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   BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 181/15   

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https://dejure.org/2016,13722
BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 181/15 (https://dejure.org/2016,13722)
BAG, Entscheidung vom 14.06.2016 - 9 AZR 181/15 (https://dejure.org/2016,13722)
BAG, Entscheidung vom 14. Juni 2016 - 9 AZR 181/15 (https://dejure.org/2016,13722)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse (26)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Reinigung von Arbeitskleidung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hygienekleidung in Schlachtbetrieben - und ihre Reinigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hygienekleidung in der Fleischverarbeitung - und die Reinigungskosten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsvertragliche Verfallklauseln

  • lto.de (Kurzinformation)

    Reinigungskosten von Hygienekleidung: Keine Aufwendungen des Arbeitnehmers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kosten der Reinigung von Hygienekleidung in Schlachtbetrieben

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Die Kosten für die Reinigung vorgeschriebener Hygienekleidung muss der Arbeitgeber tragen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kosten der Reinigung von Hygienekleidung in Schlachtbetrieben

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Lebensmittelindustrie - Reinigungskosten - Hygienekleidung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber muss Reinigungskosten für Hygienekleidung tragen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wer zahlt für das Reinigen von Arbeitskitteln?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kosten der Reinigung von Hygienekleidung in Schlachtbetrieben

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Wer muss die Reinigung von Arbeitskleidung zahlen?

  • haerlein.de (Pressemitteilung)

    Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, wer hat die Kosten für die Reinigung von Hygienekleidung zu tragen?

  • zl-legal.de (Kurzinformation)

    Reinigung von Hygienekleidung im Lebensmittelbetrieb

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Im Schlachthof muss Arbeitgeber für hygienische Kleidung sorgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Reinigung der Arbeitskleidung: Wer trägt die Kosten?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kosten der Reinigung notwendiger Hygienekleidung muss Arbeitgeber tragen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Reinigen ist Chefsache

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Schlachter müssen Reinigung nicht selbst bezahlen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Für die Reinigung von hygienebedingter Berufskleidung zahlt der Arbeitgeber

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Lebensmittelbetrieb muss Reinigung von Arbeitskleidung bezahlen

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Kosten der Reinigung von Hygienekleidung in Schlachtbetrieben

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss im Schlachthof für hygienische Kleidung sorgen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Reinigungskosten für Hygienekleidung in Schlachtbetrieben sind von Arbeitgeber zu tragen - Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung verpflichtet Arbeitnehmer in lebensmittelverarbeitenden Betrieben zum Tragen entsprechender Arbeitskleidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Kosten der Reinigung von Hygienekleidung in Schlachtbetrieben

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Arbeitgeber muss Kosten der Reinigung von notwendiger Hygienekleidung tragen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 155, 257
  • MDR 2016, 13
  • NZA 2017, 63
  • BB 2016, 1587
  • BB 2016, 2547
  • BB 2016, 2814
  • JR 2017, 609
  • NZA-RR 2016, 565
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Niedersachsen, 03.02.2015 - 11 Sa 1238/14
    Auszug aus BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 181/15
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 3. Februar 2015 - 11 Sa 1238/14 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 181/15
    Eine Frist für die erstmalige Geltendmachung von weniger als drei Monaten ist unangemessen kurz (ausf. BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - Rn .  28 ff., BAGE 116, 66) .
  • BAG, 10.11.1961 - GS 1/60

    Haftung des Arbeitgebers für nicht arbeitsadäquate Sachschäden

    Auszug aus BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 181/15
    Wer im Interesse eines anderen Aufwendungen macht, für die er keine Vergütung erhält, kann Ersatz der Aufwendungen von demjenigen verlangen, für den er tätig geworden ist (vgl. BAG GS 10. November 1961 - GS 1/60 - zu B VII der Gründe, BAGE 12, 15) .
  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

    Auszug aus BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 181/15
    aa) Ob ein Verhalten als konkludente Willenserklärung ausgelegt werden kann, ist danach zu beurteilen, wie der Erklärungsempfänger dies nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung aller Begleitumstände verstehen durfte (vgl. BAG 24. Juni 2010 - 6 AZR 75/09 - Rn. 23; BGH 7. Juni 1984 - IX ZR 66/83 - zu I 1 a der Gründe, BGHZ 91, 324) .
  • BAG, 24.06.2010 - 6 AZR 75/09

    Höhe der Ausgleichszahlung nach dem TV UmBw

    Auszug aus BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 181/15
    aa) Ob ein Verhalten als konkludente Willenserklärung ausgelegt werden kann, ist danach zu beurteilen, wie der Erklärungsempfänger dies nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung aller Begleitumstände verstehen durfte (vgl. BAG 24. Juni 2010 - 6 AZR 75/09 - Rn. 23; BGH 7. Juni 1984 - IX ZR 66/83 - zu I 1 a der Gründe, BGHZ 91, 324) .
  • BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 455/11

    Aufwendungsersatz - Schulbuch

    Auszug aus BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 181/15
    Macht etwa der Arbeitnehmer im Interesse des Arbeitgebers Aufwendungen, die nicht durch die Vergütung abgegolten sind, ist der Arbeitgeber deshalb zum Ersatz dieser Aufwendungen verpflichtet (BAG 12. März 2013 - 9 AZR 455/11 - Rn. 7 f.) .
  • BAG, 10.03.1976 - 5 AZR 34/75

    Unfallverhütungsvorschriften - Privatrechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers -

    Auszug aus BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 181/15
    § 618 BGB ist Teilregelung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (vgl. BAG 10. März 1976 - 5 AZR 34/75 - zu 1 der Gründe) .
  • BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 67/15

    AGB-Kontrolle - Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens - sofortige

    Einzelvertragliche Verfallfristen, die wie hier eine Geltendmachung und Klage innerhalb eines Zeitraums von jeweils drei Monaten verlangen, begegnen in AGB-rechtlicher Hinsicht keinen durchgreifenden Bedenken (vgl. etwa BAG 14. Juni 2016 - 9 AZR 181/15 - Rn. 31, BAGE 155, 257; 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - zu II 5 der Gründe, BAGE 116, 66; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV der Gründe, BAGE 115, 19) .
  • BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 376/20

    Berechnung des Urlaubsentgelts - variable erfolgsabhängige Vergütung

    Die Frist für die erstmalige Geltendmachung von weniger als drei Monaten ist unangemessen kurz und benachteiligt den Kläger unangemessen entgegen den Geboten von Treu und Glauben (BAG 14. Juni 2016 - 9 AZR 181/15 - Rn. 31, BAGE 155, 257; 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - Rn. 28 ff., BAGE 116, 66) .
  • LAG Hessen, 10.11.2017 - 10 Sa 964/17

    Eine Weisung, die unbillig ist, ist für den Arbeitnehmer unverbindlich und

    Voraussetzung ist, dass es sich um Aufwendungen zum Zwecke der Ausführung des Auftrags handelt, die der Beauftragte den Umständen nach für erforderlich halten durfte (vgl. BAG 14. Juni 2016 - 9 AZR 181/15 - Rn. 18, NZA-RR 2016, 565) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2018 - L 8 R 1052/14

    Keine selbständige Krankenpflegetätigkeit im Krankenhaus

    Zu einer solchen Umsetzung sind - unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange - indessen auch Arbeitgeber gegenüber ihren als Pflegekräften tätigen Arbeitnehmer im Rahmen ihrer arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht (vgl. zu dieser BAG, Urteil v. 14.6.2016, 9 AZR 181/15, BAGE 155, 257 ff. m.w.N.) verpflichtet (vgl. §§ 618 BGB, 106 Satz 3 GewO).
  • BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 145/21

    Arbeitnehmerstatus - Sportfotograf

    § 670 BGB enthält einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, der auch, aber nicht nur im Arbeitsverhältnis gilt (vgl. BAG 14. Juni 2016 - 9 AZR 181/15 - Rn. 18, BAGE 155, 257) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2019 - 5 Sa 250/18

    Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte - Fahrtkostenerstattung durch

    Macht der Arbeitnehmer im Interesse des Arbeitgebers Aufwendungen, die nicht durch die Vergütung abgegolten sind, ist der Arbeitgeber deshalb zum Ersatz dieser Aufwendungen verpflichtet (st. Rspr., vgl. BAG 14.06.2016 - 9 AZR 181/15 - Rn. 18 mwN).
  • LAG Schleswig-Holstein, 05.04.2017 - 6 Sa 292/16

    Parkplatz, Stellplatz, Kostenerstattung, Privat-PKW, Aufwendungsersatz,

    Wer im Interesse eines anderen Aufwendungen macht, für die er keine Vergütung erhält, kann Ersatz der Aufwendungen von demjenigen verlangen, für den er tätig geworden ist (vgl. BAG 14.06.2016 - 9 AZR 181/15 - Rn. 17).

    Macht etwa der Arbeitnehmer im Interesse des Arbeitgebers Aufwendungen, die nicht durch die Vergütung abgegolten sind, ist der Arbeitgeber deshalb zum Ersatz dieser Aufwendungen verpflichtet (BAG 12.03.2013 - 9 AZR 455/11 - Rn. 7 f.; BAG 14.06.2016 - 9 AZR 181/15 - Rn. 17).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2019 - 5 Sa 85/19

    Aufwendungsersatz eines Kraftfahrers im Fernverkehr für Fahrtkosten zur

    Macht der Arbeitnehmer im Interesse des Arbeitgebers Aufwendungen, die nicht durch die Vergütung abgegolten sind, ist der Arbeitgeber deshalb zum Ersatz dieser Aufwendungen verpflichtet (BAG, Urteil vom 14. Juni 2016 - 9 AZR 181/15 - Rn. 18 = NZA-RR 2016, 565; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07. Februar 2019 - 5 Sa 250/18 - Rn. 55, juris).
  • LAG München, 17.09.2019 - 7 Sa 802/18

    Bezugnahmeklausel, Änderungsvorbehalt

    a) Ob ein Verhalten als konkludente Willenserklärung ausgelegt werden kann, ist danach zu beurteilen, wie der Erklärungsempfänger dies nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung aller Begleitumstände verstehen durfte (vgl. BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 181/15).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2016 - 1 Sa 208/16

    Schadensersatz statt der Leistung - Ausschlussklausel

    c) Unerheblich ist, dass die arbeitsvertragliche Ausschlussfrist in der Form einer Allgemeinen Geschäftsbedingung einer Inhaltskontrolle wegen der Kürze der Ausschlussfrist (vgl. etwa BAG 14.6.2016 -9 AZR 181/15-, juris, Rz. 31) nicht standhält.
  • ArbG Münster, 27.04.2018 - 2 Ca 561/17
  • LAG Hessen, 17.09.2020 - 5 Sa 1475/19

    Voraussetzungen der Umwandlung eines Abrufarbeitszeitverhältnisses in ein

  • ArbG Freiburg, 26.10.2017 - 8 Ca 82/17

    Konkludente Vertragsänderung - Zielvereinbarung - variable Vergütung -

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