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   BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15   

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BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15 (https://dejure.org/2016,26167)
BAG, Entscheidung vom 25.05.2016 - 2 AZR 345/15 (https://dejure.org/2016,26167)
BAG, Entscheidung vom 25. Mai 2016 - 2 AZR 345/15 (https://dejure.org/2016,26167)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 102 Abs 1 BetrVG, § 102 Abs 2 S 1 BetrVG, § 102 Abs 3 BetrVG, § 26 Abs 2 S 1 BetrVG, § 2 S 1 KSchG
    Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung

  • IWW

    § 74 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § ... 72 Abs. 5 ArbGG, § 551 Abs. 1 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 4 Satz 1 KSchG, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 102 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 BetrVG, § 102 BetrVG, § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Halbs. 2 KSchG, § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG, § 102 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 102 Abs. 3 BetrVG, § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, §§ 133, 157 BGB, § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 102 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 188 Abs. 2 BGB, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 4 Satz 2 KSchG, § 1 Abs. 2, § 2 Satz 1 KSchG, § 242 BGB, § 2 KSchG

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Revisionsbegründung im Urteilsverfahren; Abschließende Stellungnahme des Betriebsrats bei der Anhörung vor einer Kündigung; Anhörungsverfahren und Wochenfrist

  • bag-urteil.com

    Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung

  • Betriebs-Berater

    Änderungskündigung -abschließende Stellungnahme des Betriebsrats

  • rewis.io

    Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderungskündigung; Betriebsratsanhörung

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 72 Abs. 5 ; BGB § 133 ; BGB § 157
    Anforderungen an die Revisionsbegründung im Urteilsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abkürzung der Anhörungsfrist des § 102 BetrVG setzt besondere Anhaltspunkte für abschließende Stellungnahme des Betriebsrats voraus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Änderungskündigung - und der vorzeitige Abschluss der Betriebsratsanhörung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwischenzeugnis - und der Klageantrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mehrere eigenständige Streitgegenstände - und die Begründung des Rechtsmittels

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Änderungskündigung - abschließende Stellungnahme des Betriebsrats - Bestimmbarkeit des Änderungsangebots - Erfordernis einer eigenständigen Begründung der Revision hinsichtlich von Hilfsanträgen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Betriebsratsstellungnahme muss zweifelsfrei abschließend sein

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung bei Kündigung

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Ausspruch einer Kündigung vor Ablauf der Anhörungsfrist

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anhörungsverfahren des Betriebsrats vor Ablauf der Wochenfrist: Anforderungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 155, 181
  • MDR 2016, 1458
  • NZA 2016, 1140
  • BB 2016, 2227
  • DB 2016, 2424
  • JR 2017, 547
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 12.12.1996 - 2 AZR 803/95

    Betriebsrat: Anhörung - Zugang von Willenserklärungen - wertende Stellungnahme

    Auszug aus BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15
    Die Frist des § 102 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 BetrVG endete nach § 188 Abs. 2 BGB mit Ablauf des Tages der nächsten Woche, der durch seine Benennung dem Tag entspricht, an dem der Betriebsrat die Arbeitgebermitteilung erhalten hat (BAG 8. April 2003 - 2 AZR 515/02 - zu II 1 b aa der Gründe, BAGE 106, 14; 12. Dezember 1996 - 2 AZR 803/95 - zu II 1 b der Gründe) .

    Die Nachprüfung des Revisionsgerichts beschränkt sich darauf, ob die für die Auslegung geltenden Rechtsvorschriften richtig angewandt worden sind, dabei nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und der Tatsachenstoff vollständig verwertet wurde (BAG 12. Dezember 1996 - 2 AZR 803/95 - zu II 1 e der Gründe) .

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 461/03

    Anhörung des Betriebsrats zu einer ordentlichen Kündigung

    Auszug aus BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15
    Der Arbeitgeber muss aufgrund der bisherigen Äußerung des Betriebsrats davon ausgehen können, dieser werde unter keinen Umständen mehr tun als bereits geschehen (BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 461/03 - zu B II 2 b bb der Gründe) .

    Soweit der Senat es in früheren Entscheidungen für das Vorliegen einer abschließenden Stellungnahme als maßgeblich angesehen hat, ob der Arbeitgeber annehmen durfte, der Betriebsrat wünsche keine weitere "Erörterung" des Falls (so zuletzt BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 461/03 - zu B II 2 b bb der Gründe) , hält er aus den vorgenannten Gründen hieran nicht mehr fest.

  • BAG, 17.02.2016 - 2 AZR 613/14

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15
    Ein Änderungsangebot iSv. § 2 KSchG ist hinreichend bestimmbar, wenn der Arbeitnehmer dem Kündigungsschreiben zweifelsfrei entnehmen kann, welche Vertrags bedingungen künftig gelten (BAG 17. Februar 2016 - 2 AZR 613/14 - Rn. 18) .
  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 120/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15
    b) Die Kündigung vom 26. Februar 2013 dürfte auch nicht deshalb unwirksam sein, weil sie auf eine Vertragsänderung vor Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist "abgezielt" hätte (zu einer solcher Konstellation: BAG 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 - Rn. 21 ff., BAGE 119, 332) oder sie für den Fall, dass sie dem Kläger erst am 1. März 2013 zugegangen sein sollte, nicht als eine Kündigung zum 31. Oktober 2013 ausgelegt oder doch in eine solche umgedeutet werden könnte.
  • BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 515/02

    Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15
    Die Frist des § 102 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 BetrVG endete nach § 188 Abs. 2 BGB mit Ablauf des Tages der nächsten Woche, der durch seine Benennung dem Tag entspricht, an dem der Betriebsrat die Arbeitgebermitteilung erhalten hat (BAG 8. April 2003 - 2 AZR 515/02 - zu II 1 b aa der Gründe, BAGE 106, 14; 12. Dezember 1996 - 2 AZR 803/95 - zu II 1 b der Gründe) .
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 124/14

    Änderungskündigung - Beteiligung der Mitarbeitervertretung

    Auszug aus BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15
    Der auf vorläufige Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen gerichtete Klageantrag zu 5. wäre dann als unbegründet abzuweisen, weil der Kläger das Änderungsangebot unter dem Vorbehalt nach § 2 Satz 1 KSchG angenommen hat (BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 124/14 - Rn. 33) , während der Klageantrag zu 6. erneut nicht zur Entscheidung anfiele.
  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 32/13

    Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift -

    Auszug aus BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15
    Die Abfassung und Zuleitung der vom Arbeitgeber vor dem Kündigungsausspruch zu berücksichtigenden Stellungnahme obliegt - unabhängig von den im Betriebsrat erörterten Gründen - nach § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG dem Betriebsratsvorsitzenden (zur Erklärung der Gründe für die Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG: BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 54, BAGE 149, 182) .
  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 348/11

    Keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15
    Durch das in § 102 BetrVG ausgestaltete Beteiligungsverfahren wird dem Betriebsrat vor dem Kündigungsausspruch eine Einflussnahme auf den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers eingeräumt (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 348/11 - Rn. 76, BAGE 144, 125; 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - zu II 2 der Gründe, BAGE 78, 39) .
  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15
    Durch das in § 102 BetrVG ausgestaltete Beteiligungsverfahren wird dem Betriebsrat vor dem Kündigungsausspruch eine Einflussnahme auf den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers eingeräumt (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 348/11 - Rn. 76, BAGE 144, 125; 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - zu II 2 der Gründe, BAGE 78, 39) .
  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15
    Das Beteiligungsverfahren ist mit Eingang einer solchen Äußerung vorzeitig beendet und der Arbeitgeber kann die Kündigung umgehend erklären (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 13) .
  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 653/95

    Eingruppierung eines Wehrführers in der chemischen Industrie

  • LAG Sachsen, 07.05.2015 - 6 Sa 103/14

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung

  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 480/14

    Außerordentliche Kündigung - Rechtsmissbrauch

  • BAG, 09.12.2015 - 7 AZR 117/14

    Befristung nach dem WissZeitVG - Verlängerung

  • BAG, 12.03.1987 - 2 AZR 176/86

    Abschließende Stellungnahme des Betriebsrats vor fristloser Kündigung

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 386/94

    Außerordentliche Kündigung - ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung

  • BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 209/87

    Entscheidung über Haupt- und Hilfsanspruch im Revisionsverfahren

  • BAG, 09.11.1977 - 5 AZR 132/76

    Geltung des Betriebsverfassungsrecht bei Betrieben mit Auslandsberührung

  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 226/94

    Anfechtung einer Auflassungsvormerkung

  • BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90

    Rechtskraft im Beschlußverfahren

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 378/18

    Kündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

    (b) Das Anhörungsverfahren ist beendet, wenn die Frist zur Stellungnahme durch die Schwerbehindertenvertretung abgelaufen ist oder eine das Verfahren abschließende Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung vorliegt (zu den - hohen - Anforderungen an eine solche vgl. für die Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 BetrVG BAG 25. Mai 2016 - 2 AZR 345/15 - Rn. 24 ff., BAGE 155, 181) .
  • BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 312/16

    Befristung des Arbeitsvertrags eines Lizenzspielers der Fußball-Bundesliga

    Eine eigenständige Begründung ist nur entbehrlich, wenn mit der Begründung der Revision über den einen Streitgegenstand zugleich dargelegt ist, dass die Entscheidung über den anderen unrichtig ist (BAG 25. Mai 2016 - 2 AZR 345/15 - Rn. 17, BAGE 155, 181) .
  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 276/16

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Vielmehr wird er nach § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse von dem Vorsitzenden vertreten (BAG 25. Mai 2016 - 2 AZR 345/15 - Rn. 23 für das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG) .
  • LAG Düsseldorf, 14.01.2021 - 5 Sa 483/20

    Entwendung von einem Liter Desinfektionsmittel - Kündigung

    Das Beteiligungsverfahren ist mit Eingang einer solchen Äußerung vorzeitig beendet und der Arbeitgeber kann die Kündigung umgehend erklären (BAG v. 25.05.2016 - 2 AZR 345/15 - juris; BAG v. 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 - juris).

    Erklärt der Betriebsrat dies nicht ausdrücklich, ist der Inhalt seiner Mittelung durch Auslegung entsprechend §§ 133, 157 BGB zu ermitteln (BAG v. 25.05.2016 - 2 AZR 345/15 - a.a.O.).

    Der Arbeitgeber muss aufgrund der bisherigen Äußerung des Betriebsrats davon ausgehen können, dieser werde unter keinen Umständen mehr tun als bereits geschehen (BAG v. 25.05.2016 - 2 AZR 345/15 - a.a.O.; BAG v. 24.06.2004 - 2 AZR 461/03 - juris).

    Dieser ist auch nicht gehalten, sich die Ergänzung einer bereits übermittelten Stellungnahme ausdrücklich vorzubehalten (vgl. zur ordentlichen Kündigung BAG v. 25.05.2016 - 2 AZR 345/15 - a.a.O.).

    Auf dessen Erklärung darf er sich verlassen (BAG v. 25.05.2016 - 2 AZR 345/15 - a.a.O.).

  • BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 459/18

    Massenentlassung - Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige

    Einer Äußerung des Betriebsrats während des Anhörungsverfahrens nach § 102 BetrVG kommt indes nur fristverkürzende Wirkung zu, wenn ihr der Arbeitgeber unzweifelhaft entnehmen kann, dass es sich um eine abschließende Stellungnahme handelt (BAG 25. Mai 2016 - 2 AZR 345/15 - Rn. 24, BAGE 155, 181) .
  • LAG Sachsen, 07.04.2022 - 9 Sa 250/21

    Abmahnung - Ermahnung - Flüchtigkeitsfehler - Nachlässigkeiten -

    Der Arbeitgeber muss aufgrund der bisherigen Äußerungen des Betriebsrats davon ausgehen können, dieser werde unter keinen Umständen mehr tun als bereits geschehen (vgl. zum Vorstehenden die Entscheidung des BAG vom 25.05.2016 - 2 AZR 345/15, Rdn. 24 mit weiteren Zitaten der ständigen Rechtsprechung des Senats).

    Solche liegen regelmäßig vor, wenn der Betriebsrat dem Arbeitgeber mitteilt, er stimme der beabsichtigten Kündigung ausdrücklich und vorbehaltlos zu oder erklärt, von einer Äußerung zur Kündigungsabsicht abzusehen (BAG, Urteil vom 25. Mai 2016, Az. 2 AZR 345/15, BAGE 155, 181 -190, juris).

  • LAG Düsseldorf, 04.10.2022 - 3 Sa 374/22

    Corona; 3G-Nachweis; Kündigung wegen Vorlage eines gefälschten Impfnachweises

    Das Beteiligungsverfahren ist mit Eingang einer solchen Äußerung vorzeitig beendet und der Arbeitgeber kann die Kündigung umgehend erklären (BAG vom 25.05.2016 - 2 AZR 345/15, juris, Rz. 23; BAG vom 23.10.2014 - 2 AZR 736/13, juris, Rz. 13).

    Erklärt der Betriebsrat dies nicht ausdrücklich, ist der Inhalt seiner Mitteilung durch Auslegung entsprechend §§ 133, 157 BGB zu ermitteln (BAG vom 25.05.2016 - 2 AZR 345/15, juris, Rz. 24).

    Diese muss eindeutig ergeben, dass der Betriebsrat sich bis zum Ablauf der Anhörungsfrist nicht noch einmal - und sei es "nur" zur Ergänzung der Begründung seiner bereits eröffneten Entschließung - äußern möchte (BAG vom 25.05.2016 - 2 AZR 345/15, juris, Rz. 24 m.w.N.).

    Der Arbeitgeber muss aufgrund der bisherigen Äußerung des Betriebsrats davon ausgehen können, dieser werde unter keinen Umständen mehr tun als bereits geschehen (BAG vom 25.05.2016 - 2 AZR 345/15, juris, Rz. 24 m.w.N.).

    Dieser ist auch nicht gehalten, sich die Ergänzung einer bereits übermittelten Stellungnahme ausdrücklich vorzubehalten (BAG vom 25.05.2016 - 2 AZR 345/15, juris, Rz. 25).

    Dies schließt für sich allein genommen eine erneute Beschlussfassung des Betriebsrats oder eine Ergänzung der mitgeteilten Beschlussgründe durch den Vorsitzenden nicht aus (BAG vom 25.05.2016 - 2 AZR 345/15, juris, Rz. 26).

    Auf dessen Erklärung darf er sich dann verlassen(BAG vom 25.05.2016 - 2 AZR 345/15, juris, Rz. 27).

  • LAG Düsseldorf, 10.12.2020 - 5 Sa 231/20

    Kündigung nach schweren rassistischen und beleidigenden Äußerungen

    Das Beteiligungsverfahren ist mit Eingang einer solchen Äußerung vorzeitig beendet und der Arbeitgeber kann die Kündigung umgehend erklären (BAG v. 25.05.2016 - 2 AZR 345/15 - juris; BAG v. 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 - juris).

    Erklärt der Betriebsrat dies nicht ausdrücklich, ist der Inhalt seiner Mitteilung durch Auslegung entsprechend §§ 133, 157 BGB zu ermitteln (BAG v. 25.05.2016 - 2 AZR 345/15 - a.a.O.).

    Der Arbeitgeber muss aufgrund der bisherigen Äußerung des Betriebsrats davon ausgehen können, dieser werde unter keinen Umständen mehr tun als bereits geschehen (BAG v. 25.05.2016 - 2 AZR 345/15 - a.a.O.; BAG v. 24.06.2004 - 2 AZR 461/03 - juris).

    Auf dessen Erklärung darf er sich verlassen (BAG v. 25.05.2016 - 2 AZR 345/15 - a.a.O.).

  • BAG, 17.04.2019 - 7 AZR 292/17

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit - betriebliches

    Der Antrag ist nicht deshalb unbestimmt, weil der Endzeitpunkt des Beurteilungszeitraums nicht in den Antrag aufgenommen worden ist (vgl. dazu BAG 25. Mai 2016 - 2 AZR 345/15 - Rn. 36, BAGE 155, 181) .
  • BAG, 20.05.2020 - 7 AZR 100/19

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit - betriebliches

    Der Antrag ist nicht deshalb unbestimmt, weil der Endzeitpunkt des Beurteilungszeitraums nicht in den Antrag aufgenommen worden ist (vgl. dazu BAG 25. Mai 2016 - 2 AZR 345/15 - Rn. 36, BAGE 155, 181) .
  • LAG Hessen, 17.03.2017 - 14 Sa 879/16

    Eine Betriebsratsanhörung ist nicht ordnungsgemäß erfolgt, wenn dem Betriebsrat

  • ArbG Paderborn, 26.08.2021 - 1 Ca 11/21

    Voraussetzungen der Betriebsratsanhörung gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG;

  • BAG, 23.05.2018 - 5 AZR 263/17

    Kein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für Tagesmütter

  • BAG, 21.05.2019 - 2 AZR 574/18

    Berufungsbegründung - neue Angriffs- und Verteidigungsmittel

  • BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 546/15

    Nachteilsausgleich - Betriebsstilllegung

  • LAG Hessen, 05.05.2017 - 14 Sa 608/16

    Pausenüberschreitung; Außerordentliche Kündigung; Aufrechnung Auflösungsantrag;

  • LAG Düsseldorf, 21.01.2022 - 7 Sa 403/21

    Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.03.2022 - 4 Sa 644/21

    Vergütungsansprüche - Annahmeverzug - Rückkehr aus Risikogebiet

  • BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 357/20

    Außerordentliche Änderungskündigung mit Auslauffrist

  • BAG, 27.09.2022 - 2 AZR 508/21

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- und Verdachtskündigung -

  • BAG, 28.02.2023 - 2 AZR 194/22

    Außerordentliche Kündigung wegen Bedrohung - versehentlich falsche Angabe von

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.06.2020 - 8 Sa 192/19

    Betriebsbedingte Kündigung - Vorrang der Änderungskündigung - Abkürzung der

  • BAG, 21.03.2018 - 7 AZR 408/16

    Befristung - Zustimmung des Personalrats - Berücksichtigung förderlicher Zeiten

  • BAG, 11.12.2019 - 7 AZR 350/18

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit - Zuschuss zum Krankengeld

  • ArbG Hamburg, 18.10.2017 - 16 Ca 23/17

    Außerordentliche Kündigung - Relativieren des Holocaust

  • ArbG Bielefeld, 17.12.2020 - 1 Ca 1741/20

    Corona, Covid 19, Verpflichtung zur Offenbarung einer Nebentätigkeit

  • LAG Hamm, 11.03.2020 - 6 Sa 1182/19

    Verdachtskündigung, außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2018 - 10 Sa 491/16

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren - beherrschendes Unternehmen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2018 - 10 Sa 284/16

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren - beherrschendes Unternehmen

  • BAG, 20.02.2018 - 1 AZR 531/15

    Nachteilsausgleich - Betriebsstilllegung

  • LAG Düsseldorf, 10.02.2022 - 11 Sa 431/21

    Auslegung und Bestimmtheit einer Kündigungserklärung hinsichtlich des

  • LAG Hessen, 11.05.2020 - 17 Sa 696/19

    Voraussetzungen des Anspruchs einer teilzeitbeschäftigten Flugbegleiterin auf

  • ArbG Bielefeld, 02.12.2020 - 3 Ca 1733/20

    Corona, Covid 19, Verpflichtung zur Offenbarung einer Nebentätigkeit

  • LAG Hessen, 07.07.2022 - 8 Sa 740/20

    Anhörung des Personalrats vor einer Kündigung Anforderungen an die

  • BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 555/15

    Nachteilsausgleich - Betriebsstilllegung

  • ArbG Bielefeld, 04.03.2022 - 1 Ca 2208/21
  • BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 549/15

    Nachteilsausgleich - Betriebsstilllegung

  • LAG Hamm, 17.06.2020 - 6 Sa 1521/19

    Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist, häufige Kurzerkrankungen

  • BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 569/15

    Nachteilsausgleich - Betriebsstilllegung

  • BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 559/15

    Nachteilsausgleich - Betriebsstilllegung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2019 - 5 TaBV 9/19

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied - Erpressung

  • BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 566/15

    Nachteilsausgleich - Betriebsstilllegung

  • BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 556/15

    Nachteilsausgleich - Betriebsstilllegung

  • BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 550/15

    Nachteilsausgleich - Betriebsstilllegung

  • BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 560/15

    Nachteilsausgleich - Betriebsstilllegung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2018 - 10 Sa 490/16

    Bestimmender Einfluss beliebiger Art als Merkmal eines beherrschenden

  • LAG Niedersachsen, 16.03.2022 - 8 Sa 809/20

    Besonderer Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern Unwirksame

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 6 Sa 210/20

    Außerordentliche, fristlose Kündigung wegen des Vorwurfs sexueller Belästigung

  • LAG Baden-Württemberg, 28.10.2020 - 10 Sa 41/20

    Probezeitbefristung - AGB-Kontrolle - Fettdruck kein Gebot der Transparenz

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.04.2023 - 5 Sa 197/22

    Außerordentliche Kündigung - Belästigung und Bedrohung des Vorgesetzten

  • ArbG Hamm, 01.02.2019 - 2 Ca 1271/18

    Weiterbeschäftigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers zu bisherigen

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