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   BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 361/15   

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https://dejure.org/2016,42521
BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 361/15 (https://dejure.org/2016,42521)
BAG, Entscheidung vom 30.08.2016 - 3 AZR 361/15 (https://dejure.org/2016,42521)
BAG, Entscheidung vom 30. August 2016 - 3 AZR 361/15 (https://dejure.org/2016,42521)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 Nr 1 BetrAVG
    Beitragsbezogene Leistungszusage - Umwandlung

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, § ... 7 Abs. 1 GBV, § 15 Abs. 2 Unterabs. 1 GBV, § 15 Abs. 2 Unterabs. 1 Satz 1 GBV, § 16 GBV, § 15 Abs. 1 GBV, § 15 Abs. 2 Unterabs. 1 Satz 2 GBV, § 15 Abs. 2 Unterabs. 1 Satz 3 GBV, § 7 GBV, § 15 Abs. 2 Unterabs. 1 Satz 4 GBV, § 15 Abs. 2 GBV, § 7 Abs. 1, § 15 Abs. 2 Unterabs. 1 Satz 1 bis 3 GBV, § 15 Abs. 3 Unterabs. 2 GBV, § 15 Abs. 2 Unterabs. 2 GBV, § 12 Abs. 2 GBV, § 15 GBV, § 12 Abs. 1 GBV, § 16 BetrAVG, § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG, § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, § 2 GBV, § 1 Abs. 1 Satz 1, § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG, § 1 Abs. 6 BetrAVG, § 1 Abs. 2 Nr. 2, § 2 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrAVG, § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG, §§ 138 ff., §§ 232 ff., §§ 236 ff., §§ 294 ff. VAG, § 15 Abs. 2 Spielbankgesetz NRW, § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, § 2 Abs. 5 BetrAVG, § 2 Abs. 5a BetrAVG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Unterschied zwischen leistungsorientierter Beitragszusage und reiner Beitragszusage; Direkter Zusammenhang zwischen Finanzierungsbeitrag und Höhe der Versorgungsanwartschaft bei beitragsorientierter Leistungszusage

  • bag-urteil.com

    Beitragsbezogene Leistungszusage - Umwandlung

  • Betriebs-Berater

    Umwandlung bei beitragsbezogener Leistungszusage

  • rewis.io

    Beitragsbezogene Leistungszusage - Umwandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterschied zwischen leistungsorientierter Beitragszusage und reiner Beitragszusage

  • datenbank.nwb.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Umwandlung bestimmter Beiträge in eine Versorgungsanwartschaft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Begriff der beitragsorientierten Leistungszusage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 156, 184
  • ZIP 2016, 2431
  • BB 2016, 2995
  • DB 2017, 254
  • JR 2018, 304
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 827/14

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

    Auszug aus BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 361/15
    Die beitragsorientierte Leistungszusage unterscheidet sich dabei von einer reinen Beitragszusage; eine solche ist rechtlich zulässig, unterfällt aber nicht dem Betriebsrentengesetz (vgl. BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn. 28 mwN) .

    Der Arbeitnehmer trägt dabei das volle Anlage- und Insolvenzrisiko (vgl. BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn. 28 mwN) .

  • LAG Köln, 11.05.2015 - 2 Sa 1188/14

    Rechtsnatur der Regelung der Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung in der

    Auszug aus BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 361/15
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 11. Mai 2015 - 2 Sa 1188/14 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97

    Verbot der Anrechnung von Zulagen in Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 361/15
    ee) Auch der Grundsatz, wonach die Betriebsparteien - ebenso wie die Tarifparteien (dazu BAG 9. Dezember 1997 - 1 AZR 319/97 - zu III 2 der Gründe, BAGE 87, 234) - im Zweifel Regelungen treffen wollen, die nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen, gebietet keine andere Auslegung.
  • BAG, 14.08.2002 - 7 ABR 29/01

    Troncverwendung - Sachmittelkosten des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 361/15
    Das macht sie aber nicht zu eigenen Einnahmen der Arbeitnehmer (vgl. BAG 14. August 2002 - 7 ABR 29/01 - zu B II 1 a aa der Gründe, BAGE 102, 182; 11. März 1998 - 5 AZR 69/97 - zu B II 2 c der Gründe) .
  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 970/06

    Überschussbeteiligung - Pensionskasse

    Auszug aus BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 361/15
    Zwar zeigen diese Regelungen, dass die Höhe der Versorgung auch von Überschüssen abhängig sein kann (vgl. auch BAG 18. November 2008 - 3 AZR 970/06 - Rn. 31) .
  • BAG, 14.02.2012 - 3 AZR 260/10

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 361/15
    Es muss also eine künftige Versorgungsleistung zugesagt sein, die ein im Betriebsrentengesetz angesprochenes biometrisches Risiko zumindest teilweise abdeckt (vgl. BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 260/10 - Rn. 18 mwN) .
  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 17/09

    Entgeltumwandung - gezillmerter Versicherungstarif

    Auszug aus BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 361/15
    (1) Die Regelung in § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG enthält nicht lediglich eine Definition für den Begriff der beitragsorientierten Leistungszusage, sondern stellt - trotz ihres missverständlichen Wortlauts - auch inhaltliche Anforderungen an diese auf (vgl. ebenso für § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG BAG 15. September 2009 - 3 AZR 17/09 - Rn. 26 ff., BAGE 132, 100) .
  • BAG, 29.07.1986 - 3 AZR 15/85

    Streitigkeit über die Behandlung von Überschussanteilen aus dem Deckungskapital

    Auszug aus BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 361/15
    Soweit nach der Rechtsprechung des Senats auch außerhalb dieser Durchführungswege eine Direktzusage für zulässig angesehen wird, deren Leistungen vollständig durch eine Rückdeckungsversicherung finanziert werden und die eine Beteiligung der Arbeitnehmer an den erzielten Überschüssen vorsieht (vgl. dazu BAG 29. Juli 1986 - 3 AZR 15/85 - BAGE 52, 287) , ergibt sich hieraus nichts anderes.
  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 267/14

    Anspruch auf Fortführung einer Versorgungszusage - Auslegung von

    Auszug aus BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 361/15
    a) Die Auslegung der GBV 2004 ergibt, dass die korrigierten Basisansprüche im Vergleich zu den Vorjahren nicht nur steigen, sondern auch sinken können (zu den Auslegungsgrundsätzen für Betriebsvereinbarungen BAG 8. Dezember 2015 - 3 AZR 267/14 - Rn. 22) .
  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 711/08

    Betriebsrente - Entgeltentwicklung - Ausgangsrente

    Auszug aus BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 361/15
    Ansonsten ist eine Verringerung der Betriebsrente, soweit dies in der Versorgungsordnung vorgesehen ist, nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. BAG 26. Oktober 2010 - 3 AZR 711/08 - BAGE 136, 85) .
  • BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 69/97

    Zulässigkeit von Vorwegentnahmen aus dem Spielbanktronc

  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine

  • FG Münster, 18.03.2021 - 10 K 4131/15

    Bildung von Pensionsrückstellungen für als 'beitragsorientierte

    Dieses habe sich in drei inhaltsgleichen Entscheidungen in arbeitsrechtlicher Hinsicht mit der beitragsorientierten Leistungszusage beschäftigt (Urteile vom 30.8.2016 3 AZR 361/15, DB 2017, 254; 3 AZR 228/15, juris; 3 AZR 362/15, juris).

    Vielmehr führe das BAG aus, dass bereits im Zeitpunkt der Umwandlung der Beiträge in eine Anwartschaft unmittelbar feststehen müsse, welche Höhe die aus Beiträgen resultierende Leistung im Versorgungsfall mindestens habe (Hinweis auf BAG, Urteil vom 30.8.2016 3 AZR 361/15 Rz. 34 - 37).

    Dafür, dass die Voraussetzungen einer beitragsorientierten Leistungszusage i.S.v. § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG nicht erfüllt seien, beruft sich das FA auf das die Klägerin selbst betreffende und von ihr angeführte Urteil des OVG NRW (Urteil vom 2.3.2018 12 A 1005/16) sowie auf die von der Klägerin angeführte Rechtsprechung des BAG (Urteile vom 30.8.2016 3 AZR 361/15, DB 2017, 254; 3 AZR 228/15, juris; 3 AZR 362/15, juris).

    Das BAG hat dort ausgeführt, dass "bereits bei Umwandlung der Beiträge in eine Anwartschaft" feststehen müsse, welche Höhe die aus den Beiträgen resultierende Leistung im Versorgungsfall "mindestens" hat (vgl. BAG, Urteile vom 30.8.2016 3 AZR 361/15, DB 2017, 254; 3 AZR 228/15, juris; 3 AZR 362/15, juris, jeweils unter II.2.a bb (2)).

  • BAG, 20.02.2018 - 3 AZR 252/17

    Beitragsorientierte Leistungszusage - vorzeitiges Ausscheiden

    Zum Zeitpunkt der Umwandlung steht aufgrund der Regelung in § 8 TV IKK-BR auch unmittelbar fest, welche Anwartschaft auf künftige Leistungen der Kläger durch die Umwandlung der Beiträge erwirbt (vgl. hierzu BAG 30. August 2016 - 3 AZR 361/15 - Rn. 34 ff., BAGE 156, 184) .
  • BAG, 23.01.2018 - 3 AZR 359/16

    Beitragsbezogene Leistungszusage - Anwartschaft

    Zum Zeitpunkt der Umwandlung steht auch unmittelbar fest, welche Anwartschaft auf künftige Leistungen der Kläger durch die Umwandlung der Beiträge erwirbt (vgl. hierzu BAG 30. August 2016 - 3 AZR 361/15 - Rn. 34 ff., BAGE 156, 184) .
  • LAG Hamm, 04.10.2017 - 4 Sa 1120/15

    Beitragsorientierte Leistungszusage; Festschreibeeffekt

    Durch Urteile vom 30.08.2016 hat das Bundesarbeitsgericht die zugelassene Revision in jenem Verfahren (Aktenzeichen 3 AZR 228/15 - juris) sowie in zwei beim LAG Köln anhängig gewesenen Parallelverfahren (Aktenzeichen 3 AZR 361/15 und 3 AZR 362/15) zurückgewiesen.

    Zwar hat das BAG in seinen Urteilen vom 30.08.2016 zu den Rechtsfolgen des Verstoßes der GBV 2004 gegen die Vorgaben des § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG lediglich ausgeführt, dass dies zu einer Verpflichtung der Beklagten zur unmittelbaren Umwandlung eingezahlter Beiträge in feststehende Anwartschaften führe, ohne dazu nähere Ausführungen zu machen (dazu Cisch/Bleeck/Karst, BB 2017, 1012, 1013; Kruip, EWiR 2017, 121 f.; Langohr-Plato, jurisPR-ArbR 2/2017 Anm. 5).

  • LAG Sachsen, 21.03.2022 - 2 Sa 443/20

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung - beitragsorientierte Leistungszusage -

    Die vorliegende Verknüpfung des Arbeitsvertrages mit der VersO B bzw. mit der Satzung sei deutlich stärker ausgeprägt, als in den vom Bundesarbeitsgericht beispielsweise mit Urteilen vom 30.08.2016 ( 3 AZR 361/15, juris) und vom 10.02.2015 ( 3 AZR 65/14, juris) entschiedenen Sachverhalten, weshalb diese (eine beitragsorientierte Leistungszusage bejahenden) Entscheidungen nicht übertragbar seien.
  • BVerwG, 19.09.2018 - 8 B 24.18

    Darlegen von Zulassungsgründen i.R.d. Pflicht zur Mitteilung der

    Soweit die Beschwerde eine Abweichung des Berufungsurteils von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (namentlich in Gestalt des Urteils vom 30. August 2016 - 3 AZR 361/15 - BAGE 156, 184) annimmt, verkennt sie, dass das Bundesarbeitsgericht keines der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannten Gerichte ist und dass die Vorschrift des § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG, hinsichtlich derer die vermeintliche Abweichung geltend gemacht wird, in dem angestrebten Revisionsverfahren nicht entscheidungserheblich wäre.
  • LAG München, 29.11.2016 - 42 Ca 11466/14

    Änderungskündigung und Sozialauswahl

    Die Klägerin begehrt die Feststellung der Unzulässigkeit der Versetzung, die als solche jedoch kein Rechtsverhältnis (zum Rechtsverhältnis vgl. etwa BAG v. 30.8. 2016 - 3 AZR 361/15, juris Rz. 11; BAG 20.10.2016 - 6 AZR 715/15, juris Rz. 25) darstellt, das einer Feststellung nach § 256 Abs. 1 ZPO zugänglich wäre (ohne weitere Problematisierung der vorgenommenen bloßen Elementenfeststellung z.B.: BAG v. 11.4. 2006 - 9 AZR 557/05, NZA 2006, 1149; BAG v. 19.1. 2011 - 10 AZR 738/09, NZA 2011, 631).
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