeben (vgl. BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 348/11 - Rn. 29, BAGE 144, 125; GK-ArbGG/Mikosch Stand Dezember 2015 § 74 Rn. 65; GWBG/Benecke ArbGG 8. Aufl. § 74 Rn. 26, jeweils mwN) .
  • BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 629/10

    Vergütungserwartung - Überstunden

    Auszug aus BAG, 17.02.2016 - 5 AZN 981/15
    Unterliegt eine vom Arbeitgeber bezogene Leistung der Steuer und/oder Sozialabgaben, ist der Arbeitnehmer nach § 38 Abs. 2 EStG Schuldner der Lohnsteuer und muss im Innenverhältnis zum Arbeitgeber den ihn treffenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags tragen, § 28g SGB IV (BAG 21. September 2011 - 5 AZR 629/10 - Rn. 26 mwN, BAGE 139, 181) .
  • BAG, 15.02.2012 - 7 ABN 59/11

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses

    Auszug aus BAG, 17.02.2016 - 5 AZN 981/15
    Dieses setzt voraus, dass der Nichtzulassungsbeschwerdeführer durch die anzufechtende Entscheidung beschwert ist (BAG 15. Februar 2012 - 7 ABN 59/11 - Rn. 3; 28. Februar 2008 - 3 AZB 56/07 - Rn. 18 mwN) .
  • BAG, 08.04.1987 - 5 AZR 60/86

    Nettolohnvereinbarung - Bruttolohnforderung - Wesen der Nettolohnvereinbarung -

    Auszug aus BAG, 17.02.2016 - 5 AZN 981/15
    In einem solchen Falle muss der Arbeitnehmer bei streitiger Zahlungspflicht eine Nettolohnklage erheben (vgl. BAG 8. April 1987 - 5 AZR 60/86 - zu II 2 der Gründe) .
  • BAG, 28.02.2008 - 3 AZB 56/07

    Rechtsbehelf vor Entscheidungszustellung - formelle Rechtskraft

    Auszug aus BAG, 17.02.2016 - 5 AZN 981/15
    Dieses setzt voraus, dass der Nichtzulassungsbeschwerdeführer durch die anzufechtende Entscheidung beschwert ist (BAG 15. Februar 2012 - 7 ABN 59/11 - Rn. 3; 28. Februar 2008 - 3 AZB 56/07 - Rn. 18 mwN) .
  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 273/16

    Arbeitsentgelt - Lohnsteuer - Sozialversicherung

    a) Der Zusatz "brutto" in einem den Arbeitgeber zur Zahlung von Arbeitsentgelt verpflichtenden Urteilstenor verdeutlicht, was von Gesetzes wegen gilt (vgl. BAG 17. Februar 2016 - 5 AZN 981/15 - Rn. 5, BAGE 154, 116) .
  • LAG Düsseldorf, 23.09.2020 - 14 Sa 296/20

    Überstundenvergütung, Vergütungserwartung, Fahrtzeit, gesetzliche

    Insofern war im Tenor der Zusatz brutto zu ergänzen (BAG vom 17.02.2016 - 5 AZN 981/15, NZA 2016, 574, Rn. 5).
  • LAG Hamm, 02.06.2016 - 11 Sa 1344/15

    Berechnung der Sozialplanabfindungen für schwerbehinderte Arbeitnehmern bei Opel

    Während sich die Auffassung findet, bei der Tenorierung von Vergütungsansprüchen sei ein Zusatz "brutto" oder "netto" stets wegzulassen ( Ziemann jurisPR-ArbR 21/2016 Anm. 6 mwN ), hat das BAG in seinem Beschluss vom 17.02.2016 ausgeführt, der Zusatz "brutto" sei keine Einschränkung eines ohne diesen Zusatz gestellten Antrags, sondern verdeutliche nur, was von Gesetzes wegen hinsichtlich Steuer- und Sozialversicherung gelte ( BAG 17.02.2016 - 5 AZN 981/15 - ).
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